unter der Überschrift „Zementiertes Personaltableau verhindert Reform der Landesverwaltung“ den tariflich vereinbarten Kündigungsschutz bis zum Jahr 2010. Und Sie, Herr Dr. Jäger, sagen, ich darf aus Ihrer Pressemitteilung von Ende Mai zitieren: „Die organisatorische Bündelung und Zusammenfassung bei den Behörden des Landes werde vom Grundsatz her begrüßt, aber leider würde der Kündigungsschutz einen Einspareffekt der Verwaltungsreform blockieren.“
Ich sage Ihnen ganz klar: Wir, die Koalition, wollen die Verwaltungsreform, auch weil wir Personal abbauen wollen. Wir werden im großen Umfang Personalkosten senken und bis 2015 über 10.000 Stellen abbauen,
(Beifall Heinz Müller, SPD, und Angelika Gramkow, PDS – Beate Schlupp, CDU: Wir haben nicht gesagt, dass wir es nicht sozialverträglich machen. – Dr. Armin Jäger, CDU: Sagen Sie doch mal, wie Sie das machen wollen.)
Wir gehen nicht mit der Brechstange vor, sondern wir wollen gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieses Großvorhaben organisieren, nicht gegen sie, sondern mit ihnen. Und dabei wird es bleiben. Deshalb bezeichnet der DGB in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf dieses Gesetz auch als notwendig, weil das Personal nämlich bei den Aufgaben bleiben soll und weiterhin die Aufgaben erledigen soll.
Ich komme jetzt auch gleich zu den Kreisorganisationen. Ein weiterer Grundsatz lautet, meine Damen und Herren: Nur das zur einzelnen Aufgabenerledigung notwendige Personal wird übertragen. Das heißt, das Personal, das nach nochmaliger Aufgabenkritik und nach der Trennung des Kernpersonals und des Überhangpersonals im Kernbereich verbleibt und dessen Aufgabe vom Land auf die Kreise übertragen wird, das wird auch mit übertragen. Das gilt auch für das so genannte Intendanzpersonal.
Auf die Übernahme des Intendanzpersonals, das gilt aber für alle Personalkörper, kann der zukünftige Kreis verzichten. Dann muss er aber auch auf das Geld verzichten, das für die Vergütung des Personals übertragen werden soll. Wir wenden also das Konnexitätsprinzip konsequent an. Dagegen, Herr Dr. Jäger, wird von den Landkreisen und auch von Ihnen gesagt, dass die Kreise genügend eigenes Fachpersonal haben.
Das sagen die gleichen Kreise, Herr Dr. Jäger, die zu anderer Stunde erklären, sie hätten kein überzähliges Personal mehr an Bord, alle Reserven seien ausgeschöpft, die Einsparungen sind voll ausgeschöpft.
(Angelika Peters, SPD: Richtig. – Dr. Armin Jäger, CDU: Sie hat eine Logik, wenn man Verwaltung kennt.)
Meine Damen und Herren, Sie werden im vorliegenden Gesetzentwurf gelesen haben, dass mit diesem Gesetz nicht der gesamte Personalübergang geregelt wird. Das Verwaltungsmodernisierungsgesetz regelt den Personalübergang, der zwischen den kommunalen Ebenen zu regeln ist, nämlich zwischen den heutigen Kreisen und der Ebene der Gemeinde, zwischen den heutigen kreisfreien Städten und den zukünftigen Großkreisen und zwischen den heutigen Landkreisen und den zukünftigen Großkreisen. Also zwischen den kommunalen Ebenen regelt den Personalübergang das Verwaltungsmodernisierungsgesetz. Und das Personalübergangsgesetz, nämlich das, über das wir jetzt sprechen, regelt den Personalübergang vom Land, also von der Ebene des Landes, auf die kommunale Ebene, nämlich auf die Landkreise.
Insofern müssen wir, Herr Riemann, wenn wir die gesamten Personalübergänge im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform in den Blick nehmen wollen, beide Gesetzentwürfe nebeneinander legen.
Das ist auch deswegen wichtig, weil wir mit den Betroffenen über alle Bereiche des Personalübergangs sprechen müssen. Wie gesagt, wir wollen erreichen, dass wir diesen Prozess mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern organisieren, nicht gegen sie.
Deswegen muss das Personal bei den Aufgaben bleiben. Wir wollen es nicht entlassen, wir wollen auch keine betriebsbedingten Kündigungen, wir wollen einen geordneten Übergang ohne Brechstange.
Nun komme ich noch zu einigen Bemerkungen aus der vorherigen Debatte zum Tagesordnungspunkt 5, wenn es erlaubt ist. Es berührt auch diese Frage, die wir jetzt behandeln.
Ich will aber auch auf ein Interview eines Landrates hinweisen, das heute in der Zeitung erschienen ist. Es geht um die Frage, ob wir überhaupt Behörden auflösen müssen, um Geld einzusparen. Da sagt der Landrat, Kreise
Das sagt er sogar wörtlich. Das heißt, Landräte sagen, die Kreise müssen bleiben. Entweder das gesamte Land oder einzelne Landesbehörden sollten aufgelöst werden oder aber, das wird auch von den Kreisen und dem Landkreistag gefordert,
die Gemeinden, Herr Riemann, besonders die kleinen, in denen Sie zum Beispiel leben, sollen aufgelöst werden.
Die Bürgermeister sagen, die Gemeinden sollen bleiben, aber die Kreise sollen aufgelöst werden. Das Land sagt ja nicht, dass die Landesbehörden bleiben sollen.
Ich persönlich jedenfalls sage, dass wir alles unternehmen müssen, um die Handlungsfähigkeit des Bundeslandes zu erhalten, mit anderen Worten, dieses nicht der Auflösung anheim fallen zu lassen.
Deswegen muss die Frage beantwortet werden, ist überhaupt die Auflösung von Behörden finanziell ertragreich. Ich persönlich sage Ja. Es wird ja von allen Seiten behauptet.
Nur die Auflösung der eigenen Behörde, in der ich gerade Behördenleiter bin, die muss außen vor bleiben. Diese wird verteufelt, während die Auflösung aller anderen Behörden, bei denen andere betroffen sind, gemacht werden muss.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Sie predigen in der falschen Kirche. Hier sitzen Abgeordnete und keine Landräte.)
Deswegen werden wir objektiv und ohne Scheuklappen die Frage, was aufzulösen ist und was einzusparen ist, weiter behandeln und nehmen keine Ebene aus, die des Landes nicht, die der Kreise nicht und bei den Gemeinden haben wir die Ämterfusion gerade hinter uns.
Meine Damen und Herren, nun komme ich noch zu der von Ihnen, Herr Dr. Jäger, angesprochene Frage der Zusammenarbeit norddeutscher Länder.
(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja. Wieso kommen Sie da nicht endlich mal zu Potte?! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
Ich freue mich, dass Sie diese Zusammenarbeit im norddeutschen Raum thematisieren und nicht eine andere länderübergreifende Zusammenarbeit. Das ist schon erst einmal eine Grundentscheidung.