Protocol of the Session on May 17, 2006

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesausführungsgesetzes auf Drucksache 4/2166. Der Sozialausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/2259 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf den Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses.

Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2267 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2269 vor.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2267 abstimmen. Wer dem CDU-Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/2267 bei Zustimmung der Fraktion der CDU und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS sowie des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2269 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/2269 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS und des fraktionslosen Abgeordneten, einer Gegenstimme der Fraktion der CDU und ansonsten Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Wer dem Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Artikel 1 entsprechend der

Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und Enthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind der Artikel 2 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses auf Drucksache 4/2259 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses mit den soeben beschlossenen Änderungen auf Drucksache 4/2259 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, des fraktionslosen Abgeordneten, einer Gegenstimme aus der Fraktion der SPD und Stimmenthaltung der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik, auf Drucksache 4/2240.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (Erste Lesung) – Drucksache 4/2240 –

Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Herr Holter.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin, das im Jahre 1968 von den Ländern unter Beteiligung des Bundes gegründet wurde. Ihm wurde die Erfüllung bautechnischer Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Zulassung von neuen Baustoffen, der Bauforschung und der Baunormung übertragen. Anfang der 90er Jahre musste das Abkommen geändert werden, um die Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft 1988 umzusetzen. Das Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik wurde von der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern 1992 geschlossen. Unser Land hat am 16. Dezember 1992 zugestimmt.

Nun geht es um eine neue Aufgabe, nämlich um die Mitwirkung bei der Marktaufsicht nach dem Bauproduktengesetz. Diese Aufgabe gehörte bisher nicht zu dem Verantwortungsbereich dieses Institutes. Hier geht es darum, die Überwachung von Bauprodukten hinsichtlich der technischen Anforderung und der CE-Kennzeichnung zu realisieren. Da mit der CE-Kennzeichnung eine konkrete Aussage bezüglich der Leistung des Produkts verbun

den ist, sind das Warenzeichen und der damit verbundene Vertrauenstatbestand zu schützen. Daher sehen die europäische Bauproduktenrichtlinie und das Bauproduktengesetz vor, für die konkrete Verwendung des Warenzeichens Sorge zu tragen.

Die Bauministerkonferenz hat die Einrichtung einer länderübergreifenden Koordinierungsstelle vorgeschlagen, was auch vernünftig ist, sonst wäre jedes Land aufgefordert, eine eigene Stelle einzurichten. Durch sie soll effizientes Zusammenwirken der Marktaufsichtsbehörden möglich sein. Doppelarbeit kann vermieden werden, Personalkosten können gespart werden. Das Deutsche Institut für Bautechnik bietet sich mit seinem Aufgabenspektrum und dem vorhandenen Sachverstand an, diese Koordinierungsstelle zu werden.

Das bisherige Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik beinhaltet jedoch keine Regelung, die die notwendigen Koordinierungsaufgaben der Marktaufsicht inhaltlich abdeckt, weil diese bei Abschluss des Abkommens von 1992 eben noch nicht bestand. Aufgrund des Kabinettsbeschlusses vom 11. Januar 2005 wurde ich als zuständiger Minister ermächtigt, das Änderungsabkommen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zu unterschreiben. Die rechtswirksame Änderung des Abkommens erfordert die Zustimmung des Landtages in Form eines Gesetzes. Ich bitte Sie um zügige Beratung. Ich weiß, dass alle drei Fraktionen sich darauf verständigt haben, und gehe von einer Zustimmung aus. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Minister.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/2240 zur federführenden Beratung an den Bauausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Da interfraktionell vereinbart worden ist, die Zweite Lesung und Schlussabstimmung in dieser Sitzungswoche durchzuführen, werden sich der Bauausschuss und der Finanzausschuss heute unmittelbar nach Beendigung der Landtagssitzung im Raum 357 zu einer gemeinsamen Sitzung einfinden. Ich gehe davon aus, dass die Zweite Lesung und Schlussabstimmung in der morgigen Sitzung als letzter Tagesordnungspunkt im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 23 aufgerufen werden soll. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist auch das so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5: Beratung des Antrages des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Gerhard Bartels – Eckwerte der Hochschulentwicklung und Zielvereinbarungen, auf Drucksache 4/1356, sowie des Änderungsantrages der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1386, hierzu die Beschlussempfehlung und d e n Bericht des Bildungsausschusses auf Drucksache 4/2263.

Antrag des Abgeordneten Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos: Eckwerte der Hochschulentwicklung und Zielvereinbarungen – Drucksache 4/1356 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 4/1386 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur – Drucksache 4/2263 –

Das Wort zur Berichterstattung hat die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Vorlage der Beschlussempfehlung und des Berichtes zum Antrag des Abgeordneten Dr. Gerhard Bartels „Eckwerte der Hochschulentwicklung und Zielvereinbarungen“ findet ein Diskussionsprozess sein scheinbares Ende, der mit der Überweisung des Antrages in den Bildungsausschuss im Oktober 2004 begann, scheinbar deshalb, weil er in mittelbarer Beziehung zu zwei weiteren Tagesordnungspunkten dieser Sitzungswoche steht. Ich denke hierbei sowohl an den Antrag der Landesregierung auf Zustimmung des Landtages zu den Zielvereinbarungen mit der Universität Greifswald, der HMT und den Fachhochschulen als auch zur Zielvorgabe für die Universität Rostock.

Das im Jahr 2002 geschlossene Landeshochschulgesetz sah in Paragraf 15 Absatz 2 vor: „Auf der Grundlage der … Hochschulentwicklungspläne erarbeitet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur … in Abstimmung mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung“. Da dieses nach mehr als zwei Jahren noch nicht erfolgt war, hielt es der Abgeordnete Dr. Bartels für notwendig, dem Landtag einen Antrag vorzulegen, der auf diesen Mangel abzielte. Zu seinen konkreten Beweggründen wird sich der Antragsteller sicher selbst noch äußern.

Im Rahmen der Ausschussberatungen wurde das Ministerium aufgefordert, dem Ausschuss bis spätestens 31. März 2005 einen Entwurf für Eckwerte nach Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz vorzulegen. Mit dem Gesetzentwurf zur Zweiten Änderung des Hochschulgesetzes, der im Oktober 2005 in Erster Lesung im Landtag beraten wurde, begann ein Gesetzgebungsprozess, der unter anderem die Regelungen in Paragraf 15 Absatz 2 Landeshochschulgesetz änderte und mit der Zweiten Lesung im Januar 2006 abgeschlossen worden ist. In Umsetzung dieser Änderungen liegen nunmehr die zwei bereits genannten Anträge der Landesregierung vor.

Aus dieser Darstellung der Fakten lässt sich nachvollziehen, dass der Bildungsausschuss dem Landtag empfiehlt, die Ziffer I des Antrages des Abgeordneten Dr. Bartels abzulehnen und die in Ziffer II benannten nunmehr überholten Fristen für erledigt zu erklären. Gleiches gilt auch für den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der eine Verschiebung der ursprünglichen Fristen zum Inhalt hatte. Ich bitte im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung.

(Beifall Egbert Liskow, CDU, Jörg Vierkant, CDU, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende.

Ich würde Sie bitten, gleich vorn zu bleiben, dann brauchen Sie sich nicht noch einmal auf den beschwerlichen Weg zu machen.

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, dass Sie mir den Weg erspart haben.

Auf den ersten Blick mag die Auseinandersetzung mit dem vorliegenden Antrag des Kollegen Dr. Bartels und dem Antrag der Fraktion der CDU nur noch eine Formalie sein. Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Offene beziehungsweise ausstehende Vorgänge müssen also abgearbeitet werden. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag hält uns allen auch noch einmal deutlich vor Augen, dass die Landesregierung von der Verabschiedung des Landeshochschulgesetzes im Jahr 2002 bis zum heutigen Tag nicht in der Lage ist, die selbst gesteckten Ziele autonomer Hochschulen in die Praxis umzusetzen.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos)

Diesen Punkt werden wir am heutigen Tag sicher noch eingehend diskutieren.

Die beiden Anträge haben sich in der Tat in vielerlei Hinsicht erledigt. Die Fristen sind längst überschritten, das Landeshochschulgesetz wurde durch die zweite Änderung an das Unvermögen der Regierung angepasst, die Eckwerte spielen für die Zielvereinbarungen beziehungsweise Verordnungen diesmal keine Rolle. Allerdings haben weder die Hochschulen in ihrer Gesamtheit noch einzelne Hochschulen dieses Problem heraufbeschworen. Die Landesregierung selbst hat den geordneten Prozess von Hochschulentwicklungsplänen über die Vorlage von Eckwerten hin zu Zielvereinbarungen durch ständig wechselnde und neue Parametervorgaben behindert.

Meine Damen und Herren, auch wenn wir heute aus den genannten Gründen der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen werden, war es nicht nur formal wichtig und richtig, noch einmal über diese Anträge zu sprechen, denn sie zeigen eindrucksvoll, in welcher Art und Weise hier mit geltendem Recht und Gesetz umgegangen wird. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass man die Frage der Hochschulentwicklung in unserem Land auch ohne die zweite Änderung des Landeshochschulgesetzes hätte klären können.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Das Verfahren dazu war im Gesetz klar und deutlich vorgegeben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos)

Vielen Dank, Frau Lochner-Borst.

Das Wort hat jetzt der fraktionslose Abgeordnete Herr Dr. Bartels.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich könnte ja vermuten, dass die Schweigsamkeit der Koalitionsfraktionen zu diesem Antrag, von der ich im Moment ausgehe, etwas mit schlechtem Gewissen zu tun hat. Aber das ist wohl zu viel verlangt.