Herr Bluhm, Sie haben in Ihrem Beitrag den Eindruck erweckt, als hätte dieser ominöse Beschluss des Bildungsausschusses etwas mit mir zu tun und ich hätte die Urheberschaft daran. Würden Sie mir zustimmen, erstens, dass dieser Antrag von der SPD und der PDS eingebracht worden ist, um den von mir im Landtag eingebrachten Antrag in die Ecke zu schieben, und zweitens, würden Sie bestätigen, dass ich im Bildungsausschuss versucht habe, diesen Beschluss zu verhindern?
Also in der Tat – zu der ersten Frage – ist damals, ich glaube, es war im November oder im Dezember, ich bin mir jetzt nicht mehr ganz so sicher, ich glaube, in der Novemberlandtagssitzung, Ihr Antrag in den entsprechenden Ausschuss zur Beratung überwiesen worden.
In dem Antrag waren Termine fixiert. Parallel zu diesem Antrag wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in den Ausschuss überwiesen, der einen Termin hatte, ich glaube, 31.12., ich bin mir jetzt nicht mehr so ganz sicher. In der Bearbeitung dieses Antrages, also Ihres Antrages, im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion der CDU haben die beiden Koalitionsfraktionen in der Tat einen entsprechenden Antrag in den Ausschuss eingebracht, der hier jetzt in Rede steht, den Herr Brodkorb hier umfänglich zitiert hat und der mit den Stimmen aller drei Fraktionen so beschlossen wurde.
Ich wollte nur fragen, ob Sie mir bestätigen können, dass ich versucht habe, diesen Beschluss im Ausschuss zu verhindern.
Ah ja. Das bestätige ich Ihnen sehr gerne. Ich kann zwar heute immer noch nicht ganz nachvollziehen, welche Beweggründe für eine solche Haltung da waren, weil aus meiner Sicht eine Beschlussfassung, so, wie sie dann passiert ist, der Sache dienlich ist. Aber das war in der Tat so, ja.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es fällt mir zugegebenermaßen schwer, jetzt hier etwas zu sagen. In Anlehnung an den heutigen Vormittag muss ich sagen, ich war zehn Jahre hochschulpolitischer Sprecher der PDS-Fraktion und darauf war ich meistens stolz. Heute schäme ich mich.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Andreas Bluhm, PDS: Ich mich auch, Herr Dr. Bartels, ich mich auch. – Angelika Gramkow, PDS: Freuen Sie sich über den CDU-Beifall! Vielleicht hilft Ihnen das.)
Als ich den Antrag der CDU sah, dachte ich, an sich müssten diese Fragestellungen überflüssig sein, weil – Herr Riemann hat das gesagt – die beiden Punkte, die dort angeführt sind, eigentlich vorher geprüft werden müssen. Ich habe dann aber mal wieder in das so genannte Personalkonzept 2004 auf der Drucksache 4/1550 geguckt und da kamen mir dann doch Zweifel,
Erstens. Auf der Seite 2 dieser Unterrichtung werden die Hochschulen offensichtlich als Bestandteil der Landesverwaltung aufgezählt. Dabei wird völlig übersehen, dass die Hochschulen eigenständige juristische Personen sind und nicht Bestandteil der Landesverwaltung.
Zweitens. Auf der Seite 16 dieser Unterrichtung steht folgender Satz: „In diesem Zusammenhang ist die Aufgabenkritik als Mittel zum Erreichen der Ziele – insbesondere der Reduzierung des Stellenbedarfs – anzusehen, und nicht als Voraussetzung dafür.“
Da kann ich nur sagen, wer sich die Aufgaben nicht ansieht, der kann auch nicht einschätzen, welche volkswirtschaftlichen Folgen seine Entscheidung haben wird.
Ich habe mich entschlossen, einen Änderungsantrag einzureichen, weil ich schon einmal erlebt habe, dass eine Hochschule gegen die Landesregierung klagt. Ich sehe die nächsten Klagen vor der Tür stehen, denn der Paragraph 16 des Landeshochschulgesetzes legt zum Beispiel fest, dass die staatliche Finanzierung der Hochschulen und damit auch der Stellenumfang unter Bezug auf die Aufgaben der Hochschulen zu erfolgen hat und nicht etwa umgekehrt. Nirgendwo in dem Gesetz steht, dass erst ein
Herr Bluhm redet so viel über die Entscheidungen und den Mut der Rektoren der beiden Universitäten. Ich weiß nicht, Herr Bluhm, ob Sie wirklich den Brief mit den Vorgaben des Ministers an die Hochschulrektoren kennen
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der CDU – Angelika Gramkow, PDS: Etwas anderes haben wir nie behauptet!)
Dann sagen Sie es doch ehrlich. Ich will sagen, sowohl diese Vorgaben als auch die Alleingänge der Rektoren verstoßen eindeutig gegen die Mitbestimmungsregelungen des Landeshochschulgesetzes.
Ich habe natürlich zur Kenntnis genommen, dass auf Seite 65 dieser Unterrichtung in einer Fußnote etwas steht, was ich mir also beim besten Willen nicht hätte vorstellen können. Da ist die Aussage, die Entscheidung über die Errichtung von Studiengängen wird durch den Bildungsminister getroffen, zu finden. Dies soll wieder eingeführt werden auf dem Wege einer Landeshochschulnovelle.
Zwei Jahre lang, zwei Jahre lang habe ich in Vertretung der PDS-Fraktion mit der Regierung diskutiert und gekämpft, um diesen Satz rauszubekommen. Und da steht er wieder. Und darauf ist man auch noch stolz.
Ich will einen letzten Satz sagen. Wir haben hier sehr oft – Herr Brodkorb hat es ja wieder angeführt, das Dohmengutachten – festgestellt, dass das Dohmengutachten mit der Realität nichts zu tun hat. Ich habe den Eindruck, hier wird die Realität einem Gutachten angepasst. – Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war vorhin ein Missverständnis. Ich hatte darum gebeten, die Frage zurücknehmen zu können, stattdessen noch mal einen Redebeitrag zu leisten.
Herr Liskow, in der Tat motiviert mich Ihre Frage, die Sie zum Eingang Ihrer Rede gestellt haben zu der Ausführung, dass ich an mich den Anspruch habe, im finanziellen Bereich seriös aufgestellte Bildungspolitik zu machen.