Protocol of the Session on October 13, 2004

In diesem Sinne schließe ich mich dem Dank meiner Vorredner für die Arbeit unseres Landesdatenschutzbeauftragten an und signalisiere Zustimmung meiner Fraktion zu diesem Gesetz.

(Beifall Karsten Neumann, PDS, und Karin Schmidt, PDS)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulz.

Das Wort hat jetzt der Innenminister Herr Dr. Timm.

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Richtig ist wohl, dass von diesem Gesetzentwurf und von Ihrer heutigen Entscheidung nicht die Revolution ausgeht.

(Rainer Prachtl, CDU: Das ist wohl wahr.)

Das würde ich auch so sehen, Herr Ringguth. Andererseits hat die Zusammenfassung der Aufgaben an einer Stelle, nämlich beim Datenschutzbeauftragten, auch Vorteile. Um diese Vorteile geht es, insbesondere um den, dass der Bürger in Zukunft nur noch eine einzige Anlaufstelle für alle seine Angelegenheiten hat. Er muss dann nicht mehr prüfen, ob es sich um eine Datenschutzaufsichtsfrage im privaten oder im öffentlichen Bereich handelt. Alles das ist dann bei einer Stelle, beim Datenschutzbeauftragten, gebündelt.

Die Frage, ob nur durch diese Konstruktion die Unabhängigkeit des Datenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gesichert sein kann, ist berechtigt. Man wird nicht sagen können, dass die bisherige Regelung, dass der Datenschutz für den privaten Bereich beim Innenministerium lag, die Unabhängigkeit gefährdet hat, das wird man wohl nicht sagen können, aber beide Regelungen sind denkbar. Wir folgen jetzt neu, also mit diesem Beschluss, solchen Bundesländern wie Berlin, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und weiteren, die den Datenschutz für den privaten Bereich bereits aus der Exekutivverwaltung herausgenommen haben. Viele andere Länder, zu denen wir bis heute gehört haben, haben diese Aufgabe in der Landesregierung und werden sie wohl auch eine Reihe von weiteren Jahren dort behalten. Ich sage ausdrücklich, beide Regelungen sind auch unter dem Aspekt der Unabhängigkeit, aus meiner Sicht jedenfalls, denkbar.

Die Bewährung, ob die Regelung, die wir jetzt in unserem Land einführen, besser ist als die bisherige, steht noch aus. Das ist auch eine Frage nach dem Umfang der Prüfungsaufgaben beim Datenschutz, ob diese dann in Zukunft von der Stelle des Datenschutzbeauftragten aus weiter so eingehalten und durchgeführt werden kann. Wir stehen jedenfalls als Innenministerium auch in Zukunft dem Datenschutzbeauftragten mit Rat und Tat zur Seite.

Es war also zu prüfen – und das war auch eine umstrittene Frage im Innenausschuss –, ob es verfassungsrechtlich zulässig war oder ist, dem Landesbeauftragten die mit der Aufsichtstätigkeit verbundenen Exekutivbefugnisse zu übertragen. Der Landtag hat im März 2002 in einer Entschließung geäußert, dass er davon ausgeht, dass die Landesregierung prüfen soll, die Datenschutzkontrolle im öffentlichen und privaten Bereich einheitlich zu regeln. Die Landesregierung ist nach eingehender verfassungsrechtlicher Prüfung, auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Verwaltungsreform, zum Ergebnis gekommen, dass es zulässig und zweckmäßig ist, diese Aufsicht auf den Landesbeauftragten zu übertragen. Die im Zuge der Ausschussberatungen durchgeführte Sachverständigenanhörung hat die Komplexität des Sachverhaltes vor Augen geführt und bestätigt, dass es notwendig gewesen ist, hierzu eine umfassende rechtliche und tatsächliche Abwägung durchzuführen. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich bei Herrn Kollegen Sellering und dem Justizministerium.

Anders als der Datenschutz bei Behörden stellt die Kontrolle des nichtöffentlichen Bereiches eine exekutive Tätigkeit dar, auch dann, wenn sie nicht in einer exekutiven Behörde durchgeführt wird, eine Tätigkeit mit hoheitlichen Eingriffen in Rechte von natürlichen und von juristischen Personen. Deshalb muss, Frau Schulz, bei der Ausübung dieser Befugnisse durch den Land e s d a t e n s c h u t z b e a u ftragten eine Verbindung zur Exekutive bestehen bleiben. Diesem verfassungsrechtlichen Erfordernis wird durch die im Gesetz vorgesehene Rechtsaufsicht durch die Landesregierung Genüge getan, ohne dabei natürlich im Übrigen die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten einzuschränken.

Meine Damen und Herren, auch ich habe Herrn Dr. Kessel für seine Tätigkeit im Ganzen und für die Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes sehr herzlich zu danken. Im Ergebnis konnten wir, der Datenschutzbeauftragte und das Innenministe

rium, bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs in allen Punkten Einigkeit erzielen, selbst hinsichtlich der Inkraftsetzung des Gesetzes. Auch da gibt es Einigkeit, worüber ich sehr froh bin.

Gleichzeitig mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes wird die Zuständigkeitsverordnung aus dem Jahre 1992 zur Bestimmung der Aufsichtsbehörde aufgehoben, so dass ganz im Sinne der Deregulierung, die wir alle wollen, eine weitere Vorschrift mit dem heutigen Tage wegfällt.

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit und für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesdatenschutzgesetzes auf Drucksache 4/1168. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1372 anzunehmen.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Ich rufe auf Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1372. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 1 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1372 mit den Stimmen von SPD, PDS und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bartels gegen die Stimmen der CDU-Fraktion angenommen.

Ich rufe auf Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1372. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 entsprechend der Beschlussempfehlung auf Drucksache 4/1372 mit den Stimmen von SPD, PDS und der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1372 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 4/1372 mit den Stimmen von SPD, PDS, der Stimme des fraktionslosen Abgeordneten Herrn Dr. Bartels gegen die Stimmen der Fraktion der CDU angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 und anderer Rechtsvorschriften sowie Antwort auf das Ersuchen des Landtages zur Auflösung der in Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05 veranschlagten Minderausgabe (Drucksache 4/1031), auf Drucksache 4/1357.

Gesetzentwurf der Landesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2004/2005 und anderer Rechtsvorschriften (Haushaltsrechtsan- passungsgesetz 2005 – HRAG 2005) sowie Antwort auf das Ersuchen des Landtages zur Auflösung der in Einzelplan 11, Kapitel 1111, Titel 972.05 veranschlagten Minderausgabe (Drucksache 4/1031) (Erste Lesung) – Drucksache 4/1357 –

Das Wort zur Einbringung hat die Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Frau Keler. Bitte schön, Frau Keler.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Für 2005 hatte ich Ihnen einen Nachtragshaushalt bereits Anfang Februar bei der Verabschiedung des Doppelhaushaltes angekündigt. Für 2004 brauchen wir keinen Nachtrag, denn mit diesem Haushalt bewegen wir uns in ruhigem Fahrwasser. Das unterscheidet uns von vielen anderen Bundesländern und vom Bund. Nach meiner Kenntnis müssen der Bund und fünf Bundesländer Nachträge für 2004 aufstellen. Durch unsere vorsichtige Veranschlagung der Steuern haben wir ein hohes Maß an Planungssicherheit gewonnen. Wir werden den Haushalt 2004 ohne zusätzliche Bewirtschaftungseinschränkungen abschließen können.

(Vizepräsidentin Renate Holznagel übernimmt den Vorsitz.)

Der Nachtrag für 2005 wird wegen der Arbeitsmarktreform Hartz IV notwendig. Bei der Aufstellung des Doppelhaushalts konnten wir diese noch nicht berücksichtigen. Es fehlten zum Teil bundesgesetzliche Grundlagen und die finanziellen Auswirkungen von Hartz IV waren nicht in allen Einzelheiten bekannt. Mittlerweile ist der Umsetzungsprozess der Arbeitsmarktreformen in vollem Gange. Das Ausführungsgesetz zu Hartz IV im Landeshaushalt ist hier von Ihnen bereits verabschiedet worden. Anlass und wesentlicher Inhalt des Nachtragshaushaltes 2005 ist also die Umsetzung der Arbeitsmarktreformen in Mecklenburg-Vorpommern.

Das Land erhält zum Ausgleich für Sonderlasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit vom Bund Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen in Höhe von netto 107 Mill i o n en Euro. Der Beitrag des Bundes für die Kosten der Unterbringung, die künftig von den Kommunen zu zahlen sind, beläuft sich auf 115 Millionen Euro. Das Land gibt diese zusätzlich bereitgestellten Mittel an die Kommunen weiter. Damit und mit den eigenen Einsparungen aus der Sozialhilfe können nach unseren Berechnungen die Kommunen Hartz IV ohne zusätzliche Belastungen umsetzen. Darüber hinaus werden den Kommunen die Einsparungen des Landes beim Wohngeld in Höhe von 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Ich hoffe, dass diese zusätzliche Entlastung von den Kommunen vor allen Dingen genutzt wird, um die eigenen Investitionen zu forcieren. Im Landesdurchschnitt wird durch Hartz IV eine Entlastung von 23 Euro pro Einwohner erreicht. Daran ist auch das Land als Aufgabenträger im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beteiligt.

Summa summarum werden Mittel in Höhe von 261 Millionen Euro vollständig und für den Landeshaushalt neutral an die Kommunen weitergereicht. Die Verteilung dieser Mittel auf die Kommunen ist nicht Gegenstand dieses

Nachtrags, sondern bereits mit dem Ausführungsgesetz zum SGB II beschlossen.

Meine Damen und Herren, mit den Veränderungen zu Hartz IV habe ich den wesentlichen Inhalt des Nachtrags vorgestellt. Darüber hinaus erweisen sich weitere Veränderungen und Anpassungen als notwendig. Die erfreulichste Anpassung: Aufgrund der gegenwärtigen Steuerentwicklung können wir eine Anhebung unserer Steuereinnahmen um 70 Millionen Euro vorsehen. Damit bewegen wir uns auf dem Niveau der Steuerschätzung vom Mai. Das heißt, der Sicherheitsabschlag, den wir im Dezember 2005 gemacht haben, wird fast vollständig aufgelöst. Ich halte es für vertretbar, die Steuern moderat nach oben anzupassen. Ich gehe davon aus, dass diese Entwicklung auch von der Novembersteuerschätzung bestätigt wird.

Das kann aber keine Abkehr von unserer vorsichtigen Steuerveranschlagung bedeuten. Wir werden daran festhalten, die Ergebnisse der Steuerschätzungen kritisch zu hinterfragen. Bei der Gesamtbetrachtung der Steuereinnahmen ist jedoch zu berücksichtigen, dass wir zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Doppelhaushalts noch davon ausgegangen sind, dass das Land durch die Gemeindefinanzreform und durch Hartz IV deutlich entlastet werden würde. Das hat sich nicht bestätigt. Veranschlagte Einnahmen von 28 Millionen Euro können somit nicht realisiert werden. Folglich steigen die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen per Saldo nur um 42 Millionen Euro an.

Verbesserungen können wir auch bei den Personalausgaben berücksichtigen. Durch den Abschluss des Tarifvertrages können Minderausgaben von 26 Millionen Euro erbracht werden. Damit erwirtschaften wir die bereits veranschlagte Absenkung bei den Personalausgaben von 21 Millionen Euro. Es verbleibt eine Einsparung – abzüglich der Mehrbedarfe für die Zusatzversorgung der Angestellten – von gut 2 Millionen Euro.

Meine Damen und Herren, den Verbesserungen im Nachtrag stehen wie so oft auch Verschlechterungen, nämlich Mehrbedarfe gegenüber. Für die Werften stellt das Land zur Finanzierung der Wettbewerbshilfen zusätzlich 13,75 Millionen Euro Kassenmittel und Verpflichtungsermächtigungen in 2005 bereit. Im Einvernehmen mit den anderen norddeutschen Küstenländern soll nach der Vorstellung der Landesregierung nur ein Drittel der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel kofinanziert werden. Bei Beibehaltung des alten Finanzierungsschlüssels müssten zu den knapp 14 Millionen Euro noch zusätzlich 35 Millionen Euro aufgebracht werden. Darüber ist in den vergangenen Tagen in der Öffentlichkeit bereits ausführlich diskutiert worden. Unter anderem ist behauptet worden, das Land habe Zusagen gegeben für künftige Werftenhilfen zu den bisherigen Modalitäten. Solche Zusagen sind nicht gegeben worden, weder was die Höhe, noch was die Konditionen angeht. Das war auch gar nicht möglich, weil weder der Bundeshaushalt noch der Landeshaushalt dafür eine Ermächtigung enthielt. Eine zusätzliche Ermächtigung beantragt die Landesregierung erst mit diesem Nachtragshaushalt. Auf Bundesebene können nur deshalb zusätzliche Mittel für die Werftenhilfe bereitgestellt werden, weil Haushaltsmittel für die Innovationsförderung im Schiffbau nicht vollständig in Anspruch genommen worden sind.

Wenn hier nun suggeriert werden soll, das Land kümmere sich nicht um seine Werften und gefährde Arbeits

plätze, so möchte ich mit wenigen Zahlen deutlich machen, dass das genaue Gegenteil der Fall ist: Mecklenburg-Vorpommern hat von 1991 bis zum heutigen Zeitpunkt insgesamt über 700 Millionen Euro an die Werften gezahlt.

(Wolfgang Riemann, CDU: Das ist Vergangen- heit! Es geht um die Zukunft, Frau Ministerin.)

Unberücksichtigt sind dabei Bürgschaften im Umfang von etwa 130 Millionen Euro und Steuersubventionen in Form von Investitionszulagen. Der Bund hat überschlägig rund 2 Milliarden Euro gezahlt. Also sind ab 1991 bis heute circa 2,7 Milliarden Euro als Investitionshilfen, Verlustausgleiche und Schiffbaubeihilfen in unsere Werftenstandorte geflossen. Das sind, wenn man einmal rechnet, 540.000 Euro oder, für viele noch verständlicher, mehr als 1 Million DM pro Werftarbeiter.

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat längst bewiesen, dass sie die Werften im Lande wettbewerbsfähig erhalten will. Das unterstreichen wir erneut mit diesem Nachtragshaushalt. Diese Landesregierung hat sich nichts vorzuwerfen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich finde die Vorwürfe aus dem Bereich der Werften für nicht begründet und auch nicht für gerechtfertigt.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und Angelika Gramkow, PDS)

Meine Damen und Herren, mit dem Nachtrag 2005 werden auch die noch vorhandenen globalen Minderausgaben aufgelöst. Minderausgaben waren infolge der Verhandlungen der Ministerpräsidenten Koch und Steinbrück erwartet und in den Haushalt eingestellt worden. Die erhofften Einsparungen kamen aber nicht, so dass die Minderausgabe von 25 Millionen Euro gestrichen werden muss. Die Minderausgabe aufgrund von Eingriffen in Landesgesetze wird ebenfalls aufgelöst. Der notwendige Einsparbetrag von 8 Millionen Euro wird allerdings in 2005 nicht durch Einschränkungen bei landesgesetzlichen Leist ungen, sondern durch Absenkungen bei diversen Titeln erbracht. Wir haben Ihnen die Untersetzung einzeln aufgelistet, das können Sie auf Seite 5 nachlesen. Die Landesregierung beantwortet mit dieser Untersetzung das Ersuchen des Landtages auf Drucksache 4/1031.

(Wolfgang Riemann, CDU: Zu spät!)

Eine grundsätzliche Bemerkung sei mir an dieser Stelle gestattet: Bei dem noch sehr steinigen Weg zur weiteren Konsolidierung des Landeshaushalts werden wir zukünftig ohne Tabus alle Leistungen des Landes, auch gesetzliche, einer kritischen Prüfung unterziehen müssen.

Meine Damen und Herren, lieber Herr Ringguth, frei nach Karthago kann ich auch immer wieder wiederholen: Im Übrigen bin ich dafür, die Nettokreditaufnahme abzusenken

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Das sind wir auch.)

und nicht Karthago zu zerstören.