kern, das ist die teilweise Befreiung der Eltern von den Elternbeiträgen. Wir plädieren dafür, diesen Passus zu streichen
(Vincent Kokert, CDU: Das werden wir den Eltern auch erzählen. Da können Sie sich drauf verlassen. – Zuruf von Harry Glawe, CDU)
also um einen weiteren Punkt – in der Beschlussfassung steht ja drin, von den Koalitionären so beantragt: 1:17 –, wir plädieren dafür, die 7 Millionen aus der teilweisen Befreiung der Eltern von Elternbeiträgen hier an der Stelle zu streichen und einzusetzen, um die Fachkraftquote um einen weiteren Punkt zu verbessern.
die Streichung des Wortes „durchschnittlich“. Sie wissen selbst, die anteilige Entlastung der Eltern von Elternbeiträgen
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben Sie damals noch nicht geschafft, Frau Linke, das Wort „durchschnittlich“ zu streichen.)
kommt aufgrund der finanziellen Situation weniger als der Hälfte der Elternhäuser zugute. Ich habe eingangs darüber gesprochen, Herr Nieszery, Sie haben sich gefragt, warum, aber ich sage es noch mal: Die teilweise Befreiung der Eltern kommt in Mecklenburg-Vorpommern nur einem Teil der Eltern, also etwa 50 Prozent, zugute.
Wir sind dafür, mit diesen Mitteln, so, wie es also die Expertenkommission empfohlen hat, so wie es auch Herr Scriba und andere in der Anhörung empfohlen haben, hier einfach der qualitativen Verbesserung, also auch der Verbesserung der personellen Situation den Vorrang vor der teilweisen Elternbeitragsbefreiung einzuräumen.
Problematisch im Gesetz ist, dass auf der einen Seite die Dauer der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher auf vier Jahre reduziert werden soll,
das Konzept zur Reform der Erzieherinnen und Erzieher, das sich an die Bildungskonzeption anschließt, keine nähere Ausgestaltung erfahren hat. Alle Anzuhörenden finden es ja toll, dass sie sich das Bildungskonzept im Internet, die etwas mehr als 100 Seiten, runterladen können,
Es reicht nicht aus, sich eine Druckerladung hinzustellen, eine Papierladung hinzustellen, herunterzuladen und dann mal zu gucken,
Sie haben wie gesagt die Dauer der Ausbildung verkürzt, ohne etwas an der Qualität der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung zu verändern. Sie bleiben weiterhin dabei, die allumfassend kritisierte zweijährige Ausbildung als Staatlich geprüfter Sozialassistent beizubehalten und eben darauf zu verzichten, eine Akademisierung, wie sie eben von anderen Einrichtungen in anderen Ländern – auch im Ausland – gefordert und angestrebt wird, anzugehen.
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das haben wir Ihnen damals auch immer ins Stammbuch geschrieben, Frau Linke.)
Es werden Begriffe geändert, aus „pädagogische Fachkraft“ wird „pädagogisches Personal“. Es wird also hier lediglich verbal agiert, ohne tatsächlich tatkräftig etwas zu tun.
Resümierend darf ich feststellen: Das neue Bildungskonzept wie gesagt liegt im Internet vor, ist aber zum Termin nicht umsetzbar.
Darauf zielt unser Antrag, sich an der Bildungsplanung weiterhin zu orientieren, wenn wir nicht wollen, dass Bildung unverbindlich wird.
Religiöse Bildung, christliches Menschenbild soll Maßstab der Werteerziehung sein, das halte ich für eine unzulässige Eingrenzung.
(Ilka Lochner-Borst, CDU: Das steht doch nirgends. Das steht nirgendwo. Erzählen Sie nicht so einen Quatsch!)
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Frau Linke, Sie müssen auch bei der Wahrheit bleiben! – Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Beate Schlupp, CDU)
Die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher bleibt unzureichend und verringert lediglich die Ausbildungszeit.