Schon seit vielen Jahren suchen die Geldeintreiber mit Namen GEZ und ihre politischen Handlanger neue Wege, um den Geldbeutel von uns Bürgern zu öffnen und sich hieraus zu bedienen. Aus diesem Grund wurde bereits Ende des Jahres 2009 eine Online-Petition gestartet, die binnen weniger Tage tausende Bürger unterschrieben, um Stellung gegen die total verkorksten Reformpläne zu beziehen sowie gegen die Abzocke zu protestieren.
Zusätzlich wurde auch über die Einführung der Beweislastumkehr ernsthaft nachgedacht. Das bedeutet, dass nicht mehr die GEZ den Besitz von Empfangsgeräten beweisen sollte, sondern diejenigen, die keine Gebühren zahlen möchten, sollten belegen, dass sie keine Geräte besitzen, vielleicht sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung.
Dies scheint nun aber wohl vom Tisch zu sein, denn man will die GEZ-Abzockebeiträge von allen Bürgern und allen Unternehmen. Größter Nachteil dieses Finanzierungsspiels wird dann vermutlich der Faktor sein, dass es so gut wie keine GEZ-Befreiung mehr geben wird. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass man zwar ein Radiogerät besitzt, aber aus Überzeugung den Fernseher entsorgt hat, weil die meisten Sendungen nur der Volksverblödung dienen und man auch in den öffentlich-rechtlichen Programmen schon sehr intensiv nach Sendungen mit Niveau suchen muss.
Auch dass Unternehmen, die über keine Rundfunkgeräte verfügen, künftig zur Kasse gebeten werden sollen, ist wirklich eine Ironie der Politik. Sieht so Ihre unternehmerfreundliche Politik wirklich aus? Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass etwa 60 Prozent aller Unternehmen bislang keine GEZ-Gebühr zahlten. In Zukunft sollen auch diese Unternehmen Teil der GEZ-Abzocke werden.
Kann man aber für etwas zur Kasse gebeten werden, was man belegbar nicht nutzen kann? Bei den GEZ-Beiträgen handelt es sich nun einmal nicht um eine Steuer. Dass jene Rechtsexperten, die direkt oder indirekt auf der Gehalts- beziehungsweise Honorarliste der GEZ stehen, diese Frage bejahen, ist nicht verwunderlich. Aber ist die neue Regelung wirklich juristisch wasserdicht und
somit verfassungskonform, also in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen? Die NPD-Fraktion beantwortet diese Frage mit einem deutlichen Nein.
wohl ebenfalls beantworten müssen. Die Haushaltspauschale zeigt natürlich ihren wahren Charakter: die Abzocke der Bürger und Unternehmen.
Unser Land benötigt schon längst eine Grundsatzdebatte zur GEZ. Es stellen sich viele Bürger zu Recht die Frage: Warum dies alles? Warum werden wir Bürger mit überhöhten Gebühren belastet, nur damit die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Führungsriegen und -personen – man nennt sie heutzutage auf Neudeutsch „Showmaster“, wobei Meisterhaftes nicht zu erkennen ist –
Warum werden viele Zahlungen uns Bürgern vorenthalten? Von einer sinnvollen Verwendung unserer Gebühren kann schon lange nicht mehr gesprochen werden. Es kann aber nicht sein, dass Bürger für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zahlen, was sie nicht nutzen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Wer die Hoffnung hatte, dass durch den mündlichen Vortrag, der soeben erfolgte zu diesem Antrag, etwas Licht in die Sache komme bei diesem überhaupt nicht verständlichen Antrag, ist nun wieder enttäuscht.
Hier wird von einer „kalten Gebührenerhöhung“ durch die Umstellung der bisherigen Gerätegebühr auf Haushaltsbeitrag gesprochen. Also von der Gebühr wird in der Zukunft nicht mehr die Rede sein. Wenn Sie das Gutachten wirklich gelesen hätten, von dem Sie hier so viel erzählt haben, dann wäre Ihnen das aufgefallen.
Sie haben keine Ahnung. Reden Sie bitte über Dinge, von denen Sie etwas verstehen, und lassen Sie uns zufrieden mit Ihren Belehrungen!
(Heinz Müller, SPD: Wovon soll er denn dann reden? Er versteht doch von nichts was. – Zuruf von Stefan Köster, NPD)
Also der erste Punkt geht einfach in die Leere, weil Sie sich gegen eine sogenannte „kalte Gebührenerhöhung“ – gibt es auch eine heiße? – wenden, und es wird in Zukunft keine Gebühr mehr geben.
Genau das war Sinn des Gutachtens. Wenn Sie es kennen würden, würden Sie die sehr sorgfältige Abwägung finden, warum dieser Umstieg verfassungsrechtlich zulässig ist. Genau das hat man sich bei den seriösen,
oder bei Ihren Kameradschaftsfesten. Aber wenn Sie mit niveauvollen Leuten wie Landtagsabgeordneten umgehen, bleiben Sie bitte bei der deutschen Sprache!
Das Zweite ist, die Landesregierung wird aufgefordert, auf der Bundesebene auf irgendetwas hinzuwirken. Ich will das jetzt nicht weiter ausführen. Die Landesregierung! Also Sie haben immer noch nicht gemerkt, obwohl Sie schon anwesend waren, aber offenbar nur körperlich, wenn wir über Änderungsverträge zu Rundfunkstaatsverträgen reden, dass die Parlamente entscheiden. Die Zustimmung der Parlamente ist erforderlich.
Das heißt also, Sie können nicht die Landesregierung auffordern auf Bundesebene, denn es ist keine Bundeszuständigkeit, sondern Länderzuständigkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Raimund Frank Borrmann, NPD: Da haben wir ja noch eine große Zukunft vor uns.)