Protocol of the Session on June 23, 2005

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Reihe ähnlicher Gesetze, die wir in diesen Tagen zu behandeln haben, geht es ja eigentlich um die Frage, was ist Verwaltungsmodernisierung. Und das, was ich hier in Bezug auf das Bildungsministerium sage, ist eigentlich generell gemeint. Ich mache es an diesem Gegenstand, weil ich davon fachlich am meisten verstehe.

Die Frage ist: Was ist Verwaltungsmodernisierung? Entweder die Schaffung neuer Inhalte und Wege bei der Aufgabenerfüllung in bestimmten Bereichen und einer nach diesen neuen Inhalten ausgerichteten strukturellen Neugestaltung oder Aktionismus in Form von Zusammenlegungen und ansonsten bleibt alles beim Alten? Konkret an diesem Gegenstand: Was wird in Zukunft in dem neuen Amt anders gemacht als bisher? Eine Frage, die auch bei Frau Schmidt anklang. Ich sehe davon bislang in diesem Gesetzentwurf nichts. Und eine Frage, mit der ich jetzt vielleicht ein paar Kolleginnen und Kollegen im Bildungsministerium verärgere: Was wird in Zukunft in den betreffenden Referaten der Abteilung 4 gemacht werden? Das Gleiche wie bisher? Oder brauchen wir diese Referate nicht mehr? Ich stelle mal wieder fest – das ist bei Frau Fiedler auch schon angeklungen –, das Fehlen der Aufgabenkritik bei der Personalentwicklungsplanung und der Planung der Umorganisation der Regierung fällt dem Land immer wieder auf die Füße.

(Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Frau Meˇsˇt’an hat gestern davon gesprochen bei einem ähnlich gelagerten Gesetz, dass es Synergieeffekte bei der Verwaltung der Verwaltung gibt. Das funktioniert nach meiner festen Überzeugung aber nur, wenn ich nicht nur einen Sitz festlege in Schwerin, Herr Lohse, sondern wenn ich die Ämter auch räumlich zusammenführe. Sonst funktioniert das mit dem sächlichen Verwaltungsaufwand und auch bei der Verwaltung der Verwaltung eben nicht.

(Frank Ronald Lohse, SPD: Doch, das geht.)

Und dann will ich mal die Frage stellen: Wo sollen die neue Landesbibliothek, der immer noch nicht gefundene Standort für das Archäologische Landesmuseum oder die beiden Archive räumlich zusammengelegt werden?

(Beifall Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sehr richtig. Das ist die Frage.)

Einmal von der Frage abgesehen, ob wir überhaupt jemals einen Standort für das Archäologische Landesmuseum finden werden, für die Diskussion einer bislang, wie ich weiß, nicht beabsichtigten, aber eigentlich notwendi

gen Verlagerung des Landesarchives Greifswald aus Vorpommern hinaus wünsche ich der Regierung schon jetzt viel Spaß. Was da in Vorpommern losgeht, weiß ich ziemlich genau.

Eine Frage, die nur scheinbar formaler Natur ist: Wer wird eigentlich Amtsleiter dieses neuen Großamtes? Ein Bibliothekar, ein Denkmalschützer, ein Archivar oder ein Verwaltungsbeamter ohne spezielle Sachkenntnis?

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)

Eine weitere Frage: Welche Gestaltungsspielräume zum Finden und Nutzen von Synergien wird diese Amtsleiterin oder dieser Amtsleiter eigentlich erhalten?

(Zuruf von Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU)

Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident.

Und eine Frage, Herr Lohse, müssen Sie mir bei Gelegenheit auch noch mal erklären, und zwar, wie die 31 Stellen in diesem Bereich, die insgesamt abzubauen sind, Sie haben gerade darauf hingewiesen, …

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

… bei gleichen Inhalten weiter erfüllt werden sollen mit 31 Leuten weniger. Nur durch die Verwaltung der Verwaltung ist das nicht einzusparen.

(Beifall Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU: Sehr richtig.)

Und ich will auch deutlich sagen, …

Herr Abgeordneter Bartels, Ihre Redezeit ist weit überschritten.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Ich will als letzten Satz sagen, dass …

Ich entziehe Ihnen jetzt das Wort.

… dass die Zusammenlegung von Ämtern …

(Der Abgeordnete Dr. Gerhard Bartels beendet seine Rede bei abgeschaltetem Mikrofon. – Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Herr Abgeordneter Bartels, ich erteile Ihnen einen Ordnungsruf wegen Missachtung des Präsidenten.

(Beifall Siegfried Friese, SPD: Richtig.)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Im Rahmen der Debatte sind zwei Überweisungsanträge gestellt worden.

Ich lasse zunächst abstimmen über den zuerst gestellten Überweisungsantrag durch die Abgeordnete Frau Fiedler-Wilhelm. Es ist durch die Fraktion der CDU beantragt worden die federführende Beratung des Gesetzentwurfes im Bildungsausschuss und Mitberatung im Sonderausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Wie war das jetzt hier oben festzu

stellen? Da müssen wir wohl zählen. Wer für den Überweisungsvorschlag zur federführenden Beratung im Bildungsausschuss ist, den bitte ich noch einmal um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das waren zwei. Damit ist bei 15 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen dieser Überweisungsvorschlag abgelehnt.

Ich komme jetzt zur Abstimmung über den gestellten Überweisungsantrag zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss und an den Bildungsausschuss. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD und einige Abgeordnete der Fraktion der PDS, einigen Gegenstimmen der Fraktion der CDU und ansonsten Stimmenthaltungen der Fraktionen der PDS und C D U sowie des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, auf der Drucksache 4/1731.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Erste Lesung) – Drucksache 4/1731 –

Das Wort zur Einbringung hat die Sozialministerin des Landes Frau Dr. Linke. Bitte schön, Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der umfangreiche Aufgabenkatalog des Sozialministeriums spiegelt sich in einem breiten Spektrum nachgeordneter Behörden wider. Diese 13 Behörden sind an sechs Standorten lokalisiert. Es sind die vier Ämter für Arbeitsschutz und technische Sicherheit mit Sitz in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund, die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle mit Sitz in Schwerin, das Landesgesundheitsamt mit Sitz in Rostock und den Außenstellen in Greifswald, Neustrelitz und Schwerin, das Landesjugendamt mit Sitz in Neubrandenburg, das Landesprüfungsamt für Heilberufe mit Sitz in Rostock, das Landesversorgungsamt mit Sitz in Rostock sowie die vier Versorgungsämter mit Sitz in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund.

Es ist nun vorgesehen, ein Landesamt für Gesundheit und Soziales zu bilden. Die Bildung eines solchen Landesamtes ist eine Reaktion auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Hierbei sind die rückläufige Entwicklung der Bevölkerung und ebenso die rückläufigen Steuereinnahmen des Landes zu bedenken. Beides erfordert eine umfassende Straffung der Landesverwaltung.

Diese äußerst komplexe Aufgabe wird selbstverständlich nur dann erfolgreich gestaltet werden können, wenn von Anbeginn die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einbezogen werden. So war es selbstverständlich, dass ich mich mit dem Leitungsteam des Ministeriums und den Leitern der nachgeordneten Behörden unter Einbeziehung der Personalvertretungen über die inhaltliche und organisatorische Vorgehensweise verständigt habe. Wir haben gemeinsam Leitlinien zur

Errichtung des Landesamtes vereinbart, wir haben die Verantwortung der Führungskräfte festgeschrieben und gestalten die Umsetzung der Leitlinien unter Einbeziehung der Beteiligten auf dem Wege der Projektarbeit. In den vergangenen Monaten habe ich an allen Standorten, an denen sich die nachgeordneten Behörden des Sozialministeriums befinden, gemeinsam mit den Leitern der Behörden, gemeinsam mit den Personalvertretungen Mitarbeiterversammlungen durchgeführt und konnte mich davon überzeugen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut informiert und motiviert in den Prozess einbezogen sind.

Vor diesem Hintergrund darf ich auf den vorliegenden Gesetzentwurf verweisen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, dass am 1. Januar 2006 eine obere Landesbehörde mit der Bezeichnung „Landesamt für Gesundheit und Soziales“ aus den genannten 13 Behörden gebildet wird. Die Aufgaben der Behörden gehen auf das Landesamt über. Das Landesamt hat zunächst seinen Sitz in Rostock und unterhält Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg, Neustrelitz, Schwerin und Stralsund. Zur Entlastung des Sozialministeriums von nichtministeriellen Aufgaben können dem Landesamt durch Landesverordnung weitere Aufgaben, die gegenwärtig vom Sozialministerium wahrgenommen werden, zugewiesen werden.

Von der Zusammenfassung der 13 nachgeordneten Behörden zu einer einzigen oberen Landesbehörde werden folgende positive Effekte ausgehen: Es werden parallele Personalstrukturen zurückgeführt. Davon betroffen ist zunächst der Bereich der Intendanz. Die Absenkung der Intendanzquote wird dazu beitragen, dass das zur Verfügung stehende Personal in höherem Maße für fachliche Aufgaben eingesetzt werden kann und damit unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zur Seite gestellt wird. Zudem werden die Voraussetzungen für einen rationelleren Sachmittelverbrauch geschaffen. Ich denke da etwa an zentrale Wartungsverträge, gemeinsame Beschaffung, gemeinsame Nutzung technischer Geräte und Ähnliches. Außerdem kann durch die Zusammenlegung der Behörden das Personal wesentlich flexibler aufgabenbezogen eingesetzt werden.

Die Zusammenlegung der bislang 13 Behörden bildet des Weiteren die Grundlage dafür, dass Vollzugsaufgaben, die bisher vom Ministerium wahrgenommen wurden, der Sache nach aber nicht ministerieller Art sind, an den nachgeordneten Bereich abgegeben werden. Nur ein leistungsstarker nachgeordneter Bereich ermöglicht es dann dem Ministerium, künftig stärker seine eigenen Aufgaben wahrzunehmen.

(Beifall Torsten Koplin, PDS, und Regine Lück, PDS)

Danke schön, Frau Ministerin.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Als Erster hat das Wort für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Glawe. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf zur Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Soziales ist, denke ich, ein

Schritt in die richtige Richtung, auch wenn man unterstellen muss, dass die Regierung schon vor zwei Jahren angekündigt hatte, solche Dinge auf den Weg zu bringen. Nichtsdestotrotz haben Sie hier gezeigt, dass eine Verknüpfung zwischen Funktional- und Verwaltungsreform und Kreisgebietsreform nicht zwingend nötig ist. Daher sind wir eigentlich darüber froh, dass es so läuft, wie Sie es jetzt machen. Allerdings können wir natürlich nicht mit allen Dingen, die Sie vorgeschlagen haben, so unwidersprochen umgehen. Einiges, denke ich, ist zu prüfen.

Frau Ministerin sprach vorhin von der Frage der Intendanz, der Beschaffung und des Einsatzes des Personals. Da habe ich doch erhebliche Zweifel, ob das alles so reibungslos geht, denn es sind sehr viele Fachleute und fachliche Qualifikationen nötig, um die einzelnen Arbeitsaufgaben in diesem neuen Amt, das immerhin 13 Behörden umfasst und sechs Standorte zusammenbringt, zu bewältigen, ohne dass man spezielle Aufgaben vernachlässigt. Ich nenne ein paar Beispiele: Arbeitsschutz und technische Sicherheit, Gewerbeaufsicht und Versorgungsamt. Jedes Amt ist sozusagen komplett zu betrachten, denn in besonderer Weise ist die Fachkompetenz der einzelnen Leute gegeben und die kann weitestgehend auch nicht, jedenfalls nicht in kurzer Zeit, durch andere ersetzt werden. Also in dieser Frage muss noch einiges diskutiert werden. Deswegen sind wir der Meinung, dass nicht der Sonderausschuss in dieser Frage zuständig sein muss, sondern federführend der Sozialausschuss.

Ich will hier auch den Antrag stellen, dass also in erster Linie die Federführung an den Sozialausschuss geht und mitberatend der Finanzausschuss und der Sonderausschuss tätig sind. Wir würden es gerne sehen, zumal der Sonderausschuss, glaube ich, in einigen Fragen jetzt auch schon überfordert zu sein scheint, wenn wir diese Dinge im Sozialausschuss tatsächlich federführend betrachten können. Auch wenn eine direkte Anhörung zurzeit nicht nötig war, weil vieles in der Regie der Landesregierung liegt, glaube ich, dass man mit Blick auf die Zukunft des Landes diesen Weg gehen sollte.