(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Nee, nee! – Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU)
(Lorenz Caffier, CDU: Als Ausschussvorsitzender hätte ich das nicht geduldet, dass die Regierung sich Daten über den Landtag einholt.)
Gerade als Ausschussvorsitzende habe ich, was die Landtagsverwaltung betraf, immer auf Transparenz geachtet. Es hat heftige Diskussionen dazu im Finanzausschuss gegeben.
Meine Begehren?! Herr Riemann, ich glaube, jetzt leiden Sie unter irgendwelchem Gedächtnisschwund, Entschuldigung.
Die Analyse der Stellen- und Aufgabenstruktur, die die Landtagsverwaltung selbst erarbeitet hat, bezieht sich auf das Jahr 2002 und entspricht auch sonst nicht den Anforderungen, die wir zurzeit in unseren Ressorts an das Benchmarking stellen. Wir sind aber gern bereit, der Landtagsverwaltung und dem Landtag unser Raster für die Datenerhebung zur Verfügung zu stellen.
Nach Punkt 1 Ihres Antrages soll der Landtag bestätigen, dass gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verfassung die Feststellung des Haushaltes für den Landtag ausschließlich der Landtagspräsidentin und nicht der Landesregierung obliege. Damit wird jedoch die Verfassung nicht wörtlich zitiert. Nach der Verfassung nämlich stellt die Präsidentin den Entwurf des Haushaltsplanes und nicht den Haushalt abschließend fest. Durch bestimmte Ergänzungen wird diesem Passus eine einseitige Interpretation gegeben, die aus meiner Sicht so nicht richtig ist. Richtig ist aber, dass wir seit längerem den Zustand der so genannten Doppelvorlage haben, bei dem die Landesregie
(Wolfgang Riemann, CDU: Und wir erwarten keine Doppelvorlagen mehr. – Eckhardt Rehberg, CDU: Richtig.)
Ich bin sehr daran interessiert, ein Verfahren zu finden, das die Anwendung des Doppelvorlageverfahrens vermeidet.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS – Wolfgang Riemann, CDU: Das ist Beschluss des Finanzausschusses. – Zuruf von Eckhardt Rehberg, CDU)
Dieses Verfahren, Herr Riemann, aber vielleicht sollten Sie das auch zur Kenntnis nehmen, dieses Verfahren gibt es bei 15 der 16 Länder und beim Bund. Wir sind nicht die Einzigen, die das bisher so praktizieren. Also auch das stimmt nicht, was Sie hier darstellen.
(Eckhardt Rehberg, CDU: Akzeptieren Sie den Haushaltsentwurf der Landtags- präsidentin, dann ist es in Ordnung.)
Ich meine, es kommt dabei darauf an, das Haushaltsprivileg des Landtages und die Zwangsläufigkeiten bei der Erarbeitung des Gesamthaushaltes in einem vernünftigen Verfahren so zu gestalten, dass das Haushaltsprivileg des Landtages nicht verletzt
Weder die Landesregierung noch die Finanzministerin wollen das besondere Recht des Landtages antasten.
Deshalb soll für die Aufstellung des Landtagshaushalts ein Verfahren gefunden werden, mit dem bei gutem Willen aller Beteiligten die bisherigen Probleme künftig nicht mehr auftreten sollen.
Es ist für uns selbstverständlich, die Rolle des Landtages und die der Landtagspräsidentin gemäß der Verfassung zu akzeptieren und zu achten.
(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS – Heiterkeit und Unruhe bei einzelnen Abgeordneten der CDU)
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von 45 Minuten für die Fraktionen sowie drei Minuten für den fraktionslosen Abgeordneten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Ministerin hat sehr gründlich, überzeugend und sachgerecht
wie es zu diesem Informationsersuchen gekommen ist und warum es vorgenommen wurde. Als Zweites hat die Ministerin klargestellt, dass niemals und auch zukünftig in jedem Fall völlig außer Frage steht, dass Artikel 29 eingehalten, gewahrt und geachtet wird. Und dies erkläre ich noch mal ausdrücklich auch für die Koalitionsfraktionen.
(Zuruf von Wolfgang Riemann, CDU – Rainer Prachtl, CDU: Manchmal hat die PDS noch ein besseres Parlamentsverständnis.)
Ich möchte an dieser Stelle mich natürlich auch durchaus erfreut zeigen, dass die Ministerin erklärt hat, ich begrüße das außerordentlich, dass wir zukünftig keine Doppelvorlagen mehr haben werden, dass wir ein Verfahren finden, das dieses ermöglicht, dass wir verfassungsgemäß und natürlich auch sachgerecht die Einbringung des Einzelplans 01 in den Gesamthaushalt behandeln werden.