4. Es gibt noch eine Reihe von Reserven, die erschlossen und genutzt werden müssen, um die insgesamt guten Ergebnisse weiter zu verbessern.
5. Es wird vorgeschlagen, an den medizinischen Fakultäten in Rostock und Greifswald weitere Einrichtungen zu schließen beziehungsweise zu verkleinern, beziehungsweise zur Profilbildung zusammenzuführen, und das alles vor dem Hintergrund umfänglicher Untersuchungen dieser Kommission.
Ich denke, da haben die Gespräche mit beiden medizinischen Fakultäten – zumindest bisher in Rostock, die in Greifswald folgen noch – gezeigt, dass die beiden Gremien, auch die Klinikleitungen sehr an diesen Diskussionsprozessen interessiert sind.
Für bedenklich halte ich die Formulierung in der Begründung des Antrages, ich zitiere: „Es wird zudem festgestellt, dass sich die Gutachter der Landesregierung nicht persönlich vor Ort über die erfolgreiche Arbeit des Studienganges Zahnmedizin in Rostock informiert haben und damit keine objektive Einschätzungsmöglichkeit des Wirkens dieser traditionsreichen Einrichtung bestand.“ Ich frage Sie, meine Damen und Herren der CDU, da das schwarz auf weiß niedergeschrieben steht: Schätzen Sie das ein oder wollen Sie diese Einschätzung zuordnen? Ich halte es für einen wirklich komplizierten und fragwürdigen Stil, solche Unterstellungen in einem Begründungstext zu einem Landtagsantrag zu formulieren.
Es steht außer Frage, dass man sich fachlich und politisch mit den Aussagen von Gutachten kritisch auseinander setzen kann, aber die Art und Weise von personifizierten Zweifeln an der Objektivität von Gutachtern ist wohl in diesem Haus bisher einmalig. Sie sollten darüber nachdenken, meine Damen und Herren der Fraktion der CDU.
Aus den genannten Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, wollen aber im Rahmen der Diskussion über die Weiterentwicklung der Hochschulen im Lande gern dann, wenn die Eckpunkte vorliegen, über die besten
Strukturen und Hochschulentwicklungsbedingungen in diesem Lande gemeinsam mit Ihnen und den Hochschulen in den Dialog treten. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Fall Zahnmedizin an der Universität Rostock macht wieder einmal mehr deutlich, dass Sie nicht bereit sind, zu sinnvollen Entscheidungen aus der Vergangenheit zu stehen.
Es ist peinlich und unwürdig, dass diese heutige Debatte aufgrund der gemeinsamen Erklärung und eben nicht des Gutachtens des Ministers – und damit haben wir eine politische Aussage des Vorsitzenden der Strukturkommission Hochschulmedizin im Raum, welche übrigens nicht ein einziges Mal die Zahnmedizin in Rostock aufgesucht hat – geführt werden muss. Es ist peinlich und unwürdig deshalb, weil hier zwei Standorte gegeneinander ausgespielt werden,
(Beifall Wolfgang Riemann, CDU, und Bernd Schubert, CDU – Wolfgang Riemann, CDU: Richtig, so ist es.)
peinlich und unwürdig, weil die in Rostock geleistete kostendeckende Arbeit im Rahmen des Budgets der Medizinischen Fakultät, wie das auch vertraglich geregelt ist, in keiner Weise gewürdigt wird, peinlich und unwürdig nicht zuletzt, weil Sie sich noch vier Jahre nach der Entscheidung dieses Hohen Hauses als schlechte Verlierer erweisen. Es hat einen sehr faden Beigeschmack, wenn aus einem Papier der Strukturkommission zur Entwicklung der Hochschulmedizin, in dem einige einschneidende Veränderungen und Streichungen für unsere medizinischen Fakultäten vorgeschlagen werden, ausgerechnet die Zahnmedizin Rostock in die gemeinsame Erklärung des Ministers und des Vorsitzenden der Strukturkommission Eingang findet.
Meine Damen und Herren, auf der Landtagsdrucks a c h e 3/2561 vom 17.12.2001 finden Sie eine Chronologie zur Umsetzung des Landtagsbeschlusses auf Drucks a c h e 3/2208 „Wiedereinrichtung des Studienganges Zahnmedizin an der Universität Rostock“. Von Januar bis Dezember 2001 hat sich dieser Landtag zusammen mit der Universität Rostock in verschiedensten Konstellationen 38-mal mit dem Studiengang Zahnmedizin befasst. Am Ende dieses sicher langen Prozesses stand der Abschluss eines Vertrages zwischen Hochschule und Bildungsministerium. Dieser Vertrag hat nach meinem Kenntnisstand noch heute seine Gültigkeit. Allerdings gibt es einen Passus in diesem Vertrag, den die heutige Landesregierung gern loswerden möchte, nämlich, ich zitiere: „Die Landesregierung betrachtet die Wiedereinrichtung des Studienganges als hochschulautonome Maßnahme“. Meine Damen und Herren, auch heute steht der Studiengang Zahnmedizin für die Universität Rostock selbst nicht in Frage,
Solange das LHG seine Gültigkeit hat – und wir werden dafür kämpfen, dass dies so bleibt –, entscheiden die Hochschulen gemäß Paragraph 28 Absatz 4 Landeshochschulgesetz über die Einrichtung und Schließung von Studiengängen. Es ist bitter, dass wir aufgrund öffentlicher Äußerungen und Erklärungen des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur dieses Landes einen Antrag stellen müssen, der geltendes Landesrecht und die Einhaltung von abgeschlossenen Verträgen einfordert.
Aber wir haben als Landtag die Chance, ein klares Votum für den Studiengang Zahnmedizin an der Universität Rostock und damit für geltendes Landesrecht sowie bestehende Verträge zu geben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dass ich hier noch einmal zur Zahnmedizin Rostock reden muss, hätte ich mir im Traum nicht einfallen lassen. Im Traum nicht einfallen lassen hätte ich mir auch, was Sie, Herr Thomas, hier so über Frau Schnoor – entschuldigen Sie, wenn ich im Moment den Namen nach ihrer Eheschließung nicht drauf habe – so gesagt haben. Ich habe mich sehr gefreut, sie heute hier zu sehen, und habe mich auch kurz mit ihr unterhalten. Sie hat sehr lange Zeit immer daran gedacht, auch in ihren Reden dazu, dass sie 1996 für die Schließung der Zahnmedizin öffentlich aufgetreten war. Das hat sie nicht vergessen. Sie hat nicht danach gehandelt, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern. Das würde ich dann auch mal sagen. Ganz so eindeutig und klar war das mit der Haltung der CDU in den Jahren dann doch nicht.
Und, Herr Heydorn, die Durchdringungstiefe ist zumindest bei mir auch durch Ihren Beitrag leider nicht größer geworden. Es gibt solche Stapel von Papieren als Anhörungsdokumente, als Protestschreiben und was weiß ich nicht alles in den Archiven des Landtages zum Thema Zahnmedizin und ich habe keine Lust, wieder darauf einzugehen. Da ist viel gesagt zu großen und kleinen Einrichtungen. Da ist etwas gesagt zum Wissenschaftsrat und was weiß ich.
Das Ergebnis damals war ein Vertrag, ein Vertrag zwischen zwei juristischen Personen – der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und der Universität Rostock. Und dieser Vertrag legt ganz klar fest: Wenn die Zahnmedizin Rostock zwei Jahre nacheinander die Kostenneutralität nicht erreicht – und wir haben damals lange und erbittert darum gerungen, was Kostenneutralität ist, das ist genau definiert –, wird sie geschlossen. Ich will jetzt nicht auf 2002 eingehen, das hat noch spezifische Dinge. Für 2003 liegt das Zertifikat des Wirtschaftsprüfers vor. Nach meinen Informationen ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch für 2004 vorliegen wird, und dann sind die Dinge klar. Der Vertrag hat übrigens auch keine Kündigungsklausel.
Dass man aber darüber reden muss, hat natürlich noch einen weiteren Grund, nicht nur die Empfehlung der Kommission. Es gibt ein Schreiben des Bildungsministers vom 21.02.2005. Auch das hat hier in der letzten Landtagssitzung schon eine Rolle gespielt mit den Empfehlungen für die Strukturentscheidung. Dort steht drin, dass noch 2005 drei C-4-Professuren an der Zahnmedizin gestrichen werden sollen und in den folgenden Jahren weitere zwölf Stellen. Das steht in diesem Schreiben schwarz auf weiß. Insofern fände ich eine Bekräftigung der alten Beschlusslage und dass dieser Vertrag gilt und zu gelten hat, sinnvoll, denn ein solches Streichen der Stellen wäre diesmal nicht Wortbruch, sondern Vertragsbruch, und das sollten wir alle nicht wollen. Deshalb würde ich es, trotz mancher Ungereimtheiten im Antrag, da will ich gar nicht widersprechen, doch für sinnvoll halten, diese Sicht des Landtages noch einmal zu bekräftigen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1629. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1629 mit den Stimmen der CDU und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und PDS bei zwei Stimmenthaltungen abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktionen der PDS und SPD – Chancen der integrierten Versorgung stärker nutzen, Drucksache 4/1634.
Antrag der Fraktionen der PDS und SPD: Chancen der integrierten Versorgung stärker nutzen – Drucksache 4/1634 –
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der integrierten Versorgung greifen die Koalitionäre ein Thema der Gesundheitspolitik auf, dessen Entwicklung als die wohl größte Herausforderung des Versorgungssystems angesehen werden muss. Aus gegebenem Anlass möchte ich den SPD-Kollegen danken für die Impulse zu diesem Antrag.
Die Abschottung der Versorgungsbereiche im Gesundheitswesen ist historisch gewachsen und hat unweigerlich Versorgungsbrüche zur Folge. Vier Versorgungsbrüche möchte ich aufzeigen.
Es gibt Versorgungsbrüche bei der Inanspruchnahme ambulanter, hausärztlicher und ambulanter fachärztlicher Versorgung. Es gibt Versorgungsbrüche beim Übergang von ambulanter zu stationärer Versorgung und zurück sowie beim Übergang von akutmedizinischer zu rehabilitativer Versorgung und beim Zusammenwirken von Medizin, Pflege, Sozialarbeit und weiteren Berufsgruppen insgesamt. Diese Probleme sind seit langem bekannt. Der Sachverständigenrat der konzertierten Aktion im Gesund
Welche Folgen haben diese Versorgungsbrüche? Zum einen Diskontinuität in der Behandlung, des Weiteren Belastung des Patienten mit unnötiger Diagnostik, Unterbrechung der Therapie mit entsprechenden Wirkungsverlusten und nicht optimal aufeinander abgestimmten Behandlungen sowie unzureichende Nachsorge. Integrierte Versorgung ist zu all dem eine sinnvolle Alternative. Integrierte Versorgung ist die umfassende und koordinierte Bearbeitung aller Gesundheitsprobleme über den gesamten Versorgungsweg von der Prävention bis zum Nachsorgecheck.
Integrierte Versorgung wird aus gesellschaftlichen und ökonomischen Gründen immer notwendiger. Zwei Gründe möchte ich nennen. Zum einen begünstigt die fortschreitende Spezialisierung in der Medizin die Desintegration der Versorgung und somit die Verstärkung der Abschottung. Zum anderen geht der demographische Wandel – das hat ja heute mehrfach eine Rolle gespielt – einher mit einer erhöhten Anzahl multimorbider Menschen, also an mehreren Erkrankungen zugleich leidender Menschen. Somit wächst die Zahl der beteiligten Spezialisten. Integrierte Versorgung steuert solchen Abschottungs- und Vereinzelungstendenzen und durch Egoismen geprägten Versorgungsstrukturen entgegen.
Bemühungen, die integrierte Versorgung im Gesundheitswesen zu verankern, gibt es seit den frühen 90er Jahren. Verschiedene Modellversuche und Strukturverträge stießen immer wieder auf Hemmnisse. Das GKV-Modernisierungsgesetz berücksichtigt dies und schafft nunmehr den rechtlichen Rahmen. Es sorgt dafür, dass alle an der integrierten Versorgung Beteiligten, so sie sich vertraglich dazu verpflichten, gewinnen können. Die Kassen, die bislang Sorge hatten, mit speziellen Programmen so genannte schlechte Risiken wie ein Magnet anzuziehen, gewinnen nun durch Garantieerklärung der Leistungserbringer und Rabattierung ihrer Ausgaben. Die Krankenhäuser gewinnen durch optimierte Auslastungen. Die niedergelassenen Ärzte gewinnen durch Extravergütung. Vor allem gewinnen aber, und das, denke ich, liegt uns gemeinsam am Herzen, die Patientinnen und Patienten durch professionelle individuelle Behandlung, durch umfangreiche Information, verkürzte Wartezeiten, notwendige Verbringung ohne Umwege und letztlich durch finanzielle Anreize.
Vom Pressesprecher der AOK habe ich vorhin erfahren, dass ein entsprechender Versorgungsvertrag jetzt in Vorbereitung ist. Ein Versorgungsvertrag der BARMER zum Beispiel ist in der Region, aus der ich stamme, im Bereich Neubrandenburg, abgeschlossen worden. Hier gibt es ein Modellprojekt zwischen der BARMER, wie gesagt, und anderen Vertragspartnern zur Behandlung von Hüftgelenkbeschwerden. Dieser Vertrag besteht de facto aus vier Modulen und die Patientin und der Patient werden von einem Fallmanager durch diese Module geleitet. Er besteht erstens aus dem ambulanten Modul. Das reicht von der medizinischen Untersuchung bis zur sozialen Begleitindikation. Ich halte es für sehr wichtig, dass die soziale Komponente hier neben der medizinischen eine weitere Säule bildet. Das zweite ist das stationäre Modul, der eigentliche Kern der Behandlung, das dritte ist das Reha-Modul und das vierte das Nachsorgemodul, das die Rücküberweisung zum ambulanten Arzt bis zum Abschlusscheck umfasst.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, dass das GKV-Modernisierungsgesetz von SPD und PDS unterschiedlich bewertet und beurteilt wird. Die PDS sieht Ursachen für Hemmnisse, auf die die integrative Versorgung im stark am ökonomischen Wettbewerb ausgerichteten Gesundheitssystem stößt. Aber, das will ich hier vor allen Dingen herausstellen, SPD und PDS sind sich jedoch völlig einig in den Chancen, die die Patientinnen und Patienten haben, wenn sie an den Versorgungsverträgen für die integrierte Versorgung teilnehmen, und wir bitten deshalb gemeinsam um Zustimmung zu diesem Antrag. – Schönen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 60 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.