Protocol of the Session on November 17, 2004

Ist die abschließende Aufzählung der einer Standardbefreiung zugänglichen Landesgesetze in Paragraph 1 Absatz 4 sinnvoll oder notwendig?

Dient insbesondere der Paragraph – wir haben ja dann noch die Standardöffnungsverordnungen – aus dieser Verordnung dem ursprünglichen Ziel unseres Gesetzes?

Ist es möglich, dass die Darlegungspflicht zu Umfang und Gründen der angestrebten Befreiung und eine Darlegung, ob und wie die Aufgabenerfüllung gewährleistet bleibt und ob haftungsrechtliche Risiken im Rahmen des bestehenden Versicherungsschutzes entstehen, meine Damen und Herren, also eine derartige Begründungspflicht übermäßige Abschreckung erzeugt?

Wären eventuell andere kommunalpraktische Ergebnisse zu erzielen, wenn diese umfänglichen Darlegungspflichten künftig Bestandteil einer ablehnenden Entscheidung durch das Innenministerium sein würden, also die Beweislast nur umgekehrt wäre?

Ich denke, wir können zu manchem noch eine angemessenere Lösung als bisher finden. Und, meine Damen und Herren, die Geltungsdauer unseres Gesetzes ist bis zum Ablauf des Jahres 2004 befristet worden, da dieses Gesetz gewissermaßen experimentellen Charakter trug. Lassen Sie uns deshalb diesem Experiment eine zweite Chance geben und dabei kann es auch nützlich sein, die bisherigen Laborbedingungen experimentell zu verändern. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Frau Schulz.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS auf Drucksache 4/1422 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 4/1413.

Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 10 Absatz 2 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz – PetBüG M-V) – Drucksache 4/1413 –

Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist es so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat der Abgeordnete Herr Friedrich von der Fraktion der SPD.

Werte Präsidentin! Meine Damen und meine Herren Abgeordneten! Jetzt spreche ich hier erneut zu den Petitionen und wieder muss ich feststellen,

(Dr. Armin Jäger, CDU: Kein Mensch da! – Zuruf von Torsten Koplin, PDS)

es ist nicht besonders weit her mit der Anzahl der anwesenden Abgeordneten. Aber wie dem auch sei, das sei hier auch nicht Gegenstand.

Wir reden hier über einen Zeitraum vom 01.08. bis 30.09. Wir hatten 60 Petitionen zu behandeln. 7 davon betrafen den Strafvollzug, 5 kommunale Angelegenheiten, Arbeitslosigkeit, soziales Rentenrecht 4. Ich will Sie auch nicht länger mit den Zahlen jetzt nerven, sie stehen ja alle in dem Bericht drin, aber ich möchte Ihnen ein Beispiel geben.

Im vorliegenden Fall, er betrifft eine JVA, bittet uns der Petent im Namen aller Gefangenen, den Einkauf von

Zucker zu ermöglichen. Da habe ich auch erst gedacht, was ist denn das.

(Vincent Kokert, CDU: Zucker?)

Zucker, ja, ganz normaler Zucker.

(Torsten Koplin, PDS: Für Tee.)

Ja, er ist nicht für Tee. Dass das nicht möglich ist? Wir hatten doch eine JVA besucht und haben festgestellt, als wir uns die Verkaufsstelle angeguckt haben, da gab es ja eine ganze Menge zu kaufen. Warum kriegt der keinen Zucker? Da habe ich gedacht, die machen sich bestimmt Sorgen darum, Karies vorzubeugen.

(Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und PDS)

Nein, nein, nein, das war nicht der Fall. Das war nicht der Fall. Es gibt Traubenzucker zu kaufen, sie können Süßstofftabletten kaufen, Kandiszucker, nur diesen anderen nicht. Nein, die alkoholische Gärung! Sie können aus dem Zucker nämlich Alkohol machen. Und da hat der Leiter der JVA die Möglichkeit, selber zu entscheiden.

(Jörg Heydorn, SPD: Selber zu brennen.)

Und in dieser JVA war es so, er hat eben so entschieden. Und der Tee kann trotzdem süß sein. Ja, es ist mitunter schon merkwürdig.

Die zweite Petition. Da schildert uns jemand den Fall, dass einige Bundesländer moslemischen Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuches im Unterricht verbieten – Sie kennen die Diskussionen –, und appelliert an uns, so eine Gesetzgebung nicht zu unterstützen. Dem konnten wir entsprechen, denn diese Regelung ist in M-V überhaupt nicht vorgesehen.

Die dritte Petition. Dort will eine Petentin eine Entschädigung haben für ihr Elternhaus, das im heutigen Polen steht. Dafür waren wir leider nicht zuständig und wir haben das überwiesen an den Bundestag.

Zum Abschluss eine Petition, von der der Ausschuss in seiner Behandlung abgesehen hat, da sich nicht über Behördenhandeln beschwert wurde – Sie haben es alle in der Presse gelesen –, frei nach der Weihnachtsgeschichte aus dem Lukas-Evangelium und es passt gut in diese Jahreszeit: Es begab sich zu der Zeit, als eine Petition ausging an alle Bundesländer, man möge den Weihnachtsmann abschaffen.

(Wolfgang Riemann, CDU: Auf so was kann nur Schröder kommen und Eichel. – Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Hört her! Hört her! Ich gebe es bekannt, es gilt für unser Bundesland, es gilt für die Jungen und die Alten: Der Weihnachtsmann bleibt uns erhalten. Und dass das auch so bleiben muss, dafür sagt Dank dem Petitionsausschuss!

(Beifall und Heiterkeit bei einzelnen Abgeordneten der SPD und CDU)

Danke schön, Herr Friedrich.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute schließen wir mit

der vorliegenden Sammelübersicht 109 Petitionen ab und wieder müssen wir als Mitglieder im Petitionsausschuss erkennen, dass gerade unser Ausschuss ein Seismograph für aktuelle und anstehende Probleme im Lande ist. Genau wie durch die Novellierung des Landespflegegesetzes zum letzten Jahreswechsel die Petitionen aus diesem Bereich zunahmen, so sehen wir in dieser Sammelübersicht eine zunehmende Anzahl von Petitionen zu den Schulstandorten. Und auch hier steht eine Gesetzesänderung an, die große Teile der Bevölkerung und dabei insbesondere die Kinder hart treffen wird.

Im Jahr 2003 gab es insgesamt zwölf Petitionen zum Schulwesen. In den letzten beiden Monaten, die diese vorliegende Sammelübersicht umfasst, sind es allein sieben. Akut wurde die Problematik zu Beginn des jetzt laufenden Schuljahres, als Eingangsklassen an bestimmten weiterführenden Schulen mangels ausreichender Schülerzahl nicht mehr gebildet werden durften und infolgedessen die Schüler umverteilt wurden. In der Presse konnten wir verfolgen, wie die Eltern ihren Protest organisierten und wie die Gerichte dazu entschieden haben. Genau dieses Thema haben wir auf der heutigen Landtagssitzung schon erörtert.

An diesem Punkt können Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoalition, beweisen, wie ernst es Ihnen mit der von Ihnen so hoch gelobten Bürgerbeteiligung ist. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die am Montag auf der Festveranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum der Landesverfassung gemachten dahin gehenden Äußerungen. Die Bürger erwarten zu Recht eine Schulpolitik, die stabil und langfristig ausgerichtet ist und sich in erster Linie an den Belangen der Kinder orientiert, und das sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum.

(Beifall Egbert Liskow, CDU: Genau.)

Ein Fall, der uns betroffen gemacht hat, war der Fall eines Rentners, dessen Rente nicht mehr für die pflegebedürftige Ehefrau ausreichte und der daraufhin Sozialhilfe beantragte. Allerdings muss er erst Bestattungsvorsorgeverträge für sich und seine Frau auflösen, bevor er Anspruch auf Sozialhilfe hat. Diese Verträge wurden vom Sozialamt als überschüssiges Vermögen eingestuft, das zunächst aufgebraucht werden muss. Uns rührt dieser Umstand besonders an, da solche Verträge nur mit finanziellem Verlust aufzulösen sind und da es Gerichtsurteile von Oberverwaltungsgerichten gibt, die zu gegensätzlichen Ergebnissen kamen. Nach der Sachverständigenanhörung im Ausschuss blieb als Ergebnis, dass der Petent letztendliche Klarheit zur Handhabung in MecklenburgVorpommern nur über den Rechtsweg erlangen könnte. Und wie lange das dauern kann, das wissen wir alle. Ein für uns alle sehr unbefriedigendes Ergebnis.

Die CDU-Fraktion hat daraufhin nochmals nachgehakt und festgestellt, dass sich die Situation ab dem 1. Januar 2005 mit dem In-Kraft-Treten des SGB II beziehungsweise SGB XII ändern wird. Für Personen, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, erhöht sich der Vermögensfreibetrag auf 520 Euro im Jahr, maximal auf 33.888 Euro. Mit diesem Betrag wäre für unseren Petenten der Bestattungsvorsorgevertrag unangetastet geblieben. Das ist für den Petenten sicherlich bitter, aber für zukünftige Fälle bedeutet es eine enorme Verbesserung gegenüber der jetzigen Rechtslage.

Sie sehen beispielhaft, sehr geehrte Damen und Herren, dass die im Petitionsausschuss behandelten Proble

me sehr vielfältig sind und sich die Lektüre unserer Sammelübersicht wirklich lohnt. Für konkrete Nachfragen stehen, denke ich, alle Mitglieder des Petitionsausschusses gern zur Verfügung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD, CDU und Torsten Koplin, PDS)

Danke schön, Frau Schlupp.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

In Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die in der Sammelübersicht aufgeführten Petitionen entsprechend den Empfehlungen des Petitionsausschusses abzuschließen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke. Damit ist die Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 4/1413 mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der Fraktion der PDS, der Fraktion der CDU und einer Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Ich rufe auf die Ziffer 2 der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –