Dr. Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender der Naturland e.V., hat für die Situation der sogenannten Koexistenz ein Bild bemüht, in dem man sich zwei Autos auf der gleichen Straße vorstellen kann, die parallel zueinander in die gleiche Richtung fahren. Der eine Wagen stellt den GVO-Anwender dar, der ab und zu den anderen Nicht-GVO-Wagen rempelt. Dieser kommt zwar auch ans Ziel, ist aber verbeult und muss mit hohem Aufwand auf eigene Kosten dann repariert werden. Das ist die sogenannte Koexistenz in der Praxis.
Wie ist diese Frage zu lösen, dass die Landwirte, die GVO nicht anwenden wollen, von Kosten, die die GVO-Anwender und -entwickler verursachen, freigehalten werden können? Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium kommt in seiner Stellungnahme „Koexistenz Gentechnik“ unter anderem zu dem Schluss, dass der Staat, also der Steuerzahler, zum Beispiel Analysekosten der Nicht-GVO-Landwirte tragen sollte.
Wir haben da einen ganz anderen Vorschlag: Hier hat einzig und allein das Verursacherprinzip zu gelten. Alle Schäden und Folgekosten aus der Anwendung der grünen Gentechnik tragen Entwickler, Händler und Anwender gemeinsam. Damit hätten wir auch die Sorge des Antrages vom Tisch, dass die deutschen Landwirte durch Mehrkosten massiv benachteiligt werden.
1. Die Abschaffung der Saatgutnulltoleranz bedeutet schleichende, aber stetige Erhöhung der Verunreinigung im Endprodukt.
2. Wahlfreiheit, Koexistenz von konventioneller wie auch ökologischer Landwirtschaft würden ausgehöhlt und hätten dauerhaft keine Existenzgrundlage mehr.
3. Die Abschaffung der Nulltoleranz schafft unbestimmbare Risiken für die Landwirte bei der damit nahezu unmöglichen Einhaltung der Schwellenwerte in der Praxis.
4. Die Pfl icht der Saatgutproduzenten, sauberes Saatgut – und dafür stand insbesondere auch immer und steht auch Mecklenburg-Vorpommern –, sauberes Saatgut ohne gentechnisch veränderte Bestandteile zu liefern, darf nicht aufgeweicht werden.
Meine Damen und Herren, Saatgut ist die Basis unserer Ernährung. Deshalb muss es bei der Nulltoleranz bleiben und darüber diskutieren wir nicht!
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist alles gesagt, Pro und Kontra.
Ich habe mir überlegt, und das stelle ich mal als Grundsätzliches vorweg, dass es wohl bei uns in Deutschland, unserem Vaterland, unvermeidbar ist, dass wir zu vielen Zukunftsinvestitionen zunächst einmal ein schwieriges, wenn nicht ein gestörtes Verhältnis haben.
Ich erinnere mich, dass, als ich in der Schule mittelalterliche Geschichte gelernt habe, uns auch klargemacht wurde, dass es beim Kaiserhof damals einen Reichsbedenkenträger gab. Meine Kolleginnen und Kollegen, der Reichsbedenkenträger haben wir in der Tat manchmal auch heute noch zu viel.
Ich will mich dem Faktischen, dem, was vorgetragen worden ist von Herrn Professor Tack und von Herrn Minister Dr. Backhaus, nicht verschließen. Es spricht einiges dafür, dass die Nulltoleranz, auch wenn es wieder mal ein überhöhter nationaler Standard ist gegenüber der EU, dass sie erhalten werden muss, dass es dafür dann auch notwendige Forschungskapazitäten geben muss
und dass wir die Ergebnisse abwarten müssen. Inwieweit sich tatsächlich Nachteile auch in der Vermehrung so ergeben, wie Sie, Herr Professor Tack, das hier geschildert haben, das bleibt abzuwarten. Ich sage aber auch, wenn die EU sich auf 0,9 Prozent verständigt hat, muss es auch da eigentlich Gründe für diese Festlegung gegeben haben.
Wir werden als CDU Ihrem Antrag auch nicht entsprechen können, weil wir ihn eigentlich angesichts der Diskussion, die im Gange ist zu diesem Thema, für überflüssig halten. Und wir wollen abwarten, was die Forschung bringt, ob Nulltoleranz richtig ist
Ich bin der Meinung, dass man diesem Antrag heute nicht entsprechen kann. Meine Fraktion wird ihn auch ablehnen.
Herr Pastörs, ich erinnere Sie daran, dass Sie heute hier nichts mehr zu sagen haben. Sie haben Redeentzug.
Herr Borrmann, wir hatten Ihnen bereits mehrfach über Jahre hinweg nahegelegt, sich so zu verhalten, wie sich das in diesem Hohen Hause gehört, nämlich die entsprechenden Anredeformeln einzuhalten. Und ich mache Sie nochmals darauf aufmerksam, dass Sie bitte Ihre Rede so beginnen, wie das in diesem Hause üblich ist.
(Dr. Wolfgang Methling, DIE LINKE: Nehmen Sie mal Ihre Fliege ab, die passt gar nicht zu Ihrem Benehmen!)
hier entsprechend der üblichen Art und Weise zu verfahren und das Hohe Haus entsprechend zu würdigen.
Herr Abgeordneter Borrmann, ich erteile Ihnen den zweiten Ordnungsruf und mache Sie darauf aufmerksam, dass ein dritter Ordnungsruf den Redeentzug nach sich zieht.
(Udo Pastörs, NPD: Es ist einfach lächerlich, was die Präsidentin sich da leistet. – allgemeine Unruhe)