Protocol of the Session on October 6, 2005

auch mit einigen Petenten. Dabei kann es nicht Aufgabe des Ausschusses sein, Therapiekonzepte zu beurteilen. Selbst die Fachleute sind sich nicht einig über die zu ergreifenden Maßnahmen. Von daher konnte und wollte der Ausschuss nichts an der beschwerten Gruppen- oder Zimmerbelegung ändern. Andere Missstände in der Forensik konnten in der Zwischenzeit behoben werden. Zwischenzeitlich fand auch ein klärendes Gespräch zwischen einem Vertreter des Justizministeriums und dem Ausschuss zur Verweildauer im Maßregelvollzug statt. Wir können daher mit Fug und Recht behaupten, dass wir uns sehr intensiv mit der Thematik Maßregelvollzug auseinander gesetzt haben. Ich vermute aber, dass uns dieser Bereich auch in Zukunft noch weiter beschäftigen wird.

Hinweisen möchte ich ebenfalls auf eine Petition in der Übersicht, die laufende Nummer 25, in der es um die Ungleichbehandlung von eigenen Kindern und Enkeln bei der Ermittlung von Bedarfsgemeinschaften und daraus resultierenden Zahlungen nach SGB II geht. Unbefriedigend fand ich, dass wir der Petentin aufgrund der geltenden Rechtslage nicht sofort helfen konnten und dass die zögerliche Art und Weise der Bearbeitung seitens des Sozialministeriums sehr zu wünschen übrig ließ. Der Ausschuss hat die Landesregierung aufgefordert zu handeln und initiativ zu werden, um hier eine Änderung zu bewirken. Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns genau ansehen werden, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren wird.

Geradezu erschreckt hat mich der Umgang einer Ausländerbehörde mit einer Familie aus dem Kosovo. Hier wurde ein in englischer Sprache verfasster Brief einer UN-Organisation nicht verstanden. Das allein ist schon kaum nachvollziehbar. Dass aber das Innenministerium nichts dabei findet, sondern in einem nachgereichten Schreiben lapidar darauf verweist, dass Deutsch die Amtssprache sei, finde ich empörend. Nur gut, dass besagter Brief keine wichtigen Informationen für die Entscheidungsfindung beinhaltete. Es stehen Menschenleben auf dem Spiel, wenn falsche Entscheidungen getroffen werden. Hier ist eine eindringliche Sensibilisierung der Sachbearbeiter in den Ausländerbehörden und, wie mir scheint, auch im Innenministerium erforderlich.

Zum Schluss bitte ich Sie, dem Vorschlag des Petitionsausschusses zu folgen und der Sammelübersicht zuzustimmen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schlupp.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Walther von der Fraktion Die Linkspartei.PDS.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Der vorliegende Bericht des Petitionsausschusses erbringt einmal mehr den Beweis, dass der Ausschuss im Sinne der Bürgerinnen und Bürger versucht, rasch, sachlich kompetent und bestimmt zu sein gegenüber Behörden, in der Sache nach Entscheidungsspielräumen sucht und entscheidet und dass er bei dieser Entscheidung versucht – allerdings auch mit der gebotenen Sachlichkeit –, bestimmt und unerbittlich zu sein. Das muss man einmal ganz ehrlich so sagen, weil es neben der gebotenen Sachlichkeit sehr oft dem Beharrungsvermögen der einzelnen Abgeordneten

und Mitglieder des Petitionsausschusses zu verdanken ist, wenn wir in der Sache Lösungen herbeiführen können.

So verzeichnet auch der heutige Bericht einzelne positive Beispiele wie die eben von meiner Kollegin Frau Schlupp erwähnte Baugenehmigung für einen Anbau an ein Wohnhaus, wo es zwischenzeitlich durch die Behörden vor Ort zu keiner Lösung gekommen war. Obwohl sich alle Behörden und alle Institutionen vor Ort sehr intensiv mit dieser Sachlage beschäftigt hatten, war es erst durch den Einsatz des Petitionsausschusses vor Ort und im Nachgang in der Befassung mit den Ministerien möglich, eine Lösung zu finden. Wir haben hier sehr die flexible Herangehensweise seitens des Landwirtschaftsministeriums zu schätzen gewusst, weil wir zeitgleich mit der Novellierung des Landeswaldgesetzes eine Lösung für die Petenten erreichen konnten, was in diesem Sinne wirklich beispielhaft für die Petenten war.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS)

Es bleiben, Frau Peters hat das vorhin ausgeführt, bei vielen Petitionen Teilerfolge,

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

die das Ganze für uns nachher positiv darstellen, teilweise auch Petitionen, die zu 100 Prozent im Sinne der einzelnen Petenten abgeschlossen werden können, aber die übergroße Menge der Petitionen bei uns im Petitionsausschuss – 80 Prozent, so haben Sie vorhin gehört – sind Petitionen, die wir nicht im Sinne der Petenten abschließen können. Wenn hier heute schon das Schulgesetz erwähnt wurde, so ist dies nur ein Punkt von sehr vielen Petitionen, die uns in den letzten Monaten beschäftigt haben, wo wir nicht im Sinne der Petenten entscheiden konnten.

Ein zweiter Punkt, der uns immer wieder auffällt neben den Petitionen, die wir der Zuständigkeit halber an den Bund weiterleiten müssen, sind Angelegenheiten, wo sich Bürgerinnen und Bürger in unserem Land aus einem Gefühl heraus an uns wenden und sagen, sie sind mit gerichtlichen Entscheidungen nicht einverstanden. Das ist menschlich sehr verständlich, aber ich glaube, es ist auch ein ganz wichtiger Wert, wenn die dritte Gewalt im Staate, also auch bei uns im Land, durch den Petitionsausschuss nicht anfechtbar ist. Das sollte auch weiterhin so bleiben, das ist ein wichtiger Wert.

Da meine Kolleginnen und Kollegen hier schon vieles gesagt haben, möchte ich nicht noch einmal die einzelnen Petitionen durcharbeiten und Ihnen eventuell einen Moment der Langeweile bescheren. Ich möchte auf einen einzigen Punkt eingehen, den unser Ausschussvorsitzender Herr Vierkant eben erwähnt hat. Ich war vorhin ein bisschen irritiert – ich möchte es positiv formulieren –, weil die Interpretation unseres Ausschussvorsitzenden, hier die Zuständigkeiten zu klären im Land, nur eine Fassette der Diskussionen widerspiegeln, die wir im Petitionsausschuss hatten. Die andere Fassette möchte ich aber nicht unerwähnt lassen, denn wir haben im Petitionsausschuss sehr wohl auch festgestellt, dass die scheinbare Nichtzuständigkeit des SBG II in der Natur der Sache liegt. Es ist ein Bundesgesetz, welches in der Anlage bereits diese Verwirrung vorsieht. Ich sage ganz bewusst, vorsieht. Das SGB II regelt die Zuständigkeit der Kommune und der Petitionsausschuss ist nicht berechtigt, in kommunalen Angelegenheiten tätig zu werden. Hier wiederum kann die

Bürgerbeauftragte tätig werden. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir uns sicherlich zu dieser Frage verständigen. Daher ist es logisch, dass, wenn das Bundesgesetz in der Sache diese Verwirrung stiftet, auf Landesebene diese Konsequenzen miterlebt werden im negativen Sinne und eben nicht im Sinne der Petenten. Auch das muss man als Gesetzgeber eines Landes irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS, und Regine Lück, Die Linkspartei.PDS)

Dazu gehört, dass die Fachaufsicht beim SGB II sicherlich auch bei den einzelnen Landesbehörden unseres Landes mit liegt, aber eben nicht die Rechtsaufsicht. Darin liegt die Schwierigkeit der Sache und das sollten wir immer mit der gebotenen Sachlichkeit hierbei betonen.

Gleichwohl, das möchte ich abschließend sagen, steht natürlich das Anliegen der Petentinnen und Petenten an erster Stelle. Wir sind gut beraten, über das Maß dessen, was hier in der Pflicht steht – der Ausschussvorsitzende hat heute noch einmal beschrieben, wozu auch die Ministerien des Landes in der Pflicht stehen –, an der einen oder anderen Stelle über die Pflicht hinaus das Mögliche tun, um für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu wirken. – Danke schön.

(Beifall bei Abgeordneten der Linkspartei.PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Herr Walther.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe

die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Petitionsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1873, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1873 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der Linkspartei.PDS, der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung der Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Zehnter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern für das Jahr 2004, Drucksache 4/1615, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 4/1883.

Unterrichtung durch die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Zehnter Bericht der Bürgerbeauftragten gemäß § 8 Absatz 7 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftrag- tengesetz – PetBüG M-V) für das Jahr 2004 – Drucksache 4/1615 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses – Drucksache 4/1883 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat gemäß Paragraph 86 der Geschäftsordnung des Landtages beantragt, der Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern Frau Heike Lorenz im Rahmen der Aussprache das Wort zu erteilen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von fünf Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre auch hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Heike Lorenz.

Heike Lorenz, Bürgerbeauftragte: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gern nehme ich die Gelegenheit wahr, zum Zehnten Jahresbericht der Bürgerbeauftragten hier in diesem Hohen Haus zu sprechen. Es ist für mich eine besondere Gelegenheit natürlich auch deshalb, weil es sich um ein Jubiläum handelt, weil zum zehnten Mal auf der Grundlage des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes ein Bericht an den Landtag erstattet wurde und sich das Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – denke ich – bewährt hat, unter anderem auch bei der Behandlung dieser Berichte.

Der Bericht gibt einen Einblick in die Arbeit der Bürgerbeauftragten im Jahr 2004. Er informiert aus der Perspektive dieses Amtes über Erwartungen, Anregungen, Bitten und Beschwerden an die Verwaltungen, an die Landesregierung und an den Landtag. Auch im Jahre 2004 hatte ich viele persönliche Begegnungen und habe durch Briefe von Sorgen und Problemen erfahren, die Menschen in Notlagen beraten und ihnen Hilfestellung gegeben. Soziale Verunsicherung, Gefühle von Ohnmacht und Wut wurden mir mitgeteilt. In manchen Fällen konnten die Behörden zur Abänderung ihrer Entscheidung bewegt werden. Es wurden Kompromisse gefunden, Bescheide erläutert – das Tägliche.

Die ausgewählten Beispiele in dem vorliegenden Bericht haben Sie gelesen und ich werde nicht der Versuchung unterliegen, alles zu zitieren. Sie vermitteln Ihnen einen Eindruck von der Vielfalt der Anregungen, Bitten und Beschwerden. Die Petitionen zielten in der Mehrzahl auf Überprüfung konkreter Sachentscheidungen oder richteten sich gegen die Handlungsweise von Verwaltungen in einzelnen Fällen. Viele Behörden – namentlich die im kommunalen Bereich – sind nach meiner Beobachtung bereits damit befasst, sich selbst einen Kodex für das Verwaltungshandeln zu geben. Dies erachte ich als einen sehr wichtigen Prozess, weil die Probleme, die uns – also mir, aber ebenso dem Petitionsausschuss – vorgetragen werden, häufig nicht allein die Rechtmäßigkeit oder die Zweckmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung hinterfragen, sondern auch das Handeln der Verwaltung, die Frage, ob die Verwaltung fair ist, in gleicher Augenhöhe gegenüber dem Bürger handelt oder nicht.

Viele Probleme mit Verwaltungen hätten wir nicht, wenn dieses Grundverständnis der Verwaltung gegenüber dem Bürger schon besser ausgeprägt wäre. Gerade kritische Verwaltungen sehen in den Petitionen Anregungen zur Überprüfung ihrer eigenen Arbeit, die zur Verbesserung führen können, oder aber auch ihre bisherige gute Verwaltungspraxis bestätigen. Auch das sagen mir viele Bür

germeister. Sie sind froh, dass noch einmal ein Zweiter draufgeguckt hat und dass es jetzt ein Einverständnis mit den Bürgern gibt, dass die Entscheidung so in Ordnung ist.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um für die sachliche und konstruktive Zusammenarbeit gerade mit vielen ehrenamtlichen Bürgermeistern und in der Hauptsache mit den kommunalen Verwaltungen ausdrücklich zu danken. Ich bin froh, dass sich auch zur Landesregierung ein Arbeitsverhältnis entwickelt hat, das von Respekt und Sachlichkeit geprägt ist. Das macht manchen Kompromiss erst möglich.

Mit der Unterrichtung habe ich Sie über Schwerpunkte der Arbeit im Jahr 2004 informiert und Ihnen die Anregungen und Bitten vorgelegt. Ob insbesondere die Anregungen zur Überprüfung von Gesetzen oder zur Schaffung neuer Gesetze Aufnahme in die parlamentarische Arbeit finden, haben nur Sie als Abgeordnete in der Hand.

Seit vier Jahren enthalten meine Berichte einen Überblick über die mir vorgetragenen Legislativpetitionen. Gerade diese Legislativpetitionen zeugen von einer sehr großen Ernsthaftigkeit der Petenten und von ihrer Bereitschaft, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Wir haben auch Ausreißer, aber wir haben überwiegend ernsthaft mitdenkende Bürgerinnen und Bürger. Ich freue mich darüber, dass das so ist. Ich möchte die Forderung nach einem Nachbarrechtsgesetz hier hervorheben, weil diese Forderung auch im Jahre 2005 wieder mehrfach vorgetragen wurde. Mit einem solchen Gesetz verbinden die Bürgerinnen und Bürger die Hoffnung auf eine überschaubare, auch von Nichtjuristen lesbare Grundlage, und zwar nicht vorrangig für die Beurteilung von Streitfällen vor dem Gericht, sondern als Handwerkszeug zur Vermeidung derartiger Gerichtsverfahren.

Die heftig umstrittene Neunte Schulgesetzänderung fand naturgemäß ihren Niederschlag auch in Petitionen. Häufig waren diese Anfragen gefärbt oder sogar dominiert durch Unzufriedenheit mit der Schulentwicklungsplanung und mit Standortentscheidungen im Kreis oder in der kreisfreien Stadt. Ich hatte neben der Beantwortung der Anfragen und der Übermittlung von Vorschlägen viel zu tun, um aufzuklären über die Möglichkeiten zur Mitbestimmung in der Kommune selbst und gegenüber dem Landesgesetzgeber. Nicht wenige haben auf Empfehlung den Mut gefasst, sich noch einmal selbst an den Landtag oder an den Ausschuss zu wenden.

Ich kann im Rückblick auf die vergangenen Jahre feststellen, dass zunehmend gerade die Fragen der Mitwirkungsmöglichkeiten, vor allem in der Kommune, und die rechtzeitige und umfassende Einwohnerinformation gefordert und von den Bürgern diskutiert werden. Das weist sicherlich auf einen erlebten Mangel hin, aber auch darauf, dass es durchaus nicht so ist, dass Verdruss gegenüber sämtlichen politischen Entscheidungsabläufen vorhanden ist. Eine Gesetzesänderung wurde vorgeschlagen beispielsweise zur amtlichen Bekanntmachung über die beabsichtigte Fortschreibung des Raumordnungsplanes. Dies ist im vorderen Berichtsteil enthalten, also nicht unter dem Stichwort „Legislativpetitionen“. Unbefriedigend bleibt es in anderen Fällen, wenn Einwohnerinformation und -beteiligungen zwar vorgeschrieben sind, es aber keine Sanktionen gibt, wenn diese Vorschriften verletzt werden. Unbefriedigend bleibt die Situation in Zweckverbänden, in denen Einwohner kleiner Gemeinden aufgrund der Mehrheitsverhältnisse sich ohnmächtig fühlen und es teilweise tatsächlich auch sind.

Einen ausführlichen Teil meines Berichtes habe ich sozialpolitischen Fragen gewidmet. Man mag einwenden, dass es sich hier in weiten Teilen um Bundesgesetze handelt, und kann fragen, wozu. Aber natürlich ist gerade die soziale Beratung eine meiner Kernaufgaben. Sie ist gesetzlicher Auftrag neben der Bearbeitung von Petitionen und dieser Auftrag ermöglicht mir die Zusammenarbeit mit Bundesstellen wie der Agentur für Arbeit, die in einem anderen Petitionsverfahren aus Zuständigkeitsgründen gar keine Auskunft erteilen dürften. Diese Zusammenarbeit wurde von meinen Vorgängern aufgebaut. Sie wird von mir sorgsam gepflegt und auch mit den Arbeitsgemeinschaften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende fortgesetzt.

Leistungen nach dem SGB II haben sich in diesem Jahr zu einem Schwerpunkt entwickelt. Das war bereits im vorigen Jahr durch zahlreiche Anfragen im Vorfeld der Einführung des Gesetzes sichtbar. Im Bericht habe ich dazu Ausführungen gemacht.

Auch die Diskussion um das Kindertagesförderungsgesetz fand ihren Niederschlag in Petitionen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Das glaube ich.)

Besonders belastend empfanden die Eltern die Neuregelung der Finanzierung und die damit einhergehende oder befürchtete Erhöhung der Elternbeiträge. Die Petitionen zeigten außerdem ein wachsendes Interesse an den Inhalten der Förderung, insbesondere der vorschulischen Erziehung. Von mehreren Eltern, und das ist ein bisher ungelöstes Problem, wurden längere und flexiblere Öffnungszeiten unter anderem auch an Sonnabenden gewünscht, weil die Eltern ihrerseits unter einem hohen Druck stehen, jederzeit für ihren Arbeitsplatz verfügbar zu sein. Eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Tagesbetreuung könnte Teil einer Lösung sein. Ein entsprechender Vorschlag ist im Zusammenhang mit einer Petition an den Bund übermittelt worden.

Besonderes Gewicht hat in dem Bericht auch der Teil „Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten“. Die Überschrift beschreibt die Grundidee, die meine Mitarbeiterin und ich bei der Wahrnehmung der Belange behinderter Menschen verfolgen. Auch dies ist ein gesetzlicher Auftrag neben der Bearbeitung von Petitionen, der weit über Petitionen hinausweist. Immer wieder werbe ich bei Ministerien, Krankenhäusern und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen für Barrierefreiheit. Immer wieder diskutiere ich mit Verwaltungen die zwingende Notwendigkeit, Interessenvertreter behinderter Menschen rechtzeitig an Planungen und Vorhaben zu beteiligen, und immer wieder gibt es Streit. Aber es gibt auch schöne und bereichernde Stunden mit den Ehrenamtlichen aus Vereinen und Verbänden. Besonders hervorheben möchte ich gerade in diesem Hohen Haus das außerordentliche Engagement der Behindertenbeauftragten und -beiräte in den Kommunen. Da haben wir einen Schatz, den wir hüten sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte allen mitberatenden Ausschüssen danken, die im Mai und Juni 2005 die Beratungen so zügig durchführten. Es ist vom federführenden Petitionsausschuss jetzt vorgeschlagen, den Bericht verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Ich bin ganz sicher, dass die wertvollen Anregungen der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Lan

des damit nicht erledigt erklärt sind, sondern in weitere Überlegungen einfließen. – Ich danke Ihnen.