Protocol of the Session on December 15, 2005

Was ich allerdings nicht so hinnehmen möchte und was sich in der Formulierung Ihres Antrages widerspiegelt, ist die ziemlich grundsätzliche Negierung des Bildungsministeriums dieses Schulgesetzparagraphen, denn aus meiner Kenntnis – und ich glaube, da hat man auch einige Erfahrungen mittlerweile – hat das Ministerium im Grundsatz die beiden Gremien sehr zeitnah und auch sehr umfassend in die Mitwirkungsrechte eingebunden. Es gab immer eine große Bereitschaft, auch auf Plenartagungen des Landeselternrates, mit Sachverstand und Experten zur Seite zu stehen. Der Minister hat es vorhin gerade erwähnt. Wenn sieben Referenten aus der Abteilung beim Landeselternrat auflaufen, dann hat das absolut nichts mit Nichtachtung zu tun, sondern damit, dass die Arbeit des Landeselternrates sehr wohl gewürdigt wird. Und der Brief, Frau Fiedler-Wilhelm, ist mir seit heute bekannt mit der Auflistung der nicht rechtzeitig erfolgten Einbeziehungsvarianten beziehungsweise, dass teilweise auch gar nicht angehört wurde. Wir werden damit so umgehen, dass wir sagen, die ganze Geschichte war vermutlich semioptimal an manchen Stellen.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Man muss noch daran arbeiten und ich glaube, das können wir an der Stelle auch. Ich habe allerdings auch ein gewisses Verständnis dafür, dass Prozesse, die in einem engen zeitlichen Rahmen ablaufen und bei denen es sehr wichtig ist, dass die Betroffenen draußen rechtzeitig die Signale bekommen, was zu tun ist, welche Entscheidungen zu treffen sind, mitunter dazu führen, dass

die eine oder andere Frist zu kurz ist. Ich gebe Ihnen völlig Recht, wenn man die Ehrenamtlichkeit der Mitwirkenden betrachtet, ist das kein schöner Zustand, und insofern teilen wir die Intention, hieran verbessernd tätig zu werden. Und dennoch sei mir ein Wort gestattet, Sie haben vor allem in Ihrer Begründung darauf abgehoben: Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist keine Einbahnstraße.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Ja.)

Es kann also nicht sein, dass wir zum Beispiel auch als Parlamentarier – und da habe ich die eine oder andere Erfahrung gemacht, die ich ebenso semioptimal finde – nicht rechtzeitig und dann zu Terminen, bei denen Abgeordnete sehr schlecht Zeit haben, kurzfristige Einladungen erhalten haben und es nicht mehr zu regeln war. Durch unser Nichterscheinen habe ich auch nicht unbedingt ein tolerantes Echo in Konsequenz darüber bekommen. Ich muss also in diesem Sinne umgekehrt darum bitten, dass man uns solche Termine rechtzeitig einräumt. Dieses gilt ganz genauso für Bitten an den Minister, der an der einen oder anderen Tagung teilnimmt. Und wenn dieser dann wirklich nur mal für eine Stunde Zeit hat, dann hat das sicherlich objektive Gründe. Also hier, denke ich, muss man ein gegenseitiges Verständnis entwickeln, und ich plädiere dafür, dass man das vertrauensvolle Verhältnis zueinander an beiden Enden noch einmal beleuchtet.

Als zeitweilige Ausschussvorsitzende des Bildungsausschusses kann ich eine weitere Erfahrung beisteuern, denn auch da stellte sich einmal durch den Protest des Landeselternrates heraus, dass sie zu einem Thema – das war damals „Erziehungsfunktion von Schule stärken“ – keine Einladung bekommen hätten. Ich habe das recherchiert, weil ich die Einladung selbst unterschrieben habe. Im Postausgangsbuch ist das auch alles nachgewiesen, aber es ist offensichtlich nirgendwo angekommen. Was soll man da tun? Wer ist da schuld? Man muss also, denke ich, mit dem einen oder anderen Thema auch mal ein bisschen tolerant umgehen. Ich kann verstehen, dass manchmal Post verloren geht. Ich kann auch verstehen, dass manchmal eine Frist überzogen wird. Arbeiten wir alle daran, denn wir wollen das Gleiche!

Wir plädieren natürlich dafür, dass dem Änderungsantrag zugestimmt wird, und damit können wir dann Ihrem Antrag auch zustimmen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Polzin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete und Vizepräsident Herr Bluhm von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich wieder einmal Danke sagen, und diesmal dem Landeselternrat, den vielen Eltern, die in Elternvertretungen auf kreislicher oder in der schulischen Ebene tätig sind,

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das hätte mich auch sehr gewundert, wenn das nicht gekommen wäre.)

dem Landesschülerrat und den vielen Schülervertretern auf den verschiedenen Ebenen, die in Umsetzung der Gesetzeslage sich einbringen in die Gestaltung von Schule.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Heinz Müller, SPD)

Meine Fraktion hat sich immer für die Stärkung der demokratischen Mitbestimmungsrechte von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern eingesetzt und wir haben nach der Übernahme der Regierungsverantwortung 1998 gemeinsam mit der SPD bereits 1999 mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Schulgesetz

(Heike Polzin, SPD: Das waren noch Zeiten.)

die paritätische Besetzung der Schulkonferenz eingeführt und die Zensur der Schülerzeitung abgeschafft. Damit sind wir einer mit dem Ersten Schulreformgesetz und dem Ersten Schulgesetz nicht umgesetzten, aber einer öffentlich lange geforderten Verstärkung der demokratischen Mitwirkungsrechte der Räte nachgekommen. Und mit der Fünften Änderung des Schulgesetzes wurde dem Wunsch nach einer Verlängerung der Amtszeit auf zwei Jahre entsprochen. Das Verhalten der CDU-Fraktion zu den damaligen Zeiten, vor allem bei der paritätischen Besetzung der Schulkonferenz und auch zu den Schülerzeitungen, war da durchaus ambivalent, ambivalent vor allem deshalb, weil sie, wie einige Lehrerverbände auch, fürchteten, dass mit der neuen Stimmenverteilung die Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer für die Bildungs- und Erziehungsprozesse beeinflusst werden könnten. Da bis heute nicht ein einziger solcher Fall bekannt ist, zeigt dies doch die Richtigkeit der damals getroffenen Entscheidungen. Und ich entnehme Ihrem Antrag und der Einbringungsrede, dass wir heute fraktionsübergreifend mittlerweile einen einheitlichen Standpunkt dazu haben.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wie sich die Zeiten ändern.)

Und ich denke, das ist auch gut so.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Der Rückblick auf das Dritte und das Fünfte Änderungsgesetz zum Schulgesetz zeigt, dass nicht alle Änderungsgesetze zum Schulgesetz schlechte Änderungsgesetze waren. Die im Schulgesetz vorgeschriebenen Maßnahmen – und dazu gehören auch die Mitwirkungsrechte – sind, auch das will ich ganz deutlich noch einmal betonen, einzuhalten. Sie sind aus unserer Sicht weder auslegbar noch in ihrer Beachtung beliebig. Dies gilt natürlich zuerst für ein Ministerium, das diese Rechte genauso einzuhalten und ihre Wahrnehmung zu sichern hat. Für die auch in dem Schreiben des Landesschülerrates dargestellten Fälle kann ich deshalb wenig Verständnis aufbringen und von daher gilt sicherlich die Grundintention des Antrages und der heutigen Debatte der Umsetzung und der Stärkung der Rechte des Landeselternrates sowie des Landesschülerrates in Bezug auf die entsprechenden Anhörungsverfahren.

Obwohl, die Grundformulierung des Satzes 1 – und wir ändern nur im Satz 1, Frau Fiedler-Wilhelm – kann ich nicht ganz nachvollziehen. Da heißt es nämlich: „Die Landesregierung wird aufgefordert, künftig dem Landesschülerrat und dem Landeselternrat gemäß § 91 Abs. 5 und § 92 Abs. 5 und 6... umfassende Mitwirkungsrechte bei der Gestaltung des Schulwesens einzuräumen und diese zu praktizieren.“ Das Wort „einzuräumen“ impliziert, dass es diese Rechte nicht gäbe.

(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Das könnte man so verstehen.)

Aber es gibt sie und es gibt sie in dem von Ihnen korrekt zitierten Paragraphen. Sie sind mit dem Wort „insbesondere“ allerdings nicht abschließend geregelt. Die Formulierung „umfassend“, die Sie in Ihrem Antrag haben, ist allerdings auch nicht ganz konkret. Wenn also die genannten Rechte konkret hätten erweitert werden sollen, dann wäre das natürlich nur mit einem Änderungsgesetz zum Schulgesetz gegangen. Aber dafür reicht ein solcher Antrag nicht aus und ich glaube, das ist auch nicht der Ansatz von Ihnen gewesen.

Auch die Berücksichtigung Ihrer Frist von 15 Werktagen ist vom Grundsatz her wohl richtig, kann in Einzelfällen aber problematisch sein. Eigentlich müsste auch sie gesetzlich geregelt werden, wenn man sie verbindlich umsetzen wollte. Eine Aufforderung an die Landesregierung ist eben nur eine Aufforderung, aber ich denke, dass man, wenn man das mit gutem Willen und entsprechender Arbeit realisieren kann, diese 15 Tage auch künftig ermöglichen wird. Davon gehe ich auch nach dem Beitrag des Innenministers für seinen Kollegen Professor Dr. Metelmann hier einmal aus.

Gesetzliche Vorschriften sind also einzuhalten. Von daher haben wir mit dem vorliegenden Antrag nur deswegen unsere Probleme, dass er sozusagen in seiner Urfassung suggerieren würde, es hätte sie bisher nicht gegeben. Und um deutlich zu sagen, dass dieses entsprechend durch geeignete Maßnahmen künftig zu ermöglichen ist, denke ich, ist unser Änderungsantrag auch für Sie nachvollziehbar. Wenn es allerdings in Ihrem Ursprungsantrag heißt, die „Mitwirkungsrechte... zu praktizieren“, dann greift es in Bezug auf die Landesregierung nicht, denn diese Mitwirkungsrechte, die da eingeräumt werden, zu praktizieren, das ist Sache des Landeselternrates und des Landesschülerrates.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Von daher freue ich mich auf die vielen interessanten Diskussionen mit den Vertretern des Landeselternrates und des Landesschülerrates, auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, aber das ist in einem demokratischen Gemeinwesen doch normal. Von daher hoffe ich auch zukünftig auf eine gute Zusammenarbeit mit diesen Vertretungsgremien.

Und ich gehe noch einmal auf den Antrag, den wir Ihnen zur Änderung Ihres Antrages vorgelegt haben, ein und bitte Sie, diesem zuzustimmen und unter Punkt c) die Worte „einzuräumen und diese“ noch einzufügen, weil das sozusagen in der Maske des Übertragens des Antrages verloren gegangen ist. Aber um den Antrag korrekt zu formulieren, muss es natürlich heißen, „einzuräumen und diese zu praktizieren“ sollen gestrichen werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bluhm.

Die Fraktion der CDU hat eine Auszeit von zehn Minuten beantragt.

(Norbert Baunach, SPD: Oh nee! – Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Also werden es 20 Minuten.)

Ich unterbreche die Sitzung für zehn Minuten.

Unterbrechung: 18.13 Uhr

Wiederbeginn: 18.29 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Wo sind die Schriftführer?)

Ich bitte die Schriftführer zu mir.

Jetzt bitte ich um den Beitrag der Abgeordneten Frau Fiedler-Wilhelm von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Wir müssen ja auch unsere Beiträge gendern.

Zunächst einmal, Frau Kollegin Polzin, meine eingänglichen Ausführungen, dass es diesen Antrag eigentlich nicht geben dürfte, habe ich nicht getätigt, weil ich der Meinung bin, dass alles prima läuft und dass es dieses Antrages nicht bedarf, weil der Intention des Schulgesetzes in Gänze nachgekommen wird. Nein, unsere Intention oder unsere Auffassung ist, dass dieser Intention in den Paragraphen 91 und 92 nicht gerecht oder nicht gerecht geworden... Ach, was weiß ich! Ich kriege den Satz nicht zusammen.

(Andreas Bluhm, Die Linkspartei.PDS: Nicht entsprochen worden ist.)

Genau, danke schön, Herr Bluhm.

Ich möchte das auch an einigen Beispielen deutlich machen. Frau Kollegin Polzin, wir haben uns mal eine Aufstellung geben lassen – ich will jetzt nicht alle Jahre nehmen – vom Landeselternrat, das reicht weiter bis ins Jahr 2002. Ich nehme mal nur das Jahr 2005. Von insgesamt zehn Erlassen und Verordnungen wurde der Landeselternrat neunmal nicht gehört. Bei der Schulentwicklungsplanungsverordnung habe ich schon auf die fünftägige Frist und auf die Nicht-mehr-Berücksichtigung und die Nichtermöglichung der Fristverlängerung hingewiesen, bei der Unterrichtsversorgungsverordnung auf die nur regelmäßige Zurkenntnisgabe, nicht aber zur Stellungnahme. Im Jahre 2004 wurden von sieben Vorlagen vier gehört, drei nicht gehört. Im Jahre 2003 wurden uns drei übermittelt, zweimal nicht gehört, einmal gehört, im Jahre 2002 von drei Vorlagen dreimal nicht gehört.

Das Ganze kann ich auch für den Landesschülerrat machen. Auch das wurde uns zugearbeitet. Dort wurden uns insgesamt 14 Vorlagen, die man noch nachvollziehen konnte, zugesandt. Davon wurde neunmal gar nicht angehört, zweimal nur zur Kenntnis gereicht. Bei zwei Vorlagen gab es nur eine Frist von sieben bis fünf Tagen, wo dann auch nicht mehr entsprechend reagiert werden konnte. Und bei einer Vorlage hat der Landesschülerrat wohl gemeint, dass er wahrscheinlich ohnehin nicht zuständig gewesen wäre und sich hier auch nicht an einer Stellungnahme hätte beteiligen können.

Das zum Ersten. Jetzt zum zweiten Punkt, dass immer noch gesagt wird, dieser Antrag täte nicht Not.

(Heike Polzin, SPD: Ach, Frau Fiedler-Wilhelm!)

Herr Bluhm, Sie haben ja dankenswerterweise,

(Zuruf von Heike Polzin, SPD)