Und da, meine Damen und Herren, zeigt sich, dass die hiesigen Strompreise mit zu den höchsten in Europa gehören. Zu Beginn dieses Jahres mussten große industrielle Abnehmer für die Kilowattstunde Strom einschließlich Steuern beispielsweise etwa 9,75 Cent berappen.
Das ist fast doppelt so viel wie im Jahr 2000. Die Ursachen, Kollege Heydorn, dieser Entwicklung sind vielfältig, das gestehe ich zu, und sollen an dieser Stelle auch gar nicht im Detail analysiert werden. Aber auch die Erzeugung von Kernenergie spielt hier eine Rolle. Eines sollte jedoch klar sein: Die Verlängerung der Restlaufzeiten bestehender Kernkraftwerke als Bestandteil eines ausgewogenen und zukunftsorientierten Energiemixes würde helfen, die Strompreise wettbewerbsfähiger zu gestalten. In einer Verlängerung der Laufzeit, meine sehr geehrten
Damen und Herren, ist ausdrücklich kein Widerspruch zum weiteren Ausbau regenerativer Energien zu sehen, auch wenn dies immer wieder gern vom politischen Mitbewerber versucht wird zu suggerieren, denn den Ausbau regenerativer Energien will auch die Union. Bis 2020 soll, auch dieses ist in der Koalitionsvereinbarung nachzulesen, der Anteil erneuerbarer Energien auf 20 Prozent steigen.
Meine Damen und Herren, ein wichtiger Punkt, der mich in Ihrem Antrag stört, ist die Einseitigkeit. Sie fordern, am Atomausstieg festzuhalten, beachten aber aus meiner Sicht nicht, dass unter dem Oberbegriff der Atomenergie mehr zu fassen ist als reine Energiegewinnung aus Kernspaltung in Atomkraftwerken. Dass dem so ist, hat sich unter anderem die letzte Bundesregierung immer wieder zu Eigen gemacht, als es darum ging, der Bewerbung des Standortes Greifswald/Lubmin für das ITERProjekt die Unterstützung zu versagen. Im Umkehrschluss heißt das für mich, dass die Koalitionsfraktionen im Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem geforderten Atomausstieg auch ihrer Unterstützung für das WendelsteinProjekt im Max-Planck-Institut in Greifswald keine Zukunft schenken wollen.
Nicht nur – ja, das ist so, Kollege Schlotmann –, dass dies zur Folge hätte, dass die Koalitionsfraktionen den interfraktionellen, also somit ihren eigenen Antrag vom 18.06.2003 ad absurdum führen würden, nein, auch der Energieforschung im Land Mecklenburg-Vorpommern würde hier ein großer Schaden zugefügt. Sowohl das geltende Atomgesetz als auch etwaige Novellierungen dürfen nicht dazu führen, dass die Kernfusionsforschung in Mecklenburg-Vorpommern gefährdet wird.
Nicht nur vor dem Hintergrund des vorhin zitierten Antrages vom 18. Juni 2003 „Kernfusionsforschung in Mecklenburg-Vorpommern sichern“ will ich Ihnen an dieser Stelle gerne zugestehen, dass Sie offensichtlich die Dimension Ihres eigenen Antrages nicht richtig eingeschätzt haben. Deshalb sollten Sie Ihr Abstimmungsverhalten zum vorliegenden Antrag auch unter diesen Gesichtspunkten noch einmal hinterfragen. Die Fraktion der CDU lehnt Ihren Antrag aus den genannten Gründen und aus den Gründen meines Vorredners ab. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS auf Drucksache 4/1941. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und Linkspartei.PDS auf der Drucksache 4/1941 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der Linkspartei.PDS und des fraktionslosen Abgeordneten bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Einhaltung der Mit
wirkungsrechte des Landesschülerrates und des Landeselternrates, Drucksache 4/1943. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD auf Drucksache 4/2033 vor.
Antrag der Fraktion der CDU: Einhaltung der Mitwirkungsrechte des Landesschülerrates und des Landeselternrates – Drucksache 4/1943 –
Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU hat die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Frau Präsidentin! – Das wechselt hier so schnell. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diesem Landtag heute einen Antrag vorgelegt, den es eigentlich gar nicht geben dürfte, weil wir zur Einhaltung dessen mahnen, was ohnehin gesetzlich festgeschrieben ist. Deshalb darf ich noch einmal den ersten Satz unseres Antrages zitieren: „Die Landesregierung wird aufgefordert, künftig dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat gemäß § 91 Abs. 5 und § 92 Abs. 5 und 6 des Schulgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern umfassende Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung des Schulwesens einzuräumen und diese zu praktizieren.“
Das Schulgesetz darf ich an dieser Stelle heranziehen, um die Intention des Gesetzes noch einmal deutlich zu machen. Im Paragraphen 91 – hier geht es um den Landesschülerrat – Absatz 5 heißt es: „Die oberste Schulaufsichtsbehörde informiert den Landesschülerrat über alle wichtigen allgemeinen Angelegenheiten des Schulwesens und erteilt ihm die für seine Arbeit erforderlichen Auskünfte. Der Landesschülerrat wird vor dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die die schulischen Interessen der Schüler berühren, angehört. Dieses gilt insbesondere für allgemeine Bestimmungen über die...“, und dann wird unterteilt, worüber. Das spare ich mir jetzt.
Paragraph 92 betrifft die Mitwirkungsrechte des Landeselternrates, auch hier darf ich noch einmal Absatz 5 zitieren: „Der Landeselternrat wirkt bei allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens mit, soweit die Belange der Erziehungsberechtigten berührt werden. Er berät die oberste Schulaufsichtsbehörde in allgemeinen Fragen des Bildungs- und Erziehungswesens. Entsprechende allgemeine Regelungen sind zwischen der obersten Schulaufsichtsbehörde und dem Landeselternrat vertrauensvoll und verständigungsbereit zu erörtern.“
Aus triftigen Gründen, meine Damen und Herren, haben wir die Aufforderung, diese Vorgabe auch in Zukunft vollumfänglich bei Anhörungsverfahren zu Rechtsverordnungen und Erlassen, die die Interessen der Schüler und Eltern berühren, zu praktizieren, um einen aus unserer Sicht wichtigen Punkt ergänzt, nämlich die Fristen der Zustellung. Ich werde nachher noch darauf zurückkommen, welche Klagen es über Fristen gibt. Sie werden allgemein als zu eng angesehen. Manchmal sind die Fristen so kurz, dass überhaupt nicht mehr reagiert werden kann. Manchmal werden keine Fristverlängerungen mehr gegeben oder akzeptiert, so dass dann verspätet eingegange
ne Stellungnahmen, beispielsweise des Landeselternrates, gar nicht mehr berücksichtigt werden. 15 Werktage oder drei Wochen erscheinen uns als mindestens angemessen. Es steht dem Bildungsministerium, also der obersten Schulaufsichtsbehörde, natürlich frei, diesen ehrenamtlichen Gremien noch mehr Wochen als Frist für die Bearbeitung von Vorlagen einzuräumen. Das wäre natürlich äußerst schön. Beklagt, wie gesagt, werden Zeiten von unter zwei Wochen oder sogar nur einer Woche.
Man muss der ehrenamtlichen Arbeit dieser Gremien Rechnung tragen. Sie wissen alle, diese Leute beim Landeselternrat arbeiten, auch die Mitglieder des Landesschülerrates haben noch eine kleine Nebenbeschäftigung. Sie verdienen zum einen Geld oder gehen noch zur Schule, haben untereinander große Entfernungen in diesem großen Land zurückzulegen. Auch in Zeiten des Internets sind persönliche Absprachen unabdingbar. Man will sich abstimmen, Stellungnahmen miteinander absprechen, so dass diese Fristen in der Tat kaum einzuhalten sind. Fachlich komplexe Sachverhalte bedürfen der eingehenden Beratung und Befassung. Stellungnahmen wollen auch von diesen Gremien, wie gesagt, miteinander abgestimmt werden. Vorschläge, Bedenken und Änderungswünsche sollen fachkompetent herüberkommen.
Meine Damen und Herren, einen Fall möchte ich hier als Beispiel, wie es eigentlich nicht gemacht werden sollte, anführen. Es geht um die Schulentwicklungsplanungsverordnung, die am 27.06. erstellt und vom Bildungsministerium am 04.10. dieses Jahres verkündet wurde. Gerade diese berührt originäres Eltern- und Schülerinteresse, gerade weil es um Schulstandorte und um Schulwegzeiten geht. Aber erst nach Nachfrage des Landeselternrates wurde vom Ministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert – drei Monate nachdem dieser Erlass erstellt wurde. Die Frist war bereits nach fünf Tagen abgelaufen, Fristverlängerung wurde nicht gewährt. Die Stellungnahme kam trotzdem, natürlich verspätet, aber in der gewohnten akribischen Art und Weise des Landeselternrates an und wurde – zumindest wurde es uns so übermittelt – nicht berücksichtigt. Ich würde mich freuen, hier etwas anderes zu hören.
Ähnliche Schwierigkeiten werden vom Landesschülerrat beklagt: Fristen, Fristen, Fristen und natürlich auch kaum die Möglichkeit, zu bestimmten die Schülerinteressen tangierenden Erlassen und Verordnungen Stellung nehmen zu können. Die Unterrichtsversorgungsverordnung, das wird von beiden Gremien bemängelt, wird immer nur zur Kenntnis gegeben und nur zur Kenntnis. Eine Stellungnahme ist in diesem Fall nicht erwünscht.
Meine Damen und Herren, es reicht nicht aus, sich an jeder sich bietenden Stelle Dankesworte und anerkennendes Lob auszusprechen, wie es der Minister gern und auch in richtiger Weise tut. Aber „vertrauensvoll und verständigungsbereit“ – und hier zitiere ich noch einmal das Schulgesetz – mit diesen Gremien zusammenzuarbeiten, setzt natürlich ihre Einbeziehung vor einer Verkündung neuer untergesetzlicher Regelungen, um die es in diesen beiden Paragraphen geht, voraus. Der Respekt vor ehrenamtlicher Arbeit und vor ungeheurem ehrenamtlichen und zusätzlichem Engagement gebietet faire Behandlung und auch faire Fristen.
Einen Brief hat der Landeselternrat, um sein Missfallen über diese Behandlung kundzutun, auch schon an den Bildungsminister geschickt. In einer etwas sogar mich
erstaunenden schärferen Form hat dieser Brief auch noch einmal die Landtagspräsidentin erreicht. Ich gehe davon aus, dass Ihnen dieses Schreiben bekannt ist. Ich habe die Erlaubnis, hieraus zu zitieren: „Wenn diese Tage das Ehrenamt hochgehalten und ein Bündnis für Demokratie und Toleranz im Land gefordert werden, so stellt sich zu allererst die Frage, welches Vorbild demokratischen Handelns gegenüber gesetzlich verfassten, demokratischen und ehrenamtlichen Gremien unsere Regierung selbst gibt und wie ernsthaft sie selbst sich an ihre eigene Verfassung hält.“
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, meine Einbringung relativ sachlich zu machen und hier nicht für Tumulte zu sorgen, weil ich mir sicher bin, dass Sie, die Vertreter auch der Koalitionsfraktionen, dies genauso sehen. Ich habe hier schon an mehreren Stellen zustimmendes Nicken vernommen. Ich denke, Sie sind auch unserer Ansicht, dass diese Gremien ein bisschen mehr Respekt im täglichen Umgang mit der ganz normalen Arbeit, die gemacht werden muss, verdienen. Ich bin hoffnungsvoll, dass Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung nicht verwehren. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für Herrn Metelmann darf ich zu diesem Antrag wie folgt Stellung nehmen: Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern regelt jeweils in den Absätzen 5 der Paragraphen 91 und 92 die Mitwirkungsrechte des Landesschülerrates und des Landeselternrates bei der Gestaltung des Schulwesens. Diese Mitwirkung ist nicht nur demokratisch, sondern auch sachlich geboten, da die beiden Gremien, Landesschülerrat und Landeselternrat, als Betroffene die Auswirkungen von Entscheidungen der Landesregierung in der Praxis erleben und ihre dabei gewonnenen Erfahrungen in den Prozess der Schulentwicklung einfließen lassen sollen und somit auch einfließen lassen können. Eine konstruktive Mitwirkung der Schüler- und Elternvertreter setzt voraus, dass sie vor der Verkündung von Rechtsverordnungen und vor Erlassen ihre Vorschläge, Bedenken und Änderungswünsche geltend machen können. Den Mitwirkungsgremien sind dafür einerseits ausreichende Fristen, die den Bildungsprozess im Ehrenamt überhaupt erst ermöglichen, zu gewähren und andererseits Gesprächsangebote zu unterbreiten, die die vertrauensvollen und verständigungsbereiten Erörterungen ermöglichen.
Die Verwaltungsabläufe des Bildungsministeriums sind auf diese Erfordernisse ausgerichtet. Bei Verfahren zu Rechts- oder Verwaltungsvorschriften werden grundsätzlich Landesschülerrat und Landeselternrat beteiligt, unabhängig davon, ob ihre Interessen berührt werden oder nicht. Die Anhörungsfristen betragen in der Regel vier bis sechs Wochen. Fristverlängerungen werden gewährt, soweit es die Terminbindungen ermöglichen. Die unterschiedlichen Interessen der Anzuhörenden und das Einhalten bereits gesetzlicher Rahmenbedingungen machen Abwägungsprozesse erforderlich. Sollte dabei der Eindruck entstehen, dass vorgebrachte Bedenken oder Anregungen grundsätzlich nicht beachtet werden, so ist dies nicht nachvollziehbar. Jedes Argument wird sehr gewissenhaft geprüft.
Infolge der Änderungen zum Schulgesetz wird eine Reihe von Verordnungen und Erlassen bis zum Schuljahresbeginn zu erlassen sein. Die Beteiligungsverfahren werden demnächst hierzu beginnen. Eine Mitwirkung des Landeselternrates und des Landesschülerrates nicht nur in rechtlich gebotenem Maße, sondern auch unter Berücksichtigung der Ehrenamtlichkeit der Mitglieder wird umfassend gewährleistet. Bevor Entwürfe von Verordnungen und Erlasse mit dem Landesschüler- oder dem Landeselternrat erörtert werden können, müssen die schulfachliche interne Abstimmung im Bildungsministerium und vielfach auch eine erforderliche Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung abgeschlossen sein. Eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Landeselternrat und dem Bildungsministerium erfordert aber auch, dass gesetzgeberische Entscheidungen und haushaltsmäßige Rahmenbedingungen beachtet werden. Nur in diesem Rahmen können sich Verordnungen und Erlasse des Bildungsministeriums bewegen.
Die Entwicklung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Mitwirkungsgremien und Ministerien ist ein ganz besonders Anliegen des Bildungsministers und seines Hauses und verlangt Engagement, Verlässlichkeit, Unterstützung, Gesprächsbereitschaft und Berechenbarkeit. Das Bildungsministerium ist den Einladungen zu Plenartagungen sowohl des Landesschülerrates als auch des Landeselternrates stets nachgekommen. In der Regel gestaltete der Bildungsminister selbst einen Tagesordnungspunkt. Auf der letzten Plenartagung des Landeselternrates am 28. Oktober 2005 standen sieben Mitarbeiter der Schulabteilung des Bildungsministeriums als Gesprächspartner zur Verfügung. Der enorme Umfang der Planungen und Vorbereitungen zur Umsetzung der Schulgesetzänderung war unter anderem Thema einer Beratung des Landeselternrates im August dieses Jahres im Ministerium. Eine Zeitschiene zur Erarbeitung der notwendigen untergesetzlichen Regelungen wurde erläutert und eine Übersicht der zu erarbeitenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften mit Ansprechpartnern im Bildungsministerium übergeben, gerade um den Landeselternrat auf die zu erwartenden Mitwirkungsverfahren einzustellen.
Meine verehrten Damen und Herren, der Bildungsminister ist sich sehr bewusst, dass die Erziehung und Bildung der Kinder im schulpflichtigen Alter eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist. Diese Aufgabe kann nur gelingen, wenn zwischen Eltern und Schule, zwischen Landeselternrat sowie Landesschülerrat und dem Bildungsministerium eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stattfindet. Dies ist Sache der Mitarbeiter des Ministeriums und des Herrn Kollegen Metelmann persönlich. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Fiedler-Wilhelm, Sie haben vorhin gesagt, eigentlich hätte so ein Antrag nicht Not getan. Das finde ich eigentlich auch. Aber wenn er denn schon mal da ist, muss man natürlich auch sachlich damit umgehen, denn Sie werden sicherlich von uns erwarten, dass wir als Koalitionsfraktionen zu den Gesetzen stehen, die wir selbst auch kraft unserer Initiative im Schulgesetz verankert haben, nämlich die Mitwirkungsrechte für Schüler und Eltern stärken, an mehreren Paragraphen, aber vor allem auch in der Schulkonferenz.
Um daran noch einmal zu erinnern: Das war noch vor Ihrem Mitwirken im Landtag, Frau Fiedler-Wilhelm, und insofern werden wir natürlich keinen Salto rückwärts machen und sagen, dazu stehen wir jetzt nicht mehr. Nein, es ist im Gegenteil so, dass wir die Gesetze achten, die wir selbst gemacht haben, und auch erwarten, dass sie eingehalten werden. Dass es hier und da Probleme gibt, ist uns nicht unbekannt. Unter anderem hat der Landeselternrat auch auf der Anhörung zum Artikelgesetz, also Haushaltsbegleitgesetz 2004, vorgetragen, dass sie nicht rechtzeitig eingebunden wurden in die Schulentwicklungsplanungsverordnung, und insofern müssen wir mit unseren Sensoren zur Kenntnis nehmen, es gibt hier ein Problem.
Was ich allerdings nicht so hinnehmen möchte und was sich in der Formulierung Ihres Antrages widerspiegelt, ist die ziemlich grundsätzliche Negierung des Bildungsministeriums dieses Schulgesetzparagraphen, denn aus meiner Kenntnis – und ich glaube, da hat man auch einige Erfahrungen mittlerweile – hat das Ministerium im Grundsatz die beiden Gremien sehr zeitnah und auch sehr umfassend in die Mitwirkungsrechte eingebunden. Es gab immer eine große Bereitschaft, auch auf Plenartagungen des Landeselternrates, mit Sachverstand und Experten zur Seite zu stehen. Der Minister hat es vorhin gerade erwähnt. Wenn sieben Referenten aus der Abteilung beim Landeselternrat auflaufen, dann hat das absolut nichts mit Nichtachtung zu tun, sondern damit, dass die Arbeit des Landeselternrates sehr wohl gewürdigt wird. Und der Brief, Frau Fiedler-Wilhelm, ist mir seit heute bekannt mit der Auflistung der nicht rechtzeitig erfolgten Einbeziehungsvarianten beziehungsweise, dass teilweise auch gar nicht angehört wurde. Wir werden damit so umgehen, dass wir sagen, die ganze Geschichte war vermutlich semioptimal an manchen Stellen.