(Dr. Armin Jäger, CDU: Legen Sie es doch mal vor! – Harry Glawe, CDU: Das haben Sie jetzt festgelegt.)
Deswegen hat der Landtag am 12. Mai 2004 einen Beschluss mit klaren Vorgaben gefasst und Maßstäbe formuliert,
Es gilt für die Verwaltungsreform in Mecklenburg-Vorpommern das Prinzip der Einheit und Einräumigkeit der Verwaltung,
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, Deregulierung, deutliche Kostensenkung und für die Kreise,
dass sie verbunden mit einer umfangreichen Funktionalreform umfassende Planungs-, Entscheidungs-, Vollzugs- und Kontrollaufgaben in Zukunft wahrnehmen.
(Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Heiterkeit bei Dr. Ulrich Born, CDU – Rainer Prachtl, CDU: Das ist ein Wirrwarr! – Zuruf von Harry Glawe, CDU – Glocke der Vizepräsidentin)
An diesem Leitbild orientiert sich die Regierung bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes und bei der Auswertung der über 450 eingegangenen Stellungnahmen. Bei der Überarbeitung wird auch auf die Forderungen eingegangen, die in den Stellungnahmen erhoben wurden, nach einer weiterführenden Funktionalreform und einer vermehrten Aufgabenübertragung in den eigenen Wirkungskreis.
Jede Abkehr von diesem Leitbild birgt aber erhebliche und auch rechtliche Risiken in sich. Das weiß der Landkreistag, soweit ich ihn verstehe, sehr gut, denn dann müsste sich eine Kreisgebietsreform aus sich selber legitimieren und hätte keinen Bezug mehr zu den übrigen Verwaltungsebenen in Mecklenburg-Vorpommern. Und genau das wollen wir erreichen.
Meine Damen und Herren, ich habe bereits mehrfach gesagt, dass wir die Stellungnahmen, die eingegangen sind, insbesondere natürlich auch die der beiden kommunalen Landesverbände, ernst nehmen und den Gesetzentwurf deutlich überarbeiten.
(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Dr. Armin Jäger, CDU: Dann machen Sie das auch! Dann machen Sie das!)
Er wird mit anderen Worten nicht so in den Landtag eingebracht, wie er im November 2004 zur Anhörung gebracht wurde.
(Wolfgang Riemann, CDU: Dann müssen Sie aber eine neue Anhörung machen! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
Sinn und Zweck der Anhörung ist es ja nun einmal, dass die Landesregierung nach der Anhörung die Stellungnahmen aufgreift, um sie in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen.
Herr Dr. Born, ich komme zu drei Komplexen, die wir bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes schwerpunktmäßig berücksichtigen:
Erstens die Finanzfragen. Mein Ministerium hat ein umfangreiches wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das demnächst vorliegen wird, welches den Handlungsbedarf und die Einsparvolumina der Reform auf den Ebenen ermittelt.
Die Analyse, Herr Dr. Born, die meine eigenen Beamten gemacht haben, wird offenbar bezweifelt. Wir hatten gesagt, auf der kreislichen Ebene allein sind Einsparungen je nach Umfang der Reform von 70 bis 90 Millionen Euro möglich.
(Harry Glawe, CDU: Sie rotieren ja auch alle Beamten jetzt hin und her! – Zuruf von Dr. Armin Jäger, CDU)
(Wolfgang Riemann, CDU: Von Herrn Mutius, von Herrn Mutius. Das war völlig unabhängig. – Zurufe von Egbert Liskow, CDU, und Wolf-Dieter Ringguth, CDU)
Außerdem werden wir, was die zukünftigen Finanzbeziehungen nach 2009 betrifft – also nach Eintritt in die neue Verwaltungsstruktur –, die Hinweise des Städte- und Gemeindetages sehr ernst nehmen.
Der Städte- und Gemeindetag schlägt für den Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen ein so genanntes 2-Quellen-Modell vor, bei dem der übertragene Wirkungsbereich gesondert ausgewiesen wird. Das schafft mehr Transparenz, meine Damen und Herren, und daran wird gearbeitet.
Außerdem werden wir ein Gutachten der KGSt unterstützen, welches anhand eines zukünftigen Kreises einen Musterstellenplan erarbeitet.
Hinsichtlich der Konnexitätsfragen zur Funktionalreform I werden wir den Kabinettsbeschluss vom 28. Januar 2005 umsetzen.
Die Ermittlung des für die Aufgabenerledigung notwendigen Personals, wie es in dem Verwaltungsmodernisierungsgesetzentwurf heißt, ist inzwischen – das war im November noch nicht möglich – aufgabenspezifisch möglich. Die Vorschläge zur Effizienzrendite sind ebenfalls weiterentwickelt worden. Wir gehen davon aus, dass wegen des Rückgangs der Einwohnerzahlen in Mecklenburg-Vorpommern ein Rückgang der Finanzzuweisungen um 0,7 Prozent jährlich erfolgt. Der notwendige Einspareffekt durch die Aufgabenbündelung wird bei 0,5 Prozent pro Jahr für eine Laufzeit von zehn Jahren bei den FAGZuweisungen berücksichtigt. Darin schreiben wir die Effizienzrenditeregelung fort und übernehmen hier auch Überlegungen aus den Stellungnahmen.
Ich komme zu einem zweiten Komplex, der auch eine sehr starke Rolle in den Stellungnahmen spielt, die eingegangen sind, zu den Personalüberleitungsfragen. Dabei handelt es sich um folgende vier Fallgruppen: