Protocol of the Session on January 25, 2006

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Und zwar geht es um die Debatte am 23.10.2003, das heißt, vor zweieinhalb Jahren wurde in Sachsen-Anhalt Ähnliches diskutiert. Auch dort wurde eine Änderung des Landeshochschulgesetzes vorgenommen vor ähnlichem Hintergrund wie hier in Mecklenburg-Vorpommern. Der Minister der CDU führte damals aus, übrigens mit Blick auf die PDS, und vielleicht werden Sie gleich merken, wie kurios oder bemerkenswert der Hintergrund des Ganzen ist, auch Frau Gramkow wird dem nicht widersprechen können, hoffe ich,

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Gabriele Meˇsˇt’an, Die Linkspartei.PDS – Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Nö, nö! – Zuruf von Ministerin Sigrid Keler)

Zitat: „Völlig ohne jedes Augenmaß in der Wortwahl... und vor allem bar jeglicher substanzieller Auseinandersetzung haben Sie derweil den Medien gegenüber von ,Selbstherrlichkeit‘ und einer ,dreisten Ministerialbürokratie‘ gesprochen, die den Hochschulen alles Mögliche statt per Zielvereinbarung per Rechtsverordnung aufoktroyieren würde. Sie schrecken auch nicht davor zurück, von einem Ermächtigungsgesetz zu sprechen – jedenfalls in den Medien und gestern im Ausschuss –, was sich für jeden auch nur einigermaßen historisch kundigen Menschen verbietet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP) “ (Heiterkeit bei Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist aber nur in Sachsen so.)

Die Ausführungen des Ministers gehen noch weiter. Er sagt zu seinem eigenen Hochschulgesetz, das in wesentlichen Passagen mit unserem vergleichbar ist: „Von einem Anschlag auf die Hochschulautonomie kann nun wirklich keine Rede sein.“ Diese Parlamentsdebatte im Landtag von Sachsen-Anhalt bestärkt mich in der Ansicht, dass wir es mit übergeordneten Problemen zu tun haben, die in ganz Deutschland eine Rolle spielen, in besonderer Weise

in Mecklenburg-Vorpommern, und dass wir hier keine Sondersituation vorfinden. Und es ist deshalb auch nicht verwunderlich, dass – übrigens unabhängig, wie Sie gesehen oder gehört haben, von den parteipolitischen Konstellationen – dieselben Sachprobleme gelöst werden müssen und die Regierungen vor ähnlichen Aufgaben stehen.

Wir haben, um auch das zu sagen, mit diesem Absatz 4 im Paragrafen 15 keine Eigenerfindungen produziert, sondern wir haben uns insgesamt angelehnt, wie Sie wahrscheinlich wissen, an das Landeshochschulgesetz in Niedersachsen. Ich möchte auch hier gleich aus dem Paragrafen 1 Absatz 4, aus dem Paragrafen zur staatlichen Verantwortung zitieren. Hier finden Sie den Satz, und den können Sie fast wortwörtlich in unserem Landeshochschulgesetz finden: „Wenn und soweit eine Zielvereinbarung nicht zustande kommt, kann das Fachministerium nach Anhörung der Hochschule... eine Zielvorgabe erlassen, wenn dies zur Gewährleistung und Umsetzung der Landeshochschulplanung geboten ist.“ So weit zur derzeitigen Rechtslage in Niedersachsen.

Es gibt nur einen wesentlichen Unterschied und der ist, finde ich, nicht unerheblich. Bei uns kann das Ministerium nicht per Zielvorgabe Struktureingriffe in die Hochschulen vornehmen, ohne dass das Parlament, der Gesetzgeber, dem zustimmt. Und dies ist, meine Damen und Herren, wie ich denke, eine erhebliche Veränderung gegenüber dem, was wir in Niedersachsen finden, und auch ein vernünftiger Kompromiss.

Letztlich geht es also um die Grundsatzfrage – und damit möchte ich zum Schluss kommen –: In welchem Verhältnis stehen Hochschulen, stehen Hochschulautonomie und parlamentarische Demokratie zueinander? In welchem Verhältnis bewegen sich diese beiden Bereiche der Gesellschaft? Ich denke, dieses Problem ist nicht abschließend befriedigend zu lösen, diese Frage ist nicht abschließend befriedigend zu beantworten. Der Hintergrund hierfür ist nicht so kompliziert. In der Demokratie herrscht das Prinzip der Mehrheit und in der Wissenschaft das Prinzip der Wahrheit. Wir haben es mit zwei völlig unterschiedlichen Logiken zu tun. Wir wissen alle, die Mehrheit muss nicht immer Recht haben

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das stellen wir jeden Tag fest.)

und auch die Wissenschaft kann beim Zielen nach der Wahrheit kläglich scheitern. Deswegen brauchen wir einen vernünftigen Kompromiss zwischen beiden Bereichen und deswegen gibt es hier keinen Königsweg, es gibt keine befriedigende Auflösung dieses Konfliktes dieser zwei verschiedenen Prinzipien. Wir können uns nur darüber verständigen, jedenfalls bin ich fest davon überzeugt, wie ein solcher Kompromiss aussehen kann.

Meine Damen und Herren, unsere Auffassung hierzu ist erstens, dass wir staatlich finanzierte Hochschulen haben und auch staatlich finanzierte Hochschulen haben wollen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Dies ist ein wesentlicher Beitrag, und das wird manchmal vergessen, zu einer demokratischen Gesellschaft, die allen Bürgern dieses Landes, die über die entsprechenden Fähigkeiten verfügen, den freien Zugang zu höherer Bildung gewährleistet. Dies ist ein nicht nur unter Gerechtigkeitsaspekten hohes Gut, sondern auch ein hohes Gut

für eine demokratische Gesellschaft, und deswegen bekennen wir uns ausdrücklich zu öffentlich finanzierten Hochschulen.

Aber öffentlich finanzierte Hochschulen haben auch die Konsequenz, dass insbesondere Abgeordnete nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht haben, dem Souverän gegenüber Rechenschaft abzulegen. Ich sage als Abgeordneter dieses Parlamentes durchaus selbstbewusst: Es sind nicht die Hochschulleitungen, die durch die Bevölkerung gewählt werden, sondern das Parlament von Mecklenburg-Vorpommern, das Parlament, das diese Aufgabe zu erfüllen hat, die ich eben gerade beschrieben habe, nämlich den Verfassungsauftrag zu erfüllen, über die Aufgabenerledigung zu wachen und auch über die Verausgabung von Mitteln, die über Steuern und Abgaben von Bürgern an den Staat kommen. Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir dieser Verantwortung, der wir uns stellen müssen, die wir auch nicht abgeben können, mit der vorliegenden Änderung des LHG in ausgewogener Weise gerecht werden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Brodkorb.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Lochner-Borst von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute eine sehr tief greifende Entscheidung zu fällen. Doch die Verabschiedung dieser Gesetzesnovelle ist für viele in diesem Hause leider nur noch eine gymnastische Übung in Form des Hebens des linken oder des rechten Arms.

(Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS: Das ist falsch.)

Ich bin mir aber nicht sicher, ob alle Kolleginnen und Kollegen die Folgen dieser gymnastischen Übung für die Zukunft unseres Landes bedacht haben. Ich bin mir nicht sicher, ob alle die Stellungnahmen der Anzuhörenden gelesen haben, denn die Änderungen, die von SPD und Linkspartei.PDS im Bildungsausschuss dabei noch vorgenommen wurden, heilen den ganzen leidlichen Vorgang dieser Gesetzesänderung nicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass sich mit dieser Gesetzesänderung das Land über die Hochschulen stellt. Es geht nicht um ein Miteinander, sondern um eine Kraftprobe. Heute glauben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPD, Linkspartei.PDS und der Landesregierung, diese Kraftprobe zu gewinnen. Auf lange Sicht werden aber wir alle diese Probe verlieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Meine Damen und Herren, es geht nicht um die gesundheitlichen Folgen der heutigen gymnastischen Übung, sondern es geht um die strukturellen Folgen für unser Land. Unsere Hochschulen und mit ihnen Wissenschaft und Forschung sind eines der wenigen, wenn nicht gar das Zukunftspotenzial unseres Landes.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Wir alle hier wollen, dass die Hochschulen sich im nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten können. Dazu müssen sie Schwerpunkte setzen und ihre Profile schärfen. Sie müssen ihre Stärken aus- und ihre Schwächen abbauen. Nur so kann Mecklenburg-Vorpommern seinen Platz in der globalen Wissensgesellschaft einnehmen. So weit ist das Ziel für uns alle klar, der Weg dorthin bleibt jedoch völlig verschieden. Dies hat aber nichts mit politischen Rollenspielen zu tun, wie Herr Kollege Brodkorb gerne bemerkt. Der CDU-Fraktion in diesem Landtag geht es einzig und allein darum, das Beste für unsere Hochschulen und damit das Beste für unser Land zu erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und da reicht es eben nicht aus, darauf hinzuweisen, dass andere Bundesländer, unter welcher Landesregier ung auch immer, den vermeintlich gleichen Weg gehen, denn erstens kommt nicht zwingend das Gleiche heraus, wenn zwei verschiedene Akteure das vermeintlich Gleiche tun. Zweitens sind immer spezifische Rahmen- und Ausgangsbedingungen zu berücksichtigen. Und drittens sollte man gerade dann, wenn man über eine so übersichtliche Hochschullandschaft verfügt, wie wir es tun, nur die besten Optionen für die Entwicklung der Hochschulen und nicht für die Entwicklung des Finanzministeriums nutzen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau. – Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Herr Brodkorb, es ist nicht immer gut, dass wir abwechselnd auf andere Bundesländer schielen. Das stört uns auch so sehr an der Methodik des Landespersonalkonzeptes. Wir sind im Wettbewerb und wir haben erhebliche strukturelle Nachteile.

(Heike Polzin, SPD: Wir müssen trotzdem nicht jedes Fahrrad neu erfinden. – Heiterkeit bei Ministerin Sigrid Keler)

Wir müssen besser sein als andere. Deshalb sollten wir, wenn wir schon auf andere schauen, auf die schauen, die besser sind als wir. Und dabei sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass viele Bundesländer eine 40-jährige Entwicklungsgeschichte hinter sich haben.

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)

Meine Damen und Herren, als dieser Gesetzentwurf im Oktober letzten Jahres in diesen Landtag eingebracht wurde, habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die Landesregierung in ihrer Problemdarstellung nicht über bloße Behauptungen hinauskommt. Darauf möchte ich heute noch einmal eingehen. So steht nach wie vor die Behauptung im Raum, dass die Studierendennachfrage auf die Hälfte schrumpfen wird. Eine aktuelle Prognose der Kultusminister jedoch besagt, dass bis 2014 über 700.000 Studierende mehr an den deutschen Hochschulen studieren werden. Ich hoffe, wir gehen alle gemeinsam davon aus, dass ein Teil von diesem Zuwachs auch in unserem Land ankommt. Wir sollten uns alle bemühen, einen Teil dieser Studierenden nach Mecklenburg-Vorpommern zu holen!

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Angesichts unserer demografischen Situation ist eine Landeskinderdebatte als Begründung für einen strukturellen Rückbau der Hochschulen nur als törichter und leichtfertiger Beitrag zu bezeichnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS)

Weiter behauptet die Landesregierung in ihrer Problemdarstellung, dass die Hochschulen in die Konsolidierung des Landeshaushaltes einbezogen werden müssen. Darüber, meine Damen und Herren, lässt sich trefflich streiten. Sicher, einige Bundesländer sind diesen Weg gegangen. Aber es gibt auch Ausnahmen, Ausnahmen, die deutlich zeigen, wie mit Hochschulpolitik auch Strukturpolitik betrieben werden kann. So hat Bayern bei der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2005 für die Jahre 2005 und 2006 300 Millionen Euro zusätzlich in den Einzelplan für Wissenschaft, Forschung und Kunst gesteckt. Das entspricht einer Steigerungsrate von 4,4 beziehungsweise 2,4 Prozent. Warum tun die Bayern das? Weil sie für ihre Wissenschaftslandschaft gute Rahmenbedingungen schaffen und weil sie die Hochschulen auf die steigenden Studierendenzahlen vorbereiten wollen. Man kann nämlich nicht einerseits über die Leistungsfähigkeit unterfinanzierter Hochschulen lamentieren, wenn man andererseits nicht gewillt ist, eine finanzielle Prioritätensetzung vorzunehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Eigentlich ist es doch erstaunlich und bewundernswert, dass die Hochschulen trotz ihrer notorischen Unterfinanzierung in zahlreichen Fachbereichen noch in der Lage sind, nach wie vor qualitativ hochwertige Lehre und Forschung zu leisten. Doch anstatt sie für diese Leistung zu belohnen und sie in ihrer Arbeit zum Wohle aller zu unterstützen, werden ihnen immer neue Sparzwänge aufgebürdet. Ich sage Ihnen heute, dass die 652 einzusparenden Stellen an den Hochschulen unseres Landes nicht nur den Hochschulen selbst wehtun werden, sie werden vor allem der Entwicklung unseres gesamten Landes wehtun.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Und es wird sich im Hinblick auf die steigenden Studierendenzahlen gerade auch aus anderen Bundesländern und aus anderen Staaten als grundfalsch erweisen, die Stellenausstattung der Hochschulen einwohnerorientiert und anhand der studierfähigen Bevölkerung zu bemessen. Davon abgesehen, dass 63.000 Euro pro Stelle für die Personalstrukturen an den Hochschulen viel zu hoch angesetzt sind, stehen die letztlich eingesparten circa 40 Millionen Euro der Zerstörung eines unserer wichtigsten Zukunftspotenziale gegenüber. Was uns dies kosten wird, das kann heute leider keiner beziffern, aber der Betrag wird um ein Vielfaches höher sein.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)

Ich komme an dieser Stelle noch einmal auf Bayern zurück. Sicher kennen Sie, meine Damen und Herren, den bayerischen Innovationspakt zwischen Landtag, Staatsregierung und den Hochschulen in Bayern. Zu den bereits benannten Aufwüchsen im bayerischen Staatshaushalt für Wissenschaft, Forschung und Kunst werden durch diesen Pakt von 2005 bis 2008 für die Hochschulen jährlich weitere 5 Millionen Euro bereitgestellt. Dazu steuern die Hochschulen 600 Stellen bei, aber nicht um sie einzusparen, nein, diese Stellen fließen im Rahmen der Profilbildung komplett an die Hochschulen zurück. In Mecklenburg-Vorpommern wird gesagt, die Stellen werden kassiert, das Geld bleibt im System. Das erklären Sie bitte

einmal einem Bürger mit gesundem Menschenverstand, wenn Sie ihm gleichzeitig erklären, dass sein Hochschulhaushalt zu 70 Prozent aus Personalkosten besteht! Was findet denn ohne Stellen in den Hochschulen statt? Wer macht dann die Lehre, wer forscht? Und die Profilbildung in Bayern, die nimmt nicht etwa die Regierung vor. Die Profilbildung findet an den Hochschulen selbst statt, dort, wo sie auch hingehört.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Damit bin ich an einer weiteren Behauptung in der Problemdarstellung der Landesregierung angelangt, nämlich die Umstrukturierung der Hochschullandschaft durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorzunehmen. Mit dieser Aussage, meine Damen und Herren, stehen wir wieder ganz am Beginn der Diskussion um Hochschulautonomie und moderne Steuerungselemente. Diese Aussage verdeutlicht, dass die Landesregierung den Paradigmenwechsel im Hochschulbereich nicht will, denn anders ist es nicht zu erklären, dass staatliche Regulierung und Detailsteuerung mit diesem Gesetzentwurf wieder über Autonomie und Wettbewerb der Hochschulen gestellt werden. Darüber hinaus sind Finanz- und Organisationsautonomie für Sie nach wie vor ein Gräuel. Sie verweigern sich der Diskussion zur Übertragung von Personal-, Bau- und Liegenschaftsbewirtschaftung an den Hochschulen ebenso, wie Sie sich einer Debatte um die Einführung von Studienbeiträgen verweigern.

Um, sehr geehrter Herr Brodkorb, den Unterschied einmal deutlich zu machen: Sie haben nach Ihrer Aussage zwar von dem niedersächsischen Hochschulgesetz abgeschrieben, Sie haben es aber im Unterschied zu Niedersachsen versäumt, die Hochschulabteilung im Ministerium in unserem Land personell zu reduzieren. Bei einem Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik, die Niedersachsen durchführte, wäre diese Reduzierung eine unausweichliche Folge. Hier passiert das Gegenteil. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt eine Stellensicherung per Gesetz für die Hochschulabteilung bei gleichzeitigem Abbau von Autonomie und Stellen an den Hochschulen selbst.