Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, in dem Geist, den Herr Brodkorb beschrieben hat, fortzufahren in der Beschäftigung mit den Eckwerten für die Hochschulentwicklung 2011 bis 2015.
Diese Verhandlung der Eckwerte im Landtag ist ja zurückzuführen auf das Landeshochschulgesetz Paragraf 15 Absatz 2, der Minister hat darauf hingewiesen. Und ich denke, es ist auch richtig so, dass der Landtag sich mit diesen Eckwerten beschäftigt, denn einerseits dokumentiert die Landesregierung ihre Vorstellungen zu den wesentlichen Entwicklungslinien der Hochschulen des Landes für einen Zeitraum von fünf Jahren auf der Grundlage der Hochschulentwicklungspläne, andererseits sind die Eckwerte die Grundlage für die Ziel
vereinbarungen mit den Hochschulen. Wir wissen aus Erfahrung, dass dieser Prozess komplex, kompliziert und nicht ohne Konflikte ist. Auch wenn die Diskussion um die Eckwerte recht ruhig verlaufen ist, wenn ich das so sagen darf, wird es wohl spätestens bei den Zielvereinbarungen auf der Ziellinie anders sein.
Bedingt durch die Festschreibung der Stellenzahl bis 2020 sind die Gestaltungsspielräume der Hochschulen eng. Insoweit ist kritisch zu hinterfragen, welche Auswirkungen zusätzliche Aufgaben des Landes haben werden.
Die Hochschulen machen geltend, dass zusätzliche Aufgaben oder die Steigerung der Qualität in Lehre und Forschung ohne zusätzliche Mittel nicht zu machen sind. Dass man dies ernst nehmen muss, zeigen, um nur drei Beispiele zu nennen, die Studierendenproteste zur Umsetzung des Bologna-Prozesses, die Probleme mit den kleinen geisteswissenschaftlichen Fächern und die aktuellen Diskussionen um die Lehrerbildung. Die Landesregierung hält dem entgegen, ich zitiere: „Andererseits ist und bleibt die Finanzplanung für die Hochschulen als staatliche Einrichtungen Teil der Finanzplanung des Landes insgesamt und muss daher übergeordnete Gesichtspunkte berücksichtigen. Dieses Spannungsfeld ist unaufhebbar.“ Ende des Zitates.
Meine Damen und Herren der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen, unaufhebbar ist in der Politik gar nichts. Wenn politisch etwas gewollt ist, wird es auch finanziert, Alternativen gibt es immer. Die Verweise auf die Sammelbüchse oder die Spekulation auf Mittel aus dem Hochschulpakt, von denen man gegenwärtig noch gar nicht weiß, ob und in welcher Höhe sie aufgestockt werden, lösen die Probleme nicht. Es darf nicht vergessen werden, dass die landesweite Bedeutung unserer Hochschulen nicht nur in ihrem Bildungs- und Forschungsauftrag besteht, sondern dass sie auch wichtige regionale Wirtschaftsfaktoren sind. Der Minister hat ja in seinem Punkt 3 der Zielstellung auch darauf hingewiesen.
Der unverminderte Zulauf von Studierenden auch zu diesem Semesterbeginn zeugt letztendlich von ihrer nationalen und internationalen Reputation. Der Antrag der Koalitionsfraktionen weist in den Ziffern 3 und 4 zumindest auf die drängendsten Probleme hin. Wir werden sehen, wie sie bei den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Mit den Fragen der Lehrerbildung wird sich mein Kollege Andreas Bluhm anschließend intensiver befassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen deutlichen Mangel an der Unterrichtung will ich erwähnen, zumindest aus unserer Sicht. Die Einschätzungen zur Erfüllung der Zielvereinbarungen für den Planungszeitraum 2005 bis 2010 umfassen nicht mehr als zwei Seiten oder wenig mehr als zwei Seiten. Für die Bewertung eines Entwicklungsprozesses von fünf Jahren ist das aus unserer Sicht ziemlich dürftig. Dies gilt insbesondere deshalb, weil diese Zielvereinbarungen 2005 erstmalig eingeführt wurden und eine Bewertung dieser Instrumente wohl angemessen gewesen wäre. Eine umfängliche kritische Analyse und Bewertung zu Inhalt, Struktur und Zweckmäßigkeit, zum Erfüllungsstand und daraus resultierende Schlussfolgerungen wären aus unserer Sicht nötig gewesen.
Zwischenstand waren da erheblich informativer als die Darlegungen in den Eckwerten. Es entsteht der Eindruck, dass die Unterrichtung mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt worden ist. Es gibt aus meiner Fraktion eine Reihe von Fragen zu einzelnen Aussagen, die wir im Bildungsausschuss bereits eingereicht haben. Ich gehe davon aus, dass mit der Behandlung der Zielvereinbarungen die Eckwerte noch mal eine Rolle spielen werden.
Lassen Sie mich ein paar Beispiele nennen, wo aus der Sicht der Hochschulen beziehungsweise nach unserer Einschätzung Klärungs- beziehungsweise Änderungsbedarf im Rahmen der Verhandlungen des Bildungsministeriums mit den Hochschulen über die Hochschulvereinbarung 2011 bis 2015 besteht:
Da geht es zum einen um das Einvernehmen, das hoffentlich angestrebt wird, über die Bewertung von Zielen und Ergebnissen der Entwicklung und Profilbildung der Hochschulen, dass es nicht zu Stellungnahmen kommt, dass es zu großen Unterschieden in der Bewertung, der Entwicklung und der Profilbildung an den Hochschulen kommt.
Ich nenne auch die Rückkehr zu Diplomstudienabschlüssen in bestimmten ingenieurtechnischen, natur- und geisteswissenschaftlichen Studiengängen, wie es teilweise in anderen Bundesländern, an anderen Hochschulen praktiziert wird. Dazu gibt es ja auch Erklärungen aus unseren Hochschulen.
Ich nenne auch die Doppelbezeichnung Master/Diplom, die immer wieder in der Diskussion ist und die von anderen durchaus hergestellt wird.
Ich nenne den freien Zugang von Bachelorabsolventen zum Masterstudium, die Realisierbarkeit und Richtigkeit der Erhöhung des Anteils der Juniorprofessuren auf ein Drittel aller Professuren, was von den Hochschulen als sehr problematisch betrachtet wird aus verschiedener Sicht.
Ich nenne unterstützende Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, Sachmittelzuschläge zur Verbesserung der Literatur- und Medienversorgung an den Hochschulen, die Möglichkeiten zur kostenneutralen, ich betone, kostenneutralen Steigerung der fachlichen Bandbreite der Ausbildung an den Hochschulen, die Ausstattung der als Grundangebot vorgehaltenen Fächer oberhalb der kritischen Grenze. Ich weiß nicht, wer die kritischen Grenzen festgelegt hat für diese Ausstattung. Es würde mich interessieren, ob es dazu dann einheitliche Auffassungen gibt. Uns interessiert auch, wie es sein kann, dass einerseits eine knapp bemessene Ausstattung vorhanden ist, aber angeblich kein struktureller Handlungsbedarf bei den Geisteswissenschaften existiert.
Uns interessiert der Ausbau des didaktischen Zentrums für die Hochschullehrerbildung, Herr Brodkorb hat auch darüber gesprochen. Wie dieses vorangehen soll, das muss ja dann entsprechend auch vereinbart werden, möglicherweise dann auch in Abstimmung oder ganz bestimmt in Abstimmung zwischen den Hochschulen.
Und schließlich will ich nennen die flächenbezogenen Ausbauziele und Schwerpunkte im Hochschulbau an den Universitäten und Hochschulen, zum Beispiel die Sanierung der Gebäude an der FH Neubrandenburg oder auch die Lehr- und Übungsräume für die Hochschule für Musik und Theater Rostock.
Ich bin sicher, meine Damen und Herren, dass diese und andere Problemfelder Gegenstände der Verhandlungen sein werden, möglicherweise schon geklärt sind. Der Herr Minister hat ja über den Verhandlungsstand grob informiert. Unsere Fraktion wird darauf achten, dass die Zielvereinbarungen einerseits anspruchsvolle, andererseits realisierbare, vor allem, aber nicht nur am Bedarf des Landes orientierte Ziele und Maßnahmen zur Erreichung der Ziele beinhalten. Das Instrument der Zielvereinbarungen hat sich, ich glaube, da sind wir uns einig, grundsätzlich bewährt. Allerdings sind teilweise mehr Zielgenauigkeit und Erfüllung der vereinbarten Aufgaben notwendig.
Gestatten Sie abschließend eine redaktionelle Korrektur der Nummer 2 unseres Änderungsantrages. Der Anfang des Satzes 1 der Ziffer 2 des Entschließungsantrages der SPD sollte lauten – das habe ich auch mit den Kollegen abgestimmt und ich hoffe, dass Sie dann auch da zustimmen können –: Der Landtag „hält die Absicht der Landesregierung für richtig“, und dann geht es so weiter, wie es nach dem Komma formuliert ist. Herr Bluhm wird in seinem Beitrag erläutern, was wir in Nummer 3 unseres Änderungsantrages unter zeitnaher Vorlage eines Lehrerbildungsgesetzes verstehen.
So weit, meine Damen und Herren, unsere Positionierung zu den Eckwerten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich an dieser Stelle ganz kurz die drei wesentlichen Ziele, die in den Eckwerten enthalten sind, noch einmal benennen. Zum einen geht es darum, mehr Studentinnen und Studenten aus dem In- und auch aus dem Ausland in unser Land und an die Hochschulen zu ziehen, das vor allem auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unseres Landes und den immer weniger werdenden Landeskindern, die an unseren Hochschulen studieren.
Es ist wichtig, dass sich unsere Hochschulen und insbesondere dabei die Universitäten international aufstellen und wettbewerbsfähig bleiben beziehungsweise dort, wo sie es noch nicht sind, wettbewerbsfähig werden. Daher ist es auch wichtig, ausländerfeindliche, gar rassistische Tendenzen oder intolerante und demokratiefeindliche Tendenzen im Keim zu ersticken. Ich möchte an dieser Stelle noch mal die beispielgebende Hausordnung der Universität Greifswald erwähnen, die hier auf dem richtigen Weg ist.
(Michael Andrejewski, NPD: Wir brauchen mehr Ketzerverbrennungen. – Raimund Frank Borrmann, NPD: Wir brauchen eine Kleiderordnung. – Stefan Köster, NPD: So ein Schwachsinn.)
Die zweite wesentliche Zielstellung aus den Eckwerten ist die Qualitätssteigerung in Forschung und Lehre. Auch hierauf wurde bereits hingewiesen. Wer aufhört, besser sein zu wollen, hört auf, gut zu sein, und insofern ist es folgerichtig und notwendig, auch zukünftig weiterhin hier an der Qualitätssteigerung unserer Hochschulen zu arbeiten.
Als Drittes, auch das hat der Bildungsminister bereits erwähnt, muss es uns darum gehen, die Verknüpfung unserer Hochschulen mit der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen in unserem Land weiter zu verstärken. Forschung und Lehre dürfen niemals nur reiner Selbstzweck sein, sondern müssen letztendlich auch der regionalen Entwicklung unseres Landes dienen. Wir brauchen also keine Elfenbeintürme in unserem Land, sondern wir wollen Leuchttürme entwickeln und wir möchten, dass in Rostock, Greifswald, Wismar, in Stralsund, Güstrow und Neubrandenburg diese Leuchttürme stehen. Der Bildungsminister hat bereits darauf hingewiesen, Forschung, Innovation und Entwicklung sind wesentliche Vorbedingungen für wirtschaftliche Prosperität. Diesen Satz kann man nicht deutlich genug unterstreichen.
Meine Damen und Herren, zuweilen ergaben sich im Zusammenhang auch mit der Entwicklung dieser Eckwerte die divergierenden Interessen, die zweifelsohne da sind: auf der einen Seite die wissenschaftsimmanenten Ziele, die seitens der Hochschule in den Vordergrund gestellt werden, zum anderen aber auch die politischen Zielstellungen. Erwähnt ist bereits, dass unsererseits der Beitrag der Hochschulen zur Ausschöpfung von Bewerbungsreserven und zur wirtschaftlichen regionalen Entwicklung unterstrichen werden muss. Die vorliegenden Eckwerte werden diesen beiden Interessen gerecht und darüber bestand in den wesentlichen Punkten auch im Ausschuss so weit Einigkeit. Insofern gehen wir davon aus, dass wir hier eine breite Zustimmung für die vorgelegten Eckwerte erhalten. Wir von der CDU, und hier spreche ich auch für unseren Koalitionspartner SPD, stimmen jedenfalls den Aussagen in den Eckwerten uneingeschränkt zu.
Meine Damen und Herren, die Bedeutung dieser Eckwerte ist keineswegs zu unterschätzen. Es sind zwar nur Eckwerte, das sagt schon der Name, gleichwohl sind sie schließlich das wichtige Bindeglied zwischen den Hochschulentwicklungsplänen und den zu verhandelnden Zielvereinbarungen, die bis Ende des Jahres mit den Hochschulen abgeschlossen werden sollen. Die Gespräche befinden sich in der heißen Phase, auch darauf wurde bereits hingewiesen, und insofern lassen Sie mich an dieser Stelle nur kurz einen Vorgriff auf die Zielvereinbarungen nehmen, der sich auch in dem Antrag von SPD und CDU widerspiegelt.
Unstreitig ist, dass es vor dem Hintergrund der Lehrerbedarfsprognose 2030 in Bezug auf die Lehrerausbildung zwingend zu einer Neuordnung kommen muss und die bisherigen Zielsetzungen nicht aufrechterhalten bleiben können.
Es ist daher richtig, erstens Lehrer weiterhin in den Studiengängen mit erstem Staatsexamen auszubilden und die Umstellung auf Bachelor und Master aufzugeben.
Genauso wichtig ist es zweitens, die Kapazitäten der Lehramtsstudiengänge so auszurichten, dass unter Berücksichtigung von Schwundquoten, hierauf hatte der Kollege Brodkorb ja bereits hingewiesen, der Bedarf des Landes an Lehrern langfristig selbst gedeckt werden kann.
Als Drittes ist es wichtig, die Berufsschullehrerausbildung in unserem Land wieder einzuführen. Federführend, und das entspricht ja auch der Zielsetzung der bisherigen Zielvereinbarung, soll hier die Universität Rostock sein.
Schließlich, als vierter wichtiger Punkt, muss es dazu kommen, dass, wenn es zu Reduzierungen der Studienplatzzahlen kommt, die Verringerung des Personalbedarfs, der sich daraus ergibt, dann für die Verbesserung der Qualität der Ausbildung eingesetzt wird, insbesondere hinsichtlich der Verbesserung der Betreuungsrelation und der pädagogischen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen.
Meine Damen und Herren, als Rostocker muss ich zugeben, dass ich, als sich dieser Kompromiss, der derzeit in den Zielvereinbarungen verhandelt wird, als Zielkompromiss abzeichnete, zunächst reflexartig mir die Frage gestellt habe: Ja, wieso behält Greifswald jetzt Lehrerausbildung, Rostock hat ja Juristen abgegeben? Herr Brodkorb hatte darauf hingewiesen, das ist eine Sichtweise, die im Land durchaus verbreitet ist. Aber in der Tat, wir dürfen unsere Hochschulen und speziell unsere Universitäten nicht in einen falschen, von Neid und Missgunst genährten Konkurrenzkampf stürzen. Natürlich ist es richtig, in Greifswald vorerst die vorhandenen Kapazitäten zu nutzen und aufrechtzuerhalten und nicht mehr auf die hundertprozentige Umsetzung der bisherigen Zielvereinbarungen zu pochen. Dieser Kompromiss, der bereits gefunden worden ist, sollte daher auch bereits jetzt hier durch einen entsprechenden Beschluss im Landtag verankert werden.
Meine Damen und Herren, sowohl die Hochschulen wie auch das Land müssen jetzt die Zeit nutzen, die neuen Ziele und Aufgaben zu definieren und sich aufgrund nationaler und internationaler Herausforderungen diesen neuen Aufgaben zu stellen. Dies wurde von unserem Bildungsminister bereits dargelegt. Unsere Aufgabe wird es in diesem Zusammenhang sein, die Zielvereinbarungen bis Jahresende kritisch zu begleiten.
Lassen Sie mich an dieser Stelle anmerken, dass es eine Aufgabe sein muss, die Kontrolle und letztendlich auch die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichteinhaltung der Zielvereinbarungen zu definieren, und dass wir so zu dem Ziel kommen müssen, mehr Verlässlichkeit bei der Einhaltung der Zielvereinbarungen zu bekommen. Auch hierauf sollten wir dann in den anstehenden Beratungen einen Schwerpunkt setzen.
Ich bitte Sie, dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen, den Kollege Brodkorb bereits vorgestellt hat, zuzustimmen und auch die Unterrichtung der Landesregierung so weit dann zur Kenntnis zu nehmen.
Lassen Sie mich abschließend zu dem Änderungsantrag der LINKEN noch sagen, wir werden hier beantragen, getrennte Abstimmung nach drei Ziffern vorzunehmen.
Zu der ersten Ziffer muss man sagen, dass wir diese nicht teilen werden, denn wir stimmen den Eckwerten, so, wie sie vorgelegt wurden, vollumfänglich zu.
Dass es in Ziffer 2 jetzt zu der sprachlichen Korrektur kommt, werden wir akzeptieren, das ist nicht das Problem.
Interessant wird natürlich die Frage mit dem Lehrerbildungsgesetz. Herr Kollege Bluhm wird dazu gleich noch was sagen. Natürlich brauchen wir ein Lehrerbildungsgesetz, das ist allseits Konsens. Auch das Bildungsministerium hat bereits angekündigt, dass dies in Kürze vorliegen wird, sodass wir auf jeden Fall noch bis zum Abschluss der Legislaturperiode in diesem Land ein Lehrerbildungsgesetz haben werden. Das ist ein Zeitrahmen, der nicht nur realistisch ist, sondern eben auch tat
sächlich anzustreben ist. Insofern werden wir vor diesem Verständnis Ihres Begriffes zeitnah auch Ihrer Ziffer 3 des Änderungsantrages zustimmen können.