In den Jahren 1997 bis 2003 wurde das Modellprojekt „Krebsschmerzinitiative – Palliativ-Care-Teams“ in Mecklenburg-Vorpommern in Anbindung an die Universität Greifswald durchgeführt. Die beiden Vorredner sind darauf schon eingegangen. Über 540 Patienten wurden durch Palliativ-Care-Teams im Krankenhaus und zu Hause betreut. Die Übernahme des fachlich anerkannten Projektes in die Regelversorgung ist jedoch nicht gelungen. Wir brauchen also in Mecklenburg-Vorpommern eine Vernetzung von stationärer und ambulanter Versorgung. Sparen – das ist meine Überzeugung – in der palliativmedizinischen Betreuung halte ich für ethisch nicht vertretbar und aus gesundheitsökonomischer Sicht nicht für sinnvoll. Schließlich soll eine gute ambulante Betreuung auch helfen, Folgekosten durch stationäre Aufenthalte einzusparen.
Der Antrag enthält einen weiteren wichtigen Aspekt, die Verknüpfung der palliativmedizinischen Betreuung mit den Hospizdiensten. Es ist eine Besonderheit in Deutschland, dass sich die medizinische und sozial-pflegerische Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen nebeneinanderher entwickelt und oftmals nicht miteinander. In Mecklenburg-Vorpommern versuchen wir Fehlentwicklungen zu vermeiden. Alle Palliativeinheiten an Krankenhäusern pflegen eine intensive Zusammenarbeit mit Hospizen und Hospizdiensten. In den vergangenen Jahren sind in allen Regionen des Landes Hospizdienste und Hospizinitiativen entstanden. 14 ambulante Hospizdienste arbeiten inzwischen, 11 davon werden mit insgesamt 196.000 Euro gefördert. Darüber hinaus fördert das Sozialministerium die ambulanten Hospizdienste und Initiativen über die Landesverbände der freien Wohlfahrtspflege. Für die ehrenamtliche Hospizarbeit wurden in diesem Jahr bereits 17.400 Euro Landesmittel zur Verfügung gestellt. Neben der ambulanten Hospizarbeit versorgen drei stationäre Hospize in Bergen auf Rügen, Rostock und Neubrandenburg sterbende Menschen. Ein weiteres entsteht in Greifswald. Herr Schubert hatte das bereits berichtet. Dafür wurden 700.000 Euro aus Landesmitteln bewilligt.
Die im November 2000 gegründete Landesarbeitsgemeinschaft „Hospiz und Palliativmedizin MecklenburgVorpommern“ unterstützt alle im Land tätigen Hospizinitiativen. Das Sozialministerium steht mit der Arbeitsgemeinschaft in engem Kontakt. Durch die heutige Debatte, meine Damen und Herren, erhält die in der Fachwelt schon länger geführte Diskussion mehr Öffentlichkeit. Dieses ist unabdingbar, wenn wir eine gesellschaftliche Wertebestimmung zur Frage der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen erreichen wollen. Die
Stärkung der Palliativmedizin ist angesichts der Diskussion um eine aktive Sterbehilfe eine echte Alternative, menschenwürdige Bedingungen für Schwerstkranke und Sterbende zu schaffen. Nochmals herzlichen Dank für die Initiative. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Am letzten Donnerstag bekam ich in aller Frühe einen Anruf und hatte dann meinen Freund und Mitstreiter am Telefon. Ich wusste also gleich, was geschehen war. Er sagte mir, dass seine Mutter in der Nacht davor verstorben wäre und er bei allem Schmerz sehr erleichtert sei, dass er sie auf dem letzten Weg begleiten und ihr zum Schluss sagen konnte, dass sie eine gute Mutter war, und sie nun loslassen könne. Mir ist da besonders – manchmal denkt man daran, oftmals nicht, aber da besonders – deutlich geworden, wie wichtig es ist, in einer solchen Lebenssituation Berührung, Begleitung, Ansprache und Fürsorge zu erhalten. Ich denke, in diesem Sinne ist die Initiative, die von den Koalitionären ausgegangen ist und die die volle Unterstützung der Opposition bekommt, sehr ansehenswert, sehr wichtig.
Der Deutsche Schmerztag, der im Jahre 2004 in Frankfurt am Main stattgefunden hat, hat festgestellt, dass von den 250.000 Tumorpatienten und -patientinnen, die es in der Bundesrepublik gibt, etwa die Hälfte nicht korrekt betreut wird. Es wäre keine Frage der Medizin, die vorhanden wäre, es wäre eine Frage der Ausbildung der Ärzte, es wäre eine Frage der Defizite von Strukturen und es wäre eben eine Frage der Begleitung und Betreuung auf diesem letzten Weg. Insofern denke ich, dass mit dieser Initiative Lücken geschlossen werden können und Hervorhebenswertes, wie eben dieses Bundesmodellprojekt, das seit 1997 hier im Land aktiv gewesen ist und Großartiges geleistet hat, seine Fortsetzung erhält. Insofern werbe ich auch seitens der PDS-Fraktion für die Unterstützung dieses Antrages und weiß, dass ich offene Türen einrenne.
Ich möchte aber diesen Antrag auch in den großen Zusammenhang stellen, weil es bei der Weiterentwicklung der Palliativmedizin natürlich auch um die Frage der Zukunft des Gesundheitswesens überhaupt geht. Hier steht ja eben die Frage der Verschränkung des Zusammenwirkens von ambulanter und stationärer Medizin in besonderem Maße an. Insofern möchte ich gerne noch einmal darauf verweisen, dass die PDS sich eingebracht hat und weiter einbringen will in den Diskurs über die Zukunft des Gesundheitswesens in der Bundesrepublik. Wir haben einen Vorschlag erarbeitet für eine solidarische Bürgerversicherung, die davon ausgeht, dass alle, aber auch alle einzahlen in diese solidarische Bürgerversicherung entsprechend ihres Einkommens, eingeschlossen natürlich auch die Kapitaleinkünfte. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Beitragsbemessungsgrenze zunächst angehoben, später völlig aufgehoben wird. Wir sprechen uns dafür aus, dass Unternehmen paritätisch mit den Versicherten einzahlen in diese solidarische Bürgerversicherung. Wir sind der Meinung, dass es neben der solidarischen Bürgerversicherung keine weitere Vollversicherung geben sollte im Gesundheitswesen, insofern die privaten Krankenkassen durchaus
den Status von Zusatzversicherungen haben sollten. Wir sind der Meinung, dass der Leistungskatalog, der erheblich demontiert wurde im Jahre 2003...
(Rainer Prachtl, CDU: Bei diesem Thema könnten Sie wirklich mal Parteipolitik lassen. Das ist beschämend! Das ist beschämend! – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
(Rainer Prachtl, CDU: Dann machen Sie das zum Thema, aber nicht beim Thema Palliativ- medizin! – Zuruf von Peter Ritter, PDS)
Und die Verschränkung von ambulanter und stationärer Medizin, insbesondere in der Palliativmedizin, Herr Prachtl, ist auch ein Punkt, der die Zukunft des Gesundheitswesens betrifft. Ich ende an dieser Stelle und bedauere sehr Ihre Einlassung. Aber ich denke, es war wichtig, dass es gesagt wurde. Mir war es wichtig und es war uns wichtig, seitens der PDS-Fraktion unsere Position darzulegen. – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1406. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1406 einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Einhaltung des Verfahrens zum Konnexitätsprinzip bei Aufgabenübertragung, Drucksache 4/1409.
Antrag der Fraktion der CDU: Einhaltung des Verfahrens zum Konnexitätsprinzip bei Aufgabenübertragung – Drucksache 4/1409 –
Meine Damen und Herren, das Konnexitätsprinzip ist am 4. April 2000 durch Änderung der Landesverfassung in unserem Land eingeführt worden. Damals wurde dieser Schritt als erster Baustein zu einer umfassenden Funktionalreform – ich sage, von uns allen – gefeiert. Mit den kommunalen Landesverbänden waren wir uns einig, dass eine Verlagerung von Vollzugsaufgaben von der Landesauf die kommunale Ebene nur dann durchführbar ist und auch nur dann durchgeführt werden soll, wenn die notwendigen Kosten den Kommunen erstattet werden.
Wir hatten kurz beim Standardöffnungsgesetz hier von diesem Pult gesagt, das war damals so ein Zwilling, nämlich das eine war das Standardöffnungsgesetz, das andere das Konnexitätsprinzip. Aber ein Jahr später, nachdem dies in die Verfassung aufgenommen war, nämlich genau am 20. April 2001, urteilte der Städte- und Gemeindetag in einer Presseerklärung: Das Konnexitätsprinzip ist ein Versprechen, das nicht gehalten wurde, das ohne Vereinbarung von Umsetzungsverfahren leer läuft. Auch das wussten wir vorher.
Die Landesverfassung, meine Damen und Herren, das wissen Sie, verweist darauf, dass Einzelheiten zum Konnexitätsprinzip durch Gesetz geregelt werden. Das ist auch geschehen. Nach der Kommunalverfassung sind bei Aufgabenübertragungen auf die Kommunen Kostenfolgeabschätzungen unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände vorzunehmen. Wie diese Beteiligung zu erfolgen hat, ist im Gesetz nicht geregelt. Aus Sicht der kommunalen Landesverbände jedenfalls erfolgt ihre Beteiligung durch die Landesregierung nach Gutsherrenart, nämlich mal so und mal so, wie es gerade passt.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, haben sich die Landesregierung und der Landkreistag sowie der Städte- und Gemeindetag auf gemeinsame Leitlinien zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips geeinigt. Dies ist in der Landtagsdrucksache aus der 3. Wahlperiode mit der Nummer 3/2790 nachzulesen. Das haben wir alle zur Kenntnis bekommen. Ich will die auch nicht im Einzelnen vorlesen, denn das würde unsere Zeit überstrapazieren. Aber wichtig ist, dass ich aus dieser Vereinbarung einen Satz zitieren darf, Frau Präsidentin, nämlich dass unter „II. Grundsätze der Kostenfolgeabschätzung“ der Punkt 4. wie folgt lautet: „Rechtzeitig vor der ersten Kabinettsbefassung wird von dem federführenden Ressort unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände eine detaillierte Kostenfolgeabschätzung vorgenommen. Einvernehmliche oder streitige Ergebnisse zu den Kostenfolgen werden in der Kabinettsvorlage dargestellt. Streitige Kostenfolgeabschätzungen werden während der folgenden Verbandsanhörung vertiefend zwischen dem federführenden Ressort und den kommunalen Landesverbänden behandelt.“ Und dann steht da noch, und das ist wichtig: „Eine Einigung ist ernsthaft anzustreben.“
Meine Damen und Herren, dieses Land steht vor einer großen Aufgabe, der wir als CDU-Fraktion uns ebenfalls nicht verschließen, sondern wir wollen uns der Aufgabenerfüllung anschließen, nämlich einer umfassenden Funktionalreform. Wir wollen genau wie Sie, wie ich hoffe, die Aufgabenverlagerung von der Landes- auf die kommuna
le Ebene, aber bitte nur so, wie unsere Landesverfassung dies vorsieht, nämlich mit entsprechendem finanziellen Ausgleich, der im Gesetz zu schaffen ist.
Meine Damen und Herren, ich finde es peinlich, dass ausgerechnet bei dem ersten, aus Ihrer Sicht großen Vorhaben genau dieses Verfahren nicht eingehalten wird. Sie wissen, die erste Kabinettsbefassung zu dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz der Landesregierung erfolgte am 2. November 2004. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die kommunalen Spitzenverbände überhaupt nicht an der Kostenfolgeabschätzung beteiligt worden. Sie wurden von der Landesregierung darüber informiert, dass die Fragen der Kosten und des Personalübergangs in dem Gesetz selbst geregelt werden, so teilte es jedenfalls der Landkreistag dem Vorsitzenden des Sonderausschusses „Funktionalreform und Verwaltungsmodernisierung“, Herrn Kollegen Müller, mit Schreiben vom 15. Oktober 2004 mit. Das ist auch der Grund, warum wir dies hier in dieses Hohe Haus bringen. Uns war diese Verfahrensweise bis zu dem Zeitpunkt nicht bekannt. Allerdings hat eine Erörterung im Sonderausschuss bisher nicht stattgefunden.
Mit dem, was hier geschieht, meine Damen und Herren – und das ist schon gravierend und da helfen auch gar nicht die wechselnden Verfassungsrechtslotsen –, wird das, was alle Fraktionen des Landtages gemeinschaftlich getragen in die Landesverfassung hineingeschrieben haben, unterlaufen. Genau dies wird hier unterlaufen.
Wir haben zwischenzeitlich davon erfahren, es gibt jetzt eine Fassung, die uns als Landtag natürlich noch nicht offiziell zugeleitet ist, denn es war die Erste Lesung im Kabinett, die man aber aus dem Internet und dem dort abgestellten oder dargestellten Entwurf – abgestellt ist wohl besser, weil eigentlich im Augenblick nichts daran gemacht wird – entnehmen kann. Aus diesem dem Kabinett vorgelegten Entwurf, der offenbar so beschlossen worden ist, ist jedenfalls keine einzige Einzelheit über den Personalübergang zu entnehmen, so dass daher schon die vorgelegten Berechnungen zur Kostenfolgeabschätzung, soweit sie im Entwurf enthalten sind, fragwürdig sind. Unstreitig ist jedoch, dass die Leitlinien der gemeinsamen Erklärung nicht eingehalten werden. Ich kann und will auch hier nicht auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfes eingehen. Das kann man in der Aussprache gern noch tun. Wir reden über einen Gesetzentwurf, der dem Landtag noch nicht offiziell vorgelegt worden ist.
Ja, richtig, es werden Hochglanzbroschüren verteilt und man fragt sich, warum man das Geld nicht für sinnvollere Dinge ausgibt. Ich sage immer, ein Produkt, das schlecht ist, braucht eine sehr intensive Werbung.
Meine Damen und Herren, wir rügen hier frühzeitig an dieser Stelle, in diesem Landtag, dass die Landesregierung die Verfassung unterläuft. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf. Ich bitte Sie, mit mir zusammen, diesen Antrag zu unterstützen, den wir gestellt haben, nämlich, dass der Landtag klarstellt, dass das in der Kommunalverfas
sung, in der Landesverfassung vorgesehene Reglement wie auch die Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden eingehalten werden.