Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eckwerte und Zielvereinbarungen zur Hochschulplanung sind wichtig. So weit sind wir uns im Landtag, denke ich, einig. Die Frage ist, wie man solche Vereinbarungen zwischen den Hochschulen und der Landesregierung versteht. Sind die Hochschulen in erster Linie Dienstleister, die die Wünsche der Landesregierung nach quantitativem Output befriedigen? Gemeint sind Größen wie die Zahl der Absolventen oder der Studierenden im Lehramt. Diese Zahlen sind sicher interessant, aber sie sagen wenig bis gar nichts über die Qualität der Hochschularbeit aus, weder in der Lehre noch in der Forschung und schon gar nicht in der Zielstellung bei der Profilbildung im nationalen und internationalen Wettbewerb der Hochschulen. Hochschulen sind Bildungseinrichtungen mit äußerst komplexen Aufgaben und äußerst komplexen Auswirkungen auf die Landesentwicklung.
Lehre und Forschung stehen dabei im Mittelpunkt. Es geht aber auch um das Selbstbild eines Landes und um die Gestaltung von Zukunftsoptionen. In der Lehre ist es nach liberaler Ansicht sicher interessant, wie viele Studierende an unseren Hochschulen studieren, was sie studieren und wie viele ihren Abschluss schaffen. Diese Zahlen sagen aber wenig darüber aus, welchen Ertrag diese Zahlen für das Land und die Menschen liefern. Mit Ertrag meine ich den Mehrwert, den sowohl Studierende aus ihrer Investition an Mühe und Zeit erfahren, wenn sie im Land studieren, als auch das Land, welches viel Geld und Ehrgeiz in die Förderung der Hochschulen investiert. Der Mehrwert könnte zum Beispiel gemessen werden an der erfolgreichen Vereinnahmung von Mitteln im Hochschulhaushalt, die geeignet wären, künftig wegfallende Stellen zu refinanzieren.
Diese Bemühungen von Hochschulen im Land werden zwar in die Eckwerte aufgenommen, aber offenbar zwischen Hochschulen und Landesregierung völlig unterschiedlich bewertet. Wenn es weniger die Zahlen sind, die hier recht eindeutig zugunsten der Bemühungen der Hochschulen interpretiert werden können, dann frage ich Sie, Herr Minister, und die Verantwortlichen im Bildungsministerium, warum dieses Engagement nicht stärker gelobt und gefördert wird.
Hier scheint es eher Scheuklappen in der Hochschulabteilung des Ministeriums zu geben, sich mit dem eigenen Erwerb von Mitteln einer Hochschule auseinanderzusetzen. Dies ist tragisch, denn der Erwerb von Eigenmitteln ist für die Zukunft eines Hochschulstandortes von entscheidender Bedeutung. Will man sich hier aus ideologischen Gründen mit diesem Thema nicht auseinander
Ein anderes Thema sind die Bewertung beziehungsweise das Vorhandensein von Disziplinen wie zum Beispiel Wirtschaftswissenschaft am Standort Wismar oder Naturwissenschaft am Standort Greifswald. Beides wird von den Hochschulen und der Landesregierung völlig unterschiedlich gesehen. Man fragt sich als Abgeordneter, der bei den Gesprächen der Hochschulen mit dem Ministerium nicht dabei gewesen ist, ob man überhaupt miteinander geredet hat, geschweige denn, wie man einvernehmlich Eckwerte und Zielvereinbarungen treffen konnte.
Interessant ist in diesem Falle auch die Lehrerausbildung an den Standorten Rostock und Greifswald. Auch hier drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht die Landesregierung war, die den Prozess der Eckwerte und Zielvereinbarungen steuert, sondern der Zufall und bestenfalls das Engagement der Studierenden vor Ort. Daher wirft der sogenannte Kompromiss, wenn es denn einer ist, mehr Fragen auf, als er beantwortet, Fragen wie: Was hat die Konzentration der Lehrer- und Juristenausbildung eigentlich gebracht? Welche Ziele sollten damit verfolgt werden? Werden diese Ziele nachvollziehbar erfüllt?
Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt der Eindruck, dass man zwar gerne steuern möchte, aber man weiß nicht wohin, oder man will zwar Hochschulautonomie, aber nur, wenn es nicht anders geht, oder erst dann, wenn die Planwirtschaft versagt, meine Damen und Herren. Unser Fazit: Die Landesregierung schränkt die Hochschulautonomie in struktureller und finanzieller Hinsicht weiter ein und schätzt Rahmenbedingungen der Standorte falsch ein. Diese teilweise beliebig wirkenden Ansätze der Landesregierung behindern eine autonome Hochschulentwicklung und Profilbildung. Ja, sie gefährden damit die Hochschulstandorte und damit verbundene Entwicklungschancen der Regionen.
Die vorliegenden Eckwerte lassen stattdessen einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erwarten. Zusammen mit einer nach wie vor unzureichenden Finanz- und Personalausstattung verbleibt den Hochschulen nur ein geringer Spielraum zur Entwicklung und Profilbildung. Die Landesregierung steuert die Hochschulen mit theoretischen Zahlenvorgaben am kurzen Zügel, auch wenn die fraglichen Variablen wie die Absolventenquote und der Ausländeranteil nur zum geringen Teil von den Hochschulen beeinflusst werden können. Hochschulentwicklung wird so zur Planwirtschaft. Anstatt den einzelnen Standorten Freiraum und Motivationshilfen mit auf den Weg zu geben, engt der politische Wille den Blick auf das komplexe Ganze ein.
Wir sind daher skeptisch, wie die Zielvereinbarungen aussehen werden, und sind an vielen Stellen enttäuscht, was den Entwurf des neuen Landeshochschulgesetzes angeht. Alle Instrumente, die einer Landesregierung in der Hochschulbildung zur Verfügung stehen,
müssen genutzt werden, um den Hochschulen möglichst viel Gestaltungsspielraum zu geben, denn Hochschulen wissen in der Regel besser, was von ihnen sowohl vonseiten der Studierenden als auch von der Seite der Forschung und der Wirtschaft erwartet wird.
Diese Erwartungen werden nicht durch Zahlenvorgaben erreicht, sondern durch mehr Freiheit. Ich wünsche mehr Mut zur Freiheit an den Hochschulen. Da es der Landesregierung hier an Mut fehlt, können wir dem Antrag der Koalitionsfraktionen nicht zustimmen.
(Andreas Bluhm, DIE LINKE: Was würden Sie als Bildungsminister machen, Herr Kreher? Oh, oh! – Zuruf von Beate Schlupp, CDU)
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nicht was die Hochschulen wollen, sondern was der Gesetzgeber will.)
aber da der Antrag insgesamt nicht dadurch besser wird, werden wir auch Ihrem Antrag nicht zustimmen können, sondern werden wir uns bei Ihrem Antrag der Stimme enthalten.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Oh, das ist aber schlecht.)
Meine Damen und Herren, es ist auf jeden Fall wichtig, dass endlich das Lehrerbildungsgesetz hier vorliegt. Viele Dinge können wir ja noch gar nicht richtig beurteilen. Die Landesregierung spricht zwar seit Langem vom Lehrerbildungsgesetz, aber ich habe davon noch nichts gesehen und kann deshalb auch in diesem Zusammenhang meiner Fraktion nicht sagen, jawohl, wir stimmen dem zu, obwohl wir noch gar nicht wissen, was da auf uns zukommt.
Also insofern ist das alles unvollständig, was hier gebracht wurde, und eigentlich eine Zumutung, wenn wir einer Sache zustimmen sollen, die wir noch gar nicht richtig kennen. – Danke schön, meine Damen und Herren.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der FDP – Egbert Liskow, CDU: Jetzt haben wir das Problem erkannt. – Zuruf von Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal einige Anmerkungen zur Unterrichtung durch die Landesregierung: Ihre europabezogenen Rahmenrichtlinien gipfeln in der Feststellung, dass die Orientierung an Europa unumgänglich sei,
Bei Ihrer Feststellung, dass 1989/1990 eine Zeitenwende darstelle, haben Sie recht, wenn Sie die ab dann erfolgte Halbierung der Geburtenrate meinen. In der Folge
schwafeln Sie von der unumgänglichen europäischen Integration gerade im Bildungsbereich. Sie verdeutlichen den sogenannten Bologna-Prozess und thematisieren die Feststellung des noch verhängnisvolleren LissabonZieles.
Mit dem sogenannten Lissabon-Prozess und der Strategie mit dem Titel Europa 2020 unterstreichen und untermauern Sie insoweit Ihre Europabegeisterung. Sie ignorieren eiskalt die Proteste der Studenten und Professoren gegen den völlig verkorksten Bologna-Prozess.
Die Unterrichtung durch die Landesregierung trieft nur so von einer regelrechten Europatrunkenheit, wobei Sie natürlich nicht vergessen zu betonen, dass sich Mecklenburg-Vorpommern zur föderalen Struktur Deutschlands bekennt. Ein solches Bekenntnis ist verräterisch, wenn Sie sich zuvor zu dem Ziel des Lissabon-Prozesses mit Europa 2020 bekennen. Es ist deshalb verräterisch, weil Sie in wesentlichen Teilen die Zuständigkeit für die Bildung, welche den Ländern nach dem Grundgesetz zusteht, an eine europäische Monsterbürokratie regelrecht abgetreten haben.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Haben Sie so lange Zeit, dass Sie über anderes reden können als über Zielvereinbarungen?)
Nur, all dies passt nicht zusammen. Wer es noch nicht einmal vermag, in Deutschland insgesamt national einheitliche Bedingungen für die Schulausbildung bis hin zum Abitur zu schaffen, ist auf europäischer Ebene zum Scheitern verurteilt. Wer europäische Standards will, aber nationale Standards in der Bildungspolitik beharrlich ablehnt, kann keinen Erfolg haben. Wer glaubt, die deutsche Nation übergehen zu können, und eine erträumte europäische Integration herbeisehnt, muss erst einmal sagen, was europäische Integration überhaupt sein soll. Aber das wissen Sie wohl selbst nicht so genau.
Sie haben die Studiengänge mit Diplom nach und nach abgeschafft. Dies wird sich noch verheerend auswirken.
Das merken Sie auch selbst. Ansonsten ist es nicht zu verstehen, dass SPD und CDU in ihrem Antrag zum Thema „Eckwerte der Hochschulentwicklung 2011 – 2015“ feststellen wollen, dass gerade bei der Lehrerausbildung auf eine Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge zugunsten einer grundständigen Lehrerausbildung verzichtet werden soll.
nein, nein, bei der Lehrerausbildung soll das aber nicht gelten. Was wollen Sie denn nun eigentlich?