zahlreichen Stellungnahmen. Stellung genommen haben Vereine, Verbände, Institutionen, Dienststellen und auch Einzelpersonen. Das Fazit unterm Strich: Das Gesetzesvorhaben ist gelungen. Uns liegt ein modernes, übersichtliches und auf das Wesentliche beschränkte Gesetz im Entwurf vor, über das wir heute endabstimmen wollen. Der Minister hat auch bereits darauf hingewiesen, dieses handwerklich gut gemachte Gesetz vereinigt in wenigen Paragraphen den heute notwendigen Regelungsumfang der beiden noch geltenden eingangs erwähnten Gesetze.
Auf dem Weg bis heute sind natürlich auch einige Konfliktpunkte aufgetreten, über die wir – wir haben es bei Frau Holznagel gehört – im Vorfeld schon heftig debattiert haben. In erster Linie, und das haben wir auch schon genannt, gibt es eine große Auseinandersetzung Fischereischein, Touristenfischereischein oder nicht. Was ist hier richtig? Wer hat da nun Recht? Vielleicht kann man diese Frage auch erst beantworten, wenn wir den Großversuch gestartet haben, um hier ein endgültiges Urteil zu fällen. Ich möchte hier auch nichts gegen die Qualität und Bedeutung von festen Vorurteilen sagen, die es bei den Befürwortern genauso wie bei den Ablehnern des Touristenfischereischeines zu geben scheint.
Welche Hauptargumente gab es in der Anhörung und im Erarbeitungsprozess im Landwirtschaftsausschuss? Zuerst beginne ich einmal mit den Argumenten für den Touristenfischereischein. In unserem landschaftlich sehr schönen Land, das wissen wir alle selber, haben wir ein unglaubliches touristisches Entwicklungspotential. Und damit wir hier nicht nur Masse, sondern auch Klasse machen, ist dieser Touristenfischereischein einfach ein zusätzliches Angebot und als Touristiker erkenne ich das auch so an.
Und das Spannende an diesem zusätzlichen Angebot ist, dass wir hier das erste Mal die Möglichkeit haben, ein Rezept auszuprobieren, das uns nicht mehr kostet als eine einfache Regelung im Gesetz. Und dazu tun wir einfach noch ein bisschen guten Willen aller Beteiligten und versuchen, es einmal unvoreingenommen zu testen.
Es gibt natürlich auch Ablehner dieses Touristenfischereischeines. Ich gehe einfach davon aus, dass Sie letztendlich sehr verantwortungsbewusst an diese Ablehnung herangehen und auch die Argumente wählen. Wir haben Sie von Frau Holznagel ja letztendlich gehört. Aber unter dem Strich gehört es für den verantwortungsvollen Politiker dazu, sich möglichst klar zu entscheiden, entweder mit Ja oder mit Nein. Und so haben wir uns entschieden, denn wir haben zum Beispiel einige Anregungen der Anhörung mit aufgenommen.
Unter anderem ist jetzt neu geregelt, dass dieser, bisher habe ich immer Touristenfischereischein gesagt, gar kein Touristenfischereischein bleiben wird, sondern dass er letztendlich ein Schnupperangelschein für alle wird, die ihn kaufen möchten, für die Touristen genauso wie für die so genannten Landeskinder. Somit haben wir einen Schnupperangelschein und die Gleichbehandlung ist letztendlich hergestellt. Als Weiteres haben wir die Gel
tungsdauer dieses Schnupperangelscheines auf 28 Tage, die natürlich hintereinander liegen, diese 28 Tage, und natürlich auch auf Mecklenburg-Vorpommern begrenzt.
Genau wie der Minister es hier beschrieben hat, gehen wir davon aus, dass doch einige, die schnuppern möchten, ob sie denn angeln möchten, sich einfach einmal in dieses Metier hineinangeln, feststellen, sie möchten einen Angelschein machen, auch die große Prüfung ablegen und alles, was dann dazugehört. Auf Dauer würde es für jeden zu teuer werden, immer wieder diesen Schnupperangelschein zu erwerben.
Als dritten wichtigen Punkt haben wir jetzt die oberste Fischereibehörde in die Pflicht genommen, dass die entsprechenden Festlegungen zur Einführung des, das sage ich jetzt wieder bewusst, Schnupperangelscheins auch wirklich aufgenommen und umgesetzt werden. Ein Kann für so einen Touristenangelschein stand schon im alten Gesetz. Wir möchten es jetzt wissen und auch konkret durchgeführt haben.
Eine weitere Diskussion war immer, begrenzen wir diesen Paragraphen 10. Da sind wir aber letztendlich – also der Paragraph 10 beinhaltet gerade diesen Touristenangelschein – im Rahmen der Diskussion zu der Erkenntnis gekommen, dass wir als Parlamentarier jederzeit die Möglichkeit haben, jedes Gesetz, von dem wir es für nötig halten, an uns zu ziehen und es zu ändern, und wenn es nicht nötig ist, kann es weiterlaufen. Diese Kompetenz haben wir Parlamentarier und mit dieser Kompetenz werden wir natürlich auch das neue Gesetz und auch diesen Paragraphen 10 begleiten. Deshalb haben wir uns gesagt, wir müssen nicht eine zeitliche Begrenzung dieses Paragraphen zum Beispiel auf drei Jahre festlegen. Stellen wir vorher fest, das ist kontraproduktiv, was hier beschlossen wurde, können wir ihn auch vorher außer Kraft setzen. Stellen wir fest, es läuft wunderbar, gibt es überhaupt keinen Grund, diesen Paragraphen nach drei Jahren einfach noch einmal anzupassen.
Insofern freue ich mich, dass uns dieses Gesetz hier vorliegt. Ich bitte jetzt ganz einfach darum, dass alle ihre Zustimmung zu diesem Gesetz geben. Ich versichere allen Zweiflern, dass wir auf jeden Fall im Landwirtschaftsausschuss das Gesetz sehr aufmerksam begleiten und seine Auswirkungen sehr aufmerksam betrachten werden. Ich hoffe, dass wir den Zweiflern nicht nur den Wind aus den Segeln nehmen können,
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Monegel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf liefert die Landesregierung eine gute Arbeit ab. Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass es uns gelungen ist, auch auf dem Beratungswege pünktlich zu Saisonbeginn das neue Fischereigesetz für Mecklenburg-Vorpommern in Zweiter Lesung auf die Tagesordnung zu setzen.
Vorgelegt wird ein Gesetz, von dem Fischer und Angler in Anhörungen und zahlreichen Diskussionen in den Frak
tionen gesagt haben, dass sie damit im Großen und Ganzen gut leben können. Es berücksichtigt Veränderungen und im Laufe der Jahre aufgetretene Probleme bei der Umsetzung bereits vorhandenen Rechts. Erarbeitet wurde nicht nur eine Novellierung bestehenden Rechts, sondern zur Abstimmung steht heute ein neues Gesetzeswerk mit neuer Systematik unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Umgang mit der bisherigen Rechtsauffassung. Von ehemals 44 Paragraphen, das wurde schon gesagt, sind 27 übrig geblieben. Dazu hier einige Anmerkungen, die meines Erachtens auch noch zu kurz gekommen sind in der Debatte:
Für sehr positiv halte ich die Regelung, dass Behinderte und kranke Menschen keinen Fischereischein benötigen, sie aber trotzdem in Begleitung eines geschulten Anglers angeln dürfen. Angelveranstaltungen sind nur bei nachfolgender sinnvoller Verwertung der Fische zulässig. Auch das ist eine Neuerung. Durchgesetzt haben sich die Erlaubnis der Köderfischsenke und die Einbeziehung der Elektrofischerei. Eine neue Zugangsregelung an die Gewässer jetzt auch über Campingplätze wird dazu beitragen, alte Ärgernisse aus der Welt zu schaffen. Neben Vorschriften zur Erhaltung und Stärkung des Wirtschaftszweiges Fischerei und Angelei betont das Gesetz den Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt in den Lebensräumen von Tieren, insbesondere der Fischbestände und der Pflanzen in den Küsten und Binnengewässern. Festlegungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Tierschutzgesetzes sind berücksichtigt worden.
Für sinnvoll halten wir auch die Festlegung in Paragraph 19, wonach bei Anlagen zur Wasserentnahme, Wasserregulierung oder Wasserkraftnutzung auf Kosten des Betreibers geeignete Vorrichtungen nach dem neuesten Stand der Technik zu installieren sind, die das verlustreiche Einbringen von Fischen verhindern sollen.
Ab wann für Kinder ein Fischereischein erforderlich ist, darüber ist seit dem Fischereigesetz von 1992 an hin und her debattiert worden. Ich kann hier sagen, die Fraktion der SPD begrüßt es ausdrücklich, dass im Gesetz nunmehr der Erwerb des Fischereischeines für Kinder ab zehn Jahre festgeschrieben worden ist.
Ich habe das heute Morgen in der Aktuellen Stunde schon betont, auch unter dem Thema Gleichstellung. Das frühzeitige Einbeziehen der Kinder und Jugendlichen in das Vereinsleben, die Erziehung zum verantwortungsvollen Handeln an den Gewässern und im Umgang mit den darin lebenden Organismen trägt im hohen Maße zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei. Wir haben heute Morgen schon die Erfahrungen von Herrn Hamann bei Sternberg gehört, die besagen, dass es gerade dieser Zeitraum ist, in dem Kinder für das Angeln begeistert werden können und auch den Grundstein für ihr späteres Hobby legen. Der Landesanglerverband Mecklenburg
Vorpommern leistet in der Mehrzahl seiner Vereine eine vorbildliche Jugendarbeit. Das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich erwähnen.
Im allgemeinen Freudenbecher befinden sich leider auch einige Wermutstropfen. Aus Sicht der SPD war es wohl richtig, um die Einführung eines Touristenfischereischeines die Argumente des Für und Wider auszutauschen. Diese Diskussion aber beinahe zu einem Schwerpunkt werden zu lassen, denke ich, war unangemessen überhöht. In unserem vom Tourismus abhängigen Land ist die heutige Sicht zum Tourismusangeln eine andere als vor zehn Jahren. Wir haben gefestigte Verbände von Fischern und Anglern. Der Landesanglerverband in M-V ist ein anerkannter Naturschutzverband mit hohem Verantwortungsbewusstsein für die Pflege der Gewässer und das Verhalten an den Gewässern.
Ich sprach eben auch von Veränderungen der Haltung im Laufe der Zeit. Dass Sie, meine Damen und Herren der CDU, die unter der Regierung von Herrn Seite den Touristenfischereischein überhaupt erst erfunden haben, heute am längsten dagegen opponieren und immer wieder neue Probleme sehen, verwundert doch einigermaßen.
Aber, Frau Holznagel, Sie haben sehr wortreich Ihre Argumente vorgetragen. Ich meine, man sollte auch erwähnen, dass Ihr Änderungsantrag kein Änderungsantrag der CDU-Fraktion insgesamt ist – auch das habe ich zur Kenntnis genommen –, sondern von zehn Mitgliedern Ihrer Fraktion, die ja 25 Mitglieder hat, getragen wird. Zum anderen lese ich heute gerade im „Medienspiegel“ die Überschrift „CDU schlägt Angeln auf Kuttern ohne Schein vor“. Ich möchte es nicht kommentieren, aber ich sehe, auch hier scheint es so eine einheitliche Meinung wohl nicht zu geben.
Zum Schluss einer langen und unter dem Strich fruchtbaren Diskussion in den Ausschüssen reichte Ihnen bei der Gestattung eines Touristenfischereischeins die Wahrung des Tierschutzes am Ende immer noch nicht aus. Das haben Sie ja heute wieder betont. Liebe Kollegen der CDU-Fraktion, lassen Sie es mich auch ein bisschen flapsig sagen: Ich glaube, wenn die Fische wüssten, wie sehr Sie sich um sie sorgen
und ihnen Schutz angedeihen wollten, sie würden vor Freude auf ihren Schwanzflossen tanzen und auf andere, glaube ich, schnöde herabsehen.
Ich hoffe deswegen, dass sich der Wirbel um diesen Touristenfischereischein auch sehr bald legen wird. Ich denke, nach zwei Jahren oder auch vorher werden wir klüger sein und vielleicht wissen, ob die nach der Behandlung in den Ausschüssen eingezogenen Regelungen im Paragraphen 10 gegriffen haben. Es wäre ebenso wünschenswert, wenn seitens des Tourismusverbandes bald geeignete Vorschläge für die Ausgestaltung der nunmehr vorhandenen Rahmenbedingungen gemacht würden. Die Küstenfischerei, die Binnenfischerei im Haupt- und Nebenerwerb und das Angeln sind nach Auffassung der SPD in unserem Bundesland mit seiner ausgeprägten Seenund Küstenlandschaft wichtige Wirtschaftsfaktoren. Das
nun hier zur Abstimmung stehende Gesetz kann dazu beitragen, Wirtschaftskraft und Umweltschutz in unserem Land auch weiterhin nachhaltig zu fördern. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt ums Wort gebeten für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Brick. Bitte schön, Herr Abgeordneter.