Protocol of the Session on May 25, 2005

(Torsten Koplin, PDS: Ich auch.)

Danke.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS – Torsten Koplin, PDS: Genau.)

Danke schön, Herr Dr. Bartels.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich rufe auf die Ziffer 1 mit den Unterpunkten 1.1 bis 1.5 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708.

Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1716 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und PDS auf Drucksache 4/1716 einstimmig angenommen.

Wer der Ziffer 1 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708 mit den soeben beschlossenen Änderungen einstimmig angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708. Wer der Ziffer 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen. Der fraktionslose Abgeordnete hat Zustimmung erteilt.

Ich rufe auf die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708. Wer der Ziffer 3 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ziffer 3 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 4/1708 einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: B e r a t u n g der Unterrichtung durch die Landesregierung – Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Mecklenburg-Vorpommern für 2003, Drucksache 4/1369, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 4/1705.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ Mecklenburg-Vorpommern für 2003 – Drucksache 4/1369 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses – Drucksache 4/1705 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Riemann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bin den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuss dankbar, dass es uns gelungen ist, eine einheitliche Stellungnahme zum Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ zu erarbeiten, denn diese einheitliche Beschlussempfehlung macht deutlich, dass wir zwar heute und vielleicht auch morgen noch nicht in eine ernsthafte Finanzsituation kommen, aber übermorgen sicherlich,

denn wir wissen alle, dass die Finanzzuweisungen sowohl des Bundes als auch der EU in den nächsten Jahren, beginnend ab dem Jahr 2009, wesentlich stärker zurückgehen werden, als wir uns das vorstellen. Um diesem Rechnung zu tragen, glaube ich, ist es auch sachgerecht, wenn der Finanzausschuss bestimmte Empfehlungen einstimmig gibt, getragen von der Sorge, dass wir zwar heute noch ausreichend Mittel zur Verfügung haben, aber wenn wir nicht umsteuern, dass wir das dann morgen nicht mehr haben werden.

Gemäß Paragraph 11 Absatz 4 Finanzausgleichsgesetz sind die Empfängerländer, und dazu gehören wir, alle neuen Bundesländer, einschließlich Berlin, daran gehalten, dem Finanzplanungsrat jährlich im Rahmen von Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ über ihre jeweiligen Fortschritte bei der Schließung der Infrastrukturlücke, die Verwendung der erhaltenen Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und die finanzwirtschaftliche Entwicklung der Länder- und Kommunalhaushalte einschließlich der Begrenzung der Nettoneuverschuldung zu berichten. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat im September 2004 gemäß diesem Paragraphen für das Jahr 2003 den Fortschrittsbericht vorgelegt und dabei folgende Sachverhalte dargestellt:

die finanzwirtschaftlichen Kennziffern des Landes und seiner Kommunen im Berichtszeitraum – die Konsolidierungsmaßnahmen des Landes und seiner Kommunen zur Begrenzung der Nettoneuverschuldung – die Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen – und die Fortschritte beim Schließen der Infrastrukturlücke

Vor dem Hintergrund der Erörterung des Berichtes unter Einbeziehung der Stellungnahme des Bundes vom 18. November mit der Feststellung, die zur Verfügung gestellten Mittel seien nicht vollständig zweckgerecht eingesetzt, und der Aufforderung, durch konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung eine sachgerechtere Mittelverwendung zu gewährleisten, hat der Finanzausschuss einstimmig die Ihnen vorgelegte Entschließung beschlossen. Ich möchte die Schwerpunkte dieser Entschließung einmal darstellen.

Der Landtag teilt zum einen die Auffassung des Finanzplanungsrates, dass der Fortschrittsbericht darstellt, dass wir die Mittel nicht so verwendet haben. Im Finanzplanungsrat wurden die Fortschrittsberichte „Aufbau Ost“ der neuen Länder und von Berlin vorgelegt und gemeinsam die Stellungnahme des Bundes erörtert. Mit Ausnahme von Sachsen werden die zur Verfügung gestellten Mittel nicht vollständig zweckentsprechend verwendet. Die neuen Länder und Berlin tragen aber eine Verantwortung. Wir alle hier in diesem Landtag und in der Landesregierung tragen eine Verantwortung, durch konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung eine sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Deshalb haben wir – und ich hoffe, das Parlament folgt dem – einstimmig die Landesregierung aufgefordert, als Erstes ein vergleichbares Berechnungsschema zur Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen vorzulegen und sich darauf zu einigen, denn jedes Land legt diesen Fortschrittsbericht unterschiedlich aus.

Im zweiten Punkt haben wir die Landesregierung aufgefordert, die zweckentsprechende Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen im Jahr 2005

annähernd zu erreichen. Wir wissen, dass wir in der Haushaltsbewirtschaftung sind, aber Frau Finanzministerin und die Minister dieser Landesregierung haben die Möglichkeit der Haushaltsbewirtschaftung und diese sollten sie auch entsprechend nutzen.

Im dritten Punkt fordert der Finanzausschuss, mit der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2006/2007 und der Finanzplanung 2005 bis 2009 die zweckentsprechende Verwendung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen durch folgende Maßnahmen zu gewährleisten: erstens die Verbesserung der Haushaltsstruktur durch die Reduzierung der laufenden Ausgaben insbesondere im Bereich der Personalausgaben, aber auch bei den sächlichen Verwaltungsausgaben, zweitens die Absenkung der Nettokreditaufnahme.

Und in einem vierten Punkt, auch das erscheint mir sehr wichtig, fordert der Finanzausschuss – und ich hoffe, auch dieser Landtag –, mit der Übersendung des Haushaltsplanentwurfes 2006/2007 eine aktualisierte Strategie für den Abbau des infrastrukturellen Nachholbedarfs und zur Stärkung der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft bis zum Jahr 2015 vorzulegen.

Ich denke, es ist bemerkenswert, dass alle Fraktionen die gleiche Sorge umtreibt, was aus diesem Land in den nächsten 10 bis 15 Jahren wird. Und ich meine, dass diese gleiche Sorge auch alle Fraktionen eint, dass mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert werden muss. Insofern ist es schon ein bemerkenswertes Papier, was der Finanzausschuss diesem Landtag vorgelegt hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU und Rudolf Borchert, SPD)

Danke schön, Herr Riemann.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat die Finanzministerin Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich zitiere: „Ich denke, man muss die belohnen, wie den Freistaat Sachsen, die die Mittel ordnungsgemäß verwenden, und die Länder bestrafen, unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, die die Mittel eben nicht für Investitionen ausgeben.“ Das ist O-Ton Eckhardt Rehberg am 23. April 2004 im „Nordmagazin“.

Diese Äußerung hat mich damals schon sehr betroffen gemacht, weil deutlich wurde, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU entweder das Rechenschema – darauf komme ich später noch einmal zurück – nicht begriffen hat oder aber, dass er dieses Thema zu politischer Auseinandersetzung benutzen wollte. Und dafür, meine Damen und Herren, eignet es sich aus Sicht der ostdeutschen Länder nun allemal nicht, denn außer Sachsen haben alle anderen ostdeutschen Länder die gleichen Sorgen. Berlin sollten wir wegen seiner Sonderrolle bei unseren Diskussionen außen vor lassen. Und ich bedanke mich ausdrücklich bei den drei Fraktionen, dass sie es geschafft haben, einen gemeinsamen Beschluss hier herbeizuführen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Frau Keler, wir können auch, wenn wir wollen.)

Vielleicht die gute Nachricht und die Richtigstellung zuerst. Wir haben auch 2003, wie in den Jahren zuvor, die Investitionsausgaben für die Infrastruktur auf hohem Niveau gehalten. Die Infrastrukturlücke wurde wieder um circa 900 Millionen Euro verkleinert. Insgesamt haben wir von 1991 bis 2003 circa 18 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur ausgegeben und, meine Damen und Herren, wer mit offenen Augen durch dieses Land geht oder fährt, der kann dies natürlich auch sehen, und wir sollten das nicht kleinreden.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Ebenso haben wir in all den Jahren unseren Kommunen deutlich mehr Geld zur Verfügung gestellt als die westlichen Vergleichsländer ihren Kommunen. Die unterproportionale Finanzkraft wurde ausgeglichen und wir wissen es alle, unsere Kommunen haben insgesamt mehr Geld zur Verfügung, berechnet pro Kopf der Einwohner, als ihre Partnergemeinden im Westen. Neben diesen beiden mit dem Bund unstrittigen Teilen der Verwendung der Solidarpaktmittel gibt es den dritten, den strittigen Teil, nämlich die so genannten sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten. Natürlich haben wir ostdeutschen Länder diese Lasten. Das sind nicht nur die Ausgaben für die Zusatzversorgungssysteme aus DDR-Zeiten. Die Sonderversorgungssysteme rechnen wir hier gar nicht mehr mit hinein, denn das sind die für die Polizei.

(Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Das ist natürlich Landesaufgabe. Aber bei den Zusatzversorgungssystemen, denke ich, sind das Sonderlasten, die wir hier haben. Ich bin jederzeit bereit, das vorzurechnen.

Es sind eben auch noch die zusätzlichen Ausgaben von Anfang an aufgrund der überproportionalen Arbeitslosigkeit und des Lehrstellenmangels. Ich habe das hier schon ein paar Mal zum Besten gegeben. Wir haben von Anfang an etwa 50 Millionen Euro jedes Jahr zusätzlich ausgegeben für Lehrstellenbeschaffung. Und als wir Finanzminister nach einer Finanzministerkonferenz anschließend bei einem Glas Bier zusammenstanden und ich das in die Runde warf, hat mich meine damalige Kollegin aus dem Saarland sozusagen angepfiffen, ob ich denn noch normal wäre. Für das Saarland war es unvorstellbar, dass man dort nicht genügend Lehrstellen hat. Also hier gibt es richtig deutliche Unterschiede.

Wir haben natürlich auch die Ausgaben zur Regelung offener Vermögensfragen – alle ostdeutschen Länder –, die kein westdeutsches Land hat, und wir haben die Ausgaben für die kommunalen Altschulden. Auch das ist ein Punkt, an dem wir tragen müssen. Auch wenn bei dem neuen Solidarpakt II diese Lasten ausdrücklich nicht mehr im Gesetz enthalten sind, müssen wir diese Ausgaben leisten, und ich finde es wichtig, dass wir diese Punkte vor allen Dingen gegenüber den Geberländern im Westen selbstbewusst vertreten. Es hat keinen Zweck, dass wir uns da zurückziehen.

(Beifall Volker Schlotmann, SPD)

Lassen Sie mich nun zum Rechenschema des Fortschrittsberichts kommen. Aus dem Solidarpakt I erhielt Mecklenburg-Vorpommern bis 2004 jährlich 1,112 Milliarden Euro, davon 756 Millionen Euro als so genannte Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen, abgekürzt SoBEZ, die immer frei verfügbar waren, und 356 Millionen Euro aus

dem Investitionsfördergesetz Aufbau Ost. Diese Mittel, abgekürzt IFG, waren immer zweckgebunden.

Ab 1999 fanden dann Verhandlungen über die Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs statt. Ich erinnere daran, die zwei westdeutschen Länder Bayern und Baden-Württemberg hatten diesen Vertrag aufgekündigt und der damalige Finanzminister, der jetzige Chef der Staatskanzlei, hat ja diesen schönen Spruch getroffen: „Wenn Ihr Euch nicht dem beugt, dann werden wir so lange Euch beschießen, bis Ihr Euch freiwillig ergebt.“ So war 1990 die Ausgangsposition. Und dabei ging es auch um die Fortführung des Solidarpaktes II.

Bei diesen Verhandlungen haben wir dann auch mit dem Bundesfinanzministerium über die Frage diskutiert, wie die Umsetzung und die Abrechnung der IFG-Mittel verwaltungstechnisch zu vereinfachen sei. Es war ein Riesenaufwand sowohl beim Bund als auch bei den Ländern, als auch bei den Kommunen, um den Nachweis richtig zu erbringen. Und wir haben uns damals mit dem Bundesfinanzminister verständigt, dass die 356 Millionen Euro IFG-Mittel, die zweckgebunden waren für Investitionen, also 32 Prozent des gesamten Topfes, ebenfalls als frei verfügbare Mittel gezahlt werden können. Ich war damals selbst an den Verhandlungen mit beteiligt und habe gedacht, wir haben da ein gutes Ergebnis erzielt. Als Gegenleistung verpflichteten wir uns, jährlich nachzuweisen, dass diese Mittel auch wirklich zweckentsprechend eingesetzt werden. Wir haben uns auf die Abgabe von Fortschrittsberichten verständigt. Entscheidend für die Berechnung der zweckentsprechenden Verwendung für Land und Kommunen jeweils immer zusammen war, dass wir neben den Investitionsausgaben für die Infrastruktur die Investitionseinnahmen und gleichzeitig die anteilige Nettokreditaufnahme für Investitionen gegenrechnen müssen, zusätzlich gegenrechnen dann noch die Zahlungen an die Kommunen aufgrund der unterproportionalen Finanzkraft und den Nachweis der sonstigen teilungsbedingten Sonderlasten.

Die Verhandlungen, die wir damals geführt haben zu diesem Rechenschema, waren alle auf der Grundlage des Haushaltsabschlusses 2001. Unsere Nettokreditaufnahme betrug damals 332 Millionen Euro. Die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen lagen bei 5,079 Milliarden Euro. Es war überhaupt kein Problem, die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen. Sie können das im Fortschrittsbericht für 2003 auf Landtagsdrucksache 4/1369 nachlesen.

Wer sich unsere Haushaltsabschlüsse der letzten fünf Jahre ansieht, der weiß natürlich auch, dass mit dem drastischen Einbruch der Steuereinnahmen ab 2002 – gegenüber 2000 eine Verschlechterung um 450 Millionen Euro – unsere Nettokreditaufnahme nicht wie geplant nach unten, sondern leider nach oben gegangen ist. Unsere Investitionsausgaben sind auf hohem Niveau geblieben, aber leider auch unsere laufenden Ausgaben und da besonders unsere Personalausgaben. Wir haben, das ist für alle im Haushaltsabschluss 2003 erkennbar, massive Probleme mit unserer Haushaltsstruktur. Deshalb führt an der Konsolidierung unseres Haushaltes kein Weg vorbei. Durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen ab 2002 wurde unsere Schieflage richtig deutlich. Unsere strukturellen Haushaltsprobleme auf der Ausgabenseite müssen wir bei uns lösen und wie Sie wissen, arbeiten wir daran. Ich erinnere an das Personalentwick

lungskonzept mit dem Abbauziel von 10.000 Stellen bis Ende 2009, an die Funktional- und Verwaltungsreform, die auch zu deutlichen Einsparungen beim Land und den Kommunen führt im Verwaltungsbereich, und an die Schul- und Hochschulstrukturänderungen. Die Einnahmeseite, meine Damen und Herren, können wir nicht so leicht beeinflussen, aber ich appelliere an die CDU: Blockieren Sie im Bundesrat den erforderlichen Abbau von Subventionen nicht weiter, Stichwort Eigenheimzulage!

(Beifall Frank Ronald Lohse, SPD, Volker Schlotmann, SPD, und Angelika Gramkow, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Dann können Sie ja Ihre Blockade auch beenden.)

Und, Herr Liskow, auf Ihren vorangegangenen Beitrag lassen Sie mich nur kurz eingehen. Das Aufkommen der Steuern in unserem Land ist in den letzten Jahren immer gestiegen. Trotzdem gingen die Gesamteinnahmen zurück. Das liegt am Länderfinanzausgleich. Für uns entscheidend ist nun mal, was in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, den so genannten Geberländern, passiert. Aber ich dachte, das hätte sich hier langsam herumgesprochen. Zweitens sind die Personalausgaben zu hoch, auch das wissen wir. Darauf haben wir aber reagiert und ich kann mich noch gut daran erinnern, wie Sie, meine Damen und Herren von der CDUFraktion, auf unser Personalentwicklungskonzept hier im Landtag reagiert haben.

(Wolfgang Riemann, CDU: Weil Sie keine Schwerpunkte setzen, Frau Keler.)