Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1405 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS bei Gegenstimmen der Fraktion der CDU angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und PDS – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Standardöffnungsgesetzes, Drucksache 4/1422.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Standardöffnungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 4/1422 –
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass dieses kein Gesetzentwurf ist, der lediglich von den Fraktionen der SPD und PDS getragen wird, sondern dass er inhaltlich auch von der Fraktion der CDU getragen wird. Es war jener Fehlalarm, der die meisten von uns letzte Woche zu einem unerfreulichen Spaziergang im Regen gezwungen hat, der bei der CDU eine pünktliche Beschlussfassung zu diesem Thema verhinderte.
Damit, mit einer inhaltlichen Unterstützung durch alle drei Fraktionen, steht dieses erste Änderungsgesetz zum Standardöffnungsgesetz in der Tradition des Standardöffnungsgesetzes selbst, denn auch dieses wurde – erinnern wir uns – 1999 von allen drei Fraktionen hier eingebracht und verabschiedet. Aber da wir schon beim Blick zurück sind, darf ich auch noch mal in Erinnerung rufen, es waren damals im Wesentlichen Herr Innenminister Dr. Timm, die kommunalpolitische Sprecherin der PDS Gabi Schulz, der kommunalpolitische Sprecher der CDU Dr. Armin Jäger
und der kommunalpolitische Sprecher der SPD, ich selbst, die diesen Entwurf vorbereitet und argumentativ getragen haben, und wir alle hatten – in unterschiedlichem Ausmaß zugegeben – Sorge, in unseren eigenen Fraktionen Konflikte mit Fachpolitikern, beispielsweise des Sozialbereiches, aushalten zu müssen.
(Angelika Gramkow, PDS: Oh, der Umweltbereich war auch nicht ohne! – Heiterkeit bei Gabriele Schulz, PDS)
Ja, der Umweltbereich war auch nicht ohne. Also es gab bei einer Reihe von Fachpolitikern Bedenken gegen dieses Gesetz. Uns wurde geradezu unterstellt, wir wollten hier den Untergang des christlichen Abendlandes herbeiführen,
und teilweise wurden extreme Auswirkungen bei einer Inkraftsetzung dieses Gesetzes prognostiziert. Nicht zuletzt deshalb haben wir in diesem Gesetz seinerzeit auch eine Berichtspflicht des Innenministers verankert, die eine sehr enge Berichtspflicht ist, nämlich eine halbjährliche. Außerdem haben wir, und damit waren wir damals eigentlich sehr modern, ein automatisches Auslaufen dieses Gesetzes für das Ende des Jahres 2004 festgeschrieben, es sei denn, dieses Gesetz würde verlängert.
Nun, wenn wir in die Realität des Gesetzes schauen, dann müssen wir feststellen, dass die Anträge, die nach diesem Gesetz gestellt worden sind, in dem doch recht langen Zeitraum von fünf Jahren sehr wenige waren, und es war keineswegs so, dass es hier – selbst wenn wir alle Anträge genehmigt hätten, was ja nicht der Fall war – zu einem wesentlichen Abbau von sozialen Sicherungssystemen oder von Umweltstandards gekommen wäre. Ganz im Gegenteil, es hat sich als ein richtiger Ansatz und als ein tragbarer Ansatz erwiesen, den wir hier gewählt haben, und wir haben keineswegs damit im negativen Sinne die Welt aus den Angeln gehoben.
Jetzt, meine Damen und Herren, befinden wir uns seit einigen Monaten in einer neuen Phase der Diskussion über Deregulierung. Wir haben – teilweise angestoßen durch die Koalition, teilweise angestoßen von außen – eine Reihe von Projekten und Vorhaben im Bereich Deregulierung, wir haben eine Deregulierungskommission und ihren Bericht, wir haben Modellregionen und wir haben vieles andere. Und ich glaube, in diese Diskussion zum Thema Deregulierung passt es, wenn wir die Grundphilosophie dieses Standardöffnungsgesetzes nicht über Bord werfen, sondern diese weiterführen und sie ausbauen, eine Grundphilosophie, die sagt, wir müssen Verantwortung auf die delegieren, die vor Ort tatsächlich nicht nur die realen Verhältnisse kennen, sondern auch sehr wohl in der Lage sind zu beurteilen, was geht und was besser nicht gehen sollte. Von daher, meine Damen und Herren, ist es aus meiner Sicht – und ich stehe da, wie gesagt, nicht allein – und aus unserer Sicht sehr vernünftig, wenn wir diesem Gesetz, auch wenn es bislang relativ wenig in Anspruch genommen worden ist, eine zweite Chance geben und seine Geltungsdauer verlängern.
Angesichts dessen, was ich gesagt habe, ist es aber auch logisch, dass wir die sehr enge Berichtspflicht mit halbjährlichen Berichten lockern. Wir schlagen Ihnen vor, das Gesetz in seiner Geltungsdauer zu verlängern bis zum Ende des Jahres 2009 und Berichte der Landesregierung für die Jahre 2005, 2007 und 2009 vorzusehen. Das wäre
also eine zweijährige Berichtspflicht. Der letzte Bericht würde uns dann in die Lage versetzen, im Jahr 2009 über eine Fortgeltung dieses Gesetzes zu diskutieren und zu entscheiden.
Ich bitte Sie also, diesen Gesetzentwurf in den Innenausschuss zu überweisen. Vielleicht – das als Denkanstoß schon jetzt – können wir uns ja im Innenausschuss interfraktionell, so, wie wir das bei diesem Thema bisher immer getan haben, darüber verständigen, ob wir es dabei belassen, die Geltungsdauer zu verlängern und die Berichtspflicht zu reduzieren, oder ob wir nicht im Zuge der allgemeinen Deregulierungsdiskussion, die wir gemeinsam führen, hier auch das Standardöffnungsgesetz um ein paar weitere Aspekte anreichern. Aber dieses ist dann Angelegenheit des Ausschusses. Ich bitte Sie also um Überweisung in den Innenausschuss. – Herzlichen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es kurz zu machen, ich kann mich den Freundlichkeiten von Herrn Kollegen Müller anschließen.
Das ist auch nicht erstaunlich, denn das ist tatsächlich so, es war im Jahr 1999, da haben wir begonnen. In Kraft getreten ist dann das Gesetz am 17. September 2000, da hat sich so einiges hin und her geschoben, auch hinsichtlich der Vaterschaft. Sie entsinnen sich, da hatten wir auf einmal mehrere Väter, meistens hat man zu wenige, hier waren es mehrere. Jedenfalls haben wir dieses Gesetz. Aber...
(Angelika Gramkow, PDS: Haben wir da was verpasst bei Frau Schulz?! – Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)
Wir haben das nie strittig behandelt. Aber, meine Damen und Herren, auch ganz ernsthaft, wir hatten damals zwei Gesetze, die wir im Endergebnis einvernehmlich durchgebracht haben. Das eine war dieses und das andere war das Konnexitätsprinzip, das ja besonders geadelt wurde, weil es in die Verfassung kam.
Und dieses, unser gemeinsames Kind hat von Anfang an ein kleines bisschen gekümmert, deswegen lieben wir es auch umso mehr.
Gekümmert hat es deswegen, weil es nicht so von der Öffentlichkeit aufgenommen worden ist. Es gab mal einen kurzen Lapsus, Herr Justizminister. Entsinnen Sie sich noch? Ich bin nicht nachtragend. Da haben Sie gesagt, wir müssten eigentlich ein Standardöffnungsgesetz haben. Und da gab es einen innenpolitischen Sprecher einer CDU-Fraktion, der sagte: Lieber Justizminister, haben wir doch! Was Sie dann anschließend als Deregulierungskommission oder deren geistiger Vater geleistet haben, war vorzeigefähig, so dass ich das alles wieder vergessen habe. Respekt und Kompliment!
Aber uns macht, glaube ich, allen ein bisschen Sorge, dass das auf der kommunalen Ebene nicht so richtig mit Mut betrieben wird. Da gibt es Gründe, das wissen wir. Es gibt einen misslungenen Fall. Da hat sich eine Kommune etwas einfallen lassen. Es war immerhin eine kreisfreie Stadt, die auch noch Landeshauptstadt ist, die etwas machen wollte. Da hat das Innenministerium gesagt: Um Gottes willen! Um Gottes willen hieß in diesem Falle, da steht ein Bundesgesetz entgegen. Also es war nichts Christliches, sondern nur ein Bundesgesetz. Und genau das darf uns nicht passieren, dass wir darüber streiten, ob es das Landesausführungsgesetz zum Bundesgesetz ist, von dem wir eine Ausnahme haben wollen, oder ob es das hehre Bundesgesetz selbst ist. Und das ist der Wermutstropfen, der sich jetzt im Rückblick da hineinmischt. Etwas mehr Mut auch bei dem Innenminister, ruhig mal den Kommunen etwas mehr Freiraum zu geben!
Im Übrigen, ich bin auch dafür, dass wir jetzt die Landesregierung nicht mit einer Berichtspflicht, die zu engmaschig war, weiterhin überziehen, das kostet schließlich ebenfalls Geld.
Aber ich habe eine Bitte. Wir sollten in den Beratungen einmal darüber nachdenken – es wird ja für viele Produkte mit Hochglanzbroschüren geworben, manche sind gut, bei manchen ist es ganz gemein teuer –, ob wir nicht ein kleines bisschen von dem vielen Hochglanzbroschürengeld, das aufgewendet und teilweise fast verschwendet wird, diesem Gesetz widmen sollten, denn, meine Damen und Herren, es gibt nicht nur Ämter, es gibt auch amtsangehörige Gemeinden, und da sitzen praxiserfahrene ehrenamtliche Bürgermeister. Wenn wir mit denen ins Gespräch kommen, stellen wir fest, sie würden solche Vorschläge durchaus unterbreiten können, und wir müssen sie ermutigen. Ich bin sehr froh, dass wir dies gemeinsam so tragen, einmal die Verlängerung und zweitens auch die Erweiterung der Berichtspflicht. Und, Herr Müller, ich glaube, es wird uns in den Ausschüssen, insbesondere im Innenausschuss, noch etwas dazu einfallen. – Vielen Dank.
Man könnte auch damit beginnen: Das Standardöffnungsgesetz tritt außer Kraft und niemand merkt es. Dieses Szenario genau will der vorliegende Gesetzesentwurf, denke ich, verhindern. Die Geltungsdauer des Gesetzes zur Öffnung von Standards für kommunale Körperschaften wird um fünf Jahre verlängert und hoffentlich nehmen das alle Betroffenen zur Kenntnis. Ansonsten macht in Zeiten allgemeiner Deregulierung ein weiteres Gesetz auch wenig Sinn. Darüber hinaus, wie schon meine Vorredner gesagt haben, regelt der vorliegende Gesetzentwurf den Zeitraum der Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber unserem Landtag neu. Statt wie bisher auf ein halbes Jahr wird er auf zwei Jahre ausgedehnt.
Meine Damen und Herren, ich verrate kein Geheimnis, in Kürze liegt uns der Achte Bericht der Landesregierung über den Stand der Verfahren nach dem Standardöffnungsgesetz für den Zeitraum April bis Oktober 2004 vor. Diesem Bericht ist eindeutig zu entnehmen, dass dem berechtigten Informationsinteresse des Landtages, also uns als Abgeordneten, auch durch eine deutliche Ausdehnung des Berichtszeitraums der Landesregierung keine nachhaltige Beeinträchtigung drohen wird. Sollte jedoch ab Januar 2005 eine förmliche Antragsflut zur Standardbefreiung auf das Innenministerium zurollen, ich denke, Herr Müller und Herr Jäger, dann sind wir Manns und Frau oder Väter und Mütter genug, den Innenminister um eine zeitnahe Zwischeninformation oder Zwischenberichterstattung zu ersuchen.
Meine Damen und Herren und insbesondere liebe Kollegen im Innenausschuss, vielleicht sollten wir trotzdem auch noch einen weiteren Blick auf das Gesetz und dessen Umsetzung werfen. Trotz überschaubarer Zeitschiene hätten wir bis zur Zweiten Lesung, denke ich, auch noch mal die Frage zu stellen, warum denn von dem Angebot an die kommunale Ebene bisher eher zaghaft Gebrauch gemacht wird. Und da muss man sich, denke ich, einige Fragen stellen. Zum Beispiel:
Erfassen die in Paragraph 1 Absatz 3 hervorgehobenen Möglichkeiten für Personal- und Sachstandardbefreiungen den konkreten kommunalen Bedarf hinreichend?
Ist die abschließende Aufzählung der einer Standardbefreiung zugänglichen Landesgesetze in Paragraph 1 Absatz 4 sinnvoll oder notwendig?