Protocol of the Session on March 9, 2005

Im Übrigen kann ich nur davor warnen, einem Guiding, so, wie Sie das hier in Ihrem Änderungsantrag darstellen, also einem geführten Angelprozess, hier die Verantwortung zu übertragen. Jeder mündige Bürger ab 18 hat die volle Verantwortung. Ich kann die Absicht auch so nicht erkennen, aber das Chaos, was Sie gegebenenfalls mit

diesem Antrag anrichten würden, lautet ja nicht anders, als dass Sie sich vorstellen, an ein Gewässer kommt ein ehrenamtlicher Gewässerwart und überprüft, ob derjenige einen gültigen Fischereischein hat oder nicht. Und nach Ihrer Variante würde es heißen, dass derjenige, der dort eben ohne Fischereischein steht, nach diesem geführten Angelprozess wahrscheinlich sagt, mein Nachbar ist derjenige, der mich führt. Können Sie sich vorstellen, was das für die ehrenamtliche Fischereiaufsicht für ein Chaos ergibt und was das für einen bürokratischen Aufwand ergeben würde?!

Und im Übrigen geht aus einigen Stellungnahmen, auch das will ich ansprechen, Ihrer Kolleginnen und Kollegen aus dem CDU-Bereich hervor, dass man eigentlich der Auffassung ist, den Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern ganz und gar abzuschaffen. Ich kann nur sagen, und das habe ich auch auf der Binnenfischereitagung gesagt: Wenn man den Fischereischein in MecklenburgVorpommern ganz und gar abschaffen will, dann macht man einen sehr agilen und im Sinne des gemeinwohlorientierten und anerkannten Naturschutzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern tätigen Verband, nämlich den Landesanglerverband, schlicht und ergreifend kaputt. Das kann man nicht wollen. Das können Sie nicht wollen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich sage ausdrücklich, das können Sie nicht wollen und das wollen wir ausdrücklich auch nicht.

(Renate Holznagel, CDU: Das hat doch keiner gesagt!)

Deswegen sage ich nochmals, dass solche Angel-Guidings, wie das ja auf Neudeutsch heißt, natürlich den Neuanglern zeigen können, wie es geht und wo man Fische angeln kann. Das ist heute schon nach dem Gesetz möglich und diese Möglichkeit werden wir auch eröffnen. Und dass gerade gezielte und geführte Angelaktivitäten dem Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern weiterhelfen können, habe ich deutlich gemacht.

Gestatten Sie mir, noch auf eine Änderung einzugehen, die sich aus dem Verfahren der parlamentarischen Beratung ergibt. So halten wir es gemeinsam für notwendig, eben den zeitweilig befristeten Angelschein auf 28 Tage zu begrenzen. Da hätten wir angesichts dieser grundsätzlichen Neuerungen in einer Verordnung mehr Raum und gegebenenfalls natürlich auch die notwendige Flexibilität gehabt. Allerdings habe ich ein grundsätzliches Verständnis dafür, dass Sie, meine Damen und Herren, Regelungen treffen wollen, die jede künftige Regierung daran gebunden hält, und dass die Sache eindeutig geregelt wird. Und so verstehe ich auch die aus Ihren Reihen initiierte Soll-Vorschrift. Danach ist natürlich diese Rechtsvorschrift zu schaffen, das ist vollkommen klar, die Ausnahmen von der regulären Fischereischeinpflicht zu regeln und zu erlassen. Das heißt, hier wird es eine verbindliche Aussage geben.

Ich komme zum Schluss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin mir sicher, dieser Entwurf ist gut und damit wird sich dieses Gesetz hoffentlich auch bewähren. Das Ergebnis ist insgesamt rund und kann sich sehen lassen. Daran haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen hohen Anteil und ebenso, wie ich schon betont habe, die Fachverbände, die von Anfang an umfassend einbezogen waren. Sicherlich konnte niemand erwar

ten, dass wir alles allen recht machen, aber wir glauben, dass damit ein vernünftiger Kompromiss auf den Tisch gelegt worden ist. Ich freue mich daher heute ausdrücklich, die Empfehlung geben zu können, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, und zwar mit dem Ziel, dieses so schnell wie möglich dann auch in die Praxis einfließen zu lassen. Ich möchte abschließend noch mal deutlich machen: Uns muss es gemeinsam darum gehen, innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Fischerei und die Angelei als einen strukturbestimmenden Zweig erhalten zu können und damit auch dieses Eldorado weiterzuentwickeln. Insofern wünsche ich ein kräftiges Petri Heil!

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Gemäß Paragraph 85 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung hat die CDU-Fraktion damit sechs Minuten mehr Redezeit.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der CDU die Abgeordnete und Vizepräsidentin Frau Holznagel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Danke schön, Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Herr Minister, vielleicht gleich vorneweg, damit das auch noch einmal in diesem Hohen Hause deutlich wird: Die CDU-Fraktion will den Fischereischein nicht abschaffen und hat auch dergleichen nicht gesagt!

(Volker Schlotmann, SPD: Hat er auch nicht gesagt. – Zuruf von Angelika Gramkow, PDS)

Ich habe das schon einmal auf dem Binnenfischereitag gesagt.

(Volker Schlotmann, SPD: Er hat gesagt, CDU-Mitglieder, nicht Fraktion.)

Wir haben auch keine Intentionen dafür und deswegen habe ich das gleich noch einmal vorweggesagt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von Volker Schlotmann, SPD)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat diesem Hohen Hause dieses Ablösegesetz für das Fischereischein- und Fischereigesetz des Landes MecklenburgVorpommern vorgelegt. Wir haben uns mit diesem Gesetzentwurf im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und in den Ausschüssen befasst. Ich hoffe, liebe Kollegen, dass Sie die nachgereichte Stellungnahme des BUND per E-Mail auch noch gelesen haben. Ich sage das hier noch einmal ganz deutlich, denn gerade nach dieser Anhörung ist die Diskussion sehr wichtig gewesen, es sind viele sachkundige Dinge in dieser Anhörung zutage gekommen, viel mehr, als ich und auch meine Fraktionsmitglieder erwartet haben. Und deswegen, denke ich, war das eine ganz wichtige Anhörung.

Heute liegt nunmehr die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zur abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes vor. Ich möchte hier gleich sagen, dass wesentliche Aussagen der Anzuhörenden und auch Anträge meiner Fraktion keinen Eingang in diese Empfehlung fanden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die wesent

lichen Knackpunkte des Gesetzentwurfes in der Herabsetzung des Mindestalters für die Ausübung der Fischerei auf zehn Jahren und ganz besonders der Einführung des so genannten Touristenfischereischeines lagen. Weitere Schwerpunkte lagen nach Auffassung meiner Fraktion in der Regelung der Fischerei in Nationalparken, Naturschutzgebieten und den umfänglichen Verordnungsermächtigungen für die oberste Fischereibehörde.

Zu allen Problemen hat meine Fraktion im Rahmen der Beratung des Landwirtschaftsausschusses entsprechende Anträge gestellt. Diese wurden leider trotz gegenteiliger Zusagen zu einigen Anträgen der Vertreter der Koalitionsfraktionen im Landwirtschaftsausschuss abgelehnt. Auch dies, meine Damen und Herren, ist eine Frage des parlamentarischen Miteinanders. Aus diesem Grunde räumen wir Ihnen heute noch einmal die Chance ein, den Belangen des Tierschutzrechtes und des Gleichheitsgrundsatzes im künftigen Fischereigesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern gerecht zu werden. Wir haben deswegen noch einmal Änderungsanträge hier im Landtag gestellt, die Ihnen ja vorliegen. Gerade mit der in Paragraph 10 Absatz 1 Punkt 2 beabsichtigten Einführung des Tourismusfischereischeines wird es weder den von der Landesregierung gepriesenen Abbau der Bürokratie noch einen großen Aufschwung des Tourismus in unserem Land geben. Denn für Schnupperangebote des Tourismusfischereischeins sind uns die Kosten noch nicht bekannt. Wir wissen auch noch nicht, wie es sich gestalten wird. Und deswegen, denke ich, ist auch deutlich zu sagen, dass wir in dieser Hinsicht den großen Aufschwung nicht sehen.

Vielmehr wird die Einführung des Tourismusfischereischeines in der beabsichtigten Form zu Lasten der derzeitigen Rechtssicherheit und des Tierschutzes gehen. Das muss man deutlich sagen, das ist auch in der Anhörung deutlich geworden. So wird die beabsichtigte Regelung weder der Tierschutzschlachtverordnung noch dem Tierschutzgesetz gerecht. Im Tierschutzgesetz Paragraph 4 Absatz 1 Satz 3 ist allerdings eindeutlich normiert, dass der, der Fische betäubt, schlachtet oder tötet, über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen muss.

(Angelika Peters, SPD: Ist nur einer von zwanzig.)

Mit der Übergabe einer Broschüre, wie es sich das Ministerium vorstellt, soll dies dann möglich sein. Und das ist für mich eine wichtige Fragestellung, ob es damit zu erreichen ist.

(Zuruf von der CDU: Richtig.)

Würde man diese Systematik fortführen, so könnten künftig auch Waffenschein, Führerschein und Jagdschein durch die Inbesitznahme einer Broschüre von 28 Tagen für Touristen erteilt werden. Meine Damen und Herren, das ist sicherlich für Sie jetzt etwas überspitzt, aber ich sage das so zugespitzt, um es noch einmal deutlich zu machen. Auch unter diesem Aspekt wird kaum ein Angler die neuen Regelungen zum Wettkampfangeln verstehen und werden diese keine Akzeptanz finden, meine Damen und Herren.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da sich meine Fraktion jedoch den grundsätzlichen Anliegen der Tourismuswirtschaft und des Tourismusverbandes nicht entgegenstellt, haben einige Abgeordnete eine Regelung im Paragraphen 2 des Gesetzentwurfes vorgeschlagen.

Diese ermöglicht den Touristen, aber auch den Einwohnern unseres Landes, das Angeln ohne Fischereischein. Dieser Weg ist letztlich nur konsequent. Mit dem vorgeschlagenen geführten Angeln, dem so genannten Guiding, wird dem Tierschutzrecht und dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz Genüge getan.

Meine Damen und Herren, ich möchte wirklich noch einmal dafür werben, es auch ins Gesetz zu schreiben, Herr Minister, denn das, finde ich, ist das Wichtigste. Wir wissen selber, dass es gar nicht so einfach ist, das umzusetzen. Ich glaube doch, dass es hier eine ganz wichtige Form ist, die in unserem Land Eingang finden sollte, damit die Touristen wirklich Freude daran haben und die Liebe des Angelns erfahren können, auch durch den Führer, der sie führt, die Gewässer kennen lernen und die Möglichkeiten, die damit verbunden sind. Ich sehe das für ganz wichtig an und möchte noch einmal dafür werben.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass die in den vorliegenden Änderungsanträgen aufgeführten Regelungen erstens dem Tierschutzrecht und dem Gleichheitsgrundsatz gemäß Grundgesetz gerecht werden, zweitens den Touristen das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen und drittens Einnahmemöglichkeiten für Angelverbände, Hoteliers und Fischer durch das so genannte Guiding erschließen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, darüber nachzudenken! Das Wichtigste ist, mit den Verordnungen, wie der Minister es hier vorgetragen hat, legen wir es auch in die Hand des Ministers.

(Zuruf von Angelika Peters, SPD)

Meine Damen und Herren, ein weiterer Diskussionspunkt im Rahmen der Beratung des Gesetzentwurfes waren die Regelungen des Paragraphen 13 „Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten“. Leider fehlt hierzu in der Beschlussempfehlung des Landwirtschaftsausschusses jeglicher Hinweis. Meine Fraktion hat sich dafür eingesetzt, dass im Absatz 2 die derzeitige Einvernehmensregelung durch eine Benehmensregelung ersetzt wird. Wir können nicht erkennen, dass die oberste Fischereibehörde nicht in der Lage ist, die Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten allein durch Rechtsverordnung zu regeln. Sollte hier das Einvernehmen des Umweltressorts notwendig sein, dann ist das, denke ich, schon ein Armutszeugnis für diese Landesregierung. Ein Benehmen, wie es sonst im Gesetz vorgesehen ist, würde hier wirklich ausreichen.

Wenn sich auch die Landesregierung bereits in der Drucksache 4/1444 bescheinigt, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Musterbeispiel für die Deregulierung ist, so wäre gerade hier ein Ansatzpunkt gewesen, diesem Anspruch gerecht zu werden. Leider haben auch hier die Koalitionäre die Chance einer Deregulierung versäumt und gegen den Antrag meiner Fraktion gestimmt. Stattdessen wurde die in Paragraph 10 des Gesetzentwurfes enthaltene Kann-Regelung in eine Muss-Regelung geändert, die wesentlichen Änderungen bleiben damit allerdings dem Landwirtschaftsministerium durch Rechtsverordnung vorbehalten.

Herr Minister, nachdem Sie noch einmal unseren Antrag hier interpretiert haben, schwindet mein Vertrauen doch etwas, dass in dieser Verordnung die Zuständigkeit nur über das Landwirtschaftsministerium geregelt wird. Ich denke, es ist wichtig, es ins Gesetz zu schreiben.

Anstatt die Verantwortung zu übernehmen und Gesetze klar und deutlich zu formulieren, wird durch die Verordnungsermächtigung der politische Wille dieses Hohen Hauses der Exekutive überlassen. Wer von Ihnen, meine Damen und Herren der Koalition, steht dafür gerade, wenn das Landwirtschaftsministerium per Rechtsverordnung die im Landwirtschaftsausschuss beschlossenen Maßnahmen nicht so umsetzt? Sicher können wir dann wieder eine Ausschusssitzung machen, aber mir wäre es lieber, dass wir es gleich im Gesetz festschreiben. Es geht nämlich auch um die Akzeptanz dieses Gesetzes in ganz Deutschland. Und das, denke ich, ist ganz wichtig.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass die Angelei auch in Mecklenburg-Vorpommern gewisser Grundkenntnisse bedarf. Diese Anforderungen dürfen nicht durch die Einführung eines so genannten Touristenfischereischeines verwischt werden. Gleichzeitig dürfen der in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verankerte Gleichheitsgrundsatz und das Tierschutzrecht nicht ausgehebelt werden. Die vorliegenden Anträge bieten die Möglichkeit, dies zu gewährleisten. Aus diesem Grunde möchte ich noch einmal für unsere Anträge und für Ihre Zustimmung im Interesse des Tierschutzes und der Einhaltung des Grundgesetzes werben, den vorliegenden Anträgen zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Frau Holznagel.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Wien. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die PDS-Fraktion ist die Befassung mit den Fragen der Fischerei, insbesondere der Angelfischerei, inzwischen schon mehr als nur politisches Tagesgeschäft. Ich möchte nicht gerade sagen, es ist uns schon bald eine Herzensangelegenheit, aber so viel, wie wir uns damit befassen, ist es bald so weit.

(Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

Bereits in der Koalitionsvereinbarung der 3. Legislatur heißt es: „Die Fischerei ist als strukturbestimmender Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten.“ Und weiter: „Die Angelfischerei ist als wertvoller Bestandteil touristischer und wirtschaftlicher Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern weiter auszugestalten.“ Auf diese Aussage werde ich später noch einmal zurückkommen.

In der derzeit geltenden Koalitionsvereinbarung steht unter anderem, dass das Fischereigesetz und das Fischereischeingesetz mit dem Ziel der Flexibilisierung und der Vereinfachung novelliert werden soll. Und da sind wir schon mittendrin in der Thematik. Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf, der nun auch in der Zweiten Lesung abschließend zu beraten ist, ist das Ergebnis der von mir genannten politischen Aufgabenstellung der Koalitionäre. Ich gehe deshalb so ausführlich auf diesen Hintergrund ein, damit es die interessierten Zuschauer vielleicht etwas leichter haben, der Debatte zu folgen.

In der Ersten Lesung des Entwurfes dieses Gesetzes im Dezember oder im Anschluss an die Erste Lesung begann der Prozess der Anhörungen und der Auswertungen der

zahlreichen Stellungnahmen. Stellung genommen haben Vereine, Verbände, Institutionen, Dienststellen und auch Einzelpersonen. Das Fazit unterm Strich: Das Gesetzesvorhaben ist gelungen. Uns liegt ein modernes, übersichtliches und auf das Wesentliche beschränkte Gesetz im Entwurf vor, über das wir heute endabstimmen wollen. Der Minister hat auch bereits darauf hingewiesen, dieses handwerklich gut gemachte Gesetz vereinigt in wenigen Paragraphen den heute notwendigen Regelungsumfang der beiden noch geltenden eingangs erwähnten Gesetze.