Sie sagen weiterhin in Ihrer Argumentation, durch die Ferne, die wir aus der Politik gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk haben, können wir keine Rückführung der Mittel fordern. Dazu sage ich Ihnen sehr klar und sehr deutlich: Die Ferne ist richtig, dass Politik es nicht entscheiden kann. Die Ferne ist zu relativieren, wenn ich an die Besetzung des Chefredakteurspostens beim ZDF denke, wenn ich an die Besetzung von Rundfunkräten denke. Und wenn ich daran denke, dass in der KEF 16 Mitglieder ausschließlich von Ministerpräsidenten entsendet werden dürfen, dann ist diese Ferne zu diskutieren. Und entscheidend ist zu diskutieren, der Rechner, der jetzt im Internet angeboten wird, Herr Dr. Jäger, da kann man einfach einen anderen Faktor einsetzen. Fakt bleibt, es wird nach Personen, Filiale, Auto berechnet. Welcher Faktor dahintersteht, das kann man einmal ganz schnell berechnen. Ich finde diesen Rechner sehr sinnvoll und sehr vernünftig.
Ich möchte auf Herrn Minister Seidel eingehen und ihm sagen, welche Widersprüche wir auch in diesem System haben. Sie sprechen vom technischen Fortschritt.
Ja, wir wollen den technischen Fortschritt. Aber wenn technischer Fortschritt im Internet dazu führt, dass der Staat damit Zwangsmaßnahmen durchführt, nämlich die Zwangsmaßnahme, dass ein Unternehmer seine Umsatzsteueranmeldung online an das Finanzamt zu übertragen hat, dann ist das kein technischer Fortschritt, sondern dann ist das eine Zwangsmaßnahme des Staates. Dafür stehen wir Liberalen nicht zur Verfügung.
Sie sagen auch, Herr Seidel, und das ist ja kritisch gewürdigt worden, dass wir mit unserem Vorschlag wieder mal nur einseitig die Unternehmen sehen. Nein, ich habe es Ihnen einmal vernünftig auch in Zahlen dargelegt: 7,3 auf 5,9, das sind 1,4 Milliarden Euro weniger. Die Unternehmenszahlen liegen im Augenblick bei 400 Millionen Euro, 1,4 Milliarden Euro weniger. 400 Millionen Euro von Unternehmen! Es bleibt eine Entlastung bei den Bürgern von 1 Milliarde Euro.
Die Doppelbelastung, Herr Dr. Jäger, Ihr Beispiel mit der Kfz-Steuer ist, glaube ich, das Unglücklichste, was Sie hätten wählen können. Ich kann Ihre Argumentation, Ihren Ansatz verstehen, dass Sie sagen, ich will, dass Unternehmen und Bürger sich gleichzeitig daran beteiligen. Ich sage Ihnen, der Unternehmer ist ein Bürger und deshalb darf es keine Doppelbelastung geben.
Während der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 5/3732 in den Innenausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der FDP-Fraktion, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dann über den eigentlichen Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenprobe. – Danke. Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der FDP-Fraktion, aber Ablehnung der Fraktion der SPD, der CDU, der Fraktion DIE LINKE und der NPD abgelehnt.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Borrmann hat am gestrigen Abend Einsprüche gegen Ordnungsmaßnahmen gemäß Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages eingelegt. Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages regelt, dass diese Einsprüche auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung nach Eingang zu setzen sind und der Landtag ohne Aussprache nach Beratung im Ältestenrat entscheidet. Aufgrund des zeitlichen Ablaufes ist die sonst übliche sachgerechte Prüfung der Einsprüche, über deren Ergebnis das betroffene Mitglied des Landtages schriftlich informiert wird, nicht möglich.
(Michael Andrejewski, NPD: Seit wann werden die sachgerecht geprüft? – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Schon immer, Herr Andrejewski.)
Demzufolge kann die Verteilung des entsprechenden Schriftverkehrs an die Mitglieder des Landtages vor der Abstimmung nicht erfolgen.
Dem Abgeordneten Borrmann ist zur Wahrung seines Rechtes auf sachgerechte Prüfung der Einsprüche vorgeschlagen worden, über die Einsprüche in der 105. Sitzung des Landtages abzustimmen. Der Abgeordnete Borrmann hat dies abgelehnt und eine Abstimmung über seine Einsprüche in der heutigen Sitzung entsprechend Paragraf 100 der Geschäftsordnung des Landtages verlangt. Dem hat sich die Fraktion der NPD während einer Beratung des Sachverhaltes im Ältestenrat angeschlossen. Somit ist es erforderlich, einen Zusatztagesordnungspunkt zur Abstimmung über die Einsprüche auf die heutige Tagesordnung zu setzen.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 37: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Keine Anhebung des Renteneintrittsalters, Drucksache 5/3741.
Werter Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren des Parlamentes hier in Mecklenburg-Vorpommern! Das heutige Thema, was wieder bei mir auf der Tagesordnung steht, ist die Rente, die Stabilisierung der Rente und die Aufforderung – vor allem an die SPD –, alle die Dinge, die Sie in der letzten Zeit zur Rente ab 67 gesagt haben, auch so zu verarbeiten, dass sie parlamentarisch in die Debatte geführt werden.
Von vornherein muss ich ganz ehrlich sagen, die LINKE hat noch nie eine Rente mit 67 abgelehnt. Natürlich wollen wir alle mit 67 Rente haben, aber ab 67 wollen wir sie nicht haben. Wir wollen sie ab 65 haben.
Zur Geschichte der Erhebung des Renteneintrittalters gehört, dass die SPD zusammen mit der CDU beschlossen hatte im Bundestag, eine schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters einzuführen. Wir haben da Begründungen bekommen, einmal die demografische Entwicklung, an der alles hängt, dass sich die Einzahler vermindern,
Dementsprechende Gegenargumente sind von unserer Fraktion sehr viele gekommen und es ist durchaus nicht unmöglich, dass es einige gibt hier im Raum, die wieder feststellen werden, diesen Antrag kenne ich schon in dieser oder jener Form. Da kann ich nur sagen, jawohl, das kennen Sie sehr wohl, denn wenn Probleme nicht gelöst sind, sprechen wir sie an – einmal, zweimal, fünfmal. Manchmal kommt ja auch Bewegung in die ganze Angelegenheit.
Wir haben von vornherein erklärt, jede Erhebung des Renteneintrittsalters ist eine Rentenkürzung. Wir haben jetzt schon Beweise dafür, dass dem auch so ist. Sie haben im Paragrafen 54 des SGB VI selber eine Formulierung eingefügt, dass Sie alle vier Jahre testen und kontrollieren wollen, ob sich denn die Kriterien, um das Renteneintrittsalter zu erheben, noch gestalten lassen, ob es Veränderungen gibt, ob man irgendwie andere Kriterien hinzufügen muss, weil die gesellschaftlichen Veränderungen an sich so maßgeblich sind.
Frau von der Leyen hat schon im Mai dieses Jahres festgestellt, dass es überhaupt keine Veränderung zu dieser beschlossenen Sache, das Renteneintrittsalter zu heben auf die 67, gibt. Damit hat Frau von der Leyen sich erhoben über alles, über Volkes Wille, denn Volkes Wille hatte schon, als es um diese Debatte an sich ging, gesagt, geht nicht, ist nicht, und auch gegen den Gesetzgeber, denn der Gesetzgeber hat genau diese Prüfung nämlich festgeschrieben.
Und wenn wir in die Böckler-Stiftung gucken und wenn wir in andere Unterlagen gucken, stellen wir fest, dass dieses Märchen über länger einzahlende Menschen, weil sie länger arbeiten, dieses Märchen, dass dadurch die Fachkraftquoten in den Ländern besser gestaltet werden können, weil wir ja mehr Arbeitende haben, nicht stimmt. Es gibt die Zahlen aus der Böckler-Stiftung und
es gibt die Zahlen der Bundesregierung selbst, nämlich die Zahlen, die die Bundesregierung in ihre Antwort auf die Große Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE gesetzt hat. Auf 246 Seiten hat die Bundesregierung versucht, 234 Antworten zu geben auf selbige Fragen, und da können wir ganz genau lesen, dass 90 Prozent – 90 Prozent, nur 10 Prozent betrifft es nicht – der Menschen mit 63 und 64 Jahren keine versicherungspflichtige Tätigkeit haben. Wo sind da dann die Einzahlungserhöhungen?
Um gleich einigen Argumenten von Ihnen zuvorzukommen, die Sie bestimmt haben werden: Ja, die Beschäftigungszahlen im Alter von 55 bis 65 haben sich erhöht. Allerdings, diese Zahlen sind nicht die ganze Wahrheit, denn diese Beschäftigungszahlen der Erhöhung rekurrieren meistens auf weibliche Beschäftigte, auf weibliche Beschäftigte, die Teilzeit arbeiten, die in Minijobs arbeiten, demzufolge dann in der Statistik als Beschäftigungserhöhung geführt werden, was auf der anderen Seite aber überhaupt keinen, gar keinen und überhaupt keinen Ausdruck findet in den Rentenpunkten. Die Rentenpunkte werden durch Minijobs und Teilzeitbeschäftigung entweder gar nicht oder nur ganz unerheblich erhöht.
Wo sind dann also diese angeblich größeren Einzahlungen in die Rentenkasse? Denn uns wurde ja auch vorgegaukelt, dass mit der Erhöhung des Renteneintrittsalters die Rente an sich stabiler wird. Wie und wo? Stabil nur dahin gehend, dass ich die Rente kürze, denn in dem Moment, wo ich keine Vollbeschäftigung habe, keine sozialversicherungspflichtige Vollbeschäftigung habe, ist unterm Strich für diese Argumente nichts zu finden. Und sozialversicherte Vollbeschäftigung gibt es, wenn Sie in die Antworten der Bundestagsfraktion schauen und in die Böckler-Stiftung schauen, nur bei 7 Prozent, bei 7 Prozent der Menschen zwischen 63 und 64 Jahren. Da hat sich gar nichts erhöht.
Also Ihre Argumente für Generationengerechtigkeit, wobei ich da sowieso finde, dass diesen angeblichen Generationenkrieg in dem Zusammenhang zu nennen einfach unfair ist, also alle die Punkte, die Sie uns erklärt haben, die sich positiv ausgestalten sollen, stimmen nicht. Eine Rentenerhöhung auf 67 Jahre ist Rentenkürzung par excellence per Gesetz. Im Endeffekt bedeutet sie weniger Rente, weil die Arbeitszeit gar nicht zusammenkommt, weniger Rente, weil ich mehr Abschlagszahlungen habe, weil ich eher in Rente gehe, weniger Rente, weil Minijobs mich überhaupt nicht in den Rentenpunkten irgendwie verbessern. Es ist eine Rentenkürzung.
Zum Punkt 2: Die SPD hat in der letzten Zeit sehr von sich reden gemacht, indem sie festgestellt hat, das mit der Rentenkürzung wollen sie nicht, das ist gut, das mit dem Eintrittsalter muss noch mal kontrolliert werden und sie wollen ein Aufschieben haben auf die Jahre 2015 und weitere, um alles noch mal genau zu durchdenken. Das halte ich für ein Lavieren, ein Lavieren, um um die Bundestagswahl und was weiß ich noch immer herumzukommen. Denn Sie wissen ganz genau von der SPD, auf welche Art und Weise Ihnen Ihre eigene Basis im Nacken ist, und dass das für eine Debatte auf einem Parteitag der SPD nicht ganz förderlich ist, verstehe ich auch.
hier im Land dafür zu sorgen in der Koalition, dass Sie parlamentarisch tätig werden, und zwar ohne Lavieren, mit deutlichen Worten. Denn alles das, was an Zahlen bisher besteht, besagt, dass Ihre Vorausberechnung in der Koalition nicht richtig war im Bund, dass Ihre Gedanken, die Sie jetzt haben, schon der richtige Ansatz sind, aber nur der richtige Ansatz. Es nutzt nichts, in den Wald hineinzurufen und zu denken, dass damit sich die Dinge schon ändern. Man muss auch parlamentarische Aktivitäten folgen lassen.
Und wir gehen davon aus, dadurch, dass Sie hier in der Großen Koalition als SPD und CDU sind, dass Sie sehr wohl in der Lage sind, darüber miteinander zu sprechen und dann entsprechende Initiativen in der Bundesregierung, im Bundesrat richtig gesagt, in Gang zu bringen. Überlegen Sie sich, auf welche Art und Weise Sie die Bevölkerung wirklich im Ernst von Ihrer Politik überzeugen wollen! Denn auf irgendwelche angeblichen Dinge, die nach irgendwelchen Wahlen angedacht werden sollen, lässt sich auch unsere Bevölkerung nicht mehr ein.
Damit zum Anfang meiner Rede zurück. Es hat sich herausgestellt, dass das, was Sie als Grundlage genommen haben für die Erhöhung des Renteneintrittsalters, nicht stimmt, …
… Basis gibt und demzufolge von vornherein überlegt werden muss, nicht laviert, überlegt und gehandelt. – Danke.