Protocol of the Session on May 18, 2006

Erste Bemerkung: Es gibt eine Rote Liste „Fische/Rund

würmer“, die wird regelmäßig neu aufgelegt. 1992 ist eine aufgelegt worden und 2002. Die Zahlen in diesen Roten Listen sagen eindeutig, trotz einer wachsenden Vogelzahl, die diese Viecher wegfressen, haben acht von zehn Arten der oben genannten Bestände sich im Bestand stabilisiert beziehungsweise sind angestiegen. So viel zur natürlichen Seite.

Und trotzdem haben Sie recht, der Aal geht zurück. Warum geht der Aal zurück? Gucken wir doch einmal genau hin. In den letzen 20 Jahren haben wir an unserer Küste einen Rückgang der Glasaale um 99 Prozent, aber nicht weil die Kormorane sie wegfressen, sondern weil die chinesische Farmwirtschaft dreimal mehr als den europäischen Marktpreis für das Kilo Glasaal zahlt und natürlich die Glasaale nach China verkauft und zu Delikatessen verarbeitet werden.

(Konrad Döring, Die Linkspartei.PDS: Hört, hört! – Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Deswegen das Wachstum in China. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Zum Zweiten. Hier können wir an die Debatte anschließen, die wir gestern hatten – Klimaschutz. Sie haben es alle schon irgendwann einmal in den Nachrichten gehört. Der Golfstrom reagiert auf das veränderte Klima und dadurch werden weniger Aale durch den Pazifik an unsere Küste getragen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Ziemlich komplexes Thema. – Zuruf von Beate Mahr, SPD)

Drittens. Die Verbauung der europäischen Flüsse hat in den letzten 20 Jahren nicht gravierend abgenommen. Die Aale kommen teilweise gar nicht in die Flüsse hinein.

Viertens, der Parasitenbefall unter den Aalen. Wenn Sie mit Fischwissenschaftlern reden, dann werden sie Ihnen nachweisen, dass sich am Aal auch Parasiten festsetzen und ihm eine geringere Lebensdauer bescheren, dass er Krankheiten bekommt und dann auch nicht mehr geangelt werden kann.

Nicht der Kormoran ist das Aalproblem, sondern der Glasaal ist das Problem und dort müssen wir mit der Lösung ansetzen, einschließlich der Problematik der Besatzfische. Wenn die nämlich ausgesetzt werden, dann haben wir ein Nahrungsüberangebot und die Kormorane stürzen sich natürlich darauf. Damit bin ich wieder ganz bei Ihnen: Wenn wir eine integrierte Lösung für Nutz- und

Schutzaspekte hinkriegen für den Aal auf europäischer Ebene, dann kommen wir einen Schritt voran. Und nur so werden wir das Problem der Aale, der Kormorane und der Fischer vielleicht lösen können.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Abschließend möchte ich noch einmal sagen, nicht der Kormoran ist das Problem der Fischer und nicht der Aal, der ist sowieso so glatt, der geht durch jede Statistik,

(Heiterkeit bei Barbara Borchardt, Die Linkspartei.PDS)

sondern ein Strukturwandel, der in der Fischerei eigentlich schon vonstatten geht. Er steht nicht nur vor der Tür, er geht vonstatten. Er kostet uns Arbeitsplätze und er kostet uns Erträge, weil die Verbraucher nämlich nicht einheimischen Fisch bevorzugen,

(Beate Mahr, SPD: Ja?!)

sondern der deutsche Markt wird zu 80 Prozent von Importfisch beherrscht.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Wirtschaftswunderland!)

Das, denke ich, ist das allgemeine Problem unserer einheimischen Fischer. Und auch dort müssen wir ansetzen, um etwas zu verändern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Danke schön, Frau Schwebs.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe

damit die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2246 zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön. Damit ist der Überweisungsvorschlag bei einer Stimmenthaltung und ansonsten Zustimmung des Hauses beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Alleingänge des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Abschiebungen nach Togo verhindern, auf der Drucksache 4/2244.

Antrag der Fraktion der CDU: Alleingänge des Landes MecklenburgVorpommern bei Abschiebungen nach Togo verhindern – Drucksache 4/2244 –

Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Ringguth. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat Ihnen einen Antrag mit einem ausländerpolitischen Thema vorgelegt.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Hätten Sie das mal lieber nicht gemacht! – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Ja, das ist wirklich schlimm! – Wolfgang Riemann, CDU: Lass dich nicht provozieren!)

Herr Ritter, wissen Sie was,

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Da brauchen Sie gar nicht so freundlich zu gucken, der Antrag gehört in die Tonne!)

ich habe irgendwann einmal einem Antrag zugestimmt für Demokratie und Toleranz.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Dazu sage ich nachher was.)

Und wissen Sie was: Toleranz bedeutet, um Ihnen einmal mit Rosa Luxemburg zu kommen, immer die Toleranz gegenüber dem Andersdenkenden.

(Peter Ritter, Die Linkspartei.PDS: Ja.)

Das setze ich bei Ihnen jetzt einmal voraus und erwarte, dass Sie mir einfach nur zuhören. Danke schön, Herr Ritter.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Regine Lück, Die Linkspartei.PDS: Aber wie denken die anderen?)

In diesem Antrag geht es uns um eine bundeseinheitliche Vorgehensweise in einem wirklich hoch sensiblen Bereich und es geht um das Wort „Abschiebung“. „Abschiebung“ ist in der deutschen Sprache ein hässliches Wort.

(Mathias Brodkorb, SPD: Das ist auch in der Wirklichkeit hässlich.)

Man assoziiert sofort Begriffe wie „unerwünscht“ oder „lästig“, „inhuman“.

(Zuruf von Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS)

Von diesem Wortverständnis und den damit verbundenen unangenehmen Gefühlen, meine Damen und Herren, müssen wir uns für die folgende Debatte allerdings frei machen. Denn wir reden über Abschiebung im rechtlichen Sinn. Für Juristen ist Abschiebung ein rechtstechnischer Begriff, der emotional unbelastet ist. Abschiebung bezeichnet die Durchsetzung der Ausreisepflicht eines Ausländers. Der Begriff ist weder positiv noch negativ besetzt.

(Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS: Es sind immer noch Menschen.)

Der Staat setzt zwangsweise eine Verpflichtung durch, die freiwillig eben nicht erfüllt wird.

(Zuruf von Karin Schmidt, Die Linkspartei.PDS)

Das ist nicht nur im Ausländerrecht so, das finden wir auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Der Grundsatz, dass der Staat für die Durchsetzung des Gesetzes notfalls auch mit Mitteln des Zwangs verantwortlich ist, ist bis heute, glaube ich, unbestritten.

Meine Damen und Herren, wann ein Ausländer ausreisepflichtig ist, regelt das Aufenthaltsgesetz, welches im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes zum 01.01.2005 in Kraft trat. Kurz gesagt besteht eine Ausreisepflicht immer dann, wenn ein Ausländer keine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis hat. Eine immer befristete Aufenthaltserlaubnis bekommt ein Ausländer, wenn er sich zum Zweck der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus humanitären Gründen oder im Wege des Familiennachzugs in Deutschland aufhält.

Meine Damen und Herren, ich will hier gar keine ausländerrechtliche Vorlesung halten, sondern nur darauf hin

weisen, dass es ein geregeltes Verfahren für den Aufenthalt von Ausländern gibt, nach dem jeder Einzelfall beurteilt wird. Togolesische Staatsangehörige, meine Damen und Herren, werden nicht automatisch abgeschoben, sondern jeder Einzelne hat die Möglichkeit, seine individuellen Aufenthaltsrechte auch im Wege des Asylverfahrens geltend zu machen und gegen ablehnende Entscheidungen Rechtsmittel einzulegen. Und erst wenn alle Rechtsmittel erfolglos ausgeschöpft sind und die Ausreise nicht freiwillig erfolgt, kommt es zur Abschiebung.

Meine Damen und Herren, ich will hier Entscheidungen von Behörden, die togolesischen Staatsangehörigen das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik versagt haben, nicht kritisieren. Ich kenne die Gründe und die Verfahren im Einzelnen nicht. Aber ich vertraue darauf, dass all diejenigen, die mit derartigen Entscheidungen betraut sind, diese nach Recht und Gesetz treffen. Denn dazu sind sie kraft des Grundgesetzes verpflichtet. Wenn ich darauf nicht vertrauen würde, dann würde ich ganz grundsätzlich den demokratischen Rechtsstaat anzweifeln. Und das kommt weder für mich noch für meine Fraktion infrage.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Dass nicht automatisch jeder togolesische Staatsangehörige ausgewiesen wird, zeigen im Übrigen die Zahlen. Von bundesweit 11.917 Aufhältigen sind nur 1.917 Personen ausreisepflichtig.