Protocol of the Session on April 21, 2005

hingewiesen, nämlich auf den Vertrag von Nizza. Darum habe ich große Hochachtung, wie eben auch der Kollege Born, vor der Arbeit des Europäischen Konvents, der in den 16 Monaten einen Entwurf vorgelegt hat, der es wirklich in sich hat.

Jeder von uns, der in der Politik und insbesondere in der Kommunalpolitik ist, weiß, wie schwierig das ist, solche Kompromisse hinzubekommen bei den unzähligen unterschiedlichen politischen Auffassungen. Und nun liegt dieser Entwurf vor und er soll doch umgehend ratifiziert werden. In einigen Ländern, auch darauf ist hingewiesen worden, ist das ja schon erfolgt.

(Lorenz Caffier, CDU: Also stimmen wir zu. – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Caffier, der Verfassungsentwurf definiert die Union als Wertegemeinschaft. In ihr ist ein umfassender Wertekanon verankert, der von dem höchsten Gut der Achtung der Menschenwürde ausgeht und bis hin zur Gerechtigkeit und Solidarität reicht. Die Verfassung wird also eine weitere wichtige Etappe des europäischen Aufbauwerks sein. Sie wurde ausgearbeitet, um den Anforderungen des Europas von morgen gerecht zu werden, einem Europa mit 25 Mitgliedsstaaten, und man geht davon aus, dass es auch noch einige mehr werden, also für weitaus mehr als 450 Millionen Einwohner. Es soll ein demokratisches, transparentes, effektives und bürgernahes Europa werden. Und dabei ist die Gleichheit vor dem Gesetz, die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, die Gleichheit von Männern und Frauen verfassungsrechtlich gesichert. Nur Staaten, die diese Werte achten, können der Europäischen Union beitreten. Missachtet ein Mitgliedsstaat diese Werte, so können entsprechende Maßnahmen gegen ihn getroffen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Entwurf der Verfassung sind auch die Zuständigkeiten geklärt, gegliedert und aufgezählt. Die Verfassung legt die Bereiche fest, in denen die Europäische Union allein handeln kann, in denen die Europäische Union, aber auch die Mitgliedsstaaten tätig werden und in denen die Europäische Union nur ergänzend tätig werden kann. Die Union soll darüber hinaus für die Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedsstaaten und auch für die gemeinsame Außenpolitik und Sicherheitspolitik zuständig sein.

Vereinfacht und begrenzt sollen in Zukunft auch die Instrumente der Union von gegenwärtig 36 verschiedenen Arten von Rechtsakten auf 6 werden. Ich habe gestern in einem Zwischenruf schon mal so meine Zweifel hier zum Ausdruck gebracht. Vereinfachung und Begrenzung, das erscheint mir in diesem riesigen Apparat schon sehr bemerkenswert zu sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin also fest davon überzeugt, dass die vorliegende Verfassung eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung der EU ist und es uns gelingen wird, eine friedliche, demokratische und soziale Europäische Union zu gestalten. Dieses Ziel ist aber nur erreichbar, wenn man bereit ist, aufeinander zuzugehen, und darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich Sie bitten: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu und dokumentieren Sie damit, dass Mecklenburg-Vorpommern zu Europa steht!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin auch davon überzeugt, ein geeintes Europa käme nie zustande, wenn jede politische Familie ihre eigenen Maßstäbe zum Nonplusultra erklären würde. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Bodo Krumbholz, SPD, und Heike Polzin, SPD: Schöne Rede.)

Danke schön, Herr Müller.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS der Abgeordnete Herr Ritter. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch aus Sicht der PDS-Fraktion ist der vorliegende Antrag der CDU ein mehr taktisches Manöver.

(Torsten Renz, CDU: Oh nein, das ist es nicht.)

Herr Müller hat es hier eben treffend dargestellt.

(Torsten Renz, CDU: Das aus Ihrem Munde, Herr Ritter?)

Es geht trotz der inhaltlich gut angelegten Rede des Kollegen Born der CDU nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung, denn sonst würde die CDU vielleicht auch zu anderen Schlussfolgerungen kommen, als in dem doch eher etwas dürftigen Antrag aufgeschrieben wurde.

Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, der CDU ist natürlich nicht verborgen geblieben, dass es zwischen den Koalitionspartnern eine grundlegend unterschiedliche Auffassung zum Verfassungsvertrag der Europäischen Union gibt. Daher glaube ich auch, dass die CDU den Antrag mit der Hoffnung gestellt hat, dass sich die Koalitionäre bei dieser Debatte heftig in die Haare geraten.

(Zuruf von Vincent Kokert, CDU – Torsten Renz, CDU: Wird alles abgebügelt.)

Ich denke aber, dass sich die klammheimliche Freude der CDU in Grenzen halten wird, denn beide Seiten, die die Regierung tragen, kennen selbstverständlich ihre unterschiedlichen Auffassungen.

(Zuruf von Michael Ankermann, CDU)

Und wir haben Regularien, wie wir damit umgehen. Ein weiteres Indiz für die von der CDU nicht gewollte ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung ist die Tatsache, dass die CDU die Landesregierung kraft Landtagsbeschluss dazu verdonnern will, im Bundesrat der Ratifizierung der EU-Verfassung zuzustimmen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Abstimmungsverhalten der Regierung ist – so, wie das früher auch in CDU-geführten Kabinetten selbstverständlich war – Gegenstand der inneren Meinungsbildung der Regierung.

Aber wenden wir uns den Inhalten des Antrages zu. Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, wenn der europäische Verfassungsauftrag nach Ihrer Meinung so toll, so demokratisch ist, zu mehr Bürgernähe, zu mehr Transparenz und klar definierten Grund- und Menschenrechten führt, stellt sich schon die Frage, warum auch Sie den Bürgerinnen und Bürgern das Recht unseres Landes verwehren, selbst über die Verfassung abzustimmen.

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns hat auf der Sitzung des Bundesrates am 18. Februar, auch in Umsetzung des von Ihnen, Herr Born, zitierten Landtagsbeschlusses, einen Antrag zur Durchführung eines Volksentscheides gestellt. Ich kann mich nicht erinnern, dass auch nur eine CDU-geführte Landesregierung diesem Antrag im Bundesrat zugestimmt hätte.

(Dr. Ulrich Born, CDU: SPD-geführte?)

Und da ist es schon nahezu albern, Herr Dr. Born, wenn Bayerns Ministerpräsident Stoiber am vergangenen Donnerstag nach einem Treffen mit dem EU-Kommissionspräsidenten Barroso eine, ich zitiere, „frühzeitigere öffentliche und parlamentarische Debatte in Deutschland über EU-Entscheidungen“ fordert. Das sei, so Stoiber wieder wörtlich „unverzichtbar“, wenn man die abnehmende Zustimmung der Bevölkerung zu EU-Entscheidungen stoppen wolle. Das gilt allerdings nur für den EU-Haftbefehl, aber nicht für die Europäische Verfassung. So aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Doppelzüngigkeit von CDU und CSU.

Man ist ja auch gegen die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union. Gegen die jahrzehntelange gleichberechtigte Mitgliedschaft der Türkei in der NATO haben die Verteidiger der Menschenrechte in der CDU aber nichts einzuwenden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, anders als in zwölf anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird in Deutschland den Bürgerinnen und Bürgern also das Recht verwehrt, selbst über ihre Verfasstheit im europäischen Einigungsprozess abzustimmen. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, mindert das öffentliche Interesse an der Verfassung. Es schadet der Auseinandersetzung mit den Inhalten der Verfassung und es entwertet den Verfassungsvertrag selbst.

(Beifall Barbara Borchardt, PDS, und Angelika Gramkow, PDS)

Dabei wäre es sogar verfassungsrechtlich geboten, eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit der Europäischen Verfassung zu führen, anstatt sie nur, wie im Antrag vorgelegt, zu begrüßen.Im Artikel I-5a heißt es, ich zitiere: „Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der ihnen zugewiesenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten.“

(Präsidentin Sylvia Bretschneider übernimmt den Vorsitz.)

Mit anderen Worten: Der Verfassungsvertrag beansprucht Vorrang vor dem Grundgesetz. Das Grundgesetz schreibt aber vor, dass Änderungen, die seine Substanz berühren, unzulässig sind. Und der Europäische Verfassungsvertrag berührt in mehrfacher Hinsicht die Substanz des Grundgesetzes. Solche tiefgreifenden Regelungen sollten also daher nicht allein durch das Parlament getroffen werden. Hier sollte das Volk entscheiden. Das ist aber nicht gewollt und das ist ein entscheidender Mangel aus unserer Sicht. Man hätte diesen Mangel abstellen können. Auch der Landtag hatte sich in der von Ihnen zitierten Beschlussfassung für einen Volksentscheid ausgesprochen.

(Beifall Angelika Gramkow, PDS, und Regine Lück, PDS)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Mangel aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass das par

lamentarische Grundrecht auf eigene Gesetzesinitiativen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments weiterhin vorbehalten bleibt. Das Parlament kann die EU-Kommission laut Artikel III-234 lediglich auffordern, ich zitiere, „geeignete Vorschläge zu Fragen zu unterbreiten, die nach seiner Auffassung die Ausarbeitung eines Rechtsakts der Union zur Anwendung der Verfassung erfordern.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren, man möge sich mal einen Augenblick lang vorstellen, hierzulande käme jemand auf die Idee, den Abgeordneten des Landtages das Recht zur Gesetzesinitiative vorzuenthalten. Die CDU-Fraktion wäre sicher eine der Ersten, die die Unmöglichkeit eines solchen Vorhabens anprangern würde, und zu Recht.

(Angelika Gramkow, PDS: Sehr richtig.)

Auf europäischer Ebene befindet die CDU jedoch, dass das eine Ausweitung der Demokratie wäre.

(Heiterkeit bei Jörg Vierkant, CDU – Volker Schlotmann, SPD: Nee, das geht nicht, wenn die CDU an der Regierung wäre. Das geht nicht.)

Anders als in den nationalen Politiken wird Außen- und Sicherheitspolitik zusammengefasst und dem Primat der Sicherheitspolitik untergeordnet. Die Entscheidungen werden nicht etwa vom Parlament getroffen, sondern werden vom EU-Außenminister, dem Ministerrat und vom Europäischen Rat getroffen. Das Parlament wird laut Verfassung lediglich regelmäßig gehört und wie in Artikel I-40 über die Entwicklungen auf dem Laufenden gehalten.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Auch daran nimmt die CDU keinen Anstoß mehr, denn mittlerweile ist es ja in Deutschland geltendes Recht, dass der Bundestag bei Militäreinsätzen außerhalb des eigenen Territoriums nicht mehr zwingend im Vorfeld gefragt werden muss, sondern lediglich hinterher informiert wird, also auf dem Laufenden gehalten wird. Ein weiterer Mangel aus unserer Sicht ist die Tatsache, dass der in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik verhängnisvolle Weg der Militarisierung der Europäischen Union fortgesetzt wird.

Laut Artikel I-40 Absatz 3 verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, ich zitiere, „ihre militärischen Fähigkeiten … zu verbessern.“ Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, werten das als Beitrag zur Friedenssicherung. Laut Artikel III-309 sollen eigene Krisenreaktionskräfte aufgebaut werden, die auch Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung führen können. Ob sich die Bundeswehr dann wie im Falle des Irakkrieges noch heraushalten kann, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist damit mehr als fraglich.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Hat sie doch gar nicht.)

Laut Artikel I-41 Absatz 3 soll eine europäische Verteidigungsagentur geschaffen werden. Immerhin war im Entwurf noch von einer europäischen Rüstungsagentur die Rede. Diese europäische Verteidigungsagentur soll ausdrücklich Einfluss nehmen auf die gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine europäische Agentur für Abrüstung und Konversion hingegen wird man im Verfassungstext vergeblich suchen. Dabei wäre gerade dies im Hinblick auf die Folgen des Kalten

Krieges in den neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten dringend notwendig.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Ebenso notwendig wäre ein klares Bekenntnis dieser Verfassung zur Förderung und Entwicklung eines antifaschistischen Europas.

(Ilka Lochner-Borst, CDU: Oh!)

Ja, oh. Sehr richtig.

(Zurufe von Vincent Kokert, CDU, und Torsten Renz, CDU)

Zu den Erfahrungen der europäischen Geschichte gehört nämlich der gemeinsame Kampf der europäischen Völker gegen den europäischen Faschismus, der mit der Befreiung vom Faschismus vor 60 Jahren eine neue Epoche in der Entwicklung unseres Kontinentes eröffnen half. Aufgrund dieser Erfahrungen ist es notwendig, dass sich eine Europäische Verfassung unzweideutig zur Bekämpfung von Nationalismus, Antisemitismus und Rassismus bekennt.