sondern Sie haben in den Wochen unmittelbar nach den Sommerferien erhebliche Möglichkeiten gesehen, weitere Themen aufzunehmen, weil Sie gesagt haben, dass Dinge, die ich dort vorgesehen hatte, gar nicht mehr der Diskussion bedürfen. Von daher sehe ich überhaupt kein Problem, dieses auch von der Arbeitsbelastung her im Sonderausschuss zu behandeln.
Wir werden uns dabei natürlich auch mit der Frage auseinander zu setzen haben, wie es denn mit der Qualität der Aufgabenerledigung in den neuen Verwaltungsstrukturen aussieht.
Das ist ein vom unbefangenen Beobachter, aber vor allen Dingen von Betroffenen selbst häufig vorgebrachtes Argument, die Qualität der Verwaltungsarbeit darf nicht leiden. Dieses ist sicher richtig. Genau deswegen brauchen wir natürlich auch die Zuarbeit der mitberatenden Ausschüsse, der Fachausschüsse. Ich habe überhaupt kein Problem damit, dass wir den Finanzausschuss als mitberatenden Ausschuss dazunehmen, ganz im Gegenteil. Es geht um sehr viel Geld,
das wir einsparen wollen. Insoweit bin ich mit Ihnen völlig einverstanden. Aber der Grundgedanke ist, dieses ist ein ganz wichtiges Stück Verwaltungsreform. Das sollten wir auch in der Beratung in den Ausschüssen deutlich machen. Ich sage noch einmal, die Qualität darf nicht leiden, soll nicht leiden, wird nicht leiden. Aber der Aufwand, den wir betreiben, um unsere Behördenstruktur aufrechtzuerhalten, der muss geringer werden. Dafür ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt. Ich beantrage, dieses Gesetz federführend in den Sonderausschuss und mitbereatend in den Innenausschuss und in den Finanzausschuss zu überweisen. – Herzlichen Dank.
Gabriele Meˇsˇ t’a n, PDS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung – der Minister hat es angekündigt, wir sehen es auf der Tagesordnung, morgen folgen einige weitere für andere Ressorts der Landesverwaltung – dient der Umsetzung der vor gut einem Jahr hier im Hohen Haus geschlossenen Grundkonzeption einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform. Ich erinnere Sie an diese Konzeption. In Punkt 3 „Maßnahmen“ unter „Landesregierung und unmittelbare Landesverwaltung“ heißt es: „Im Ergebnis der umfassenden Aufgabenkritik werden Aufgabenstruktur, Zuständigkeiten sowie Aufbau- und Ablauforganisation der Landesregierung neu geordnet. Die Anzahl der Landesbehörden ist durch Zusammenlegung und Aufgabenbündelung auf wenige Zentralbehörden zu reduzieren.“ So war unsere Aufgabenstellung.
Ganz einfach kann man dann, wenn man sich das anguckt, was heute hier vorgelegt wurde, sagen, die Koalition meint es ernst mit der Verwaltungsmodernisierung und die Koalitionsregierung geht zügig mit entsprechend gutem Beispiel voran. Dass neben dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz und Personalübergangsgesetz ein weiteres Gesetzesbündel dem Landtag zur Beratung überwiesen werden kann, möchte ich zunächst erst einmal sagen, verdient Respekt.
Meine Damen und Herren, die strukturellen Veränderungen, die der vorliegende Gesetzentwurf für den Geschäftsbereich des Innenministeriums vorsieht, sind bereits aufgezählt worden. Daher möchte ich mich nur auf drei kurze Anmerkungen aus der Sicht der PDS-Fraktion und meiner persönlichen beschränken.
Erstens. Die Zusammenlegung beziehungsweise Integration bisheriger Behörden unter einem Dach oder hinter einem neuen Türschild lässt Synergieeffekte im Verwaltungspersonalbereich und bei sächlichen Verwaltungsausgaben erwarten. Perspektivisch, könnte man sagen, lässt sich so Verwaltung der Verwaltung reduzieren. Realistisch wird man aber wohl davon ausgehen können, dass diese zum 1. Januar in Kraft tretenden Strukturveränderungen unsere anstehenden Haushaltsberatungen bestenfalls mental etwas entspannen werden, aber der richtige Anfang ist getan. Hierbei möchte ich betonen, dass an der notwendigen grünen Präsenz vor Ort festgehalten werden muss.
Gestrafft werden soll mittelfristig allerdings die Ratsversammlung der Häuptlinge, wie wir entnehmen können.
Zweitens, meine Damen und Herren, sind die vorgesehenen strukturellen Veränderungen in meiner Fraktion unter fachpolitischem Aspekt nicht völlig unumstritten. Das betrifft insbesondere die beabsichtigte Zuordnung des Statistischen Landesamtes zum neuen Landesamt für innere Verwaltung. Artikel 19 des vorliegenden Gesetzentwurfes sieht Änderungen des Landesstatistikgesetzes vor, um Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch unter einem neuen Behördendach zu entsprechen.
Hierbei geht es um die räumliche, technisch-organisatorische und personelle Abschottung der amtlichen Statistik von anderen Teilen der Landesverwaltung, insbesondere von anderen Organisationseinheiten des zu schaffenden Landesamtes für innere Verwaltung.
Meine Damen und Herren! Herr Innenminister! An dieser Stelle kann ich bisher mögliche Synergieeffekte nicht ohne weiteres erkennen.
Ich denke, diesbezügliche Vor- und Nachteile dieser Strukturveränderungen werden wir in den Ausschussberatungen sachlich und kritisch hinterfragen. Um im Bilde zu bleiben: Eine notwendige Straffung der Ratsversammlungen der Häuptlinge ist nicht zu verwechseln mit ihrer Auflösung.
Drittens schließlich, meine Damen und Herren, ist der Begründung zu entnehmen, wird die Gelegenheit des Gesetzgebungsverfahrens auch dazu benutzt, untergeord
nete, seit längerem vorgesehene materielle Änderungen umzusetzen und sinnvolle Deregulierungen vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, ob es sich bei den vorgesehenen Änderungen des Polizeiorganisationsgesetzes um Deregulierung oder seit längerem vorgesehene materielle Änderungen handelt, das kann dahingestellt bleiben. Aber untergeordnete Maßnahmen sind das für mich nicht,
wenn ich mir die vorgesehene Verordnungsermächtigung bezüglich der Polizeidirektionen ansehe. Ich muss in diesem Zusammenhang an die Debatten und Zuständigkeitsregelungen im Landesorganisationsgesetz erinnern. Der vorliegende Gesetzentwurf jedenfalls hebt so im Artikel 5 mit Paragraph 5 „Polizeidirektion“ die Benennung beziehungsweise Errichtung unserer fünf Polizeidirektionen und deren Behördensitze, also Schwerin, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Anklam, auf. Dem Innenministerium soll damit die Möglichkeit gegeben werden, Strukturentscheidungen zur Herstellung der Einräumigkeit der Verwaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen. Ich bin mir derzeit nicht sicher, Herr Dr. Timm, ob wir Ihnen mit diesem Kompetenzzuwachs letztlich wirklich eine politische Freude bereiten, denn das Ergebnis wird kaum ein Zuwachs an Polizeidirektionsstandorten sein.
Meine Damen und Herren, auch über das richtige Prinzip, was wir schon in der Enquetekommission immer wieder benannt haben, der Einräumigkeit der Verwaltung wird bei der Polizeiverwaltung konkret zu sprechen sein. Eine räumliche Identität von Kreiszuschnitt, entsprechender Polizeiinspektion und Polizeidirektion, das wäre zwar einräumig, aber auf der anderen Seite nicht minder einfältig. Ich glaube, auch zu diesem Thema wird es eine interessante Debatte im Ausschuss geben.
Der Überweisung in die durch die SPD-Fraktion vorgeschlagenen Ausschüsse stimmt meine Fraktion zu, wobei ich aber deutlich sagen muss, dass wir in der Sache unterschiedliche Meinungen bestritten haben und zu der Frage, was die Verantwortung des Fachressorts betrifft, auch in einigen Überlegungen Herrn Jäger mit seiner Auffassung unterstützen können. Trotzdem denke ich, wir haben die Möglichkeiten, auch über den vorgeschlagenen Weg zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Das sollten wir gemeinsam nutzen. – Ich danke Ihnen.
Im Rahmen der Debatte ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1730 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss und den Sonderausschuss zu überweisen. Insoweit gibt es unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die Frage der Federführung.
Ich lasse daher zunächst über den im Rahmen der Aussprache gestellten Antrag abstimmen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht,
den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke. Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion der PDS bei Zustimmung der Fraktion der CDU und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Vorschlag des Ältestenrates abstimmen, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Vorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, bei einer Gegenstimme, und der Fraktion der CDU angenommen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 6 aufrufe, möchte ich informieren, dass wir, da heute noch Zeit zur Verfügung steht, einige Tagesordnungspunkte entsprechend der Einigung der Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen vorziehen werden. Und zwar handelt es sich hier um TOP 8, TOP 10 und TOP 22.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I, Drucksache 4/1739.
Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes über den Übergang von Landespersonal auf die Kreise aus Anlass der Funktionalreform I (Personalübergangsgesetz – PersVÜG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1739 –
Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Als weiterer Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform liegt Ihnen jetzt auch der Entwurf zum Personalübergangsgesetz vor. Ich bringe ihn hiermit ein. Dieser Gesetzentwurf war im Vorfeld der heutigen Debatte teilweise heftig umstritten. Es gab den Vorwurf an die Landesregierung, sie wolle ihre Personalkosten zu Lasten der Landkreise in den Griff bekommen. Oder es gab den Vorwurf, die Landkreise müssten Personal übernehmen, welches sie aber überhaupt nicht brauchen, weil sie nämlich genügend eigenes Personal haben.
Oder es gab den Vorwurf, das Landespersonal sei besser bezahlt als das kreisliche, deshalb würde das kreisliche Personal Unruhe befürchten müssen. Und weitere Vorwürfe stehen im Raum.
Meine Damen und Herren, alle diese Vorwürfe und Kritiken münden in die Kritik am Grundsatz des Personalübergangsgesetzes ein. Der Grundsatz lautet: Das Personal folgt den Aufgaben. Wenn dieser Grundsatz nicht gelten sollte, dann kann das nur heißen, das Personal, dessen Aufgabe wegfällt, wird entlassen.
Das Personal, dessen Aufgabe wegfällt, wird entlassen. Dass dieses, nämlich betriebsbedingte Kündigungen aus
zusprechen, gewünscht wird, habe ich zur Kenntnis genommen. So kritisiert zum Beispiel Herr Rehberg, der jetzt allerdings wohl etwas anderes vorhat,
unter der Überschrift „Zementiertes Personaltableau verhindert Reform der Landesverwaltung“ den tariflich vereinbarten Kündigungsschutz bis zum Jahr 2010. Und Sie, Herr Dr. Jäger, sagen, ich darf aus Ihrer Pressemitteilung von Ende Mai zitieren: „Die organisatorische Bündelung und Zusammenfassung bei den Behörden des Landes werde vom Grundsatz her begrüßt, aber leider würde der Kündigungsschutz einen Einspareffekt der Verwaltungsreform blockieren.“