Protocol of the Session on May 17, 2006

Und letzter Punkt. Und das ist letztlich das, was das gewichtigste Argument ausmacht. Der Hochschulbereich ist der einzige Bereich, in dem im Rahmen dieses Benchmarkverfahrens nach dem Höchstwertprinzip gearbeitet wurde und nicht nach dem Niederstwertprinzip. Wir werden also trotz der Halbierung der potenziell studierenden Kohorten auch im Jahr 2020 unter unveränderten Bedingungen und Planungen nicht weniger, sondern mehr Stellen im Hochschulbereich haben als unser Nachbarland Schleswig-Holstein und auch unser Referenz- und Vergleichsland Rheinland-Pfalz. Das sind die Fakten und sie können letztlich auch nicht dadurch geleugnet werden, dass immer wieder ohne Beweis Gegenteiliges behauptet wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brodkorb.

Ich schließe die Aussprache.

Im Rahmen der Debatte ist durch die CDU beantragt worden, den Antrag der Landesregierung auf Drucksa

c h e 4/2242 zur Beratung an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Antrag der CDU? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? –

(Egbert Liskow, CDU: Diskutieren wolltet ihr noch nie.)

Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten, Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion Linkspartei.PDS und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der Linkspartei.PDS abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 4/2242. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Landesregierung auf Drucksache 4/2242 bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, einigen Stimmen aus der Fraktion der CDU, der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten,

(Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos: Ich habe dagegen gestimmt.)

Entschuldigung, gegen die Stimme des fraktionslosen Abgeordneten, einer Stimme aus …,

(Zuruf von Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS)

also noch mal, mit der Gegenstimme des fraktionslosen Abgeordneten, einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der Linkspartei.PDS und einer Reihe von Stimmenthaltungen aus der Fraktion der CDU angenommen.

(Dr. Armin Jäger, CDU: So ist es.)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Beratung des Antrages der Landesregierung – Zustimmung des Landtages gemäß § 114 Absatz 2 Satz 5 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, hier: Zielvorgabe für die Universität Rostock, auf Drucksache 4/2243(neu).

Antrag der Landesregierung: Zustimmung des Landtages gemäß § 114 Absatz 2 Satz 5 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hier: Zielvorgabe für die Universität Rostock – Drucksache 4/2243(neu) –

Das Wort zur Begründung hat der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Herr Professor Dr. Dr. Metelmann.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Hochschulplanung des Landes ist mit dem Abschluss der Zielvereinbarungen einen guten Schritt vorangekommen. Ich darf Ihnen herzlich danken für den Beschluss des Hohen Hauses. Wie ich bereits zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt ausgeführt habe, war es leider nicht möglich, mit der Universität Rostock eine entsprechende einvernehmliche Zielvereinbarung herbeizuführen. Die Verhandlungen sind nach zahlreichen Runden an konkreten, für die Hochschulplanung des Landes aber entscheidenden Punkten gescheitert.

Um trotzdem den in Paragraf 114 LHG geregelten Auftrag – nämlich ein landesweit abgestimmtes und bedarfsgerechtes Lehr- und Forschungsangebot für Mecklenburg-Vorpommern sicherzustellen – zu erreichen, ist es unvermeidlich, die Ihnen vorliegende Zielvorgabe zu erlassen. Sie ist notwendig, um die Entwicklung der Uni

versität Rostock im Zusammenhang mit den anderen Hochschulen des Landes weiter voranzubringen und kompatibel zu gestalten. Sie beschränkt sich aber gleichzeitig auf nur wenige Punkte, die zwingend erforderlich sind, um den Anforderungen des Paragrafen 114 Rechnung zu tragen. Sie ist ein notwendiges Planungsinstrument des Landes, um sicherzustellen, dass wir in der laufenden Planungsperiode bis zum Jahre 2010 eine qualitativ hochwertige, eine wettbewerbsfähige, eine leistungsstarke, aber auch homogene und finanzierbare Hochschullandschaft entwickeln. Dazu ist es erforderlich, diejenigen Bereiche voranzubringen, die sich auch künftig international profilieren können.

Den Rahmen für den Erlass der Zielvorgabe bilden das Personalkonzept 2004 sowie die Entscheidungen des Kabinetts zur langfristigen strukturellen Entwicklung der Hochschulen des Landes vom 29. November 2005. Auf dieser Grundlage wurde die Stellenausstattung der Universität Rostock festgelegt. Es wurde übrigens auch festgelegt, dass der monetäre Gegenwert allen Hochschulen im Lande erhalten bleiben soll und jährlich um 1,5 Prozent ausgebaut werden soll. Um auf dieser Stellenausstattung der Universität aufbauend ein abgestimmtes Lehrangebot sicherzustellen, werden die in der Lehre durch die Universität angebotenen Kompetenzfelder in der Zielvorgabe ausdrücklich aufgeführt. In einem weiteren Punkt der Zielvorgabe werden die Forschungsangebote der Universität Rostock benannt. Dabei handelt es sich um die Schwerpunktbereiche, die die Universität Rostock selbst in die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen eingebracht hat und die dem von Senat und Konzil beschlossenen Universitätsentwicklungsplan entsprechen. Das Land hat sich die Vorstellungen der Universität Rostock an dieser Stelle 1:1 zu Eigen gemacht und damit in diesem wichtigen Bereich Forschung die Autonomie der Universität Rostock gewahrt.

Diese Festlegungen, sowohl für den Bereich der Lehre als auch Forschung, sind gleichwohl notwendig und erforderlich, um landesweit ausgeglichene und abgewogene Schwerpunkte zu entwickeln und nicht zwingend erforderliche parallele Lehr- und Forschungsangebote zu vermeiden.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)

Sie dienen letztendlich dem Ziel, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel effizient einzusetzen, um damit im stärker werdenden Wettbewerb auch langfristig bestehen zu können.

Welche konkreten Maßnahmen werden der Universität Rostock abverlangt, und zwar in Abstimmung mit den leitenden Gedanken des Wissenschaftsrates, die heute aktuell versandt worden sind, auf die Herr Vizepräsident zuerst hingewiesen hat? Es geht um die Lehrerbildung, um die Gestaltung der lehrerspezifischen Masterstudiengänge, um die Kooperation mit der Hochschule für Musik und Theater Rostock, um die Mindestausstattung in den kleinen geisteswissenschaftlichen Fächern und um die Entwicklung der Agrarwissenschaften.

Lassen Sie mich einige Punkte hier näher erläutern, um exemplarisch die Notwendigkeit der Zielvorgabe zu verdeutlichen:

Erster Punkt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat ein dringendes Interesse an einer hoch qualifizierten Lehrerausbildung für die allgemein bildenden Schulen und die Förderschulen sowie für die wirtschaftsbezogenen Zwei

ge des beruflichen Schulwesens. Da diese Ausbildungswege in Rostock versammelt sind und dort bis auf wenige Ausnahmen auch die Fachwissenschaften in der notwendigen Breite vorgehalten werden und zudem in Rostock an der Hochschule für Musik und Theater die Schulmusik und das darstellende Spiel angesiedelt sind, erscheint es zwingend, im Rahmen eines landesweit abzustimmenden Lehrangebots das Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung an der Universität Rostock zu etablieren. Die Universität Rostock wird in den nächsten Jahren daher ein Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung in Abstimmung mit dem Landesinstitut für Schule und Ausbildung, der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald sowie der Hochschule für Musik und Theater Rostock gründen müssen, um die Betreuung der Studierenden in MecklenburgVorpommern qualitativ zu verbessern und gleichzeitig den Herausforderungen des lebenslangen Lernens zu entsprechen. Gleichzeitig wird die Universität Rostock aufgefordert, mindestens 15 Stellen zum Zwecke der besseren Betreuung der Studierenden in besonders stark ausgelasteten Studiengängen und zur Optimierung der Lehrerausbildung, insbesondere in der Fachdidaktik, einzusetzen, um die Entwicklung des Lehrerbildungszentrums nachhaltig zu sichern.

Zweiter Aspekt. Die Voraussetzungen für die Entstehung dieses Zentrums sind in den Zielvereinbarungen mit den beteiligten Hochschulen bereits angelegt. Um diese Struktur jedoch in die Tat umsetzen zu können, ist eine verbindliche Entscheidungsgrundlage auch gegenüber der Universität Rostock notwendig. Diese Grundlage bietet die hier vorliegende Zielvorgabe. Dasselbe gilt für die Gestaltung der lehrerspezifischen Masterstudiengänge.

Herr Dr. Bartels, ein Vorgriff auf die Diskussion des Bundes und die KMK-Empfehlungen, die uns hier …

(Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos: Man kann nicht auf ein Gesetz zurückgreifen, dass es nicht gibt. Entschuldigen Sie, Herr Minister!)

Wir reden hier von einem Gestaltungsspielraum und den, glaube ich, muss Politik ausfüllen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Links- partei.PDS – Dr. Gerhard Bartels, fraktionslos: Den gibt es da nicht. Den gibt es da nicht. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das war ein grobes Missverständnis von Politik. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald wird entsprechend der mit ihr abgeschlossenen Zielvereinbarung künftig keine Masterstudiengänge im Lehrerbildungsbereich mehr anbieten, die die Voraussetzungen für ein Lehramt vermitteln werden. Sie wird sich in den schulrelevanten geisteswissenschaftlichen Fächern auf Bachelorstudiengänge beschränken und nur in den Fächern, die sie allein vorhält, insbesondere Kunst und Gestaltung sowie Geografie, auch Lehrleistungen für ein Masterstudium erbringen. Den Absolventen der Bachelorstudiengänge der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald muss jedoch der Einstieg in die lehrerbildenden Masterstudiengänge der Universität Rostock ohne Zeitverzug möglich sein. Die Universität Rostock wird ihre Programme unter Berücksichtigung der generellen fachlichen Erfordernisse des Lehrerstudiums so zu entwickeln haben, dass sie inhaltlich auf das Bachelorstudium der Ernst-MoritzArndt-Universität Greifswald aufsetzen.

(Wolfgang Riemann, CDU: So nicht!)

Auch die Zulassungsvoraussetzungen zum lehrerbildenden Masterstudium müssen in Absprache mit der Universität Greifswald entwickelt werden. Um diese Abstimmung zwischen den Universitäten sicherzustellen und damit ein angemessenes Lehrangebot in MecklenburgVorpommern zu sichern, ist diese Vorgabe erforderlich. Sie ist im Übrigen inhaltlich mit der Universität Rostock auch gar nicht strittig, bedarf aber nunmehr zur Herstellung der Planungssicherheit einer formalen Absicherung durch die Zielvorgabe.

Dritter Punkt. Lassen Sie mich auf einen weiteren entscheidenden Punkt der Zielvorgabe kommen. Neben der Entwicklung der Lehrerbildung und Schulforschung geht es um die Stärkung der Strukturen an der Universität Rostock, die bereits hervorragend sind und künftig im Rahmen eines landesweit abgestimmten Lehr- und Forschungsangebotes weiter ausgebaut werden sollen. Diese Bereiche sollen personell verstärkt werden, um künftig national und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dazu zählen insbesondere die Lebenswissenschaften und die Biosystemtechnik, die Bereiche Physik, Chemie und Demografie. Auch in dieser Schwerpunktsetzung stimmen Landesregierung und Universität Rostock grundsätzlich überein und deshalb werden sie von Bedeutung für eine Zielvorgabe sein.

Um die oben genannten Ziele – jetzt bin ich beim vierten Punkt – erreichen zu können, wird es erforderlich sein, Stärken zu stärken. Das bedeutet, Prioritäten setzen, um an anderen Stellen der Universität Rostock Einsparungen zu erzielen. Dazu muss der Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss des ersten Examens aufgehoben werden. Um Missverständnissen vorzubeugen,

(Wolfgang Riemann, CDU: So nicht! – Ilka Lochner-Borst, CDU: Was bleibt denn noch?!)

möchte ich an dieser Stelle betonen, dass nicht die Juristische Fakultät geschlossen wird, sondern ein – wenn auch quantitativ gewichtiger – Studiengang aufgehoben werden soll.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist keine Juristische Fakultät mehr. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist keine Juristische Fakultät.)

Ein Kernbestand von sechs juristischen Professuren bleibt erhalten. Durch die Fortsetzung und eine Freisetzung gleichzeitig von acht Professuren mit Annexpersonal wird es möglich,

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das kann auch nur jemand sagen, der nicht weiß, was ein juristisches Studium ausmacht.)

die oben genannten und unstrittigen Exzellenzbereiche auszubauen, ohne andere Bereiche mit bereits kritischen Größen im Wege eines Rasenmäherprinzips – das ist doch angesprochen worden – noch weiter zu schwächen und damit unterhalb qualitativ vertretbarer Mindeststandards zu betreiben.

(Egbert Liskow, CDU: Warum machen Sie denn keine Vereinbarung, wenn das nicht strittig ist?)

Aber auch unabhängig von der notwendigen Konzentration der zur Verfügung stehenden staatlichen Mittel auf die oben genannten Bereiche ist es zwingend erforderlich,

nicht notwendige Doppelungen im Lande abzubauen, wenn wir dafür konkurrenzfähige und finanzierbare Strukturen gewinnen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird seine finanziellen Ressourcen nicht weiter in eine Ausbildung investieren können, die künftig am Arbeitsmarkt keine Verwendung findet.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Die Entscheidung, den Studiengang einzustellen, ist in wesentlichen Bereichen damit begründet, dass ein entsprechender Bedarf an Volljuristen im Land und bundesweit nicht mehr und in absehbarer Zukunft nicht erkennbar ist.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Dem wider- sprechen die Fachleute aber deutlich.)

Die Weiterführung des Studienganges Rechtswissenschaft mit Abschluss des ersten Examens in Rostock ist ganz konkret