Zweitens. Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben behauptet Herr Rehberg, sie seien gestiegen. Ich habe hier ja vorhin berichtet, wie die tatsächliche Situation eigentlich ist, dass wir in erster Linie eine deutliche Steigerung bei den Ausgaben in Rechtssachen haben. Das sind gesetzliche Leistungen und wenn wir dann noch die BBL-Umschichtungen berücksichtigen, dann haben wir natürlich bei den sächlichen Verwaltungsausgaben eine deutliche Einsparung.
Und drittens hat Herr Rehberg behauptet, dass wir bei unseren laufenden Ausgaben keine Einsparung von 2003 zu 2007 haben. Er hat aber nicht berücksichtigt, dass im Jahr 2003 natürlich Hartz IV noch gar nicht mit veranschlagt war. Hartz IV veranschlagen wir mit 160 Millionen Euro und diese muss man schon bei all diesen Berechnungen immer mit berücksichtigen. Es hat hier nicht nur eine Konsolidierung, wie er behauptet, zu Lasten der Kommunen stattgefunden.
Und das Letzte, was er gesagt hat: „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“, ist ein schöner alter Spruch.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der Linkspartei.PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie waren doch von Anfang an dabei.)
Meine Damen und Herren, es liegen mir weiter keine Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, die Gesetzentwürfe der Landesregierung auf den Drucksachen 4/1800 und 4/1812(neu) sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung au f Drucksache 4/1799 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Bauausschuss, an den Sozialausschuss, an den Umweltausschuss, an den Tourismusausschuss sowie an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.
Ich rufe auf denTagesordnungspunkt 2: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, Drucksache 4/1824.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1824 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sechste Änderung des Finanzausgleichsgesetzes fällt im Vergleich zu den vorhergehenden Änderungen relativ gering aus. Weil das so ist, lassen Sie mich bitte eine Bemerkung voranschicken, bevor ich Ihnen die einzelnen Änderungsvorschläge erläutere.
Frau Keler hat heute früh schon darauf hingewiesen, dass der Solidarpakt II bis 2019 auf null zurückgeführt wird. Das wird zur Folge haben, dass die jährliche Finanzausgleichsleistung, die im FAG enthalten ist, über 300 Millionen Euro pro Jahr abnehmen wird, so dass wir von heute 1,129 Milliarden auf weit unterhalb 1 Milliarde Euro bis 2019 landen werden. Diese über 300 Millionen Euro weniger in den kommunalen Haushalten werden eine dramatische Reduzierung der Ausgaben der Kreise, Städte und Gemeinden zur Folge haben müssen. Ich sage es auch deswegen, weil bereits heute das Verwaltungshaushaltsdefizit aller kommunalen Haushalte höher als 500 Millionen Euro ausfällt.
und auch zu den alten natürlich ist die Finanzausgleichsmasse im Jahre 2006 einwohnerbezogen immer noch die höchste in Deutschland. Das muss man berücksichtigen, wenn wir diese Fragen beantworten.
Also müssen wir uns ansehen, was sich unsere Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern leisten, vielleicht leisten sie sich auch zu viel.
Beispielsweise – ohne Wertung, ich will es nur mal in den Raum stellen – leisten sich die Kommunen in unserem Bundesland auf 1.000 Einwohner 32,5 Theaterplätze. Der Durchschnitt in Deutschland liegt bei 10,3, also das Dreifache gegenüber dem Durchschnitt,
standort Berlin bei 5,1, Mecklenburg-Vorpommern bei 32,5. Das heißt, es gibt bestimmte Bereiche, Ausgabenbereiche auf kommunaler Ebene, wo wir uns in Mecklenburg-Vorpommern deutlich mehr leisten
als andere Kommunen in anderen Ländern, und deswegen ist die Frage, wo wir langfristig – über die Landesebene reden wir heute nicht, jedenfalls nicht an dieser Stelle –
Ich sage nicht, dass es nicht auch politische Schwerpunkte geben muss im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, aber wenn wir uns auf der einen Seite mehr leisten, dann müssen wir zusätzlich auf einer anderen Seite den gleichen Betrag beim Ausgabeverhalten der Kommunen einsparen, meine Damen und Herren. Das sind die Realitäten. Und ich will der FAG-Debatte im Einzelnen vorausgreifend sagen, dass wir nur dann, wenn wir die Realitäten in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen, uns den Herausforderungen für die nächsten Jahre verantwortlich stellen.
Das heißt erstens Abbau eines Defizites in den Verwaltungshaushalten der Kommunen von über 500 Millionen Euro, allein über 400 davon haben die kreisfreien Städte,
zum Beispiel auch die Landeshauptstadt, und zweitens Einsparungen von mehr als 300 Millionen Euro jährlich in den nächsten Jahren.
Herr Rehberg hat vorhin von kumulativen Rechnungen gesprochen. 300 Millionen jährlich sind in zehn Jahren...
Die Verwaltungsreform allein auf Kreisebene bringt 100 Millionen Euro jährlich, 200 müssen wir woanders suchen. Und das heißt mit anderen Worten...
Auf Kreisebene 100, Herr Renz, ich kann Ihnen das gern auch noch einmal zum wiederholten Male erläutern.