Protocol of the Session on October 13, 2010

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Wieso haben Sie denn so lange mit Ihrem Antrag gewartet? Vier Jahre haben Sie gewartet! – Harry Glawe, CDU: Genau.)

Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete von der CDU, Ihnen sage ich das jetzt ganz besonders: Damit begann eine unendliche Geschichte, und das war eben nun vor mehr als drei Jahren. Und die Beteiligten werden langsam selbst alt und grau dabei.

(Harry Glawe, CDU: Ja, so ist es.)

Und meine Kollegin Frau Müller hat die Aktivitäten meiner Fraktion hier alle benannt, die Anträge und Vorschläge, die wir in diesem Zeitraum an Sie gerichtet haben. All diese Anträge sollten dazu dienen, dem Ministerium ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Man kann nicht sagen,

dass die Hinweise des Plenums den Arbeitsrhythmus der Ministerin irgendwie beschleunigt hätten.

Ganz anders jedoch haben die Akteure des Gesundheitswesens diesen Auftrag aufgegriffen.

(Harry Glawe, CDU: Kollegin, Sie sind schwer drauf heute!)

Getreu der Devise „Selbstverwaltung steht für ,Selbst ist der Mensch‘“ hat die Krankenhausgesellschaft gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung im Mai dieses Jahres per Pressemitteilung die Öffentlichkeit über ihr Vorhaben „Geriatrie in Mecklenburg-Vorpommern – Grundsätze und Konzept zur Versorgung geriatrischer Patienten in Mecklenburg-Vorpommern“ informiert. Dieses Konzept ist in zweierlei Hinsicht bedeutungsvoll, gerade auch, wenn wir über das GKV-Finanzierungsgesetz sprechen.

(Harry Glawe, CDU: Oh, jetzt geht’s aber los!)

Zum einen haben es die Vertreter der oft unüberbrückbar nebeneinander stehenden Versorgungsbereiche ambulant und stationär vermocht, sich zusammenzufinden und ein über das Geriatriekonzept der Krankenhauspläne wesentlich hinausgehendes Konzept entwickelt. Zum anderen haben es die Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Vereinigung dabei vermocht, alle anderen Partner des Gesundheitswesens, also jene der Rehabilitation und der Pflege sowie der palliativmedizinischen Versorgung, in die Erarbeitung dieses Konzeptes einzubinden. Eine wesentliche Seite des Auftrages aus dem Juni 2006, den ich hier noch mal genannt hatte, ist damit erfüllt, aber eben nur eine.

Die Lebenswelt älterer Menschen wird, so sagte ich ja eingangs, sowohl durch ärztliche Selbstverwaltungen als auch durch die Lebensbedingungen in den Kommunen bestimmt. Und die Herausbildung gerade dieser Formen zu befördern, die unterschiedlichen Ebenen des Gesundheitswesens, der Kommunen, der Vereine und Verbände zusammenzuführen, ihr Miteinander zu moderieren, kurz, die Schwerpunkte für die geriatrische Versorgung in unserem Land und damit die Rahmenbedingungen für ein gesundes Älterwerden zu schaffen, das ist die Aufgabe des Ministeriums.

(Irene Müller, DIE LINKE: Genau. Genau.)

Das sollte das Ziel des Geriatrieplanes sein, ein Begriff, der außerordentlich sperrig ist, sein Inhalt sollte es jedoch nicht sein.

Angesichts der Vorarbeiten hält es meine Fraktion im Interesse der tatsächlich jeden Tag älter werdenden Menschen in unserem Lande für angemessen, diesen Plan, der nun schon so lange köchelt, zum 15.12. vorzulegen. Das ist dann seit Auftragserteilung immerhin eine Frist von mehr als vier Jahren für das Sozialministerium und diese Frist dürfte ausreichen. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE)

Danke schön, Frau Dr. Linke.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3807. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke

schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3807 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE, der FDP und der NPD, aber ansonsten Ablehnung durch die Fraktionen der SPD und CDU abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Individuelle Förderung von Schwerstmehrfachbehinderten in MecklenburgVorpommern unverzüglich sichern, auf der Drucksache 5/3768. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3843 vor.

Antrag der Fraktion der FDP: Individuelle Förderung von Schwerstmehrfachbehinderten in MecklenburgVorpommern unverzüglich sichern – Drucksache 5/3768 –

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 5/3843 –

Das Wort zur Begründung hat der Vizepräsident Herr Kreher. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Individuelle Förderung von Mehrfachbehinderten an allen Schulen des Landes,

(Irene Müller, DIE LINKE: Kinder und Jugendliche heißt das oder Menschen.)

das ist das Anliegen, die Intention unseres Antrages. Und insofern können wir, das sage ich gleich im Voraus, dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auch bei unserem Titel mit zustimmen, denn wir haben auch im Vorfeld immer gehört: Euch geht es ja nur um die Schulen in freier Trägerschaft. Nein, es geht uns um alle Kinder mit Behinderungen in allen Schulen.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Das ist zu Anfang erst noch mal vollkommen klarzustellen.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Dass die Förderung von Mehrfachbehinderten nicht einfach ist und eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten, jawohl, für alle Beteiligten, aber besonders für die Eltern dieser Kinder, das ist doch klar.

(Harry Glawe, CDU: Das bestreitet auch keiner.)

Immerhin wurde inzwischen erreicht, dass die Ängste und Sorgen von Eltern, die durch die Mehrfachbehinderung ihrer Kinder besonders gefordert sind und die auf die Hilfe des Landes angewiesen sind, gehört werden.

Wir sind wegen der schwierigen und komplexen Materie auch nicht überrascht, dass die SPD die Dringlichkeit in der letzten Landtagssitzung abgelehnt hat, weil sie noch Beratungsbedarf angezeigt hatte. Vielmehr freuen wir uns, dass es zu diesem Thema eine Selbstbefassung im Bildungsausschuss gab, die aber noch nicht alle Fragen beantworten konnte.

Und natürlich haben wir auch inzwischen mitbekommen, Herr Heydorn, dass Sie zu dieser Veranstaltung nicht da waren, denn wir hatten uns schon gewundert, dass Sie beantragt haben, aber keinerlei Fragen von Ihrer Seite im Ausschuss kamen.

(Michael Roolf, FDP: Horch, horch!)

Nun zu dem Antrag: Die Landesregierung wird aufgefordert, die individuelle Förderung von Mehrfachbehinderten in Mecklenburg-Vorpommern unverzüglich zu sichern. Diese Forderung bleibt.

(Irene Müller, DIE LINKE: Das heißt, Kinder und Jugendliche oder Menschen.)

Für uns Liberale und für die Eltern von Mehrfachbehinderten sowie für viele freie und staatliche Schulträger im Land ist nicht klar, wie vor dem Hintergrund des Schulgesetzes und der neuen Kostenverordnung für alle Betroffenen eine individuelle Förderung mit einem Durchschnittsfördersatz in Höhe von 16.800 Euro gesichert werden kann.

Zu unserem Punkt 1 ist zu sagen, dass wir, wenn wir von Kürzungen sprechen, vorab eine Definition brauchen, welche Ansprüche bisher auf welcher Basis gestellt wurden und wie diese Ansprüche aktuell eingeordnet werden. Bisher, meine Damen und Herren, fehlt es nämlich an einem grundsätzlichen Verfahren, wie die sogenannte, jetzt sage ich es noch mal, Schwerstmehrfachbehinderung festzuschreiben ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Die derzeitige Grundlage für die Standards der Förderung ist keine valide Definition, sondern es sind einfach die Istausgaben an den öffentlichen Schulen.

Bei den Schulen zur individuellen Lebensbewältigung geht es konkret um die Ausstattung mit Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung, kurz PmsA genannt, und für Personal für Betreuung und Pflege. Beim Vergleich der PmsA-Erlasse von 1999 und 2009 fällt auf, dass hier ein schleichender Abbau der Förderung entstehen könnte, da in Absatz 2 Ziffer 3.3 steht, und jetzt zitiere ich: „Die Stellen beziehungsweise Stellenanteile werden der zuständigen Schulbehörde nach Maßgabe des Landeshaushaltes durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zugewiesen.“

Unsere Forderung ist daher folgende: Geben Sie uns eine präzise Definition der Standards für Mehrfachbehinderung und fördern Sie ohne Haushaltsvorbehalte!

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Irene Müller, DIE LINKE: Die Defi nition gibt es doch. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Wenn Sie noch im Frühjahr 2010 in einem Förderbescheid für einen freien Träger 20.292,92 Euro je Kind mit der Begründung herausgegeben haben, dass dies den Aufwendungen an einer entsprechenden Schule in staatlicher Trägerschaft entspricht, dann ist es schwer vermittelbar, warum das gleiche Kind nun nur noch einen Anspruch auf 16.800 Euro hat.

(Zuruf von Michael Roolf, FDP)

Diesen Widerspruch, meine Damen und Herren, müssen Sie aufklären.

(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP)

Die Eltern von mehrfachbehinderten Kindern haben, und das ist der Punkt 2, die berechtigte Befürchtung, dass vor dem Hintergrund von Leistungsbeschränkungen sie nun gezwungen sind, Betreuungs- und Pflegeleistungen extra zu beantragen. Dass dies so beabsichtigt war, meine Damen und Herren, wurde anfangs vom Ministerium nicht bestritten. Im Gegenteil, es wurde argumentiert, dass man die Leistungen von Bildung und Pflege streng trennen wollte und daher auf zwei Finanzierungs

quellen zurückgreifen wollte – Bildung vom Bildungsministerium und Pflege vom Sozialministerium beziehungsweise von den Pflegekassen und örtlichen Sozialträgern.

Da hierfür aber gar keine Mittel im Sozialministerium vorgesehen sind, wird so nicht mehr argumentiert.

(Zuruf von Wolfgang Griese, DIE LINKE)

Es wird einfach behauptet, dass in dem Fördersatz von knapp 17.000 Euro alles enthalten sei.