Die Weiterführung des Studienganges Rechtswissenschaft mit Abschluss des ersten Examens in Rostock ist ganz konkret
weder für die Versorgung des höheren Justiz- und Verwaltungsdienstes des Landes noch für die Rechtsanwaltversorgung in Mecklenburg-Vorpommern zwingend erforderlich.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Dr. Ulrich Born, CDU: Zwingend brauchen wir gar nichts. – Dr. Armin Jäger, CDU: Deswegen gibt es ja auch Studienfreiheit. – Zuruf von Ilka Lochner-Borst, CDU)
Hierfür und für den Bedarf in der freien Wirtschaft reicht die Zahl der Absolventen der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, die in den letzten Jahren durchschnittlich etwa 80 betrug, aus.
(Dr. Ulrich Born, CDU: Zwingend braucht ein Zahnarzt nicht mal einen Bohrer. Dazu kann er Hammer und Meißel nehmen. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist ein guter Vergleich.)
Der Bedarf des Landes insgesamt liegt weit unter den in Greifswald und Rostock abgehenden Absolventen, zumal die kleinen und mittelständischen Unternehmen vorrangig auf die Absolventen des Studienganges Wirtschaftsrecht der Hochschule Wismar reflektieren.
Lassen Sie mich abschließend ein Wort zur Zahnmedizin sagen. Die Regelung in der Zielvorgabe stellt sicher, dass der Status quo beibehalten wird. Die Regelung war notwendig, damit nicht bereits aus Rechtsgründen eine spätere Entscheidung unmöglich wird. Mit der Aufnahme der Zahnmedizin in die Zielvorgabe wird einer künftigen Entscheidung der Landesregierung und des Landesparlamentes somit nicht vorgegriffen,
Meine Damen und Herren, im Ergebnis handelt es sich insgesamt um eine Vorgabe, die sich auf das Notwendigste im Sinne der Hochschulentwicklung des Landes beschränkt, gleichzeitig aber sicherstellt, dass die Schnittstellen zwischen den Hochschulen des Landes funktionieren. Damit wird ein effizienterer Einsatz der staatlichen Mittel im Interesse der Entwicklung der Universität Rostock und der Entwicklung des Landes möglich. Und in
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 90 Minuten sowie 3 Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Lochner-Borst, Sie haben darauf hingewiesen, dass die durchaus in der Tat regelmäßig auftretenden Vergleiche zwischen verschiedenen Bundesländern nicht angemessen seien, wenn man Äpfel mit Birnen vergleiche. Deswegen möchte ich einen sächsischen Apfel mit einem Apfel aus Mecklenburg-Vorpommern vergleichen.
(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist nicht fair! – Wolfgang Riemann, CDU: Aus der Universität Dodow! – Minister Dr. Wolfgang Methling: Koserow ist besser!)
Ich möchte den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen aus dem Festvortrag: „Die Zukunft der sächsischen Hochschulen“, gehalten am 15. November 2002, zitieren: „Brauchen wir zwei juristische Fakultäten? Brauchen wir Landesgeschichte an drei Universitäten? Wie ist das mit der Lehrerbildung? Sind ,Zentren für Lehrerbildung‘ nicht ein Weg, um die Kräfte sowohl innerhalb einer Hochschule, als auch zwischen den Hochschulen zu bündeln?“ Dieses Zitat, meine Damen und Herren, zeigt, dass in anderen Bundesländern, die mit uns vergleichbar sind, weil sie sich in derselben strukturellen Situation befinden, demografisch, finanzpolitisch und auch, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeht, ähnliche Debatten geführt werden wie in Mecklenburg-Vorpommern. Es liegt mir trotzdem daran zu betonen, dass wir nicht bei Herrn Milbradt gelesen haben, um herauszufinden, was wir tun wollen, sondern wir haben uns – wie dies die sächsische CDU offenbar auch tut – die Wirklichkeit angesehen und daraus bestimmte Konsequenzen ziehen müssen.
Ich denke, im Hinblick auf die Zielvorgabe für die Universität Rostock gibt es letztlich nur einen Punkt zu diskutieren.
Herr Minister hat bereits darauf hingewiesen, dass die Zahnmedizin durch diese Zielvorgabe nicht berührt ist. Und diesen Punkt, nämlich den Umgang mit der Juristischen Fakultät der Universität Rostock, kann man in zweierlei Hinsicht diskutieren: Einerseits geht es um formale Fragen, die die Geschäftsordnung berühren. Muss ein solcher Antrag der Landesregierung im Parlament eine Zweite Lesung erfahren und in den Ausschüssen behandelt werden oder nicht? Und zweitens, was ist inhaltlich von diesem Vorschlag zu halten?
Ihnen allen ist sicherlich ein Prüfvermerk der Landtagsverwaltung zugegangen. Ich möchte mit Erlaubnis der Präsidentin ein paar rechtliche Würdigungen zitieren, die die Frage beantworten, ob dies, was wir hier tun, rechtlich auf sicherem Boden steht. Zitat: „Artikel 33 der Landesverfassung, der regelt, dass die Ausschüsse im Rahmen der ihnen vom Landtag erteilten Aufträge tätig werden, setzt nicht voraus, dass jede Vorlage zur Detailberatung an die Ausschüsse überwiesen werden muss.“
„Von daher regelt die Geschäftsordnung verfassungskonform, dass selbst Gesetzentwürfe nicht zwingend an einen Ausschuss zu überweisen sind. Insoweit gibt es keine verfassungsrechtliche Vorgabe, entsprechende Anträge in die Ausschüsse zu überweisen“
„Nach der Geschäftsordnung ist nur vorgesehen, dass Haushaltsvorlagen im Sinne des § 54 GO vom Landtag federführend an den Finanzausschuss und mitberatend an den jeweiligen Fachausschuss zu überweisen sind. …“
(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie hören die Betroffenen doch nur, wenn Sie müssen, wir wollen. Das ist keine Rechtsfrage, sondern eine des Verstandes!)
Und die Landtagsverwaltung kommt zu dem Ergebnis: „Diese Vorgabe verändert nicht den laufenden Haushalt 2006/2007.“
(Dr. Ulrich Born, CDU: Das ist doch gar nicht der Punkt. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist nicht der Punkt.)
„Die finanziellen Auswirkungen dieser Festlegungen sind durch den Haushaltsplan 2006/2007 und auch durch die Finanzplanung gedeckt.“
„Sie führen nicht zu veränderten Inhalten des laufenden Haushaltes, weder in der Anordnung der zahlenmäßigen Vorgaben noch in Bezug auf die Haushaltsvermerke. Die vorgesehene Ermächtigung dient lediglich der Umsetzung dessen, was der Landtag im Rahmen des Haushaltes und der Mittelfristigen Finanzplanung bereits beschlossen hat.“ Zitatende.
Dies ist das formale Argument dafür, warum es keiner Zweiten Lesung bedarf. Ich möchte Ihnen noch ein inhaltliches Argument dafür bringen, dass es keiner Zweiten Lesung bedarf.
Wir haben bereits im letzten Jahr mit der Drucksache4/1949 eine Unterrichtung der Landesregierung erhalten, in der sie uns über ihre Absichten im Hinblick auf die geplante Hochschulreform unterrichtet. Diese Drucksache ist an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden. Diese Drucksache wurde am 2. März abschließend beraten, und zwar mit Kenntnisnahme aller Fraktionen. Die CDU hat keinen Antrag gestellt, die CDU hat keine Entschließung eingebracht, die CDU hat keine Anhörung beantragt,
Und der entscheidende Punkt ist nun, dass die wesentlichen inhaltlichen Punkte der Zielvorgabe haargenau identisch sind mit dieser bereits im Bildungsausschuss abschließend beratenen Vorlage und dies möchte ich dokumentieren, indem ich zwei Stellen aus dieser Drucksache zitiere, also der ursprünglichen Unterrichtung:
„Die Lehrerausbildung soll mit Schwerpunkt in Rostock durch ein Lehrerbildungszentrum durchlässig organisiert werden. … An beiden Universitäten des Landes werden derzeit Lehrer ausgebildet. Dabei hält die Universität Rostock das volle Spektrum der Lehrämter von Grundund Hauptschule bis hin zur Förderschule und Beruflicher Schule vor, während die Universität Greifswald erst kürzlich mit Zustimmung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur entschieden hat, sich auf das gymnasiale Lehramt in Kunst und Geografie sowie in Religion und in den zentralen Fächern der Philosophischen Fakultät zu konzentrieren. Das Land präferiert einen starken Standort für Lehrerausbildung und Schulforschung, an dem möglichst viele Kompetenzen vernetzt vorgehalten werden und ein Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung gebildet wird. Zur Unterstützung einer modernen Lehrerausbildung sowie zur Verbesserung der Betreuungssituation während der Bachelor-Phase in besonders nachgefragten geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern an den Universitäten hält das Land ein Kontingent im Umfang von mindestens 20 Stellen für erforderlich, die mit überdurchschnittlichen Lehrdeputaten versehen sein sollen.“Es bildet sich also 1:1 ab, die Absicht ein Lehrerbildungszentrum zu gründen und auch einen Stellenpool zur Verbesserung der Lehrerausbildung oder zur Verbesserung der Situation in überlaufenen Studiengängen herbeizuführen oder vorzunehmen.
Zweites Zitat, „Rechtswissenschaft“, ich mache es jetzt hier ganz kurz: „Nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur kann die Reduktion“ (der Stellen) „unter Beachtung der o. g. Strukturierungskriterien … nur gelingen, wenn auf die Juristische Fakultät verzichtet wird.“ Das heißt, dass die Regierung uns frühzeitig über ihre Absichten informiert hat, dass das Parlament diese Vorlage, wie dargestellt, im Ausschuss behandelt hat