(Sigrun Reese, FDP: Wir haben doch gar nicht gesagt, dass wir das Problem mit der Kartoffel Amfl ora bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gar nicht sehen.)
sollte das nicht der Fall sein, dann muss ich schon feststellen: Lassen Sie die Kirche im Dorf! Denn eins muss doch klar sein, und da kommt europäisches Recht,
da kommt europäisches Recht ins Spiel – und wie Herr Westerwelle auf meine Anfragen über den Bundesrat antwortet, da bin ich heute schon gespannt, oder auch der Bundeswirtschaftsminister –: Wenn es so ist, dass wir gegebenenfalls auch das Risiko haben, dass in Mecklenburg-Vorpommern eine gentechnisch veränderte Sorte der Kartoffelart Amanda tatsächlich nachgewiesen werden sollte, dann ist doch eins klar, das können Sie mit einer Toleranzschwelle, wie hoch sie auch immer sein wird, nicht lösen.
Und ich sage Ihnen eins auch ausdrücklich, ausdrücklich: Wenn Herr Brüderle oder wer auch immer hier mit dem Hubschrauber einfliegt, auf Einladung eines Großkonzerns, der BASF, und dann den Erntebeginn einer Technologieentwicklung protegiert, wo sich die Allgemeinheit, ähnlich wie bei der Diskussion eben vorher, nämlich wenn die gesamte Wirtschaftskette, Frau Reese, die gesamte Wirtschaftskette von den Züchterhäusern über die Veredler bis hin zu den Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel und dann diejenigen, die es zu entscheiden haben, die es nämlich aufnehmen sollen, nämlich die Verbraucherinnen und Verbraucher, alle unisono sagen, diese Amflora oder Amanda wollen wir nicht, die brauchen wir nicht,
Oder wollen Sie damit auch bewusst dieses wunderbare Image des Landes Mecklenburg-Vorpommern als naturnah, als ökologisch auf einem der besten Wege, die wir haben,
sagen Sie das Ihrem Bundesminister, dass er alles, aber auch alles dafür zu tun hat, dass hier in die Sache Klarheit hineinkommt, ganz klar.
Und ich gehe auch davon aus, dass wir uns wirklich auch in dieser Frage einig sind, dass, wenn es um eine Vermischung von einer Sorte geht, die nicht zugelassen ist, ein Schwellenwert uns keinen Millimeter weiterhilft,
Und ich gehe davon aus, ich habe es ja eben angedeutet, dass die Kommission im Übrigen, und zwar nicht die Agrarkommission, und wir sind in dieser Arbeitsgruppe stark vertreten, in der letzten Woche, und zwar die Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz, diesen Vorfall in Deutschland, in Schweden und in Tschechien höchstgradig ernst nimmt. Ich fühle mich absolut bestätigt, dass wir richtig entschieden haben, dass wir diese Kartoffeln – und wir werden ja nachher noch mal darüber reden –, dass wir diese Kartoffeln in Mecklenburg-Vorpommern beschlagnahmt haben.
Nach dem vielen Hickhack auch der letzten Monate und Jahre auf europäischer und Bundesebene stehe ich heute im Übrigen einem Schwellenwert, so, wie Sie ihn hier praktisch verlangen, sehr skeptisch gegenüber, sehr skeptisch gegenüber. Und da mache ich keinen Systemwechsel, sondern ich sage nach wie vor, wir wollen Forschung, wir wollen damit Sicherheit, dass wir von staatlicher Seite sagen können, jawohl, das eine oder andere im Abwägungsprozess können wir voranbringen, aber wir müssen die Risiken und die Chancen miteinander abwägen.
Da habe ich hohes Vertrauen in das, was in der Universität Rostock läuft und auch am Standort Groß Lüsewitz, und auf der anderen Seite sage ich, ich verlasse mich nicht auf eine BASF oder Monsanto oder wen auch immer. Ich bin wirklich sehr gespannt, was die Aufklärung der Verunreinigungen – nicht nur beim Mais in diesem Jahr oder beim Raps, da haben wir klar gehandelt, sondern insbesondere was die Kartoffeln anbetrifft –, ich bin gespannt, was die BASF uns tatsächlich in den nächsten Wochen und Monaten an Aufklärung erbringen wird, und ich vermute, es wird schwierig für dieses Unternehmen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema grüne Gentechnik hat hier im Plenum schon oft Tagesordnungspunkte eingenommen, und nicht nur hier, sondern auch im Agrarausschuss. Und bei jeder Diskussion, bei jeder Diskussion ist deutlich geworden, dass es sehr unterschiedliche Ansätze gibt, dass es eine Diskussion zwischen Chancen und Risiken gibt, aber es ist auch deutlich geworden, dass es einen Willen in der Bevölkerung gibt, den wir als Parteien vertreten, den wir auch in Gesetzgebungsprozessen und Rahmensetzungen zum Ausdruck bringen. Und wir haben uns sehr deutlich hier im Landtag dafür ausgesprochen, der Empfehlung des Bauernverbandes beizutreten, die wir gemeinsam hier verabschiedet haben, nämlich anzubauen unter den Rahmenbedingungen und das zuzulassen, diese gentechnikfreien Zonen zuzulassen und zu unterstützen, wo das möglich ist, wo das beschlossen wurde.
Für uns ist es sehr wichtig, dass auch bundesweit ein Rahmen gesetzt wird, ein Rahmen gesetzt wird, an den wir uns halten. Wir haben, und das hat der Minister sehr deutlich gemacht, in der vorhergehenden Koalition den Zukunftsfonds Groß Lüsewitz gefördert. Wir wollten, dass uns, wenn grüne Gentechnik kommt – und sie kommt in irgendeiner Weise auf unser Land zu –, ganz klar ist, welche Sicherheitslücken könnte es geben, welche Risikobewertungen müssen wir vornehmen. Wenn wir Chancen irgendwann nutzen müssen, müssen wir immer in der Lage sein, das Risiko zu bewerten. Das wollen wir da, dafür sind Voraussetzungen auch in der Forschung gegeben.
Das war übrigens nicht Gegenstand Ihres Antrages, Frau Reese. Ich war sehr erstaunt, als das die Zielrichtung war.
Uns ist sehr wohl bekannt, dass der Rahmen, den wir bundesweit haben, dazu geführt hat, dass namhafte Züchterhäuser unseres Landes, auf Poel zum Beispiel, für gentechnische Entwicklungen in andere Länder gehen. Das ist richtig. Aber wir haben mit diesen Züchterhäusern auch konventionelle Sorten in unserem Land gezüchtet, die zu einer enormen Leistungssteigerung beigetragen haben, Sorten, die hier angebaut werden und bei denen unsere Landwirte wirklich Höchsterträge ernten.
Wenn wir hier heute über einen Schwellenwert sprechen im Saatgut, Frau Reese, dann ist das anders zu werten als ein Schwellenwert in einem Nahrungsmittel oder in einem Futtermittel, denn eine Pflanze, die ausgesetzt wird, eine kleinste Verunreinigung, verzehnfacht, verhundert-, vertausendfacht sich. Drei Kilo Saatgut bringe ich bei Raps zur Aussaat, etwa, und ich ernte 5 Tonnen. Überlegen Sie mal, wie viel Vervielfachung dabei einsetzt!
Diese Verunreinigung erfährt eine Potenzierung und deshalb warne ich, warne ich davor, unter den gegebenen Bedingungen überhaupt in dieser Richtung aktiv zu werden.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten von uns, dass wir Nahrung in jeder Beziehung auf sichere Füße stellen. Deshalb ist das wichtig, was auch angesprochen worden ist, dass endlich ein Weg gefunden wird, nachzuweisen oder darzustellen, wo ist überhaupt gentechnisch verändertes Grundfutter dabei, welche Schritte sind im Prozess überhaupt von Gentechnik
belastet. Der Verbraucher muss die Klarheit haben, wo kann er gentechnikfrei sich ernähren, in der gesamten Schrittfolge. Darauf sollten wir fokussieren. Und wir sollten die Mittel, die uns zur Verfügung stehen, nutzen.
Das Beispiel der Amflora, der Umgang mit der Amflora in Schweden und die Verunreinigungen haben zu ganz folgenschweren Konsequenzen auch im Land geführt. Und ich finde es richtig, und das habe ich auch gegenüber den Medien zum Ausdruck gebracht, dass unser Minister ganz klar sichergestellt hat, dass diese Amflora bei uns sichergestellt ist, dass sie nicht zum Einsatz kommt und zur Verbreitung. Und deshalb, meine Damen und Herren von der FDP, werden wir Ihren Antrag nicht mittragen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit einem der höchsten Güter der Landwirtschaft. Hochwertiges Saat- und Pflanzgut ist die Basis eines effizienten Pflanzenbaues und damit der Bereitstellung von Lebensmitteln und Rohstoffen in hoher Qualität. Deshalb sind politische Änderungen des Rahmens, in dem Saatgut definiert wird, besonders sorgfältig zu prüfen.
Der hier vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, dass es zur Festschreibung eines bestimmten Verunreinigungsgrades des Saatgutes mit GVO derzeit keine vernünftige Alternative gibt. Die Androhung von Mehrkosten und vielleicht auch Rechtsunsicherheiten bei den Landwirten und Züchtern sollen ein Übriges tun, um den Antrag zu untermauern.
Schauen wir uns das Problem der sogenannten Nulltoleranz bei Saatgut etwas genauer an! Frau Schildt hat es eben bereits angedeutet: Eine Verunreinigung von Rapssaatgut von nur 0,3 Prozent bedeutet in der Praxis, dass pro Hektar etwa 2.100 Genpflanzen dann wachsen würden. Insgesamt würden so in Europa Millionen von Genpflanzen angebaut, die sich unkontrolliert in die Natur ausbreiten könnten und in die Lebensmittel gelangen könnten. Wir müssen immer an die Kette dabei denken. Der Raps hat seinen Ursprung in Mitteleuropa und die Gefahr der Auskreuzung auf verwandte Wildpflanzen ist deshalb besonders hoch.
Ein zweites Beispiel: Auf einem ein Hektar großen Maisacker könnten bei der gleichen angegebenen Verunreinigungsgrenze 330 Pflanzen gentechnisch verändert dann aufwachsen. Für die zufällige Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln gibt es seit dem 19. April 2004 die EU-Kennzeichnungsrichtlinie, die bis zu einem Grenzwert von 0,9 Prozent zufällige, unbeabsichtigte Verunreinigungen mit GVO zulässt. Erst ab diesem Grenzwert – und das war das Problem, was der Minister mit angesprochen hatte – ist das Produkt als genverändert erkennbar zu machen. Das ist Grundlage der jetzigen sogenannten Koexistenz zwischen GVOAnbauern und herkömmlich produzierenden Landwirten. Diese Politik und Praxis, die zum Schutz der Verbraucher eine so geringe Verunreinigung wie möglich garantieren will, wird jedoch unterlaufen, sollte bereits das Saatgut gentechnisch verunreinigt sein.
Bei den Grenzwerten von 0,3 bis 0,5 Prozent, die derzeit im Gespräch für Saatgut sind, besteht die Gefahr, dass der Lebensmittelgrenzwert, ich hatte ihn erst genannt, 0,9 Prozent, dann überschritten wird. Auch der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erkennt diese Gefahr, dass sich der GVO-Anteil in Nicht-GVOSaatgut im Laufe der Zeit erhöht und der Lebensmittelschwellenwert von 0,9 Prozent dann nicht mehr zu sichern sei.
Eine weitere Komponente muss ebenfalls betrachtet werden. Wenn der Züchter Saatgut mit Schwellenwerten liefern darf, liegt die Verantwortung für die Einhaltung beim Endprodukt – nämlich dieses genannten Wertes – dann beim Landwirt, der aber noch nicht vorhersagen kann, welche Anteile des Saatgutes besonders gut auflaufen und ob nicht der Schwellenwert damit bereits überschritten wird. Schließlich haben wir es mit der Natur zu tun und nicht nur mit Laborprozessen, wo alles zu steuern wäre.
Ist der Schwellenwert von 0,9 Prozent in den Lebensmitteln dann nicht mehr haltbar, bekommen wir einen ähnlichen Antrag auf den Tisch, der mit den gleichen Begründungen die Anhebung fordern würde. Damit wird eine ohnehin nicht haltbare Koexistenz auf ein immer niedrigeres Niveau abgesenkt.