Neben diesen der Wissenschaft immanenten Zielen sind die Hochschulen in übergreifende Zielstellungen des Landes eingebunden, darunter die Sicherung des Fachkräftenachwuchses unter schwieriger werdenden demografischen Bedingungen, die Öffnung der Märkte und die damit wachsende Internationalisierung und die Entwicklung der Hochschulstandorte sowie der umliegenden Regionen zu kreativen Wissensregionen.
Mit Blick auf Letzteres ist es erforderlich, den Wissenstransfer zu verbessern, um auf diesem Wege zur Transformation und Modernisierung der überwiegend mittelständischen Wirtschaft beizutragen.
Ich habe gerade vor wenigen Tagen mit den Vorständen der Unternehmensverbände aus Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg in Hamburg zusammengesessen und auch sie haben mit ihrem hochschulpolitischen Papier genau diesen Weg
mit aufgezeichnet. Und dabei haben wir insbesondere die Menschen im Blick, die aus dem Beruf heraus, und das ist auch der Wirtschaft wichtig, und berufsbegleitend ein Studium – vornehmlich in den sogenannten MINT-Fächern, also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – aufnehmen und damit ganz direkt als Träger von Innovation wirken. Für sie sind spezielle Angebote erforderlich.
Technologieorientierte Unternehmensgründungen aus den Hochschulen stehen weiterhin auf dem Plan. Forschung, Innovation und Entwicklung sind die wesentlichen Voraussetzungen für wirtschaftliche Prosperität. Und daher verdienen alle hier einschlägigen Wissenschaftsgebiete höchste Beachtung. Sie tragen dazu bei, neue Kristallisationskerne und wirtschaftliche Entwicklung letztendlich zu verzahnen, und das sind Ansatzpunkte für die in Gang gesetzte Verbundforschung. Auch das sei an dieser Stelle betont.
Vor diesem Hintergrund – Studium und Lehre, Forschung und Nachwuchskräftesicherung – haben die Hochschulen und das Land ihre Vorstellungen zur fachlichen Strukturierung der Hochschulen abgeglichen und ein zusammenhängendes, zugleich aber auch entwicklungsoffenes System geformt. Als überwölbender und viele andere Bereiche integrierender Schwerpunkt gelten dabei die Gesundheitswissenschaften, deren Förderung eine ressortübergreifende Aufgabe ist. Ich glaube, das ist uns in Mecklenburg-Vorpommern sehr bewusst.
Auf der anderen Seite konnte notwendigerweise nicht jede fachliche Spezifität der einzelnen Hochschulen aufgenommen werden. Auch das ist kein Geheimnis. Vielmehr wurde ein Katalog von Schwerpunkten formuliert, innerhalb derer die künftige Entwicklung verlaufen wird. Hierauf sind die Ressourcen besonders zu konzentrieren. Nicht alle Entwicklungswünsche der Hochschulen werden sich also realisieren lassen, wie in den derzeit laufenden Zielvereinbarungsverhandlungen bisweilen deutlich wird. Dies hat im Einzelfall bereits zu Kritik der Hochschulen geführt, die, wie ich weiß, auch an Mitglieder des Landtages herangetragen wurde. Ich will darauf sozusagen noch bei den Zielvereinbarungsverhandlungen eingehen.
Und, sehr geehrte Abgeordnete, lassen Sie mich jedoch zuvor einen Punkt ansprechen, der in den vergangenen Wochen auch in der Öffentlichkeit besonderes Interesse geweckt hat und im Antrag der Koalition zu diesem Tagesordnungspunkt eine herausragende Rolle spielt, nämlich die künftige Gestaltung der Lehrerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Ich kann sagen, die künftige Gestaltung der Lehrerausbildung in Mecklenburg-Vorpommern ist dieser Regierung und ist mir ganz persönlich ein besonderes Anliegen. Von vornherein war mir klar, dass sich auf diesem Gebiet schon rein im Quantitativen etwas ändern muss. Die Länder müssen ihre Lehrerbedarfsplanung auf den Tisch legen. Dabei ist jedes Land an den Grundsatz der Selbstversorgung gebunden. Und das habe ich als Präsident der Kultusministerkonferenz den Ländern gleichsam ins Stammbuch geschrieben.
In Umsetzung dieses Kultusministerkonferenzbeschlusses in Stralsund habe ich erstmalig eine Lehrerbedarfsprognose für Mecklenburg-Vorpommern erstellen lassen,
die für den allgemeinbildenden Bereich mittlerweile bis 2030 und, das ist eben das Besondere, lehramts- und fächerbezogen ausgearbeitet vorliegt.
Für den berufsbildenden Bereich wird die Bedarfsanalyse mit einem Zeithorizont bis 2025 zurzeit erarbeitet.
Und an dieser Stelle will ich hinzufügen, Gleiches fordern wir – und ich glaube, das sollten wir als Land tun, das werde ich sozusagen auch in der Kultusministerkonferenz tun – von allen anderen Ländern ein. Nur das ist sozusagen dann Zukunftsplanung, wenn dies alle anderen Länder genauso unternehmen. Gleichzeitig habe ich im November 2007 erstmals ein Programm für Junglehrer gefordert. Das ist nun Realität und hat Auswirkungen auf die Lehrerausbildung. Auch liegen nun erste prognostische Zahlen auf dem Tisch, die uns einen klaren Handlungsbedarf anzeigen.
Warum dieser weite Blick in die Zukunft? Ganz einfach, weil unter anderem die Ausbildungszeit künftiger Lehrer eben sieben bis acht Jahre beträgt. Gegen Ende dieses Jahrzehnts jedoch ergeben sich bereits deutliche Veränderungen der Bedarfslage, vor allem werden vorübergehend deutlich mehr Lehrer – und das ist das Besondere eben auch, was wir durch die Analyse herausfinden und untersetzen können – sowohl in den Grundschulen sowie in den Regionalen Schulen gebraucht. Auch der Bedarf an Berufsschullehrern wächst. Für all dies muss heute Vorsorge getroffen werden. Die Ausbildungskapazitäten der Universitäten sind neu zu justieren und möglichst bedarfsgerecht auf die Lehrämter und Fächer zu verteilen. Und es bleibt auch dabei, dieser Kompromiss ist ein Erfolg. Rostock ist der Hauptstandort der Lehrerausbildung im Lande und das dortige Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung übernimmt koordinierende Funktionen. Greifswald trägt zur Lehrerbildung im Lande im Rahmen der gegenwärtig angebotenen Lehrämter und Fächer bei. Und dabei ist die Qualität oberstes Prinzip.
Wir müssen auch im Rahmen des noch vorzulegenden Lehrerbildungsgesetzes hier zu deutlich mehr pädagogischer und didaktischer Professionalität im Lehrer beruf kommen. Im Rahmen dieser Grundsätze, die allesamt engstens mit unserem Haus abgestimmt sind und die ich für eine exzellente Arbeitsgrundlage halte, werden die Zielvereinbarungsverhandlungen jetzt auch mit den Universitäten aufgenommen und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir hier zum Abschluss kommen. Ich sage auch vor diesem Hohen Haus, eine solche Chance, dieses heiße Eisen zu schmieden, erhalten wir alle gemeinsam so schnell nicht wieder. Wir sollten also hier gut zusammenarbeiten und dieses nutzen.
Sehr geehrte Abgeordnete, da ich gerade von den Zielvereinbarungen spreche, Sie wissen, dass die nächste Zielvereinbarungsrunde mit allen Hochschulen für 2011 bis 2015 in vollem Gange ist. Im Juni fanden bereits die politischen Auftaktgespräche zu den Zielvereinbarungen statt. Nachfolgend wurden mit allen Hochschulen mehrere Arbeitsgespräche geführt. Mittlerweile liegen auch, und das finde ich ebenfalls sehr gut, mit dem Finanzministerium abgestimmte Arbeitsfassungen von Zielvereinbarungsentwürfen vor.
Die abschließenden Verhandlungen zwischen Hochschulen und Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur – einschließlich der Klärung der noch offenen Punkte – laufen derzeit. Ich kann Ihnen sagen, dass nach der Ressortabstimmung, die durchgeführt wird, die Zielvereinbarungen unterzeichnet werden und dann noch dem Landtag im Dezember zugeleitet werden können.
So ist aus meiner Sicht, glaube ich, der Fahrplan gut gestrickt. Soweit es an mir liegt, sollte nach den Eckwerten auch das Thema Zielvereinbarungen konform mit den Regelungen des Landeshochschulgesetzes rasch abgeschlossen werden, damit die notwendige Planungssicherheit für die weitere gedeihliche Entwicklung der Hochschulen und der Lehrerausbildung im Lande gegeben ist. – Herzlichen Dank.
Zum Antrag der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 5/3736 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 5/3771(neu) vor.
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU hat der Abgeordnete Herr Brodkorb von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das wird heute aller Voraussicht nach eine sehr ruhige und unaufgeregte Debatte. Das ist im Bereich der Verhandlungen mit den Hochschulen nicht immer so gewesen. Ich erinnere an die letzte Legislaturperiode. Da wurden hier sehr kontroverse Diskussionen geführt. Und das hatte sicherlich mit der damaligen Entscheidung zu tun, auch zur Strukturreform an den Hochschulen zu kommen. Ich möchte anhand der Tatsache, dass wir für heute wohl eine sehr ruhige und konstruktive Debatte zu erwarten haben, noch mal darauf hinweisen, dass der Grundstein dafür eben in der letzten Legislaturperiode gelegt wurde dadurch, dass mit den Hochschulen eine langfristige Vereinbarung getroffen wurde darüber, in welche Richtung sie sich entwickeln sollen, welche Stellenzahl und welche Finanzausstattung sie erhalten werden. Und an der Stelle zeigt sich aus meiner Sicht, dass genau das sinnvoll war, eine solche langfristige Abmachung mit den Hochschulen zu treffen.
Dennoch schlagen die Fraktionen von SPD und CDU Ihnen nicht nur vor, den Eckwerten zuzustimmen, hierzu sind wir ja laut Landeshochschulgesetz Paragraf 15 Absatz 2 aufgefordert, sondern auch noch einige Präzisierungen und Bestimmungen vorzunehmen. Das betrifft im Wesentlichen zwei Punkte, zunächst, dass das Land in den Zielvereinbarungen seine Rechte gegenüber den Hochschulen dadurch wahren sollte, dass auch in Zukunft die Fächer, die hier im Land mindestens einmal angeboten werden, festzuschreiben sind. Dies war schon in den letzten Zielvereinbarungen der Fall. Dies ist laut Entwurf der Regierung auch in Zukunft Bestandteil des Landeshochschulgesetzes, also sollte es auch in den nun abzuschließenden Zielvereinbarungen festgehalten werden, denn so etwas wie eine kulturelle Grundversorgung, eine Grunddifferenziertheit des Hochschulsystems ist aus unserer Sicht eben genau die andere Seite der Medaille zur Profilierung, dass man aus einer Profilierung
Herr Minister Tesch hat bereits darauf hingewiesen, der eigentliche Knackpunkt dieser Zielvereinbarungen sind letztlich die Fragen zur Lehrerbildung. Und deswegen erlauben Sie mir vielleicht, noch ein paar Worte dazu zu sagen, zumal dies aus unserer Sicht ja auch den Hauptteil unseres Antrages ausmacht. Die Landesregierung ist zu dem Ergebnis gekommen, dass langfristig etwa 4.000 Studienplätze ausreichend sein dürften, um den Bedarf an Lehrern in Mecklenburg-Vorpommern zu decken.
Allein hieraus resultiert die Tatsache, dass man nicht vollständig darauf verzichten kann, dass Greifswald Lehrer ausbildet. Rostock hat im Moment etwa 2.800 Studienplätze, das sind weniger als 4.000, also wird man, um den langfristigen Lehrerbedarf zu decken, beide Standorte aufrechterhalten müssen. Die Alternative würde ja darin bestehen, dass Greifswald seine Lehrerbildung vollständig abbaute und Rostock dementsprechend 1.000 bis 1.200 Studienplätze zusätzlich aufbauen würde, und zwar aus dem Bestand an Stellen, denn das gehört zum Hochschulpakt der letzten Legislaturperiode. Es wäre nicht machbar ohne massive Struktureingriffe an der Universität Rostock an anderen Stellen und ich kann mir persönlich kaum vorstellen, dass die Universität eine solche Absicht hegt.
Dennoch unterstützen auch wir die Entscheidung der Landesregierung, zumal sie auch den Geist der laufenden Zielvereinbarungen atmet, Rostock zum eindeutigen Hauptstandort der Lehrerbildung auszubauen und Greifswald doch mit empfindlichen Abbauvorgaben zu konfrontieren.
Dazu sollte man aus meiner Sicht vielleicht auch noch einmal ein paar klärende Worte sagen, da in Mecklenburg-Vorpommern doch einige Gerüchte im Umlauf sind. Es wird zum Beispiel behauptet, der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hätte beschlossen, in Greifswald die Lehrerbildung vollständig abzuschaffen, und in Rostock wäre beschlossen worden, dort die Juristenausbildung vollständig abzuschaffen. Beides ist falsch. Richtig ist, dass beschlossen wurde, Rostock zum Hauptstandort der Lehrerbildung zu machen und Greifswald zum Hauptstandort der Juristenausbildung. So, wie es in Rostock noch juristische Professuren und Studiengänge gibt, war auch in Greifswald nie geplant, eine vollständige Einstellung der Lehrerbildung herbeizuführen, sondern wenn ich mich recht entsinne, steht in den laufenden Zielvereinbarungen, Greifswald möge seine Ausbildung oder solle seine Ausbildung im Rahmen eines Bachelor-Master-Systems auf den Bachelor im Bereich des gymnasialen Lehramts reduzieren oder beschränken, was ja etwa 60 Prozent der Ausgangskapazitäten entsprechen würde.
Noch einmal zu der Zahl: Wie kommt man eigentlich auf 4.000 bei einem langfristigen Lehrerbedarf von 300 pro Jahr? Ich halte diese Annahme von 4.000 für seriös und sinnvoll, weil sie ausreichend Spielraum bietet, auch noch mit Schwund zu rechnen. Wenn Sie 300 Absolventen im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern perspektivisch nach 2020 oder 2025 einstellen müssen und Sie von einer Ausbildungszeit von fünf Jahren ausgehen, kommen Sie auf etwa 1.500 Studienplätze. Nun ist es aber so, dass es während des Studiums einen Schwund von 30 Prozent gibt in den lehrerbildenden Bereichen. Das ist so, das kann man nicht ignorieren.
Es ist so, dass nach dem ersten Staatsexamen viele, die eigentlich aus anderen Bundesländern kommen, in ihre Heimatbundesländer zurückkehren und dort ein Referendariat aufnehmen. Das ist im Bereich des gymnasialen Lehramts bis zu 50/60 Prozent. Auch das kann man nicht ignorieren. Und es gibt auch nach dem Referendariat immer noch Abwanderungstendenzen. Dabei belasse ich es mal. Und wenn man das quasi addiert und dann einen Korridor von 4.000 Studienplätzen vorsieht, glaube ich, ist das eine Zahl, die auch nie zu Engpässen führen wird, sondern ausreichend Manövriermasse bereithält, um den langfristigen Lehrerbedarf des Landes zu decken.
Allerdings muss man vielleicht Folgendes präzisieren oder klarstellen: Diese Zahl von 4.000 und die Festlegung auf zweieinhalbtausend in Rostock und anderthalbtausend in Greifswald in der langen Frist kann gar nicht im eigentlichen Sinne Gegenstand der derzeitigen Zielvereinbarungen sein. Der Minister hat darauf hingewiesen, das Hochschulgesetz sieht vor, dass die Eckwerte eine Planungsperiode definieren, die Zielvereinbarungen für diese Planungsperiode abgeschlossen werden. Und diese Planungsperiode endet im Jahr 2015. Der Lehrerbedarf, über den wir hier sprechen, von 300 pro Jahr nach 2025 kann damit aber gar nicht erreicht werden. Und selbst, wenn man die Ausbildungszeit von Lehrern von acht Jahren, die der Minister genannt hat, davon abzieht, dann sind wir beim Jahr 2017 und nicht beim Jahr 2015.
Warum dennoch diese langfristige Perspektive? Um schon frühzeitig festzulegen, so ist jedenfalls meine Position, auf welchen Wert sich Greifswald einstellen muss, dass man schon heute sagen kann, mehr als anderthalbtausend Studienplätze können es nicht sein. Und um der Zielvereinbarung der letzten Legislatur entgegenzukommen oder ihr gerecht zu werden, muss Greifswald schon jetzt zeitnah seine Kapazitäten deutlich abbauen, während wir in Rostock, der Minister hat das gesagt, im Bereich der Mangelfächer und Schularten eher über Hochschulpaktmittel von einem Ausbau reden, aber auch das rein rechtlich, das sei hier an dieser Stelle klargestellt. Und wenn man vor diesem Hintergrund diese Debatte führt, glaube ich, kann man das auch in aller Sachlichkeit und ohne Emotionen tun.
Erstens wollen wir uns hier heute festlegen und schlagen vor, dass wir die Lehrerbildung dahin gehend verändern, dass die Regelstudienzeit für Lehrer auf zehn Semester ausgeweitet wird von acht beziehungsweise neun auf zehn Semester. Für diejenigen, die jetzt befürchten, die Gesamtausbildungszeit der Lehrer würde sich dadurch verlängern, sei angemerkt, es geht darum, das Referendariat um den entsprechenden Betrag zu verkürzen und bereits mehr Praxis und pädagogisch orientierte Anteile in die Erstausbildung zu integrieren. Es geht also um eine Qualitätssteigerung, nicht um eine Verlängerung der Ausbildung.
Wir halten es zweitens für erforderlich, dass die Regierung insbesondere mit der Universität Rostock darüber verhandelt, dass die Berufsschullehrerausbildung wieder eingeführt wird. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand.
Und drittens, den Punkt möchte ich – von dem Minister ausgesprochen – auch noch mal deutlich pointieren: Es muss zu einer massiven Qualitätsverbesserung
im Bereich der Lehrerbildung kommen und da möchte ich insbesondere den Standort Greifswald ansprechen. Der Senat der Universität Greifswald hat sich dafür ausgesprochen, einstimmig, die Lehrerbildung fortzuführen. Wenn die Universität Greifswald dieses will, muss sie auch bereit sein, die Ressourcen und Stellen zur Verfügung zu stellen, um dort die Pädagogik entsprechend auf hohem Niveau anzubieten. Es gibt derzeit berechtigte Zweifel, dass das in ausreichendem Umfang der Fall ist. Und die Universität Greifswald – ich nehme an, da sind wir uns einig – muss sich dieser Aufgabe stellen. Wer das eine will, muss auch zu dem anderen bereit sein.
In diesem Zusammenhang könnte es auch hilfreich sein, vielleicht die eine oder andere Flexibilisierung in der Bewirtschaftung von Stellenplänen vorzunehmen. Dies ist aber eine sowohl rechtlich als auch politisch durchaus nicht unproblematische Angelegenheit und deswegen schlagen wir Ihnen vor, dass wir uns, was dies angeht, zunächst auf einen Prüfauftrag an die Regierung beschränken und dies dann einfach konstruktiv in den Ausschüssen weiter begleiten.
Sie merken schon, meine Rede war sehr unemotional und ohne große Pointen. Ich habe also versucht, dem sachlichen Geist, in dem wir uns befinden, einigermaßen gerecht zu werden. Deswegen möchte ich nur noch eine formale Anmerkung machen, und zwar bitte ich Sie oder möchte ich den Antrag mündlich ändern, nämlich den ersten Satz verändern. Der lautet im Moment, Zitat: „Der Landtag stimmt den in Drucksache 5/3453 getroffenen Aussagen zur Entwicklung der Hochschullandschaft von Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2015 zu.“ Zitatende. Im Sinne des Hochschulgesetzes sachlich präziser wäre die Formulierung, die ich Ihnen anstelle dessen vorschlagen möchte, Zitat: „Der Landtag stimmt den in Drucksache 5/3453 enthaltenen Eckwerten der Hochschulentwicklung 2011 bis 2015 zu.“ Zitatende.
Ich hoffe, dass es für diesen Änderungsvorschlag zu einer breiten Zustimmung zu unserem Antrag hier in der Beratung kommt, und danke für die Aufmerksamkeit.
Ich denke, die Änderung können Sie auch noch mal schriftlich einreichen, damit wir das noch mal abstimmen.