Protocol of the Session on June 23, 2005

Sehr geehrte Damen und Herren, so weit die Ergebnisse der Beratungen im Sozialausschuss. Hinsichtlich der

Details verweise ich auf meinen Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht auf Drucksache 4/1753 und bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Wenn wir, dafür werbe ich nachdrücklich, gemeinsam zustimmen, können wir gemeinsam sagen: Heute ist ein guter Tag für das Ehrenamt. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Zunächst hat ums Wort gebeten die Sozialministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Dr. Linke.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vor fast genau einem Jahr haben die Fraktionen von PDS und SPD ihren Antrag zugunsten der Einführung von Versicherungsleistungen für bürgerschaftlich Engagierte hier im Landtag eingebracht. Sie haben damit ein Anliegen aufgenommen, dass die Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ hervorgehoben hat. Damals wie heute ist es das Anliegen, eine möglichst sachgerechte und gleichzeitig kostengünstige Lösung zugunsten von bürgerschaftlich Engagierten in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Schätzungen zufolge engagieren sich in MecklenburgVorpommern rund 500.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich. Sie erhalten für ihre Tätigkeiten meist kein Geld und oftmals nicht einmal eine Aufwandsentschädigung. Der Lohn für ihr Engagement ist Anerkennung, ein Dankeschön, oftmals in Form einer freundlichen Geste. Umso mehr haben es alle ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger verdient, dass sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weitgehend vor Unfall- und Haftpflichtgefahren geschützt sind.

Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter hat sich dieser Schutz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 erheblich verbessert. So sind Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden aufgrund des neuen Gesetzes gesetzlich versichert, sofern sie im Auftrag und mit Zustimmung von Gebietskörperschaften – insbesondere Kommunen – tätig sind. So haben die Unfallkassen der Länder von diesem Jahr an die Möglichkeit erhalten, durch Satzungsänderungen weitere Personengruppen ehrenamtlich tätiger bürgerschaftlich Engagierter in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung mit aufzunehmen. Gewählte Ehrenamtsträger wie zum Beispiel Vereinsvorsitzende können sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern.

Die Praktikabilität dieser Regelung wird sich nun in der Praxis erweisen müssen. Schon von daher geht der Antrag der Oppositionspartei, der aufgrund des Bundesgesetzes das Anliegen der Regierungsfraktionen für schlicht erledigt erklären sollte, fehl. Noch deutlicher wird das aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Sozialausschusses. Danach können selbst bei Wahrnehmung der neuen Möglichkeiten weiterhin Versicherungslücken bestehen. So ist mit der neuen Bundesgesetzge

bung eine Verbesserung im Bereich der Unfallversicherung, nicht aber im Bereich der Haftpflichtversicherung verbunden. Versicherungslücken im Unfallschutz können weiter bestehen bei Bürgerinitiativen, bei bürgerschaftlichem Engagement, das nicht von vornherein mit der Zustimmung der Kommunen gedeckt ist, also bei Tätigkeiten für einen Verein außerhalb der gewählten Ehrenamtsträger.

Des Weiteren hat der Sozialausschuss ausdrücklich die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen unterhalb einer wöchentlichen Stundenzahl von 14 Stunden genannt. Er hat Tätigkeiten im Rahmen der ehrenamtlichen Hospizarbeit oder Tätigkeiten im Bereich Natur, Umweltschutz, Denkmalschutz und Kultur benannt und damit sein Anliegen nach einer Ausweitung des Versicherungsschutzes ausdrücklich unterstrichen. Die Aufarbeitung dieser Fallgruppen weist deutlich auf die Probleme in der Praxis hin. Der Sozialsausschuss hat hier Wege zu Lösungen aufgezeigt. Ausdrücklich ist auf die Regelung in Schleswig-Holstein hingewiesen worden. Dort hat das Land nicht auf eine Satzungsänderung der Unfallversicherung hingewirkt oder aber auf Sammelversicherungsverträge zugunsten Betroffener, sondern einen großen Versicherungsvertreter dafür gewinnen können, Versicherungen für ehrenamtlich Engagierte zu rabattieren.

Einen ähnlichen Weg könnten wir uns auch für Mecklenburg-Vorpommern vorstellen. Erst wenn das nicht gelingt, muss über weitere Lösungsmöglichkeiten nachgedacht werden. So ist die Aufgabe durch den Sozialausschuss formuliert und so wird sie durch mein Haus, durch die Landesregierung, als Auftrag angenommen. Dies vorausgeschickt spreche ich mich für die Annahme des Ihnen vorliegenden Antrages aus. – Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Heinz Müller, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Schubert von der Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Ja, Frau Ministerin, Sie haben Recht, seit dem Stand vom vergangenen Jahr gibt es neue Regelungen. Aber es ergeben sich natürlich auch andere Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige. Die Novellierung dieses Bundesgesetzes enthält Möglichkeiten der Auslegung, wie man damit umgeht. Sie haben die Hospizbewegung angesprochen. Dazu müssten Sie in der Broschüre der Bundesministerin für Gesundheit, Frau Schmidt, nachlesen. Da steht auf Seite 21: „Die Hospizbewegung bietet Unterstützung und Sterbebegleitung für unheilbar kranke Menschen. Dieser Aufgabenbereich ist dem Bereich des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege hinzuzurechnen und gehört damit zum Unfallv e r s i c h e r t e n - A u f g a b e n b e r e i c h. “ Also kann man auch diese Aufgaben den Unfallversicherungssachen zuordnen. Und so gibt es viele, viele Beispiele in dieser Broschüre. Darin steht eindeutig, dass es eigentlich eine Auslegungssache ist. Es können auch Bürgeraufgaben, die durch Gemeinden vergeben worden sind, im Nachhinein zugeordnet werden, und damit haben sie den Versicherungsschutz.

Für mich ist heute ein Zeitungsartikel noch einmal ein Punkt, wo ich sage, dass wir bei unserem Standpunkt bleiben werden und wir dieser Entschließung und dem Antrag nicht zustimmen werden. Ich denke an den Artikel der „Ostsee-Zeitung“ vom 23.06.2005 „Ohne Ehrenamtliche läuft wenig“. Das stimmt und das können wir nur voll unterstreichen. „Auch Kirchen, Deutsches Rotes Kreuz, Volkssolidarität, Jugendverbände brauchen Unterstützung von Menschen, die dafür kein Geld bekommen. In MV sind das nach Angaben des Sozialministeriums 445.000, ein knappes Drittel der Bevölkerung. ,Das wird nicht genug gewürdigt‘, findet Antje Zimmer vom Landesjugendring.“ Das ist richtig. Und jetzt kommt eine Stelle in diesem Artikel, die möchte ich noch einmal vorlesen: „Bloßes Engagement reicht jedoch oft nicht aus. ,Ehrenamtliche müssen gut ausgebildet sein, damit sie ihre Arbeit machen können‘, sagt Elin Altemark vom DRK. Diana Sperling hat sich fürs Training Tipps geben lassen von TSG-Mitgliedern. Doch viele Vereine bilden ihre Helferin Kursen weiter. Und wollen dafür Geld vom Land. Das Sozialministerium wehrt Ansprüche ab. ,Eine pauschale Unterstützung gibt es nicht‘, sagt Pressesprecher Dietrich Brandt. Immerhin ist eine vom Land finanzierte Unfall-Versicherung für Ehrenamtliche geplant.“

Meine Damen und Herren, wenn wir das so begründen wollen, dass wir das Ehrenamt an anderer Stelle nicht unterstützen können, nur weil wir jetzt diese landesweite Versicherung haben, dann, das möchte ich dazusagen, können wir das Geld anders einsetzen, können wir Ehrenamtlichen anders helfen,

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

denn sie haben eine Versicherung und die ist ausreichend. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Danke schön.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Herr Schubert.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Voland von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Herr Schubert, auch ich hatte mir diesen Artikel rausgeholt und habe dabei gedacht, dass es eigentlich doch ganz einfach ist, den Ehrenamtlern wenigstens ein Dankeschön zu sagen. Das kostet nichts und ist trotzdem eine Möglichkeit, sie anzuerkennen. Sie haben erwähnt, dass hier gesagt wird, man würde im Land eine Unfall- und Haftpflichtversicherung vorbereiten. Ich denke, die Leute erwarten heute auch in dem Artikel, dass wir uns dazu bekunden und dass wir es tun.

(Torsten Renz, CDU: Beschließen!)

In dem Artikel ist deutlich geworden, dass ohne Ehrenamt gar nichts geht. Denken wir ganz persönlich auch an unser eigenes ehrenamtliches Engagement, dann sagen wir, wenn wir nicht dabei wären, würde einiges nicht funktionieren. Ich wünsche mir, dass wir mehr Leute in das Ehrenamt hineinbekommen. Dazu ist es aber notwendig, dass sie versichert sind. Wer wird sich in einer Initiative oder in einer Interessengemeinschaft weiter ehrenamtlich engagieren, mit dem Wissen, ich bin nicht unfall- und haftpflichtversichert. Das ist ein ganz großes Problem. Auch wenn die bundespolitische Regelung in einigen Dingen

Verbesserungen bietet, haben wir im Sozialausschuss genau nachgeguckt, wer fällt durch diesen Rost.

(Torsten Renz, CDU: Benennen Sie mal! Benennen Sie mal! Benennen Sie mal! Benennen Sie es mal konkret!)

Wir wollen nichts weiter, Herr Renz, als diejenigen, die durch den Rost fallen, die wir trotzdem brauchen, so weit absichern, dass sie als Ehrenamtler weiterarbeiten oder wir noch mehr Ehrenamtler gewinnen können.

(Torsten Renz, CDU: Wen betrifft es denn? Wen betrifft es denn konkret?)

Das sind zum Beispiel Bürgerinitiativen und Interessengruppen, die nicht in Vereinen abgesichert sind.

(Gerd Walther, PDS: Richtig, das haben die noch immer nicht kapiert, Frau Voland!)

Wir haben ganz hart darüber diskutiert, wo könnte das möglicherweise greifen und wo könnte es nicht greifen. Ihre Bedenken, Rechtsextreme könnten das benutzen, um auch abgesichert zu sein, das Problem haben wir im Sozialausschuss versucht zu beleuchten.

(Torsten Renz, CDU: Das hat die Bundesre- gierung so nicht mit hineingenommen in die Gesetzgebung. Das ist ja interessant.)

Lassen Sie mich bitte ausreden!

(Torsten Renz, CDU: Warum hat Ihre Bundesregierung das in die Gesetzgebung nicht hineingenommen? Sie unterstützen das ja noch!)

Gibt es nicht ein Gesetz, was wir als Landesgesetz besser machen können?

(Torsten Renz, CDU: Aber nicht, wenn es sinnlos ist. – Rudolf Borchert, SPD: Lass dich nicht provozieren! – Zuruf von Ute Schildt, SPD)

Ich bin der Meinung, dass wir diejenigen, die wir nicht absichern können, absichern sollten. Es ist auch durch den Finanzausschuss gegangen, der gesagt hat: Halt, was kostet denn das? Es ist der Antrag an uns gestellt worden: Bitte versucht es mal sehr kostengünstig. Und dann wurde ein Limit von 40.000 Euro gestellt. Ich denke, wenn es nicht anders geht, sollten wir die 40.000 Euro für diejenigen einsetzen, die wir zusätzlich als Ehrenamtler gewinnen können.

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Das ist eine viel größere Summe, die wir damit erreichen können. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Voland.

Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, dass der Redner hier vorne das Wort hat. Ich bitte, die Kolleginnen und Kollegen hier vorne ausreden zu lassen und ihnen zuzuhören.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Walther von der Fraktion der PDS.

(Torsten Renz, CDU: Jetzt werden die Gruppen konkret benannt.)

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Genau vor einem Jahr haben PDS und SPD einen Beschluss im Landtag initiiert, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, für den Bereich der bürgerschaftlich Engagierten die Lücken zu schließen mit Blick auf Versicherungsleistungen im Bereich der Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Und ganz wie es im partnerschaftlichen Sinne ist, Herr Renz, haben wir gemeinsam, Sozialausschuss und Sozialministerium, daran gewirkt, eine Lösung zu finden. Der Bericht, den wir heute vorzulegen haben, zeigt auf, um welche Bandbreite der Begünstigten es geht und für wen wir die Lösungen gesucht haben.

(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)