Protocol of the Session on October 6, 2005

Da sehe ich noch nicht die Wirtschaftsbedeutsamkeit. Wenn wir das einsehen, wenn wir das hören von den Beteiligten, dann werden wir das mitmachen.

(Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Am besten streichen wir das ganze Entgelt. – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Heinz Müller, SPD: Das ist nicht so unproblematisch.)

Das wäre natürlich am besten, aber, lieber Herr Kollege Born, irgendwo muss der Bereich Wasser auch noch leben. Das gilt genauso für die Abwasserabgabe. Darüber haben wir kräftig geredet,

(Heinz Müller, SPD: Irgendwie müssen wir die Kosten ja decken.)

aber wir haben dann festgestellt, es gibt auch Leute, die sehr gern heute noch Zuschüsse in der Wasserwirtschaft haben, etwa in den etwas schwächer besiedelten Räumen, wo sich Abwasserbeseitigung nur dann lohnt, wenn das Land dabei unterstützt. Wir wissen, dass das so ist.

(Heinz Müller, SPD: Richtig.)

Aber der Ansatz ist richtig. Da, wo ein Entgelt mehr Verwaltungsaufwand erfordert, als es eigentlich im Ertrag einbringt, muss es weg. Das ist vollkommen richtig und das werden wir noch im Einzelnen tun.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Ja.)

Ich will gar nicht auf die einzelnen Regelungen eingehen, denn das werden wir im Ausschuss tun. Ich kann Ihnen nur eins versprechen, das tue ich hier mit voller Überzeugung: Die Ausschussberatungen werden ertragreich sein, wir werden das gemeinsam hinbekommen und, Herr Justizminister, wir werden diese vertrauensvolle Zusammenarbeit gern fortsetzen als Ausschussmitglieder. Sie haben gemerkt, es gibt auch keine Partei- oder Fraktionsgrenzen, wir versuchen das genauso wie Sie für unser Land vernünftig zu machen. Mein Appell geht noch einmal dahin.

Das Herzstück der Verwaltungsreform möchte ich gern mit Ihnen gemeinsam tun können. Darüber möchte ich mit Ihnen diskutieren und das gilt für viele. Und, meine Damen und Herren, wenn es so geht, wie wir es jetzt bei der Deregulierung machen, warum sollten wir das nicht schaffen, was wir auf der Gemeindestufe auch für den übrigen Verwaltungsaufbau in diesem Lande gemeinsam hinbekommen haben. Ich weiß, dass das hier gar nicht zur Sache gehört, ich weiß aber auch, dass es die Gelegenheit ist, in einer vernünftigen Grundstimmung, wo wir viele Dinge hier gemeinsam tun, noch einmal diesen Landtag, dieses Hohe Haus zu einer gemeinsamen Haltung in den Fragen, die für unser Land zentral sind, aufzufordern. Diese Gelegenheit wollte ich nicht versäumen und ich bedanke mich dafür, dass Sie mir dabei zugehört haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Sehr gut.)

Vielen Dank, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Borchardt von der Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird wohl niemanden hier im Hause geben, der gegen diesen Gesetzentwurf ist. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Ja

wohl, Deregulierung und Bürokratieabbau sind auch weiterhin bitter notwendig. Aber Deregulierung darf nicht verwechselt werden mit Demokratieabbau, Abbau von Mitbestimmungsrechten und Standards. Diesbezüglich ist der vorliegende Gesetzentwurf nicht besonders spannend und spektakulär mit einigen Einschränkungen, auf die ich noch hinweisen werde. Ich verstehe ihn mehr – und da, glaube ich, sind wir uns einig, Herr Abgeordneter Müller – als Rechtsbereinigungsgesetz.

Wenn man ganz genau hinschaut, ist schon einmal zu hinterfragen, ob denn das, was wir auch mit dem ersten und jetzt mit dem zweiten Entwurf in Angriff nehmen werden, wirklich die Investitionssteigerungen befördern wird oder ob nicht eher die Rechtsbereinigung, für die wir einfach verantwortlich sind, hier durchgeführt worden ist. Natürlich ist beispielsweise eine MagnetschwebebahnKostenverordnung unsinniger als ein Kropf, wenn es im Lande nirgendwo eine Magnetschwebebahn gibt. Derartigen Unsinn muss man nicht noch in Rechtsform kultivieren und verewigen. Man fragt sich nur, wer so etwas ins Gesetz hineingeschrieben hat. Auch diese Frage, glaube ich, müssen wir uns in Zukunft immer wieder stellen, wenn wir zukünftig hier Gesetze auf den Weg bringen.

Zum vorliegenden Gesetzentwurf: Als Erstes macht mich schon der Ausgangspunkt im Entwurf sehr nachdenklich, wenn es in der Problemstellung nämlich heißt: „Eine moderne, leistungsfähige Verwaltung ist ein entscheidendes Kriterium für die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes.“ Nun kann man sicherlich nicht widersprechen, aber wir machen doch wohl Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, für die Menschen, die bei uns wohnen oder die sich bei uns aufhalten. Und auch unter dem Gesichtspunkt, glaube ich, müssen wir Deregulierung und Bürokratieabbau betrachten. Natürlich – und dessen sind wir uns auch bewusst – geht der vorliegende Gesetzentwurf nicht weit genug, aber, und hier gibt es Einschränkungen, wir haben natürlich als Landesgesetzgeber nicht die Möglichkeiten, die zum Beispiel durch die CDU teilweise im Bundestagswahlkampf immer wieder geforderten Deregulierungsmaßnahmen in Bezug auf Mitbestimmungsrechte der Gewerkschaften und Betriebsräte. Uns allen sind diese Auseinandersetzungen sicherlich noch gegenwärtig, ebenso die anfänglichen Diskussionen zur Abschaffung beispielsweise der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben oder der Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragten. Wir sind sehr froh darüber, dass derartig absurde Ideen im Gesetzentwurf nicht aufgegriffen worden sind.

Sicherlich ist immer auch zu prüfen, ob man an manchen Stellen nicht mehr zu viel Mitbestimmungsrechte hat. Zu viel des Guten ist manchmal auch nicht gerade positiv in der weiteren Entwicklung. Ein demokratisches Gremium, das ganz und gar nichts zu sagen hat und nicht einmal gehört werden muss, ist natürlich auch juristisch sehr fragwürdig. Zahnlose Tiger oder reine „Laberorgane“ helfen niemandem weiter. Dennoch ist auch hier die Frage zu stellen, ob man nicht eher die Rechte dieser Gremien stärken sollte, statt sie tatsächlich abzuschaffen. Auch darüber, glaube ich, müssen wir in Zukunft ernsthafter nachdenken.

Unter diesem Aspekt sollten wir in den Ausschussdebatten noch einmal sehr sorgfältig hinterfragen, ob es richtig ist, die Beschwerdestellen von Patienten abzuschaffen. Immerhin handelt es sich um eine unabhängige, nicht beteiligte und nicht interessenbehaftete Einrichtung.

Und so etwas hat meistens auch etwas für sich, unabhängig davon, wie oft eine solche Stelle angerufen wird.

Dass von der im Referentenentwurf vorgesehenen Streichung des Transplantationsbeauftragten abgesehen wurde, halte ich ebenfalls aus dieser Sicht für richtig. Somit kann ich nur die Weitsichtigkeit unseres Ministerpräsidenten begrüßen, der in einer Presseerklärung, in einem Interview in der „Ostsee-Zeitung“ darauf aufmerksam gemacht und gerade diese obligatorische Berufung von Transplantationsbeauftragten an allen Krankenhäusern als Beispiel gelobt hat.

Schließlich und letztlich möchte ich es ausdrücklich begrüßen, dass der Gesetzgeber davon Abstand genommen hat, die aus der DDR als Landesrecht geltende verschuldensunabhängige Staatshaftung abzuschaffen, denn dieses Vorhaben hätte mit Deregulierung und Bürokratieabbau überhaupt nichts zu tun, sondern brächte natürlich eine Schlechterstellung des Geschädigten, das heißt in der Regel des Bürgers mit sich. Liest man im Übrigen die Protokolle der damaligen Landtagsdebatten nach, wird man feststellen, dass damals parteiübergreifend der Standpunkt vertreten wurde, dass diese Regelung, die Verschuldensunabhängigkeit der Staatshaftung, Sinn mache und ein deutlicher rechtspolitischer Fortschritt sei.

Und wenn wir uns die Entwicklung auf Europaebene angucken, werden wir unabhängig davon, dass fast in allen Ländern diese Regelung nicht übernommen wurde, auch nicht auf Bundesebene, deutlich erkennen, dass diese unabhängige Regelung eher an Zulauf gewinnt und von der EU mehr in Anspruch genommen oder gefordert wird als bisher. Ich wage deshalb die Prognose, dass in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in anderen Ländern die jetzt geltenden unterschiedlichen Haftungsvoraussetzungen – EU-Recht verschuldensunabhängig, Bundes- beziehungsweise Landesrecht verschuldensabhängig – auf Dauer nicht aufrechterhalten werden können. Bekanntlich hat immerhin der Luxemburger Gerichtshof selbst Fälle von so genanntem legislativen Unrecht, das heißt fehlerhafte Umsetzung von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen – durch nationale Behörden sowie fehlerhafte Urteile – nach dem Verursachungsprinzip und nicht nach dem Verschuldensprinzip entschieden. Deshalb begrüßen wir nochmals die Aussage, dass es nicht aufgenommen wurde.

Nach diesen kurzen Anmerkungen hoffe ich, dass wir in der Ausschussdebatte auf die von mir angesprochenen Fragen eingehen werden und entsprechend unseres Vorhabens ganz schnell dieses Gesetz auf den Weg bringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Birgit Schwebs, Die Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Borchardt.

Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1871 zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bauausschuss, an den Sozialausschuss sowie an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 4/1873.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1873 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Abgeordnete Herr Vierkant.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wenn es irgend geht, verzichte ich auf den Bericht zur Sammelübersicht des Petitionsausschusses im Plenum und überlasse meinen Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten das Feld für Kommentare und Anregungen.

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Wir hören Sie auch gerne, so ist es ja nicht.)

Zeitmanagement und Effizienz, Herr Koplin, so viel Verantwortung und Kollegialität sollten sein und ich weiß, dass auch die anderen Ausschussvorsitzenden in ähnlicher Weise entscheiden.

(Heiterkeit bei Holger Friedrich, SPD)

Was aber gesagt werden muss, das muss gesagt werden,

(Torsten Koplin, Die Linkspartei.PDS: Genau.)

und heute muss ich einige Dinge ansprechen, die sicher nicht nur mir als Vorsitzender des Petitionsausschusses am Herzen liegen und unbedingt zum Besseren verändert werden müssen.

Stichwort SGB II: Hier haben wir im Ausschuss Probleme in zweierlei Hinsicht, eigentlich nur in einer, aber auf verschiedenen Ebenen – Zuständigkeiten, Zuständigkeiten, Zuständigkeiten. Zum einen ist zu entscheiden, ob die Eingabe zuständigkeitshalber nach Berlin weiterzuleiten ist oder ob sie bei uns verbleibt. Das mit der Bundesebene ist oftmals noch eher leicht zu klären, aber es stellt sich häufig auch die Frage, welches Ressort unserer Landesregierung eigentlich verantwortlich ist, zum Beispiel in Fragen der Kosten der Unterbringung. Und genau da setzt das Verwirrspiel ein, meine Damen und Herren: Innenministerium, Sozialministerium oder vielleicht doch das Arbeitsministerium? Der eine hier ein bisschen und der andere dort und am Ende keiner so richtig. Aber so geht es nicht. Normalerweise freut sich doch jedes Ministerium über den Zuwachs an Zuständigkeiten. Hier gibt es jedoch genau den entgegengesetzten Effekt. Jeder scheint mit fliegenden Fahnen davonrennen zu wollen, sofern der Begriff „SGB II“ in einer Petition auftaucht.

Frau Sozialministerin Linke hat bereits am 11. Mai dieses Jahres mitgeteilt, dass sich die Staatssekretäre genannter Ministerien mehrfach mit der Zuständigkeitsthematik befasst hätten, ebenso die Abteilungsleiter der Abteilungen I. Im Ergebnis sei eine Übersicht erarbeitet worden, die eine Art Wegweiser darstellt und zeigt, welches Ministerium für welche Bereiche zuständig ist.

Meine Damen und Herren, so weit, so gut, und das bitte schön, nachdem uns im Ausschuss das Innenministerium schon lange vorher zugesichert hatte, in einer Staatssekretärsrunde die Zuständigkeiten endlich zu klären. Auf meine Nachfrage an Frau Linke hin, dass mit den so genannten Wegweisern im Einzelnen noch längst keine Hauptzuständigkeiten geklärt seien, wurde dem Petitionsausschuss versichert, ihrerseits eine Staatssekretärsrunde anzuregen und uns die abgestimmte Liste der Zuständigkeiten zuzuleiten. Wir warten noch heute, insgesamt weit länger als über ein halbes Jahr. Das ist schon etwas langweilig, ich weiß es nicht, das ist Verwaltungspingpong à la M-V. Hier muss von oberster Stelle – und damit meine ich Sie, Herr Ministerpräsident Ringstorff, ich hoffe, dass Sie mich über Lautsprecher hören – bestimmt werden, wer die Aufsicht hat und sich federführend der so oft existenziellen Probleme unserer Bürger annimmt. Die Ministerien untereinander sind hier zu keiner Einigung gelangt und es sieht auch nicht so aus, als ob dies in nächster Zeit geschehen könnte. Das geht eindeutig zulasten der Bürgerinnen und Bürger und das darf nicht sein. Bevor Sie unabgestimmt Kreisgebiete neu schneiden und in autonome Bereiche der Bildung hineinregieren, sortieren Sie bitte erst einmal die angesprochene Fehlorganisation in Ihrer Regierung, Herr Ministerpräsident. Das ist lange überfällig.

Meine Damen und Herren, die vorliegenden Eingaben in der Drucksache 4/1873 sind eingehend geprüft worden und konnten im Ausschuss meist einstimmig abgeschlossen werden. Dafür an dieser Stelle mein Dank an die Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses für die fleißige und konstruktive Arbeit,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS und Ute Schildt, SPD)

an die Ministerien für die sachkundigen Stellungnahmen sowie an die Mitarbeiterinnen des Sekretariats für Qualität und unermüdliches Engagement.

Meine Damen und Herren, wertungsfrei, aber eben doch aus gegebenem Anlass möchte ich der Exekutive die gesetzliche Grundlage für ihre Arbeit noch einmal vor Augen führen. Diese ist im Paragraphen 3 Absatz 1 des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes M-V geregelt und sie besagt sinngemäß, die Landesregierung und die der Aufsicht des Landes unterstehenden Träger öffentlicher Verwaltung sind verpflichtet, dem Petitionsausschuss die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Akten vorzulegen, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Amtshilfe bei der Durchführung der erforderlichen Erhebungen zu leisten. Dabei kommt es auf das Wort „Pflicht“ an. Die Landesregierung ist verpflichtet, Zuarbeit zu leisten. Leider scheinen dieses die Ministerien mitunter zu vergessen. Worüber sich die Leute bei uns beschweren, droht uns zunehmend selbst zu treffen, nämlich zu bemängelndes Verwaltungshandeln. Nur gut, dass die Demokratie zur Beseitigung dieses Umgangs mit dem Parlament immer noch ein hinreichendes Instrumentarium zur Verfügung stellt. Meine Ausführungen hier und heute mögen ein erster Schritt im Sinne wohlwollender Kritik sein, gut für beide Seiten.

Meine Damen und Herren, nun zu einigen wenigen Beispielen, die den Handlungsbedarf anzeigen. Das Sozialministerium schickte bei einer Petition in Abschnitten gleichlautende Stellungnahmen, obwohl sich der Petent mit neuen Argumenten in der Sache an den Ausschuss gewandt hatte. So verweist das Ministerium auch auf ein

geplantes Gespräch zu einem Termin, der bei Postausgang aus dem Sozialministerium seit über zwei Wochen verstrichen war. Da hätten wir natürlich gleich die Essenz erwartet und kein Formschreiben. Die Anforderung des Gesprächsergebnisses sowie die Bearbeitung der Antwort im Sozialministerium führten zu einer Verzögerung von einem unnötigen Monat. Oder: Warum dauerte es im Sozialministerium bei einer anderen Petition genau zwei Monate, bis die Stellungnahme einer Arge an den Petitionsausschuss weitergeleitet wurde?

(Zuruf von Gerd Walther, Die Linkspartei.PDS)

Ähnlich gelagert ist ein Fall aus dem Bereich des Wirtschaftsministeriums. Hier wird die Verkehrssituation an einer Straße innerhalb eines Monats bei zweimaliger Beurteilung völlig konträr eingeschätzt, und dies, obwohl sich an der Situation nichts geändert hatte. Zudem wird auch hier wieder auf ein zukünftiges Gespräch verwiesen, das bei Postausgang der Stellungnahme schon Vergangenheit war.

Meine Damen und Herren, vom Innenministerium hat der Ausschuss Stellungnahmen erhalten, in denen sinngemäß darauf hingewiesen wurde, dass es nicht dafür zuständig sei, bestimmte Unterlagen für den Petitionsausschuss zu besorgen. Doch, sehr geehrter Herr Minister Timm, Sie sind sogar verpflichtet dazu. Die Einschätzung, ob und welche Unterlagen für unsere Arbeit wichtig sind, überlassen Sie bitte künftig den Abgeordneten des Ausschusses.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)