Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! In der Tat – Herr Dr. Nieszery hat es schon gesagt –, ein Kernelement ist die Übertragung der Disziplinarbefugnisse auf den Dienstherrn in dieser Gesetzesänderung. Ein zweites Kernelement ist die Zusammenführung der Verfahren, das heißt der Vorermittlungs- und der Disziplinarverfahren in ein einheitliches Verfahren. Der Bund und fast alle Bundesländer haben dieses bereits umgesetzt. Wir in Mecklenburg-Vorpommern machen das heute. Nur noch zwei Länder sind es, die es nicht umgesetzt haben, die allerdings die Umsetzung fast zu Ende durchgeführt haben.
Überhaupt keinen Dissens gibt es zwischen der SPD und der CDU darüber, dass dies ein richtiger Weg ist. In der Innenministerkonferenz, die zurzeit überwiegend von CDU-Ministern gestellt wird, sind wir uns völlig einig, dass dies so gemacht werden muss, wie wir es hier auch in Mecklenburg-Vorpommern tun. Der Unterschied ist nur der, dass da, wo die SPD in der Opposition ist, sie dies unterstützt, während Sie, Herr Dr. Jäger,
obwohl Sie hier in der Opposition sind, gar nicht wissen, was Ihre Kollegen in den anderen Ländern machen. Und das wundert mich.
Vielleicht sollten wir uns auch nicht mehr wundern, Sie gehen in Fundamentalopposition oder aber ergehen sich in schlechten Reden. Das ist gar nicht erforderlich.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und Torsten Koplin, PDS – Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von Dr. Ulrich Born, CDU, und Rainer Prachtl, CDU)
Bei einer völlig selbstverständlichen und relativ normalen Gesetzesänderung so auf die Barrikaden zu gehen,
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und PDS – Unruhe bei Abgeordneten der CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Sie sollten sich mal an die Wahrheit halten. – Zuruf von Rainer Prachtl, CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn Sie mit der Meinung des Redners nicht übereinstimmen, bitte ich Sie trotzdem, jetzt Herrn Dr. Timm seine Ausführungen beenden zu lassen.
was Sie gestern gesagt haben zu der uns sehr bewegenden Zeit Herbst 1989, friedliche Revolution im Landkreis Röbel. Das war ja nicht nur im Landkreis Röbel der Fall, aber das haben wir gemeinsam erlebt. Und da gab es auch eine Forderung, an die ich jetzt einmal erinnern will. Da hieß es nämlich, dass es auch darum gehen muss, dass gegen Willkürhandlungen von Staatsbeamten vorgegangen werden muss. Das heißt mit anderen Worten, Verantwortung der Mitarbeiter in der staatlichen Verwaltung ist immer auch persönliche Verantwortung. Das haben wir damals im Herbst 1989 eingeklagt und das heißt mit anderen Worten, das Handeln der Beamten, egal, in welcher Behörde, muss sich streng am Gesetz orientieren und an nichts anderem.
Nun ist die Frage die: Was geschieht dann, wenn gegen Beamte Vorwürfe erhoben werden, sie hätten Gesetze verletzt? Was macht man dann? Und da, meine ich, sind zwei Dinge unverzichtbar: Erstens müssen alle be- und entlastenden Momente zusammengetragen werden, zweitens braucht der Beamte ein faires Disziplinarverfahren und dazu gehört auch ein zügiges Disziplinarverfahren.
In meinem Geschäftsbereich gibt es Disziplinarverfahren, die begonnen worden sind, bevor ich Minister wurde, und die sind heute noch nicht abgeschlossen. Ich weiß von diesen Mitarbeitern meines Hauses und auch meiner mir nachgeordneten Dienststellen, dass es erhebliche seelische Belastungen mit sich bringt, wenn über Jahre, vielleicht sogar über Jahrzehnte, was keiner wünscht, diese Verfahren fortgeführt und nicht abgeschlossen werden. Deswegen haben wir gesagt, wir führen die Verfahren zusammen und geben dem Dienstvorgesetzten Disziplinarbefugnisse, die er jetzt nicht hat.
Und das, glaube ich, ist wichtig auch im Blick auf die Transparenz und die Fairness im Bereich der Disziplinarverfahren.
Ich will noch einen weiteren Punkt ansprechen zum Thema Widerspruchsverfahren bei den Disziplinarverfahren. Sie wissen, dass die Kommission, die Herr Kollege Sellering eingesetzt hat, Kommission für Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung, damals vorgeschlagen hatte, dass die Widerspruchsverfahren aus diesem Gesetz herausgenommen werden, und demzufolge auch die Vereinfachung der Verfahren angestrebt werden soll. Damals wurden von allen Seiten, auch von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, die Ergebnisse dieser Kommission lauthals begrüßt.
Ich bedanke mich für die sehr konstruktive Beratung im Innenausschuss, auch wenn wir nicht in allen Punkten einig waren, und freue mich, dass wir das Gesetz heute verabschieden können. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Landesdisziplinarrechts und zur Änderung anderer Gesetze auf Drucksache 4/1423. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1423 entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1762 anzunehmen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 1 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 1 bis 22 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 23 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses
auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dageg e n ? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 23 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS sowie der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 24 bis 34 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 24 bis 34 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 35 und 36 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 35 und 36 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS sowie der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der CDUFraktion angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 37 bis 41 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 37 bis 41 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 den Paragraphen 42 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist in Artikel 1 der Paragraph 42 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses mit den Stimmen von SPD und PDS und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.
Ich rufe auf in Artikel 1 die Paragraphen 43 bis 88 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind in Artikel 1 die Paragraphen 43 bis 88 entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf die Artikel 2 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 2 bis 7 sowie die Überschrift entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses einstimmig angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1762 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer