(Raimund Frank Borrmann, NPD: Reichlich spät, Herr Rühs, reichlich spät. – Stefan Köster, NPD: Das wäre ja das erste Mal für die Bundesregierung.)
Die von Ihnen hier kritisierte Regelung – und nun hören Sie mir bitte genau zu! – gehört aber nicht dazu. Sie stellen in Ihrem Antrag dar, dass Ihnen nicht nachvollziehbar ist, warum der Mehrbedarf nur bei Kindern bis 7 Jahren gewährt wird. Diese Altergrenze finden Sie, ich zitiere, „willkürlich gewählt“. Lassen Sie mich deshalb zu Ihrer Erhellung etwas zu der Vorschrift ausführen.
Die Mehrbedarfsregelung im Paragrafen 21 Absatz 3 SGB II orientiert sich an den ursprünglichen Regelungen im Sozialhilferecht.
Die bis zum 31.12.2004 im Bundessozialhilfegesetz geltenden Regelungen wurden in das SGB II übernommen.
In den Materialien zu der ursprünglichen Regelung im Sozialhilferecht ist ausdrücklich ausgeführt, dass der Mehrbedarf den höheren Aufwand des Alleinerziehenden für die Versorgung und Erziehung der Kinder ausgleichen soll. So haben die Mehrbedarfsempfänger zum Beispiel wegen geringerer Beweglichkeit weniger Gelegenheiten zu preisbewussten Einkäufen und es entstehen Aufwendungen, zum Beispiel für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter, wie Betreuungsleistungen. Die Altersgrenze von 7 Jahren wurde nun ausdrücklich deswegen eingeführt, weil davon auszugehen ist, dass Kinder bei Eintritt in weitere Institutionen – wie zum Beispiel die Schule – rein zeitlich weniger Aufsicht unmittelbar durch die Erziehungsberechtigten bedürfen.
Deshalb, meine Herren, ist die Höhe des pauschalierten Mehrbedarfs auch von dem Alter der betreuten Kinder abhängig. Damit, Herr Andrejewski, erklärt sich auch die Ihnen nicht nachvollziehbare Altersgrenze,
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktion der CDU – Raimund Frank Borrmann, NPD: Wie ist das mit den Kindergartentagesplätzen? Die wären ja auch betroffen. Die werden ja auch betreut.)
(Raimund Frank Borrmann, NPD: Die gehen doch alle in den Kindergarten. Wo ist denn da der Unterschied? – Dr. Margret Seemann, SPD: Ach, Herr Borrmann, Sie sind doch von der Scheibe gefallen.)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja alles noch viel schlimmer, als ich gedacht habe. Dann ist es noch nicht mal willkürlich, einfach so aus dem Hut gezaubert, sondern
unter dem Leiden einer Krankheit, die – wie heißt die – Dyskalkulie. Dyskalkulie, das ist eine geistige Störung, die es einem unmöglich macht, einfachste mathematische Aufgaben zu lösen und zu verstehen.
Und die waren offensichtlich nicht in der Lage, zu wissen oder zu berechnen, wann Kinder in die Schule kommen. Die kommen nicht mit 7 in die Schule, wenn sie das 6. Lebensjahr vollendet haben, den 7. Geburtstag, dann mit 6, es sei denn, sie sind ein bisschen später dran. Da hätten sie die schon anders nehmen müssen, die Altersgrenze. Da haben Sie sie offensichtlich auch noch aus Dummheit falsch eingesetzt.
Und ich weiß auch nicht, ob das alles katholische Priester waren, diese Experten, die irgendwo in einem Kloster leben, oben in Tibet oder so, und noch nie ein Kind gesehen haben.
Denn wenn sie Kinder gesehen haben, würden sie wissen, dass der Pflegeaufwand eben nicht geringer wird, wenn die Kinder in die Schule kommen.
(Unruhe bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD und CDU – Heinz Müller, SPD: Ach deswegen verstehen Sie was davon. Ah ja!)
Die Kinder sind zwar in der Schule und dann hat man sie eine Zeit lang nicht, aber dann müssen Sie ihnen auch bei den Hausaufgaben helfen, und die Hausaufgaben heute sind mörderisch. Die Schule ist noch lange nicht ausreichend, um den Kindern das Maß an Bildung zu vermitteln, das sie brauchen. Die verlassen sich auf die Eltern, später verlassen sie sich auf Nachhilfelehrer und dann haben Sie eben die Schwierigkeit am Hals, den Kindern bei der Hausarbeit zu helfen. Das gleicht genau das aus, was sie da nicht mehr betreut werden müssen. Das ist völliger Unsinn zu behaupten, da müsse eine Altersgrenze gemacht werden.
(Dr. Margret Seemann, SPD: Hat Ihnen denn beim Studium keiner geholfen, dass Sie so lange gebraucht haben?)
Außerdem ist es nicht mal in Ansätzen nachzuvollziehen, wie diese Umrechnungsmethoden – ein Kind unter 7 ist gleich so viel wie drei über 15 und so weiter –, das ist alles vollkommener Quark.
Das ist zusammengerührtes Zeug. Und das ist genauso wenig nachgerechnet und wirklich seriös unterfüttert wie die Regelsätze von Hartz IV. Bisschen gerechnet worden ist da auch, aber das Verfassungsgericht hat ja gesagt, das ist nicht vernünftig hergeleitet. Das ist genauso verfassungswidrig, nur das Problem ist, wie kriegt man das weg.
Herr Leonhard hat ja gestern große Loblieder gesungen auf unseren glorreichen Rechtsstaat, auf den effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 (4) Grundgesetz.
Aber wenn ich nun ein Gesetz habe, das wie die Hölle verfassungswidrig ist, nehmen wir das dafür mal an, wie kriege ich es dann weg. Ich kann nicht direkt dagegen klagen, weil es ein Gesetz ist, das Umsetzungsakte erfordert. Ich kann nur direkt gegen Gesetze klagen, die mich direkt belasten, aber hier werden erst mal Verwaltungsbescheide erlassen.