Ohne Verfassung müsste die Europäische Union mit den jetzigen unzureichenden Gründungsverträgen weiterarbeiten.
Dem Entwurf liegt ein einzigartiger, auf breitester Grundlage durchgeführter Diskussionsprozess zugrunde, in den sich der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern intensiv eingebracht hat. Die darin erhobenen Forderungen finden sich fast ausnahmslos im Verfassungsentwurf wieder
und damit zur Europäischen Verfassung und damit zu Europa gerade für diesen Landtag ein Gebot der Stunde. Ich habe die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechts- und Europaausschusses vom 22. Januar 2003 mitgebracht und habe mir auch das Plenarprotokoll noch einmal daraufhin angesehen. Ich kann nur feststellen: Das, was wir damals als notwendig artikuliert haben, findet sich tatsächlich im Verfassungstext wieder, mit einer Ausnahme. Es ist vom Landtag einstimmig alles beschlossen worden, was ich gesagt habe, mit einer Ausnahme: Es fehlt in einer Präambel eine klare Bezugnahme auf die Verantwortung des Menschen vor Gott.
(Birgit Schwebs, PDS: Oh! – Heiterkeit bei Peter Ritter, PDS, und Birgit Schwebs, PDS – Peter Ritter, PDS: Und der Volksentscheid. – Zuruf von Birgit Schwebs, PDS)
Gut, dann werde ich Ihnen sagen, was sich in dieser Verfassung findet, Artikel I-52, Status der Kirchen und weltanschaulichen Gemeinschaften: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften der Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen und beeinträchtigt ihn nicht.“ Es geht weiter mit den Grundrechten, Freiheiten, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Nichtdiskriminierung, Artikel II-82, Vielfalt der Kulturen, Religionen und Spra
chen. Ich habe manchmal den Eindruck, manch einer, der über diesen einzigartigen Verfassungsentwurf redet, hat ihn in Wirklichkeit gar nicht gelesen,
Der einzigartige, sowohl in seiner historischen wie vor allem zukunftsweisenden und friedenssichernden Dimension
gar nicht hoch genug zu bewertende europäische Vertragsentwurf ist nicht nur eine stabile Grundlage für das Zusammenleben und Zusammenwachsen von 25 Mitgliedsstaaten der EU, sondern, und das halte ich für besonders bemerkenswert, auch eine hohe Messlatte für alle Beitragskandidaten.
Wenn wir ehrlich sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, wer hätte noch vor 20 Jahren davon zu träumen gewagt, dass von Sizilien bis Kopenhagen, von Dublin bis Warschau, von Paris bis Tallinn ein solches Werteverständnis nicht nur verbal, sondern tatsächlich und gerichtlich durchsetzbar verfassungsrechtlich verankert werden könne?
Meine Damen und Herren, angesichts der Tatsache, dass alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sich zu diesem Vertragstext bekennen, und angesichts der Tatsache, dass alle Bundesländer, die in einem bisher nie bekannten Maß an einem Diskussionsprozess auf europäischer Ebene beteiligt waren, sich kurz vor der bevorstehenden Ratifizierung in den einzelnen Ländern so eindeutig für diesen Vertrag aussprechen, wäre es geradezu beschämend, wenn das neue Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, das Europa viel zu verdanken hat, ausgerechnet in dieser zentralen Frage auch nur leise Zweifel an seiner eindeutigen Haltung zu Europa und zu dieser Europäischen Verfassung aufkommen ließe.
Und deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte der Landtag konsequent an das anknüpfen, was er selbst einstimmig im Rahmen des Diskussionsprozesses beschlossen hat, und sollte nicht nur ein klares Bekenntnis nur zu dieser Verfassung ablegen, sondern auch ganz deutlich zum Ausdruck bringen, dass der Landtag von seiner Regierung erwartet, dass sie sich so verhält wie andere 15 Bundesländer auch, und diesem Vertrag im Bundesrat seine Zustimmung geben. – Danke schön.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 120 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat das Wort für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Detlef Müller. Bitte schön, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Vincent Kokert, CDU: Ja. – Rainer Prachtl, CDU: Detlef legt da noch einen drauf.)
Darum konnte ich es eigentlich gar nicht richtig glauben, aber es ist mir doch klar geworden, was Sie mit diesem Antrag bezwecken wollen. Sie wollen nämlich einen Keil in die Koalition schieben
und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, da muss ich Sie enttäuschen, wird Ihnen mit diesem Antrag nicht gelingen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Michael Ankermann, CDU: Wir reagieren nur auf das, was wir hören. – Vincent Kokert, CDU: Von hier aus müssen wir das unterstützen. – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)
Natürlich, meine Damen und Herren der Opposition, gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Verfassungsentwurf in unserer Koalition. Das ist ja überhaupt kein Geheimnis
denn als selbstbewusste Regierungspartei lassen wir uns eben nicht von der Opposition vorschreiben, was wir unserer Regierung vorgeben und was nicht.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit bei Michael Ankermann, CDU: Dafür haben Sie ja Ihren Koalitionspartner.)
Nee, nee, auch der wird das nicht tun. Wir werden Ihnen schon erst recht nicht vorschreiben, wie Sie im Bundesrat abzustimmen haben. Und darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt und ich glaube, dieser beinhaltet die Streichung des letzten Satzes Ihres Antrages.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind uns doch einig darüber, dass durch diese Verfassung die Europäische Union insgesamt zukunftsfähiger wird.
Es ist ein großer Fortschritt für die europäische Integration, denn sie ist wesentlich besser als das, was die Union derzeit rechtlich zusammenhält. Herr Dr. Born hat darauf
hingewiesen, nämlich auf den Vertrag von Nizza. Darum habe ich große Hochachtung, wie eben auch der Kollege Born, vor der Arbeit des Europäischen Konvents, der in den 16 Monaten einen Entwurf vorgelegt hat, der es wirklich in sich hat.