Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Leider kann ich mich in drei Minuten nur auf ein paar Schlagzeilen konzentrieren. Erste Schlagzeile: In der Anhörung zur Novelle des Landeshochschulgesetzes haben die Anzuhörenden darauf hingewiesen, dass der Landtag sich selbst kastriert, wenn er die Zustimmung für die Zielvorgaben nicht beschließt. In der Zweiten Lesung haben die Koalitionsfraktionen stolz verkündet, wir haben das deshalb geändert. Wie sieht die Realität aus? Seit höchstens einer Woche liegt der hier zu behandelnde Antrag tatsächlich vor und eine halbwegs gründliche Befassung im Ausschuss soll nicht stattfinden. Da kann ich nur konstatieren, das macht die Selbstkastration der Mehrheit des Landtages sehr deutlich.
Herr Minister, Sie haben freundlicherweise heute Vormittag darauf hingewiesen, dass ich in unseren über zehn Jahre andauernden Gesprächen immer wieder auf die Priorität von Landesinteressen hingewiesen habe. Ich erlaube mir zu ergänzen, dass ich dabei auch immer wieder – und da waren wir, glaube ich, auch einer Meinung – darauf hingewiesen habe, dass die dafür notwendigen Auseinandersetzungen zwischen Hochschulen und Regierung auf gleicher Augenhöhe stattfinden sollen. Genau das hat aber nach der Novellierung des Landeshochschulgesetzes natürlich nicht stattgefunden.
Die Begründung, die mir intern für den Abschluss der Zielvereinbarungen an den fünf Hochschulen gegeben wird, ist ganz eindeutig: Die da oben peitschen ihr Perso
nalkonzept sowieso durch, also versuchen wir, das Schlimmste zu verhindern, indem wir nach halbwegs machbaren Kompromissen suchen.
Denn die Zielvereinbarungen, die heute vorliegen und als inhaltliche Schwerpunktsetzung an den Hochschulen verkauft werden, sind nichts anderes als eine Umsetzung der Streichung von jeder fünften Stelle im Hochschulbereich. Das sollten wir bitte schön nicht vergessen.
Und dann erlauben Sie mir die Anmerkung, wir hatten in der DDR so unsere Erfahrungen mit Fünfjahresplänen. Wenn ich mir hier eine Laufzeit angucke bis 2020, 31.12.2020, dann haben wir jetzt Fünfzehnjahrespläne. Schön!
Ich will anhand einiger Fragen nur auf ein paar Probleme hinweisen. In allen Zielvereinbarungen steht: „Die Zuweisungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern unterteilen sich in …“ und dann kommen vier Punkte. Danach steht: „Sie stehen unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 6 LHG M-V.“ Ich merke mal an, bei der Universität Greifswald steht noch „Abs. 5“. Das sollte man vielleicht ändern. Aber darum geht es nicht. Ich erinnere mich sehr gut, dass das Landeshochschulgesetz im Frühjahr 2002 fast daran gescheitert wäre, weil die Koalitionsfraktionen, und zwar beide, die Streichung des im Gesetzentwurf der Regierung enthaltenen Haushaltsvorbehaltes für die Eckwerte und die Zielvereinbarungen gefordert haben. Es ist dann der genannte Paragraf 15 Absatz 6, damals Absatz 5, ins Gesetz gekommen und der steht nun in jeder Zielvereinbarung, sodass unter diesem Vorbehalt die Zuweisungen stehen. Da das hier so steht, ist eines völlig klar: Das ist als Haushaltsvorbehalt gemeint und wird auch so gehandhabt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU, und Wolfgang Riemann, CDU: So ist das. – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
Eine zweite Frage: In der Zielvereinbarung mit der Uni Greifswald findet sich die Formulierung, dass eine gymnasiale Lehrerbildung stattfindet. Was ist das? Bilden wir in Zukunft Lehrer an den Gymnasien? Oder aber sagen Sie mir bitte mal, nach welchem Lehrerbildungsgesetz es eine gestufte Lehrerbildung gibt. Und was ist ein Bachelorlehrer? Wo ist die gesetzliche Grundlage für eine solche Festlegung?
Und nun will ich noch etwas sagen zum Hochschulbereich. – Ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin. – Herr Metelmann und andere haben die Planungssicherheit hier gelobt. In allen Zielvereinbarungen steht, das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene ist noch nicht berücksichtigt. Und in allen Einrichtungen ist aufgeführt, auf welche Baumaßnahme die Hochschule besonderen Wert legt. Nirgendwo ist auch nur angedeutet, welche Position die Landesregierung zu diesen Prioritätensetzungen hat. Das alles nennen Sie Planungssicherheit?! Es tut mir Leid, das alles, was hier passiert, haben wir mit dem Landeshochschulgesetz vor vier Jahren nicht so gewollt. – Danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion! Zunächst möchte ich meinen Respekt zum Ausdruck bringen darüber, dass Sie den Zielvereinbarungen zustimmen wollen. Ich denke, das kann ich auch im Namen der SPDFraktion tun.
Es zeugt von einem hohen Maß an staatsmännischer Verantwortung, so kann man das vielleicht formulieren. Aber ich möchte dennoch auf ein paar Punkte eingehen, die Sie, Frau Lochner-Borst vorgetragen haben. Ich habe Sie vor einigen Monaten aufgefordert, wenn Sie den Kurs der Landesregierung für völlig falsch halten, als CDUFraktion einen Antrag in den Landtag einzubringen,
der zeigt, in welchem Bereich die 652 abzubauenden Stellen alternativ eingespart werden sollen und wie, wenn Sie dies für einen falschen Weg halten.
(Wolfgang Riemann, CDU: Natürlich haben wir was zum Stellenabbau. In den Ministerien, Staatssekretäre weniger, Abteilungsleiter, Strukturen ändern! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS: Jetzt bleiben Sie mal ruhig!)
die Hochschulen würden so behandelt wie die Landesverwaltung, einerseits rechtlich, denn natürlich haben die Hochschulen weitaus größere Rechte als Behörden, aber auch im Hinblick auf die Konsolidierung. Es wurde hin und wieder gesagt, man spare bei den Hochschulen 18 Prozent, man spare aber auch in der Landesverwaltung 18 Prozent der Stellen. Es gibt nur einen feinen Unterschied: In der Landesverwaltung werden diese Stellen bis zum Jahr 2009 gespart und bei den Hochschulen bis zum Jahr 2020.
Dritte Bemerkung. Es ist gerade – und da wundere ich mich, muss ich sagen, denn wir haben ja mehrere Jahre inzwischen darüber diskutiert – das Gegenteil des Rasenmähers, was sowohl innerhalb der Hochschulen als auch im gesamten Land passieren soll.
die gerade sachlich sinnvolle Einheiten zur Grundlage von Entscheidungen nimmt und nicht das Rasenmäherprinzip.
Letzter Punkt. Der Vorrang, den Hochschulen in diesem Rahmen haben, wird unter anderem an folgenden Fakten deutlich. Wie Sie wissen, sinkt bis 2020 die Zahl studierfähiger junger Menschen in diesem Land im engeren Sinne auf unter die Hälfte. Es wird einen Stellenabbau,
(Wolfgang Riemann, CDU: Davon haben wir schon vor zehn Jahren gehört. – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie wollen also gar keinen mehr hier studieren haben aus anderen Ländern?! – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)
es wird einen Stellenabbau geben, nicht um über 50 Prozent, sondern um 18 Prozent, ohne dass dem derzeit ein Abbau der Finanzressourcen gegenübersteht.
Und letzter Punkt. Und das ist letztlich das, was das gewichtigste Argument ausmacht. Der Hochschulbereich ist der einzige Bereich, in dem im Rahmen dieses Benchmarkverfahrens nach dem Höchstwertprinzip gearbeitet wurde und nicht nach dem Niederstwertprinzip. Wir werden also trotz der Halbierung der potenziell studierenden Kohorten auch im Jahr 2020 unter unveränderten Bedingungen und Planungen nicht weniger, sondern mehr Stellen im Hochschulbereich haben als unser Nachbarland Schleswig-Holstein und auch unser Referenz- und Vergleichsland Rheinland-Pfalz. Das sind die Fakten und sie können letztlich auch nicht dadurch geleugnet werden, dass immer wieder ohne Beweis Gegenteiliges behauptet wird. – Herzlichen Dank.