Protocol of the Session on April 20, 2005

Allerdings, Herr Kollege, und das will ich hier nicht verschweigen, war ich dann auch ein wenig enttäuscht, als ich Ihre schriftliche Erklärung gegenüber der Presse gesehen habe, in der Sie dem Minister mangelnden Mut vorgeworfen haben. Ich glaube, das war nichts, was uns weitergebracht hat. Ich kann natürlich verstehen, dass man mehr Dynamik haben will, dass man mehr Ergebnisse haben will, aber wir sollten auch sehen, die Realität ist manchmal nicht so einfach, dass das so schnell geht. Und wenn Sie auf die zahlreichen Vorschläge zur Testregion hinweisen, dann kann ich nur sagen: Sie sagen 121:3. 121 Vorschläge, 3 stehen jetzt im Gesetz. Wenn ich Ihnen sage, dass von den 121 Vorschlägen nur 37 Landesrecht betreffen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Ja und?)

dann ist die Realität schon eine andere.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Und wenn wir sehen, dass wir von diesen 37 Vorschlägen, die das Landesrecht betreffen, einige – der Minister hat darauf verwiesen – auf anderen Schienen transportieren, dann wird das Verhältnis schon wesentlich besser. Ich glaube, wir sollten uns hier die Weisheit eines großen, aus dem 19. Jahrhundert stammenden Führers der deutschen Arbeiterbewegung zu Herzen nehmen, wonach ein einziger Schritt wirklicher Bewegung viel mehr bedeutet

als tausend schöne Programme. Wir sollten Schritt für Schritt gemeinsam in dieser Bewegung vorangehen und hier an einem Strick ziehen, und zwar in die gleiche Richtung. Das machen wir in den Ausschüssen und dahin bitte ich den Gesetzentwurf zu überweisen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schulz von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einem Ersten Gesetz zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau stünde es gut zu Gesicht, wenn wir nicht allzu lange darüber diskutieren, sondern rasch an seiner Umsetzung arbeiten. Ich möchte mich daher heute hier in der Debatte nur auf vier kurze Bemerkungen beschränken:

Erstens. Das Aufheben regelnder Maßnahmen, das Abweichen von Landesgesetzen oder die Änderung kommunaler Standards, sprich also, Deregulierung und Bürokratieabbau, beginnen leider auch in Mecklenburg-Vorpommern mit ihrem Gegenteil, nämlich einem Gesetzgebungsvorhaben, einem Gesetzgebungsprozess und im Ergebnis mit einem neuen Gesetz. Das mag man bedauern, aber auch Deregulierung, wir merken das, hat rechtsstaatlichen Prämissen zu entsprechen.

(Vizepräsident Andreas Bluhm übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, ich habe allerdings auch nicht geahnt, dass ein Deregulierungsgesetz den wohlwollenden Leser derart herausfordert, oder anders gesagt, der vorliegende Gesetzentwurf ist keine leichte Kost. Für die parlamentarische Befassung kann ich mich aber mit dem Motto trösten, was wir uns eingebrockt haben, müssen wir auch gemeinsam auslöffeln. Bis zur Zweiten Lesung sollten wir aber gemeinsam überlegen, ob dem ersten Deregulierungsgesetz ein adressatenfreundlicherer Anstrich gegeben werden kann, etwa in Gestalt eines übersichtlichen und aussagekräftigen Anhangs.

Zweitens. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf der Landesregierung muss offen sein für eine weitere Anreicherung im parlamentarischen Verfahren. Sowohl der Innenausschuss als auch der Sonderausschuss „Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform“ haben verdeutlicht, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Modernisierung der Verwaltung und der Vereinfachung von Verwaltungsgesetzen nicht ad acta legen zu wollen. Und hierbei geht es auch nicht um die Klärung der Frage, wer wohl wen wann zum Jagen getragen hat. Aus förmlichen Gründen wird der Regierungsentwurf natürlich Vorrang genießen. Es muss möglich sein, weitere Anregungen des Gesetzentwurfes der Projektgruppe „Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg“ deregulierend zu hinterfragen.

Drittens. Meine Damen und Herren, Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfes, also das Gesetz über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg sieht vor, Maßnahmen der Deregulierung, des Bürokratieabbaus und der Verwaltungsvereinfachung in einem begrenzten

Zeitraum im Gebiet der Testregion zu erproben. Damit sind Ziel, Zweck, räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich des Modellvorhabens umschrieben. In den einleitenden Bemerkungen heißt es dann: „Die Ergebnisse des Modellversuchs sollen kontinuierlich ausgewertet werden, so dass spätestens zum Ablauf des Erprobungszeitraums verlässliche Erkenntnisse über die Auswirkungen der Maßnahmen vorliegen.“

Meine Damen und Herren! Herr Justizminister Sellering! Der Landtag nutzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit der experimentierenden Gesetzgebung. Dem Gesetzentwurf sind aber keine verfassungsrechtlichen oder organisatorischen Aussagen zur Auswertung möglicher Erfahrungen zu entnehmen. Dies ist für den Landtag nicht ganz unproblematisch, da die Ergebnisse des Modellversuches gegebenenfalls für das ganze Land Konsequenzen haben sollen. Bei aller Wertschätzung für die Projektgruppe der Testregion, deren Arbeit von der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin koordiniert wird, eine themenbezogene Projektgruppe kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht die Arbeit, die Verantwortung und letztlich die Verantwortlichkeit des Landesgesetzgebers ersetzen. Um mit dem politisch unstrittigen Deregulierungsvorhaben nicht in ein rechtlich schweres Fahrwasser zu geraten, sollten wir das hier angesprochene und meines Erachtens bisher nicht geklärte Auswertungsverfahren im Blick behalten und weiter vertiefen.

Viertens. Abschließend, meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung zu Artikel 6 des Gesetzentwurfes: „InKraft-Treten, Außer-Kraft-Treten“. Die Begründung zu dieser Regelung sollte in der parlamentarischen Befassung auf das reduziert werden, was sinnvoll und vor allem, was parteiübergreifend Konsens ist. Das Deregulierungsgesetz darf nicht unnötigerweise und eher sachfremd politisiert werden, denn ich gebe auch zu bedenken, dass dem Landtag bisher kein Gesetz zugeleitet wurde, nachdem es am Tag der Kommunalwahl im Jahr 2009 keine Gebietskörperschaften mit der Bezeichnung Landkreise und kreisfreie Städte mehr geben wird, wie da geschrieben ist.

Der Landtag jedenfalls hat in seiner letzten Sitzung einstimmig einen Alternativantrag zur Beratung in den Sonderausschuss überwiesen und der vorliegende Gesetzentwurf würde mit seiner Begründung zu Artikel 6 diesen Landtagsbeschluss schon formell ad absurdum führen. Das täte dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz nicht gut und für das vorliegende Deregulierungsgesetz sehe ich hierfür keine Notwendigkeit. Es wartet also erneut eine interessante Diskussion in den Ausschüssen auf uns.

In einer letzten ergänzenden Bemerkung, die über den Rahmen der eigentlichen Debatte zum Deregulierungsgesetz hinausgeht, möchte ich doch noch einmal den Faden von vorhergehenden Debatten aufnehmen. Ich glaube, die Aufmerksamkeit und Sachlichkeit der Debatte heute hier im Hohen Haus hat deutlich gemacht, dass wir die Anforderungen des neuen Kommunikationsmanagements auf europolitischem Gebiet im Landtag offensichtlich schon gut aufgenommen haben. Und ich glaube, lieber Kollege Ringguth, das entspricht auch dem Geist der Arbeit der Enquetekommission, auf die Sie ja in Ihrem Beitrag verwiesen haben. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Schulz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 4/1601 zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Rechts- und Europaausschuss, den Finanzausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Landwirtschaftsausschuss, den Bildungsausschuss, den Bauausschuss, den Sozialausschuss sowie den Umweltausschuss zu überweisen. Wer stimmt diesem Überweisungsvorschlag zu? – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2003/2004, Drucksache 4/1279, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechts- und Europaausschusses auf Drucksache 4/1651.

Unterrichtung durch die Landesregierung: Europabericht der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern 2003/2004 – Drucksache 4/1279 –

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Europaausschusses – Drucksache 4/1651 –

Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Rechts- und Europaausschusses, der Abgeordnete Herr Krumbholz. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es ist für unser Parlament wichtig, dass wir heute innerhalb dieses Tagesordnungspunktes Gelegenheit haben werden, über den Europabericht der Landesregierung im Konkreten sowie über die europapolitischen Ambitionen unseres Bundeslandes im Generellen zu debattieren.

Vielleicht, da wir vorhin das Parlamentsinformationsgesetz hier debattiert haben, noch mal der Hinweis, dass dieser Europabericht der Landesregierung erstmalig von ihr vorgelegt wurde, und zwar ohne Anforderung durch das Parlament. Es kam ein Bericht zustande, der sehr, sehr umfangreich ist und aus der Zuarbeit aller Ministerien resultiert. Wie gesagt, hier hat die Landesregierung von sich aus einen Bericht vorgelegt.

In Bezug auf den Europabericht verweise ich auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Rechts- und Europaausschusses, die die Unterrichtung aufgreift und zum Ausdruck bringt, dass die erstmalige Vorlage des Europaberichtes durch die Landesregierung begrüßt wird, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stärkung der Europafähigkeit von Landesinstitutionen und Unternehmen wesentliche Voraussetzung ist, um dauerhaft Mitwirkungsrechte und Einflussmöglichkeiten auf europäischer Ebene auszubauen. Auch wird ausdrücklich das Bemühen der Landesregierung unterstützt, eine Übersicht über Mitwirkungsrechte, Pflichten und Aktivitäten des Landes auf europäischer Ebene zu vermitteln. Insofern stellt die Unterrichtung sicherlich ein Element eines neuen Kommunikationsmanagements auf europapolitischem Gebiet dar.

(Zuruf aus der SPD: Genauso ist das.)

Dieser Bericht ist wichtig und sollte nach Auffassung des Ausschusses dem Landtag alle zwei Jahre vorgelegt

werden, soweit nicht vorher sonstige Änderungen die Landesregierung dazu zwingen, den Rechts- und Europaausschuss in anderer Weise zu informieren.

Es wäre aber zu einfach, die Befassung mit der Thematik Europa nur auf diese Unterrichtung zu beschränken, da ich eingangs ja schon erwähnt habe, dass dieser Bericht nur ein Teil eines neuen Kommunikationsmanagements ist. Denn nicht zuletzt die Informationsreise der Präsidentin, des Ältestenrates sowie unseres Ausschusses nach Brüssel in der vorletzten Woche haben uns die Bedeutung der Arbeit der europäischen Institution vor Augen geführt und gezeigt, dass mehr denn je Entscheidungen in Brüssel getroffen werden, die auch die Menschen in unserem Bundesland, in Mecklenburg-Vorpommern, direkt oder mittelbar berühren. Deshalb wird es immer wichtiger, dass die Interessen des Landes europapolitisch wahrgenommen werden und das Land alles unternimmt, sich im Rechtssetzungsverfahren der Europäischen Union erfolgreich zu beteiligen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, 2005 wird für die Europäische Union ein entscheidendes Jahr sein. Es gilt, die Lissabon-Strategie zu forcieren, um das Wachstum anzukurbeln und mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Es muss eine Einigung über die finanzielle Vorausschau erzielt werden, um den Rahmen für mehr Wohlstand, Solidarität und soziale Sicherheit zu schaffen, und es muss die Umsetzung des Hager Programms vorangetrieben werden, um die Situation der Bürger in Bezug auf Freiheit, Sicherheit und Recht weiter zu verbessern. Es stehen wichtige Entscheidungen an, die unmittelbaren Einfluss auf die Zukunft der erweiterten Union haben werden. Ich denke hier an die Ratifizierung der Verfassung, die sicherlich intensive politische Debatten nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern – wir werden sie ja morgen, denke ich mal, haben –, sondern generell bei den EU-Mitgliedsstaaten auslösen wird. Es geht auch – wie gesagt – um die Stärkung des Wirtschaftswachstums, um der Arbeitslosigkeit in der EU-Zone entgegenzuwirken und im Rahmen der finanziellen Vorausschau den EU-Haushalt so auszurichten, dass eine optimale Wirksamkeit der Maßnahmen übereinstimmend mit den Zielen der EU gewährleistet ist.

Aus Sicht unseres Bundeslandes – und hier spreche ich ausdrücklich als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses – ergeben sich zur Untermauerung des von mir aufgezeigten großen Rahmens folgende Schwerpunkte, die von unserer Präsidentin anlässlich unserer Informationsreise in Brüssel auch dankenswerterweise angesprochen wurden, nämlich erstens die Stärkung der südlichen Ostseeregion durch das Parlamentsforum Südliche Ostsee, zweitens die Entwicklung der EU-Strukturpolitik 2007 bis 2013 und drittens die Optimierung der Kommunikationsmöglichkeiten auf europapolitischem Gebiet.

Ich komme zu erstens: Ich freue mich, dass es uns ausgehend von Artikel 11 unserer Verfassung in der Vergangenheit gelungen ist, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Ostseeraum zu forcieren. Mittlerweile bestehen enge und vertrauensvolle Kontakte zur Woiwodschaft Westpommern, sowohl auf Regierungsebene als auch auf Parlamentsebene. Gleiches gilt auch für die Woiwodschaft Pommern. Eingebunden in diese Kontakte ist der Landtag Schleswig-Holstein, so dass mittlerweile ein Netzwerk entstanden ist, das sich durch das Parlamentsforum Südliche Ostsee die Aufgabe gesetzt hat, diese südliche Ostseeregion insgesamt besser zu vermarkten.

Seitens unseres Parlamentes steht hierfür an herausragender Stelle unsere Landtagspräsidentin. Aufgrund der mit unserem Ausschuss geführten Gespräche ist die Verabredung getroffen worden, dass wir unsere Präsidentin bei diesem Anliegen federführend unterstützen, um die Position unseres Bundeslandes in dieses Forum entsprechend einzubringen. Es gilt nämlich, die Kompetenzen und Gemeinsamkeiten unserer Region herauszukristallisieren, die sicherlich zunächst im touristischen Bereich begründet sind.

Die Ostseeküste von Flensburg bis Kiel, von Lübeck bis Rügen, von Usedom bis Wollin und weiter nach Kolberg und Danzig ist ein Raum, der zu den bedeutendsten Kultur- und Naturräumen Europas zählt und daher durch sein kulturhistorisches und touristisches Potential wirtschaftlich besser zu erschließen ist. Dieses kann aber nicht von oben angeordnet werden, sondern muss von unten wachsen, weshalb in diesen Prozess alle Bewohner, insbesondere die jungen Menschen, mit einbezogen werden müssen. Wir alle in der südlichen Ostseeregion müssen begreifen, dass wir in einer Region mit Potential leben, dass unser Denken nicht an deutschen oder polnischen, mecklenburg-vorpommerischen oder schleswig-holsteinischen Grenzen Halt machen darf, sondern dass wir uns immer besser vernetzen müssen, um im Europa der Regionen unsere Rolle besser spielen zu können. Wir wollen nicht unsere Identität verlieren, sondern diese besser in die europäische Vielfalt einbringen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der PDS und Ute Schildt, SPD)

Das gelingt uns am besten, wenn wir dieses zusammen mit den benachbarten Regionen tun können. Hier können die Parlamente ihre Kraft als Moderatoren ins Spiel bringen, indem sie einen Beitrag leisten, Visionen zu entwickeln, und versuchen, die verantwortlichen Entscheidungsträger an einen Tisch zu holen. Ich weiß, dass dieses ein langer Prozess sein wird, aber wenn es uns gelingt, dann werden wir am Ende alle davon profitieren.

Zum zweiten Punkt: Die Ausgestaltung der EU-Strukturpolitik 2007 bis 2013 ist ein weiteres wichtiges Thema für die parlamentarische Arbeit unseres Hauses. Schon des Öfteren ist sie Gegenstand von Landtagsvorlagen gewesen. Ich verweise hier auf unsere Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1259 „Europäische Strukturpolitik auch nach 2006 erhalten“ sowie auf die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 4/1167, in der insbesondere die Haltung Mecklenburg-Vorpommerns wiedergegeben ist.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass das Verordnungspaket, das für den Zeitraum 2007 bis 2013 vorgesehen ist, zunächst eine allgemeine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für alle Förderinstrumente umfasst sowie gesonderte Verordnungsvorschläge für den Europäischen Fonds für ihre regionale Entwicklung (EFRE) , den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds sowie für das neue Rechtsinstitut zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Der Entwurf des dritten Kohäsionsfonds basiert auf den Vorschlägen, die dieser Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im Februar 2004 präsentiert hatte und mit dem wir uns ja auch schon mehrmals befasst haben. Insgesamt wird versucht, die Kohäsionspolitik strategischer auf die Ziele der EU auszurichten und den bürokratischen Aufwand zu verringern, indem mehr Kom

petenzen bei der Verwaltung der Fonds auf die Mitgliedsstaaten übertragen werden.

(Detlef Müller, SPD: Da bin ich aber mal gespannt.)

Das geht.

Die EU-Kommission möchte die Kohäsionspolitik in Einklang mit der Lissabon-Strategie bringen, das heißt mit dem Ziel, Europa zu einer der wettbewerbsfähigsten Regionen zu machen, und muss sich auf der anderen Seite auf die neuen Realitäten einstellen, die durch die EU-Erweiterung entstanden sind, indem mehr ärmere Regionen in die Union gekommen sind.

So sollen die bis jetzt existierenden drei Ziele und die vier Gemeinschaftsinitiativen, nämlich INTERREG III, URBAN II, LEADER+ und EQUAL, auf drei Ziele reduziert werden, und zwar auf das erste Ziel Konvergenz, um den Aufholprozess der rückständigen Regionen zu fördern. Hiernach wird eine Region dann als förderungswürdig innerhalb dieses Ziels eingestuft, wenn sie ein Pro-KopfBruttoinlandsprodukt von weniger als 75 Prozent des Gemeinschaftsdurchschnitts besitzt. Dieses Ziel wird daher für unser Land sehr wichtig sein. Alle sonstigen Regionen sollen über das Ziel 2, regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, Fördermittel für die Umstellung ihrer Wirtschaftstätigkeit, die Globalisierung und den Übergang auf eine wissensbasierte Gesellschaft erhalten. Für unsere Fälle wichtig wird das Ziel 3, territoriale Kooperation, sein, mit dem die grenzüberschreitende und transnationale Zusammenarbeit unterstützt wird.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Position Deutschlands in der EU-Finanzplanung von gegenläufigen Interessen gekennzeichnet ist. Einerseits möchte der Bund als Nettozahler den EU-Haushalt möglichst klein halten und die Unterstützung aus den Strukturfonds weitestgehend auf die ärmsten Regionen beschränken, andererseits haben die Bundesländer großes Interesse daran, möglichst viele Fördergelder aus den Fonds zu erhalten.