Protocol of the Session on April 20, 2005

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Ringguth von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! „Ihr seid doch gewählt worden, weil ihr die Probleme unseres Landes lösen sollt!“ Vorwurf in der Stimme, Vorwurf im Blick. Ich glaube, den meisten von Ihnen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ging es genauso wie mir in der Vergangenheit, wenn Sie zum Beispiel mit Leuten aus Ihrem eigenen Wahlkreis, die irgendwann hier im Plenum zu Besuch waren, im Anschluss Gespräche geführt haben. Von Selbstzweck ist dann ganz schnell die Rede und es ist auch die Rede davon, dass im Streit, vor allem, wenn er destruktiv ist, doch wirklich keine nachhaltigen Lösungen für unser Land gefunden werden können. Und ganz ausdrücklich waren wir jeweils alle gemeint, die Opposition genauso wie Sie, meine Damen und Herren von der Koalition.

Ich habe ihnen, den Leuten aus meinem Wahlkreis, dann erzählt vom Geist der Enquetekommission, von der gemeinsamen, durchaus streitigen, aber eben gemeinsamen Arbeit von Wissenschaftlern, von Abgeordneten hier aus dem Landtag und von Vertretern der kommunalen Spitzenverbände. Ich habe erzählt von der schwierigen Detailarbeit, die es gab im Anschluss bei der notwendigen Änderung der Kommunalverfassung. Und ich habe ihnen erzählt vom Erfolg, davon, dass das, was am Ende der

letzten Legislaturperiode mit dem Abschlussbericht der Enquetekommission einstimmig beschlossen worden war und heute trotz aller Anlaufschwierigkeiten und trotz aller Umsetzungsprobleme Wirklichkeit geworden ist: eine gelungene Verwaltungsreform, zumindest auf der Ebene der Ämter und amtsfreien Gemeinden, und zukunftsfähige Verwaltungsstrukturen, die bis auf ganz wenige Ausnahmen – ich weiß ein Beispiel bei Ducherow – gemeinsam und im Konsens mit den Betroffenen im kreisangehörigen Raum umgesetzt wurden.

Meine Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass es, und zwar nicht nur in unserer Fraktion, viele unter uns gibt, die sich diesen von mir beschworenen Geist der Enquetekommission auch für eine wirklich ergebnisoffene gemeinsame Sacharbeit beim größten Reformvorhaben dieser Legislaturperiode, nämlich der Funktional- und Verwaltungsreform, gewünscht hätten oder vielleicht auch immer noch wünschen.

(Beifall Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich sage dies in der Gewissheit, meine Damen und Herren, dass auch diese unabweisbare und dringend notwendige Reform der öffentlichen Verwaltung mit einer Augen-zu-und-durch-Politik ohne den notwendigen weitgehenden Konsens mit den Betroffenen auf Kommunalund Landesebene und mit der gegenwärtigen offensichtlichen Alternativlosigkeit bei den Lösungsansätzen – und das nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht – niemals nachhaltig gelingen kann.

Meine Damen und Herren, wenn es bei uns im Land aber um Vorhaben zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau ging, war dies von Anfang an und auf eine ganz angenehme Art anders. Wenn man, und ich nehme dies gern vorweg, bei Deregulierung und Bürokratieabbau parteiübergreifend eigentlich Konsens feststellen kann – Herr Minister, ich sehe da gar nicht so viel Dissens, wie Sie es eben hier formuliert haben, sondern wirklich ganz überwiegend Konsens –, dann ist auch dies das Ergebnis eines Prozesses.

(Zustimmung von Minister Erwin Sellering – Torsten Renz, CDU: Im Protokoll muss ein Nicken festgehalten werden.)

Die frühe Einbeziehung der Beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung – das war wirklich frühzeitig und das hätten wir uns an anderer Stelle auch gewünscht –, die Bildung der Deregulierungskommission, die Zusammenarbeit mit den Vertretern der Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg und nicht zuletzt auch die Initiative der Bildung eines Gesprächskreises zum Abbau kommunaler Standards, den wir damals gemeinsam hatten, waren richtige, wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Dass dem Gesprächskreis im Übrigen, wie selbstverständlich, auch Vertreter der Opposition angehörten, das will ich an dieser Stelle mal ganz ausdrücklich hervorheben. Wie sehr hätte ich mir eine ähnliche Initiative – und das sage ich ganz deutlich –, vielleicht auch unter Einbeziehung einiger Landräte, für das Vorhaben der Funktional- und Verwaltungsreform gewünscht.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Den entstandenen parteiübergreifenden Konsens in Sachen Deregulierung und Bürokratieabbau sollten wir auch in Zukunft bewahren. Das ist nämlich sehr wichtig. Der Minister hat schon darauf hingewiesen, dass jeder,

der mit Deregulierung und Bürokratieabbau jemals zu tun hatte, weiß, dass es eine ganz eigenwillige Dynamik dieser Prozesse gibt. Aus der allgemeinen Zustimmung wird ganz schnell Ablehnung oder sogar Widerstand, wenn es wirklich ums Detail geht. Geändert werden sollte bitte schön immer beim jeweils anderen, nie bei einem selbst. Das gilt übrigens für Fachpolitiker jeder Couleur, das gilt ebenso bei Lobbyverbänden und nicht zuletzt auch bei der Verwaltung.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau ist ein erster wichtiger Schritt bei der Umgestaltung von Verwaltungen zu Serviceeinrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft. Dass meiner Fraktion und auch mir persönlich dieser Schritt, Herr Minister Sellering, vielleicht nicht groß genug war oder dass wir uns noch mehr Dynamik in einem so wichtigen Prozess wünschen, ist, glaube ich, nachzuvollziehen. Wenn von den 121 Vorschlägen aus der Testregion, die zum größten Teil schon seit Oktober 2003 vorliegen, nur zunächst drei Vorschläge, drei, im Artikel 1 im Gesetz über die Testregion für Bürokratieabbau Westmecklenburg Eingang fanden, Sie hatten das eben erwähnt, Herr Minister, dann war das zunächst für mich völlig unbefriedigend. Das muss ich auch ganz klar so sagen.

Ihr Hinweis allerdings, Herr Minister, dass nach den Grundsatzbeschlüssen des Kabinetts vom Februar 2004 jedes Ressort für Änderungen seiner Vorschriften zur Deregulierung selbst zuständig sei und dem Justizministerium insoweit nur die Koordination der jeweiligen Maßnahmen obliegen würde, war natürlich hilfreich. Noch hilfreicher wäre es allerdings, Herr Minister, im Zweifel gewesen, dass, wenn schon im Gesetzentwurf explizit auf zwei Kabinettsbeschlüsse Bezug genommen wird, nämlich auf die vom September 2003 und vom 3. Februar dieses Jahres, und zwar unter „Lösungen“, dann wäre es nicht schlecht gewesen, wenn uns diese Kabinettsbeschlüsse, zumindest auszugsweise, vielleicht auch zugeleitet hätten werden können.

Herr Dr. Born, Herr Minister, wir haben uns eben über das Parlamentsinformationsgesetz unterhalten, und Sie, Herr Minister, sagten, dass das möglicherweise ein geschwätziges Gesetz sei und dass wir von Bayern gar nicht so viel lernen müssen. Ich jedenfalls hätte mir persönlich sehr gewünscht, dass uns die wesentlichen Inhalte dieser beiden Kabinettsbeschlüsse auch als Opposition zugänglich gewesen wären. Ich glaube, das wäre so ein bisschen etwas in Richtung Vertrauensaufbau. Den Begriff von der „Schmalspurversion“ allerdings, und da muss ich jetzt in meine eigene Richtung gehen, welchen ich benutzt habe im Vergleich zum Gesetzentwurf meiner Fraktion vom Januar 2004, den wir eingebracht haben und den ich übrigens immer als Initiativgesetz verstanden habe, um auch diesen Prozess endlich zu beschleunigen –

(Dr. Armin Jäger, CDU: Das war der Sinn.)

wenn ich ihn benutzt habe –, nehme ich nach gewachsener Erkenntnis, Herr Minister, an dieser Stelle nun mit Bedauern zurück.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung eines Ersten Gesetzes zur Deregulierung und zum Bürokratieabbau wird von meiner Fraktion grundsätzlich unterstützt. Bereits am vergange

nen Freitag sind wir in der Sitzung des Sonderausschusses übereingekommen, den vorliegenden Gesetzentwurf parallel mit dem Gesetzentwurf meiner Fraktion zu behandeln. Wir werden den Gesetzentwurf in den Ausschüssen konstruktiv begleiten, das sage ich hiermit zu. Weitergehende Vorschläge werden wir unterbreiten und wir werden uns insbesondere dafür einsetzen, dass die Deregulierungsansätze in Artikel 1, also diese drei Deregulierungsansätze, wenn es irgendwie geht, nicht auf die Testregion beschränkt bleiben, weil Entbürokratisierung vor allem in den Landesteilen gebraucht wird – der Auffassung sind wir –, die besonders unter Strukturschwäche leiden. Ich bin auch der Auffassung, dass die Bauherrenverpflichtung, zum Beispiel Stellplätze zu errichten, oder auch die kommunalen Bauvorschriften insoweit eingeschränkt werden sollen, dass nicht wer weiß wie viel Schindluder damit getrieben und privates Bauen in unzulässiger Weise behindert wird. Das ist etwas, was wir nicht nur in Westmecklenburg machen können, sondern was wir sofort aufs ganze Land versuchen können auszuweiten. Wir jedenfalls werden uns dafür einsetzen.

Ich wünsche dem Gesetzentwurf eine zügige Behandlung in den Ausschüssen und nach Beschlussfassung eine gute Wirkung für dieses Land. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Ringguth.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deregulierung, Abbau überflüssiger Bürokratie, Rücknahme von Normen und Standards – all diese Themenkomplexe sind in diesem Hohen Hause mehrfach diskutiert worden, teilweise durchaus mit heiteren Aspekten, weil man die Stilblüten vermutlich nur mit einer gehörigen Portion Humor ertragen kann. Ich erinnere mich recht gut an die Ausführungen des Kollegen Schulte über die Verordnung der Europäischen Union über Karamellbonbons im Umfang von 30.000 Worten

(Zuruf von Michael Ankermann, CDU)

oder an Ihre Verordnung, Kollegin Schulz, zur Querlüftung in Carports.

(Heiterkeit bei Kerstin Fiedler-Wilhelm, CDU, und Gabriele Schulz, PDS)

Und ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass wir …

Sie haben noch mehr im Kopf, man merkt es.

Also jetzt muss ich ablesen: Die Teilungsgenehmigungsausschlussverordnung, die wir mit diesem Gesetz abschaffen, gehört sicherlich auch in diese Richtung.

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Ich habe mir viel Mühe gegeben zu kapieren, was das ist. Ich glaube, ich habe es auch kapiert. Aber einem Normalsterblichen nahe zu bringen, warum irgendjemand mal gedacht hat, eine solche Teilungsgenehmigungsausschlussverordnung sei notwendig, war für mich schon eine spannende Geschichte.

Aber lassen wir diese eher amüsanten Teile einmal beiseite und kommen wir zum Ernst der Dinge. Sehr häufig, wenn wir über solche Deregulierungsmaßnahmen spre

chen, sprechen wir im Grunde genommen nur über Rechtsbereinigung. Ich will nicht verhehlen, dass auch in diesem Gesetz an einigen Punkten nichts anderes stattfindet als Rechtsbereinigung. Nun ist Rechtsbereinigung als solches ja noch nichts Schlechtes

(Dr. Armin Jäger, CDU: Nö.)

und wir haben in der Vergangenheit bereits über 1.400 Vorschriften in diesem Lande abgebaut, daran soll auch noch einmal erinnert werden, aber viel davon war halt Rechtsbereinigung. Nun, wie gesagt, ich halte Rechtsbereinigung nicht für etwas Schlechtes, sondern für etwas sehr Notwendiges. Für mich kommt es aber darauf an, und da unterscheiden wir uns vielleicht von anderen Bundesländern, denen es nur um die große Zahl abgeschaffter Vorschriften geht, wir dürfen bei Rechtsbereinigung nicht stehen bleiben, sondern wir müssen dahin vordringen, wo tatsächlich die Punkte angegangen werden, die in der Praxis unserer Verwaltungen von Bedeutung sind. Ich glaube, dazu leistet dieser Gesetzentwurf einiges.

Einzelne Punkte – der Minister hat beispielsweise die Personalstandards angesprochen im Gesundheitsbereich oder im Kataster- und Vermessungsbereich – mögen uns als einzelner, als isolierter Punkt relativ klein erscheinen, aber die betroffene Kommunalverwaltung, die genau mit einem solchen Thema kämpft, für diese Kommunalverwaltung ist dieses ein wichtiger Punkt, und sie ärgert sich und sagt: Warum kann denn so etwas nicht abgeschafft werden?

Meine Damen und Herren, der Betonklotz am Bein unserer Verwaltungen, der uns am schnelleren Laufen hindert, dieser Betonklotz besteht aus vielen, vielen kleinen Steinen. Und wir sollten, so denke ich, dankbar sein für jeden Stein, den wir aus diesem Betonklotz herausmeißeln. Der einzelne Stein ist klein, aber nur in der Summe wird etwas Vernünftiges daraus und nur in der Summe hilft es uns beim Weiterlaufen.

Das gilt auch für die Frage von Mitwirkungsregelungen. Die große Fülle von Benehmens- und Einvernehmensregelungen, die wir in unserem Recht haben, ist gerade für eine zügige Verwaltung, für eine schnelle, für eine schlagkräftige Verwaltung ein großes Hindernis. Und ich freue mich sehr, dass wir hier an einer Reihe von Punkten zu einer Reduzierung solcher Mitwirkungsmöglichkeiten kommen. Wie wichtig das ist, da werden mir jetzt wahrscheinlich alle kommunal Erfahrenen ohne weiteres zustimmen, sehen wir am Bereich des Denkmalschutzes. Sie erinnern sich, meine Damen und Herren Mitglieder des Sonderausschusses, …

(Zuruf von Harry Glawe, CDU)

Was ist wichtiger?

(Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)

Also wissen Sie, meine Damen und Herren, wahrscheinlich hat jeder so sein Lieblingsthema, wo er sagt, das drückt mich am meisten. Aber ich glaube, unsere Diskussion auch im Sonderausschuss hat uns gezeigt, das, was wir im Bereich Denkmalschutz haben, ist für viele kommunale Praktiker einfach ein erhebliches Problem. Deswegen finde ich es wunderbar, dass wir an dieses Thema endlich herangehen.

Aber wir haben in dieser Diskussion im Sonderausschuss auch gesehen, dass das gar nicht so einfach ist und dass man – und da stimme ich Ihnen, Herr Kollege

Ringguth, ausdrücklich zu – sich natürlich erst einmal hinstellt und sagt: Das muss alles schneller gehen, einfacher werden, weg damit! Und wenn man anfängt, konkret zu diskutieren, dann werden die Gegenargumente aufgebaut und dann ist es sehr, sehr schwer, die Linie durchzuhalten, die man ursprünglich eingeschlagen hat. Und das, was hier in diesem Gesetzentwurf steht – da sollten wir offen miteinander umgehen –, ist bereits ein Kompromiss und weitergehende Vorstellungen gab es sehr wohl.

Ein weiterer Gedanke, meine Damen und Herren, ist das Thema Testregion. Zunächst: Ich halte die Einrichtung einer solchen Testregion für etwas sehr Positives, für etwas sehr Unterstützenswertes. Natürlich kann ich nachvollziehen, wenn jemand sagt: Na, wenn wir das für eine Testregion beschließen, dann lasst es uns doch für das ganze Land beschließen. Richtig. Dort, wo dieses geht, dort, wo dieses möglich ist, und dort, wo wir die Folgen abschätzen können, folge ich dieser Argumentation. Ich glaube aber, dass wir uns aus den herkömmlichen Verfahrensweisen, die wir vor 30 oder vor 50 Jahren gehabt haben, ein bisschen lösen müssen und dass wir dazu kommen müssen, auch neue Wege zu gehen und neue Wege zu beschreiten. Und zu diesem Neue-WegeBeschreiten gehört für mich, dass man bestimmte Dinge, deren Folgen man nicht in letzter Konsequenz absehen kann, ganz einfach mal in bestimmten abgegrenzten Bereichen experimentell ausprobiert. Dazu gehört natürlich, dass man ein solches Ausprobieren am Ende auswertet und dass man dann die Entscheidung trifft, ob man es überall einführen kann oder ob dieses kontraproduktiv ist. Aber das Verfahren des Trail and Error, das halte ich allerdings für sinnvoll, und wir sollten es machen.

Also, meine Damen und Herren, ich glaube, dieser Gesetzentwurf wird uns vorwärts bringen. Ich bin überzeugt, wir werden ihn in den Ausschüssen sachlich diskutieren, so, wie wir bisher die Diskussion um die Regulierung sehr sachlich geführt haben. Kollege Ringguth hat darauf hingewiesen.

Allerdings, Herr Kollege, und das will ich hier nicht verschweigen, war ich dann auch ein wenig enttäuscht, als ich Ihre schriftliche Erklärung gegenüber der Presse gesehen habe, in der Sie dem Minister mangelnden Mut vorgeworfen haben. Ich glaube, das war nichts, was uns weitergebracht hat. Ich kann natürlich verstehen, dass man mehr Dynamik haben will, dass man mehr Ergebnisse haben will, aber wir sollten auch sehen, die Realität ist manchmal nicht so einfach, dass das so schnell geht. Und wenn Sie auf die zahlreichen Vorschläge zur Testregion hinweisen, dann kann ich nur sagen: Sie sagen 121:3. 121 Vorschläge, 3 stehen jetzt im Gesetz. Wenn ich Ihnen sage, dass von den 121 Vorschlägen nur 37 Landesrecht betreffen,