wird, was da an Bundesregierung kommt – sich diese nächste Bundesregierung Deregulierung auf die Fahnen schreibt, denn wir brauchen natürlich auch Öffnungsklauseln und Unterstützung von dort.
Meine Damen und Herren, wir haben schon einiges geschafft an Bürokratieabbau und Deregulierung und wir sind weiterhin zum Glück gemeinsam auf einem guten Weg. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern die Zweite Lesung des Ersten Deregulierungsgesetzes, heute die Erste Lesung des Zweiten Deregulierungsgesetzes
und, wie uns der Minister angekündigt hat und worüber wir uns alle freuen, demnächst die Kabinettsberatung und dann hier die Einbringung des Dritten Deregulierungsgesetzes. Wir sehen, es geht in der Tat Schrittchen für Schrittchen vorwärts, und ich denke, das ist gut so. Herr Minister, Sie haben natürlich vollkommen Recht, das sind nicht die ersten Schritte, die wir gegangen sind. Aber seien wir einmal ehrlich, das, was wir mit der Streichung von mehr als 1.300 oder 1.400 Rechtsvorschriften gemacht haben, war – und das war auch in anderen Bundesländern so, da muss man einfach einmal ehrlich sein – zu einem erheblichen Stück natürlich Rechtsbereinigung.
Und es sind natürlich im ersten Zug solche Vorschriften abgeschafft worden, die ohnehin keine allzu große praktische Relevanz mehr haben.
Wir wollen das nicht kleinreden. Ich halte auch das für wichtig, aber wir müssen sehen, dass das, was wir jetzt machen, wirklich reale Schritte zum Bürokratieabbau und zur Deregulierung sind. Umso wichtiger sind sie.
Sie haben ganz zu Recht die Landesbauordnung – ich möchte hier die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung hervorheben – erwähnt. Ich möchte aber auch erwähnen – und auch das steht auf unserer Tagesordnung – die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts. Auch das ist für mich ein Stückchen Bürokratieabbau, nämlich durch die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern. Solche Wege müssen wir selbstverständlich weitergehen.
Wir haben nun also wieder, wie Sie zu Recht gesagt haben, ein Mosaiksteinchen vor uns. Ich glaube, dieses Mosaiksteinchen enthält Elemente, die uns tatsächlich in unserem Verwaltungshandeln Erleichterungen bringen, die aber auch den Bürgerinnen und Bürgern Erleichterungen bringen. Ich denke hier an die Genehmigungsfiktion bei Nutzungsänderungen – ein Punkt, der allerdings auf
die Testregion beschränkt wird – ebenso wie an die Einführung des Sternverfahrens. Ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt, aber auch hier für eine Beschränkung auf die Testregion.
Auch die Regelungen für das ganze Land sind natürlich nicht zu verachten, wobei wir hier einige Zöpfe abschneiden, die vielleicht zwar noch nicht sehr alt, aber dafür umso überflüssiger sind, wenn ich beispielsweise an die Beiräte nach dem Versorgungsrücklagengesetz denke, die hier abgeschafft werden. Von deren segensreicher Tätigkeit haben wir wahrscheinlich alle in der Vergangenheit noch nicht so viel bemerkt, so dass es meines Erachtens sehr gut ist, dass wir konsequent sind und solche Gremien einfach abschaffen.
Meine Damen und Herren, wieder ein Schritt, der Teil eines insgesamt positiven, notwendigen Prozesses ist, und jeder Teilaspekt in diesem Prozess ist richtig und wichtig, so auch dieses Gesetz. Eines allerdings sollten wir vielleicht aus der Debatte von gestern auch mitnehmen und ganz konkret anwenden: Wir haben darüber gesprochen, wie das mit der Testregion aussieht und ob es wirklich sinnvoll ist, Dinge auf die Testregion zu begrenzen, oder ob wir uns nicht ein Herz fassen und den Mut haben sollten, auch wenn wir vielleicht nicht alle Auswirkungen auf die zukünftige Verwaltungsrealität heute schon überschauen können, solche Dinge dann vielleicht doch im ganzen Land einzuführen und hier ein Stückchen mehr Mut zu zeigen. Ich glaube, der Sonderausschuss, Herr Minister, ist dazu bereit. Ich will nicht verhehlen, dass ich mit Mitgliedern des Ausschusses gestern anlässlich unserer Debatte Gespräche geführt habe. Ich glaube auch, das ist fraktionsübergreifend festzustellen, dass wir sagen, da können wir möglicherweise den einen oder anderen Schritt gleich für das ganze Land festlegen.
Ich glaube, das ist eine Diskussion, die notwendig ist und die wir führen werden. Deswegen sind wir für die Überweisung in die Ausschüsse, federführend in den Sonderausschuss.
Ein Letztes, meine Damen und Herren, kann ich mir nicht ganz verkneifen, weil auch von Herrn Ritter gestern zutreffend die Europäische Union in ihrer, ich darf das einmal etwas polemisch sagen, „Regelungswut“ angesprochen worden ist. Vielleicht haben wir auch da Hoffnung, dass sich etwas ändert. Wie kürzlich den Medien zu entnehmen war, bleibt uns eine Sonnenscheinverordnung erspart. Die Europäische Union hatte ernsthaft vor, eine Sonnenscheinverordnung zu erlassen, um Leute, die im Freien arbeiten, wie Bauarbeiter, Landarbeiter und andere, vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Wir sehen, auch in der Europäischen Union gibt es ein Umdenken, die Sonnenscheinverordnung wird es nicht geben. Und so, wie sich die EU vielleicht ein kleines Stückchen besinnt und etwas realitätsnäher wird, hoffe ich, dass auch wir Schritt für Schritt vorwärts kommen im Bürokratieabbau und im Abbau von Überregulierung. In diesem Sinne lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf konstruktiv beraten. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, Dr. Ulrich Born, CDU, Harry Glawe, CDU, und Angelika Gramkow, Die Linkspartei.PDS)
(Reinhard Dankert, SPD: Das heißt, die Aus- schüsse tagen demnächst nur noch im Freien. – Heike Polzin, SPD: Aber nicht zu lange. – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD)
Herr Justizminister, ich bin heute in der erfreulichen Lage, Herrn Kollegen Müller in vollem Umfang zuzustimmen. Wir kommen in der Deregulierung weiter und wir haben gestern unsere Bauchschmerzen zurückgestellt. Sie haben angesprochen, dass wir nach wie vor der Auffassung sind, dass es wirtschaftlich sinnvoller ist, die benachteiligte Region – und das ist nach den Zahlen leider immer noch der vorpommersche Raum – nicht schlechter zu stellen als die etwas besser gestellten.
Ich bin sehr froh darüber, dass im Sonderausschuss Einvernehmen darüber besteht, dass wir diese neue Regelung genau darauf untersuchen, was wir doch insgesamt auf das Land ausdehnen können. Ich sage, wir sind da als CDU-Fraktion etwas mutiger von vornherein herangegangen. Das ist keine Kritik. Man kann das so oder so sehen. Ich persönlich glaube, dass wir weiter kämen, wenn wir das Land insgesamt behandeln und den Mut hätten, Regelungen, die so dramatisch und so revolutionär nicht sind, auch auf das ganze Land anzuwenden.
Ich bin froh über diesen zweiten Entwurf, allerdings, Herr Justizminister, das ist keine Kritik an Ihnen, die Suppe, die wir im Schweiße unseres Angesichts im Ausschuss löffeln, wird dünner. Das ist einfach deutlich. Wer Deregulierung will, der muss sich natürlich auch mit Fachleuten auseinander setzen, die an bestimmten Regelungen einfach hängen, die lieb geworden und erfreulich für den einen oder anderen sind. Nur sind diese eben hemmend für Investitionen.
Deswegen sehe ich in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf mehr eine Regelung ins Formale hinein. Sternverfahren, Herr Minister, das wissen Sie, hat es immer schon gegeben.
Es ist eigentlich schade, dass wir glauben oder Sie im Augenblick noch glauben, wir werden das im Ausschuss miteinander besprechen, dass man der Verwaltung dieses Verfahren tatsächlich vorschreiben muss. Es ist in vielen Bereichen, in denen mehrere Zuständigkeiten berührt sind, in vielen Behörden, in vielen Ebenen häufige Praxis und wir müssen darauf achten, dass die Behörden sich nicht erst durch Gesetze etwas verordnen lassen, was eigentlich betriebswirtschaftlich und verwaltungsökonomisch sinnvoll ist. So weit, so gut.
Meine Damen und Herren, ich möchte nur eines deutlich machen: Es macht Spaß, an der Deregulierung mitzuwirken, weil sie das Kernstück einer Verwaltungsreform ist. Es wäre so schön und ich verkneife mir das nicht, wenn das im übrigen Bereich der Verwaltungsreform auch möglich gewesen wäre. Aber da gab es am 12.05.2004 einen Beschluss in diesem Landtag, der mit niemandem diskutiert wurde, vor allen Dingen nicht mit dem Sonderausschuss.
Ich habe den Eindruck, die Ziegelseegespräche, die der Justizminister mit den Abgeordneten aus dem Ausschuss führt, bieten die Möglichkeit, Meinungen miteinander auszutauschen. Hätte doch der Innenminister auch den Mut!
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU: Sehr gut. Wir könnten ja auch zum Pfaffenteich gehen.)
Wir würden uns das sehr wünschen. Wir würden uns auch die Zusammenarbeit mit denjenigen wünschen, die es betrifft. Genau dieses findet nicht statt. Und ich sage Ihnen, wer nicht in der Lage ist, seine Modelle zu diskutieren, der traut ihnen wahrscheinlich selbst nicht zu, dass denen irgendjemand zustimmen könnte.
Ich fordere die Landesregierung auf, das auch zu tun. Lassen Sie uns Gespräche aufnehmen. Wir haben das ganz gut mit der Gemeindeebene hinbekommen. Ich bin zuversichtlich, wenn die Landesregierung sich selbst den Spielraum geben würde, wenn sie den Kollegen in beiden Fraktionen von SPD und Linkspartei.PDS den Spielraum geben würde, wir wären schon ziemlich gut auf einem Wege, der sehr viel weiter führen würde, als etwas mit Gewalt durchzubringen, was eigentlich keiner im Lande will.
Ich biete das einfach nur noch einmal für unsere Fraktion an. Wir haben hier alle Möglichkeiten, miteinander zu reden. Ich habe das schon einmal gesagt und ich sage es noch einmal, selbst wenn es schon ein plattes Bild ist: Der Arm, den ich dauernd ausstrecke, wird langsam müde. Ich möchte gern, dass rechtzeitig die Hand ergriffen wird, damit wir zu einer vernünftigen Lösung kommen.
Zum Gesetz selbst: Herr Minister, Sie haben es angesprochen, das sind verfahrenstechnische Dinge, bei denen ich einige problematisch finde, zum Beispiel wenn man eine Verordnungsermächtigung einräumt, die erlaubt der Landesregierung, das Widerspruchsverfahren auszusetzen. Ich glaube, solche Dinge sollte man so regeln, dass der Landtag dazu das letzte Wort hat.
Wir werden auch noch einmal hinterfragen, welche Vorteile es eigentlich für die Investoren bringt, wenn das Sammlungsrecht verändert wird. Dazu ist mir nichts eingefallen. Wenn es aber Verwaltungsvereinfachung bringt und damit Kosteneinsparung, sind wir wieder auf Ihrer Seite.
Das Gleiche gilt für vorgesehene Änderungen im Wasserwirtschaftsrecht. Auch da sehe ich noch nicht, wie die Wirtschaft betroffen ist, wenn in einer Region – ich hätte das dann gern, wenn die Regelung gilt, im ganzen Lande – k e ine aufschiebende Wirkung für einen Widerspruch gegen den Bescheid über das Wasserentnahmeentgelt entsteht.
Da sehe ich noch nicht die Wirtschaftsbedeutsamkeit. Wenn wir das einsehen, wenn wir das hören von den Beteiligten, dann werden wir das mitmachen.