bei Ihnen kann man die Hoffnung haben, weil Sie so alt ja noch nicht sind, in der Politik meine ich damit, dass Sie auch noch anderen Sinnes werden.
Aber es hat so seine Kinken, das haben Sie ja nun in der Auseinandersetzung oder in der Aussprache gemerkt. Eins ist dieses Gesetz aber nicht, wie es hier von einigen dargestellt wurde: Schnuppergesetz und Probiergesetz.
Ein Gesetz ist ein Gesetz und danach müssen wir handeln, wie schwer wir uns auch in der Vergangenheit getan haben, Gesetze zu ändern, das, denke ich, ist klar.
Ich möchte auf einen Aspekt noch in aller Deutlichkeit eingehen. Sie werden mir sicher alle Recht geben, Bundesrecht bricht Landesrecht, aber nicht umgekehrt. Und das tun wir. Wir rufen mit diesem Gesetz dazu auf, dass wir Bundesrahmengesetze brechen in Bezug auf den Tierschutz, in Bezug auf Schlachtgesetze und Schlachtverordnungen. Und jetzt kommt dazu – das ist gerade durch den Bundestag gegangen –, es kann hier durchaus auch das neue Diskriminierungsgesetz mit herangezogen werden. Ich bin der Meinung, dass die, die sich der Mühe unterziehen, einen Fischereischein machen zu müssen, um angeln zu gehen, sich den anderen gegenüber, die es so im Vorbeigehen machen, wenn überhaupt, diskriminiert fühlen. Mit dem gleichen Atemzug wollen die Koali
Das ist doch irgendwie ein bisschen verwunderlich. Im Übrigen ist vieles ungeregelt, was die Kosten angeht. Aber lassen wir einmal das Guiding weg und das freie Kutterangeln auch.
(Heiterkeit bei Hannelore Monegel, SPD – Dr. Till Backhaus, SPD: Jetzt wird er lang- sam wieder ehrlich und realistisch. Alles andere ist Quatsch!)
Nehmen wir einmal eine vierköpfige Familie, die kommt hier nach Mecklenburg-Vorpommern und jeder muss einen Crashschein haben, sagen wir einmal, für 30 Euro, das sind 120 Euro, dann braucht man noch eine Angelberechtigung,
das sind auch noch einmal 120 Euro, das macht schon 240 Euro, dann noch zwei Reviere von Fischereiberechtigten, dann kommt noch einmal ein Drittel dazu...
Ja, Frau Monegel, Sie haben gesagt, der Wirbel wird sich bald legen. Ich bin ganz Ihrer Meinung, aber andersherum läuft sich die Sache tot. Damit tun wir den Leuten keinen Gefallen. Im Übrigen wehre ich mich ausdrücklich dagegen, dass wir uns immer wieder, um welchen Preis auch immer, zum Onkel-Aldi-Land machen. – Vielen Dank.
Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Backhaus für die Fraktion der SPD. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ja, ich muss das noch einmal auf den Punkt bringen. Ich sage noch einmal ausdrücklich, dieser zeitweilige Fischereischein wird mit bestimmten Bedingungen verknüpft werden. Herr Brick, das wissen Sie, das ist im Ausschuss besprochen worden, nur sind Sie ein paar Mal nicht da gewesen. Ich kann das hier nur noch einmal betonen, der Fischereischein wird bestimmte Bedingungen zu erfüllen haben, und zwar genau das, was den Tierschutz, die Gewässerbesonderheiten und die Kreatur anbetrifft. Ich sage noch einmal ausdrücklich, dieses...
(Martin Brick, CDU: Was die Schonzei- ten und das Mindestmaß anbetrifft. – Angelika Gramkow, PDS: Das kann ich doch auch regeln.)
... werden wir aus dem, was wir in der Verordnung und in der weiteren Umsetzung darstellen, deutlich machen.
Was die EU-Schlachtverordnung anbetrifft, genau das, was Sie hier mit Ihrem CDU-Antrag andeuten, läuft dem schlicht und ergreifend zuwider. Wer ist denn jetzt gleich? Für 20, für 30, für 50, für 300 Mann oder wofür soll das sein?
Und deswegen sage ich noch einmal, die geführte Angelaktivität, und zwar das Kutterangeln – ich habe darauf schon hingewiesen, ich bin mit dem Präsidenten selber jetzt vor kurzem einmal zu einer geführten Angeltour gewesen –, bietet doch wunderbare Möglichkeiten, die Gewässer hier kennen zu lernen oder auf die Besonderheiten einzugehen.
Und was die EU-Schlachtverordnung anbelangt, das sage ich noch einmal ausdrücklich, dazu wird es ganz klare Hinweise geben. Bei dem Vorschlag, den Sie unterbreiten, sind noch nicht einmal Ordnungswidrigkeiten oder solche Hinweise mit aufgenommen worden. Ich habe ausdrücklich gesagt, dann hätte der Paragraph 27 angepasst werden müssen. Dieses ganze Vorhaben ist von Ihrer Seite viel zu kurz gesprungen. Da hätte man eher anfangen müssen! Ich biete Ihnen ausdrücklich an, dass wir im Rahmen der Verordnung auch darüber reden werden. Und diese Verordnung wird natürlich auch mit dem Landesanglerverband besprochen werden, das ist doch gar keine Frage. Unterm Strich – ich sehe die rote Lampe –
nehme ich natürlich auch zur Kenntnis, ob es in der Jagd so ist oder ob es in der Fischerei so ist, es gibt natürlich gewisse Diskussionen darüber, wer eigentlich ein gewisses Recht hat, hier überhaupt zu angeln. Abschließend sage ich noch einmal, wir gehen hier mit Landeseigentum um und Eigentum verpflichtet.
Und dass wir in dem Zusammenhang auch Einnahmen erzielen müssen, das ist klar. Ich gehe aber davon aus, dass wir hier mit dem Landesanglerverband eine vernünftige Lösung im Konsens erreichen werden. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Fischereigesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf der Drucksache 4/1444. Der Landwirtschaftsausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1578 anzunehmen.
Ich rufe auf den Paragraphen 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses auf der Drucksache 4/1578. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Paragraph 1 entsprechend der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses einstimmig angenommen.
Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1594 vor, soweit er den Paragraphen 2 betrifft. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 2 betrifft, abstimmen. Wer diesem Änderungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag, soweit er den Paragraphen 2 betrifft, bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU und Gegenstimmen durch die Fraktionen der SPD und PDS sowie jeweils einer Stimmenthaltung aus den Fraktionen der PDS und CDU abgelehnt.