Protocol of the Session on June 23, 2005

Es sollte damit die Regelung aufgehoben werden, nach der eine Person grundsätzlich von der Berufung in das Beamtenverhältnis ausgeschlossen ist, die für das MfS oder für das Amt für Nationale Sicherheit tätig war. Da auch die übrigen Änderungen, die seitens der Koalition zugebilligt oder gewünscht wurden, erst in dieser Ausschusssitzung, vor der Sondersitzung des Landtages, die bekanntlich nur zwei Stunden dauern konnte, eingebracht wurden, musste eine Ausnahmeregelung beantragt werden.

Herr Vorsitzender, trotzdem Respekt, auch gerade vor dem Ausschusssekretariat, dass wir überhaupt eine vernünftige Beschlussvorlage heute zu beraten haben. Aber es macht wenig Sinn, wenn die Abgeordneten sich nicht einig werden und das anschließend auf dem Rücken des Ausschusssekretariates ausgetragen wird.

Meine Damen und Herren, zwei Stunden vor der Landtagssitzung fand die Innenausschusssitzung statt. Wir haben dann vertagt auf den 15.06.2005, um wirklich überhaupt noch hier heute das Gesetz endgültig beraten zu können. Was dann passierte, war schon bezeichnend. Zur Überraschung von vielen wurde der Stein des Anstoßes, nämlich die soeben dargestellte beabsichtigte Änderung des Landesbeamtengesetzes, wieder zurückgenommen. Also war nichts. Geblieben ist für diejenigen, die nicht Mitglied des Innenausschusses sind, eine erheblich verkürzte Möglichkeit, sich mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auseinander zu setzen, sowie für alle ein etwas schaler Geschmack, dass wieder einmal versucht worden ist, über die Hintertür durch Aufsattlung auf ein Gesetzesvorhaben etwas durchzusetzen, was gerade nicht der Sauberkeit des öffentlichen Dienstes dient.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Im Übrigen darf ich die Kollegen von der PDS-Fraktion doch um etwas Geduld bitten. Die Regelung nach Paragraph 8 Absatz 4 Nummer 2 des Landesbeamtengesetzes wird ohnehin in weiten Bereichen am 30.12.2006 obsolet,

(Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Schon am 28.06.)

weil dann nach Paragraph 21 Absatz 3 des Stasi-Unterlagengesetzes Erkenntnisse aus den Unterlagen der Gauck-Behörde

(Gabriele Meˇsˇt’an, PDS: Das wissen wir, Herr Jäger.)

nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendet werden dürfen. Warum also die Aufregung?

(Angelika Gramkow, PDS: Zurzeit regt sich hier nur einer auf.)

Meine Damen und Herren, ich hätte mir insgesamt eine mehr am Sachlichen und am Tatsächlichen ausgerichtete Beratung dieses wichtigen Gesetzentwurfes gewünscht. Dies hätte vorausgesetzt, dass man Änderungswünsche so frühzeitig erfährt, dass man sich mit ihnen auseinander setzen kann. Wir haben uns dennoch nicht gegen die Aufsetzung der Zweiten Lesung für die heutige Sitzung gewandt, weil uns der Innenminister glaubhaft dargelegt hat, dass er mit der aus europäischem Recht gebotenen Änderung des Personalvertretungsgesetzes so weit im Verzuge ist, dass bereits ein Bestrafungsverfahren der EU dem Land droht. Daran wollten wir uns nicht beteiligen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Auch nichts Neues, kommt häufig vor bei dieser Regierung.)

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Dr. Nieszery von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Ausflug von Herrn Dr. Jäger ins Beamtenrecht, das wir im Artikel mitberaten haben, würde ich jetzt ganz gern zum Gesetzestext zurückkehren, nämlich zum Landesdisziplinargesetz.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Das heute zur Verabschiedung anstehende Landesdisziplinargesetz ist eine grundlegende, systematische Neugestaltung des Disziplinarrechts in unserem Land. Es führt zur Abschaffung des bisher zweigeteilten Verfahrens, einerseits des Vorermittlungsverfahrens, andererseits des Hauptermittlungsverfahrens, aber auch wieder zur Überwindung des nichtförmlichen und des förmlichen Disziplinarverfahrens. Diese althergebrachte Verfahrensausgestaltung wird nun ersetzt durch ein einheitliches Verwaltungsverfahren, das sich eng an das Bundesdisziplinargesetz anlehnt. Deshalb haben wir in den zwar streitigen, aber – aus meiner Sicht, muss ich jedenfalls sagen – durchaus konstruktiven Ausschussberatungen zunächst einvernehmlich wie auch nachdrücklich von den Gewerkschaften gefordert, die verschiedenen Fristen dem Bundesrecht anzugleichen, die ja überzogen dargestellt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das grundlegend Neue an diesem Gesetz ist das ungeteilte behördliche Ermittlungsverfahren, das die Grundlage für die jeweilige Disziplinarverfügung darstellt. Dieses Ermittlungsverfahren wird von einem in die Hierarchie eingebundenen Beamten geführt, der insofern natürlich weisungsgebunden handelt. Allerdings bezieht sich diese Weisungsgebundenheit des Ermittlungsführers ausdrücklich nicht auf die Ausgewogenheit seiner Ermittlungen. Vielmehr ist im Paragraphen 23 klar geregelt, dass die belastenden und entlastenden Umstände zu ermitteln sind. Der Ermittlungsführer ist daher bei seinen Ermittlungen de facto unabhängig.

(Dr. Ulrich Born, CDU: De facto. – Dr. Armin Jäger, CDU: Das stimmt ja nicht.)

Es ist daher aus unserer Sicht nicht erforderlich, die Unabhängigkeit des Ermittlungsführers gesondert im Gesetz zu fixieren.

Hören Sie zu, Herr Dr. Born! Sie sind ja Jurist. Nach fast 60 Jahren bewährter Rechtsstaatlichkeit, denke ich, müssen nicht in jedem neuen Gesetz die Grundsätze dieses Rechtsstaats expressis verbis dokumentiert werden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Wir dürfen wohl mittlerweile so selbstbewusst davon ausgehen, dass insbesondere die Diener des Rechtsstaates seine Grundprinzipien verinnerlicht haben und auch danach handeln.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Sie haben sie weisungsgebunden gemacht und dann haben sie die Weisungen auszuführen.)

Herr Dr. Born, jeder Beamte ist weisungsgebunden. Das wissen Sie doch besser als ich.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Deshalb ist es ja so wichtig.)

In diesem Zusammenhang sind auch die Erweiterungen der Disziplinarmaßnahmen durch den Dienstvorgesetzten zu sehen.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Deshalb ist es ja so notwendig, das hier reinzuschreiben.)

Durften bislang nur Verweis und Geldbuße verhängt werden, können nun auch die Kürzung der Bezüge, die Zurückstufung sowie die Kürzung des Ruhegehaltes im Rahmen einer behördlichen Disziplinarverfügung ausgesprochen werden.

(Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Die von Herrn Dr. Jäger hier eben vorgetragenen diesbezüglich ausgemachten Einschränkungen der Beamtenrechte vermag ich aus mehreren Gründen nicht nachzuvollziehen:

Erstens kommt es jetzt behördlicherseits zügig zu einem abschließenden Verfahrensergebnis.

Zweitens muss der Disziplinarverfügung vor dem Erlass von der obersten Dienstbehörde zugestimmt werden.

Drittens kann eine erlassene Disziplinarverfügung durch eine Disziplinarklage vor Gericht angegriffen werden, die über den vollen Instanzenweg bis hin zum Bundesverwaltungsgericht führen kann.

Es ist doch offensichtlich, dass den Beamten alle Rechtsschutzmöglichkeiten offen stehen, sich gegen eine Disziplinarverfügung zu wehren.

(Zuruf von Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz führt nicht nur zu einer weitgehenden Harmonisierung mit dem Bundesrecht, sondern es trägt erheblich zur Straffung und Beschleunigung der Disziplinarverfahren bei, und zwar, ohne die Rechte der Beamten zu beschneiden. Ganz im Gegenteil, wir stärken die Beamtenrechte durch eine Effizienzsteigerung des Gesamtverfahrens. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Landesdisziplinargesetz ein modernes und effektives Gesetz geschaffen haben, das sich in der Zukunft bestens bewähren wird. Deshalb bitte ich Sie namens meiner Fraktion um Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Nieszery.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Herr Dr. Jäger, Sie stellten zu Recht die Frage, warum die Aufregung, und haben sich dann doch ein bisschen aufgeregt.

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja, na klar.)

Es ist in der Tat so, dass meine Fraktion die Regelung im Paragraphen 8 Absatz 4 abschaffen wollte.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Dr. Armin Jäger, CDU: Das ist kein geordnetes Verfahren, was Sie da machen.)

Wir hätten uns gewünscht, dass wir zu einer Regelung entsprechend des Koalitionsvertrages viel eher gekommen wären. Das war nicht umsetzbar. Sie haben zu Recht darauf verwiesen, dass zum Jahresende 2006 diese Regelungen auslaufen. Und wir sagen, es ist Zeit, dass es so ist. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Ritter.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der PDS und einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)