Das Denkmalschutzgesetz vom 30. November 1993 …, geändert durch Gesetz vom 3.5.1994 … soll mit dem Ziel dereguliert werden, das Gesetz von überflüssigen Regelungen zu befreien, textlich zu straffen und Verwaltungsverfahren nach dem Denkmalschutzgesetz zu vereinfachen.“
Das war, meine Damen und Herren, 1997. Im Gegensatz zu dem nun vorliegenden Gesetzentwurf beschreibt das Regelungsvorhaben Sitz und Zuständigkeiten der neu zu bildenden Behörde. Ich habe eben vom Minister nicht vernehmen können, wo denn dieses Amt, dieses neue Großamt, stehen soll und welche Aufgaben es erfüllen soll.
1998 kam eine neue Regierung unter dem Ministerpräsidenten Dr. Harald Ringstorff ins Amt. Warum das gerade genannte Gesetz nicht konsequent umgesetzt wurde, das erschließt sich selbst dem geneigten Beobachter nicht mehr. Es ist aber ein Indiz dafür – und das haben Sie heute schon öfter gehört, meine Damen und Herren –, warum die Strukturänderungen, die bereits beschlossen waren, nicht umgesetzt beziehungsweise nicht viel früher auf den Weg gebracht wurden, denn 1999 hat diese Landesregierung mit dem Haushaltsrechtsgesetz folgenden Beschluss gefasst, ich zitiere: „Mit Artikel 2 soll das Gesetz über kostensenkende Strukturmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern geändert werden. Es handelt sich dabei um Änderungen des Denkmalschutzgesetzes, die mit Artikel 9 des Gesetzes über kostensenkende Strukturmaßnahmen beschlossen worden sind, aber erst zum 1. Januar 2000 in Kraft treten sollten. Im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren wurde davon ausgegangen, daß das Landesamt für Bodendenkmalpflege und das Landesamt für Denkmalpflege organisatorisch zum neuen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammengefaßt und in einer Liegenschaft untergebracht werden sollten. Zur Vermeidung von Mehrbelastungen insbesondere im Bereich der Bodendenkmalpflege im Zusammenhang mit dem Autobahnbau (A 20) sowie wegen der bislang ungesicherten gemeinsamen Unterbringung dieser Behörden soll von einer Zusammenlegung zum 1. Januar 2000 abgesehen werden.“ Zitatende.
Das war eine ziemlich lächerliche Begründung, denn Straßenbauvorhaben, meine Damen und Herren, wird es weiterhin geben. Ich denke dabei an den Bau der A 14, die ja in naher Zukunft erfolgen soll. Mit der gleichen Begründung wäre aus diesem Grunde auch heute wieder auf eine Zusammenlegung der Ämter zu verzichten, denn Bauvorhaben, wie gesagt, wird es immer geben.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, das vorliegende Gesetz hat eine lustige Vorgeschichte, die damit aber
nicht beendet ist. Im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsgesetzes gab es ein ebensolches Hin und Her über die Zusammenlegung der Ämter. Nach wie vor ungeklärt ist, wo dieses neue Amt mit welchen speziellen Aufgaben residieren soll. Wir sind schon froh darüber zu wissen, wer es leiten soll. Mein Kollege Born hat es schon angesprochen, das Gesetz zum Großamt soll ja zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Fragen wirft nach meiner Meinung auch der Name dieses Großamtes auf, der Minister nannte es schon, das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, welches ja das Landesamt für Denkmalpflege, das Landesamt für Bodendenkmalpflege mit dem Archäologischen Landesmuseum, übrigens immer noch ohne eigenes Museum, die Landesbibliothek, das Landeshauptarchiv in Schwerin und das Landesarchiv in Greifswald vereinen soll. Die Kulturszene in MecklenburgVorpommern fragt sich besorgt, ob dieses Großamt künftig die gesamte Kulturförderung mit verwaltet oder aus welchem Grund hier ein Kulturgroßamt entsteht.
Genauer betrachtet findet hier keine Deregulierung statt, meine Damen und Herren, sondern es entsteht eine neue Verwaltungsebene. Heute haben die jeweiligen Direktoren direkten Zugang zur Rechts- und Fachaufsicht in der obersten Landesbehörde, also dem Ministerium. Künftig werden diese Leiter, also die vorherigen Direktoren, Abteilungsleiter sein in dem Großamt, die sich erst an den neuen Leiter des Amtes wenden, damit dieser die Belange ihres Amtes beim Ministerium vertritt. Die Unmittelbarkeit in fachlichen Belangen aber wird aufgehoben, denn der Dienstweg muss eingehalten werden. Und er wird eingehalten, denn sonst wäre die Stelle des Leiters des Großamtes überflüssig. Also mehr Bürokratie, mehr Verwaltung, weil eine Verwaltungsebene mehr. Die fachlichen Fragen werden ohnehin von den Abteilungsleitern wahrgenommen. Hierbei entsteht die Frage, welche Aufgaben, außer Beschaffung, Dienstreise genehmigen, Putzfrauen beschäftigen, wird der neue Leiter des Großamtes eigentlich haben? Diese Frage beantwortet das vorliegende Gesetz in keiner Weise.
Meine Damen und Herren, damit sind wir mit den Problemen aber nicht am Ende. Mit dem vorliegenden Gesetz findet keine Aufgabenkritik statt, was die Archive betrifft, meiner Kenntnis nach auch weder im Deregulierungsgesetz noch im Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Aber nach dem Personalkonzept der Landesregierung 2004 sollen die Archive mit einem Drittel weniger Personal auskommen, haben aber die gleichen nach dem Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben zu erledigen. Gleichzeitig sollen sowohl die Standorte Greifswald und Schwerin aufrechterhalten werden. Nach wie vor ist das Problem der Außenstellen des Landesarchivs nicht geklärt, obwohl seit Wochen das Magazin der Landesbibliothek leer steht und dem Nutzungszweck des Landeshauptarchivs entspricht.
Das, meine Damen und Herren, frisst Ressourcen, aber im Ministerium sehen sich weder der Minister noch der Staatssekretär, noch der Abteilungsleiter zu Entscheidungen befähigt, um hier Erleichterungen und sinnvollen Ressourceneinsatz zu ermöglichen. Wir reden hier im Landtag immer nur über die großen Baustellen wie gestern über Schulen oder Hochschulen, da steht uns ja auch ein heißer Herbst bevor, aber die vielen kleinen, die kommen hier im Landtag gar nicht zur Sprache.
Wir könnten in diesem Zusammenhang auch über die unendliche Geschichte des Archäologischen Landesmuseums – wie gesagt, ohne Museum – diskutieren. Nur,
Herr Minister, warum führen Sie diese Geschichte nicht zu Ende und ringen Ihrer Finanzministerin endlich eine Entscheidung zu einem Standort für dieses Museum ab?
Stattdessen suchen die Archäologen ständig neue Ausstellungsorte, wie zum Beispiel mit archäologischen Raritäten, wie sie zurzeit in der Georgenkirche in Wismar zu bewundern sind. Auch hier gibt es keine Entscheidung der Landesregierung. Finanzämter, Frau Keler, sind scheinbar wichtiger als die Wahrung kulturhistorischer Identität. Aber, so hörten wir, in den Archiven soll ein Drittel Personal eingespart werden, das Aufgabenspektrum bleibt aber unverändert. Im Ministerium dagegen wird höchstens ein Zwölftel des Personals eingespart, obwohl die Arbeit in den Ämtern erledigt wird. Diese Unverhältnismäßigkeit haben wir ohnehin im Zusammenhang mit dem Personalkonzept schon einmal gehört.
Und noch eines zum Abschluss, meine Damen und Herren. Schleswig-Holstein, ein Land, das dem Benchmarking zugrunde gelegt wurde, hat ein modernes Landeshauptarchiv. Der Stellenplan dieser Einrichtung lag dem Benchmarking zugrunde. Ich sagte das schon. Frau Keler, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern noch kein modernes Landeshauptarchiv, sondern wir haben Archive mit mehreren Standorten. Es wurde bisher nicht geschafft, hier moderne Strukturen zu schaffen, und die Realisierung des Anbaus in Schwerin schwebt seit Jahren. Es ist absurd, dieses Landeshauptarchiv mit modern und effizient ausgestatteten Einrichtungen zu vergleichen.
An diesem konkreten Beispiel, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass das gesamte Personalkonzept auf tönernen Füßen steht, vor allem deshalb, weil es nicht auf der Basis einer fundierten Aufgabenkritik erstellt wurde. Da wird Ihnen auch nicht die Zusammenlegung der Ämter weiterhelfen. Die ist genauso willkürlich wie vieles, was kurz vor Auslaufen der Legislaturperiode diesem Landtag vorgelegt wurde.
Meine Damen und Herren, es geht nicht nur um Strukturen, es geht aus fachlicher Sicht vor allem um inhaltliche Fragen, um Aufgaben. Deshalb, wie mein Vorredner es auch schon sagte, glauben wir, dass dieser Gesetzentwurf aus fachlicher Sicht federführend im Bildungsausschuss besser aufgehoben ist, mitberatend im Sonderausschuss, was ich hiermit als Überweisung beantrage. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schmidt. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anknüpfend an Ihre letzte Bemerkung, finde ich auch, dass es eine sehr fachliche Frage ist. Ich möchte im Nachfolgenden dazu einige Ausführungen machen:
Bei der Schaffung des angestrebten Landesamtes handelt es sich bekanntlich um die Zusammenlegung von einzelnen Behörden im Bereich Kultur, die zwar inhaltlich unveränderte Aufgaben weiterhin wahrzunehmen haben, jedoch eine andere organisatorische Zuordnung erfahren sollen. Entgegen früheren Bestrebungen, zum Beispiel das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Bodendenkmalpflege aus rein fiskalischen Gründen
zusammenzulegen – was ja praktisch entgegen der noch geltenden Gesetzeslage schon vollzogen wurde –, ergibt sich mit der angestrebten Deregulierung im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung ein inhaltlich sinnvoller Aspekt. Durch Deregulierung, das heißt die Verlagerung von Kompetenzen und Aufgaben vom Land auf die Ebene künftiger Kreise und von diesen auf Kommunen und Gemeinden, ergibt sich notwendigerweise auch eine veränderte Verwaltungsstruktur auf Landesebene. Dieser vorwiegend organisatorisch definierte Verwaltungsakt erfordert aber auch ein detailliertes Durchdenken, wie das Zusammenspiel, da gebe ich Ihnen Recht, der Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege, des Archäologischen Landesmuseums, der Landesbibliothek sowie des Landeshauptarchivs Schwerin und Landesarchivs Greifswald unter einem Dach vonstatten gehen soll.
Ich hätte mir schon gewünscht, dass dazu bereits zum Zeitpunkt der Behandlung des Gesetzentwurfes durch den Landtag Genaueres vorliegen würde. Es macht mich nachdenklich, wenn das zum jetzigen Zeitpunkt als ungelöstes Problemfeld faktisch mit abgesegnet werden soll. Ich zitiere aus der vorliegenden Drucksache: „Die Auswirkung hinsichtlich der künftigen Organisations- und Stellenstruktur, der Optimierung der Unterbringung, der Kostensenkung infolge der Zusammenlegung bei den sächlichen Verwaltungsausgaben und anderen Positionen sollen im Zuge des weiteren Strukturierungsprozesses unter Einhaltung der terminlichen Vorgaben des Personalkonzeptes 2004 ermittelt werden. Im Anschluss daran sind gegebenenfalls weitere Umsetzungsschritte abzustimmen und einzuleiten.“
Und ebenso im Zusammenhang damit, dass, ich zitiere: „fachliche Überschneidungen zwischen den zusammengefügten Teilbereichen zu überwinden (sind)“, wird auf das weitere Verfahren verwiesen. Klar ist, dass dieses Überwinden in der praktischen Arbeit erfolgen wird, aber genauere Aussagen wären zu diesem Zeitpunkt sicher hier am Platze gewesen. Ich gehe deshalb von der Erwartung aus, dass zu diesen noch im Dunklen gelassenen Fragen erhellende Antworten seitens der Landesregierung gegeben werden, und zwar gleich mit Beginn der Ausschussberatungen.
Ich würde auch darum bitten, dieses im Bildungs- und Kulturausschuss zu behandeln. Im Verlaufe der Debatten um Deregulierung und Bürokratieabbau, um Fragen der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – für die ich mit Nachdruck bin – wurde mir aber wiederholt bewusst, dass es auf Landesebene Fachstellen geben muss, insbesondere wenn es um das Bewahren von Landesinteressen geht. Und genau wie Sie diese Problematik an einem Beispiel deutlich gemacht haben, möchte ich das auch an einem Beispiel tun:
Im Abschlussbericht der Kommission Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung vom 1 8. Dezember 2003 ist im Zusammenhang mit der Thematik Denkmalschutz konkret zu Fragen von Einvernehmensregelungen die Rede davon, dass, ich zitiere: „Doppelzuständigkeiten beseitigt werden (müssen)“. Bezug genommen wird dabei auf die Aussagen von Unternehmerinnen, der Denkmalschutz würde oftmals wirtschaftliche Tätigkeiten behindern oder gar verhindern.
Die von den Unternehmen benannten Probleme, die in dem Bericht so zugespitzt dargestellt worden sind, sind Ausdruck einseitiger betriebswirtschaftlich geprägter Interessen und Sichtweisen. Übergeordnet ist nach unserer Auffassung aber das Interesse der Gesellschaft am Schutz und am Erhalt des unwiederbringlichen Kulturgutes. Diese Überzeugung und Verantwortungswahrnahme ist jedoch bei weitem nicht hinreichend ausgeprägt, wovon es leider viele zahlreiche Beispiele gibt, bei denen – wäre es nur aus rein wirtschaftlichem Interesse zu betrachten – eine Reihe von Kulturgütern, Gebäude, Parks, archäologische Funde sicher verloren gegangen wären.
Diese benannten Probleme sind keineswegs neu. Sie werden seit Inkraftsetzen des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, einem nicht zuletzt wegen der Doppelzuständigkeiten von Fachleuten und Politikerinnen bundesweit geschätzten und als beispielgebend erachteten Gesetzes, immer wieder ins Feld geführt. Ich freue mich, Frau Fiedler-Wilhelm, denn ich habe Ihren Ausführungen entnommen, dass auch Sie das Denkmalschutzgesetz als ein solches betrachten und dafür sind, dass es positiv erhalten werden muss, was die CDU bisher immer entschärfen wollte.
Ich kann davon ausgehen, dass dieses Gesetz in den Ausschüssen beraten wird, und ich hoffe, dass wir im Interesse der Kultur dieses Landes zu einer fruchtbringenden Abarbeitung kommen. Und im Unterschied zu Ihnen, Frau Fiedler-Wilhelm, begrüße ich den Namen Kultur in dem Namen des Landesamtes, weil ich davon ausgehe, dass damit eine inhaltliche Zielsetzung gegeben ist, die das Problemfeld Kultur in diesem Land neben dem Kultusministerium auch ein zweites Mal auf Landesebene als wichtiges Arbeitsgebiet determiniert. Darüber kann ich mich nur freuen.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Lohse. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Zusammenlegung der Landesämter für Denkmalpflege und Bodendenkmalpflege mit dem Archäologischen Landesmuseum, der Landesbibliothek, dem Landeshauptarchiv in Schwerin und dem Landesarchiv in Greifswald zu einer oberen Landesbehörde, zum Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, verfolgt zuallererst die Landesregierung das Ziel, die Straffung der Landesverwaltung und eine kostengünstigere Aufgabenerledigung in diesen Kulturbereichen zu ermöglichen. Diese Zusammenlegung ist auch Teil, wie der Minister schon ausgeführt hat, der Umsetzung der Strukturreform des Landes als umfassende Verwaltungsreform, für die sich die Landesregierung bereits am 21.03.2003 ausgesprochen hat. Des Weiteren ist sie ein Beitrag zur Umsetzung des Personalkonzeptes, beschlossen 2004, was Sie, Frau Fiedler, in einigen Punkten kritisiert haben.
Da die betreffenden Behören natürlich, wie schon verdeutlicht wurde, untergesetzlich errichtet worden sind, können sie daher nach Paragraph 8 – ich nenne ihn noch mal ausdrücklich – des Landesorganisationsgesetzes vom 14.03.2005 aufgelöst und zusammengelegt werden. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist aber die vorherige Veränderung des Denkmalschutz- und des Archivgesetzes. Das wurde ja auch schon ausgeführt. Das zu errichtende Landesamt soll seinen Sitz – und nun kommt eine Antwort auf Ihre Frage – in Schwerin haben und Außenstellen im Lande unterhalten.
(Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sie beantworten dauernd die Fragen für die Landesregierung. Das macht mich stutzig.)
Das Landesamt übernimmt also die Aufgaben der bisherigen fünf oberen Landesbehörden. Da sind wir uns ja erst mal einig.
Hierzu ist die Definition von Kernaufgaben notwendig. Das hat noch zu erfolgen und das ist sicherlich noch ein Stück Weg, den wir gehen müssen.
Die Landesverordnung kann nach In-Kraft-Treten der beiden geänderten Gesetze wirksam werden. Insbesondere bei der Änderung des Denkmalschutzgesetzes ist darauf geachtet worden, und das war im Sonderausschuss auch lang und breit diskutiert worden, dass die Einvernehmlichkeitsregelung des Paragraphen 7 Absatz 7 alt jetzt in Paragraph 7 Absatz 6 zu fassen ist. Sie kommt da also wieder vor. Das Wesentliche hierbei ist, dass der Paragraph 7 Absatz 6 die Konzentrationswirkung bei Genehmigungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften als dem Denkmalschutzgesetz regelt. Das hört sich sicherlich für viele Ohren sehr bürokratisch an, aber es ist, glaube ich, unabdingbar und notwendig. Durch die Konzentrationswirkung wird erreicht, und darauf kommt es uns ganz besonders an, dass der Bürger nicht mehr mehrere Genehmigungen nach verschiedenen Gesetzen einholen muss. Eine Baugenehmigung für ein denkmalgeschütztes Gebäude umfasst hernach auch die denkmalrechtliche Genehmigung. Anders als bei reinen Denkmalschutzentscheidungen besteht zwischen dem fachlich zuständigen Landesamt und der jeweiligen Denkmalschutzbehörde, zum Beispiel dem Bauamt, keine Aufsichtsbeziehung.
Bei Differenzen mit unteren Denkmalschutzbehörden können gegenüber der Genehmigungsbehörde – wie den Baugenehmigungsbehörden, den Umweltgenehmigungsbehörden, dem Bergamt, den Straßenbaubehörden, den Landwirtschaftsbehörden und anderen Behörden, ich könnte noch Tausende aufzählen, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen Entscheidungen treffen – keine fachaufsichtsrechtlichen Weisungen erteilt werden. Das halte ich für sehr wichtig. Der Bestand der Einvernehmensregelung des Paragraphen 7 Absatz 6 sichert also den Denkmalschutz bei allen Entscheidungen, die das Denkmal im Mittelpunkt haben. Der Denkmalschutz ist, wie oft vermutet, durch diese Vorgehensweise nicht ausgehebelt.
Für alle betroffenen Behörden, die in das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege eingehen, sind bis 2009 – und das sind jetzt wieder Zahlen, Frau Fiedler, vielleicht haben Sie sie auch noch nicht – insgesamt 23 Stellen abzubauen, weitere 8 bis 2012. Entlassungen wird es nicht geben.
Die Stellenstreichungen erfolgen im Rahmen des Personalkonzeptes. Einen Qualitätsverlust, das glaube ich auch, bei der Schaffung des neuen Landesamtes wird es ebenfalls nicht geben, da die inhaltlichen Aufgaben erhalten bleiben und hier effektive Synergien gesucht werden. Eine davon habe ich in meinem Beitrag schon genannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kurz und gut, ich bitte Sie darum, den vorgelegten Gesetzentwurf federführend in den Sonderausschuss zu überweisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Reihe ähnlicher Gesetze, die wir in diesen Tagen zu behandeln haben, geht es ja eigentlich um die Frage, was ist Verwaltungsmodernisierung. Und das, was ich hier in Bezug auf das Bildungsministerium sage, ist eigentlich generell gemeint. Ich mache es an diesem Gegenstand, weil ich davon fachlich am meisten verstehe.