Protocol of the Session on September 16, 2004

Mecklenburg-Vorpommern hat daher im Agrarausschuss zwei Anträge zur Änderung des Gesetzentwurfes vorgelegt. Sie befassen sich mit der Definition des In-Verkehr-Bringens sowie der Errichtung eines Ausgleichsfonds. Bei der Definition des Begriffes „In-Verkehr-Bringen“ geht es vor allem um eine Klarstellung. Erzeugnisse, die entweder zufällig oder technisch unvermeidbar gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, welche auf eine genehmigte Freisetzung zurückzuführen sind, benötigen keine Genehmigung zum In-Verkehr-Bringen gemäß Paragraph 14 Absatz 1. Die derzeitige Regelung würde die versuchsweise Freisetzung, vor allem bei Getreide und Raps, erheblich behindern.

Im Übrigen weise ich an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass wir ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern zurzeit genveränderte Organismen im Mais im Anbau haben. Es findet kein Anbau von genverändertem Raps oder auch Getreide in Mecklenburg-Vorpommern statt. Wir haben also nur den Mais im Anbau. Des Weiteren ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar, dass ein Geschädigter unverschuldet auf wirtschaftlichem Nachteil sitzen bleibt, wenn die durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf einem benachbarten Grundstück entstanden sind. Das heißt, die verschuldensunabhängige Regelung muss aus meiner Sicht noch mal verändert werden.

(Beifall Renate Holznagel, CDU)

Das könnte im Übrigen ökologisch wirtschaftende Landwirte ebenso treffen wie so genannte konventionelle

Landwirte. Damit würde man ebenfalls die Wahlfreiheit beeinträchtigen, nämlich zulasten derjenigen, die eine freie Entscheidung getroffen haben. Deshalb hegen wir auch den Wunsch, einen Ausgleichsfonds einzurichten. Dabei geht es nicht etwa um einen Freifahrtsschein für die Gentechnik – auch dies sage ich ausdrücklich –, es geht vielmehr um das Problem, wer den Schaden tatsächlich zu tragen hat. Wenn es zu Auskreuzungen kommen sollte, wenn ein GVO-Anbauer die Regeln der guten fachlichen Praxis zwar eingehalten, aber dennoch den Nachbarn geschädigt hat, oder wenn ein Schaden da ist, der sich nicht zweifelsfrei einem bestimmten Verursacher zuordnen lässt, muss dieses endgültig geklärt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Haftungsgrundsätze bieten daher aus meiner Sicht jedenfalls keine hinreichende Absicherung für die verschiedenen Beteiligten. Das muss deutlich verändert werden.

(Beifall Dr. Ulrich Born, CDU, und Renate Holznagel, CDU – Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig.)

Bezüglich der Finanzierung des Fonds halte ich allerdings auch eine Beteiligung derjenigen Wirtschaftsbeteiligten, die tatsächlich einen Nutzen...

(Zuruf von Renate Holznagel, CDU)

Insofern hätte ich auch sagen können, vielleicht ist die Rede, die Sie gehalten haben, Frau Holznagel, ja von Monsanto oder von wem auch immer gesponsert worden.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Das war ein ministerieller Tiefschlag.)

Das glaube ich zwar nicht, aber für mich ist eins klar: Wir dürfen uns hier irgendwelchen Konzernen nicht unterwerfen, sondern diejenigen, die es für sinnvoll und notwendig erachten, müssen in diesen Fonds dann auch mit einzahlen. Das sind unsere Vorschläge zur Änderung.

Ansonsten haben wir im Gesetzgebungsverfahren in besonderer Weise darauf geachtet, dass praktikable und insbesondere unbürokratische Regelungen Eingang in den Gesetzestext gefunden haben. Gleichzeitig soll die Wahlfreiheit von Verbrauchern und Landwirten im Umgang mit Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen gewährleistet sein. Ich sage ausdrücklich, der Verbraucher, die Verbraucherin soll die Wahlfreiheit erhalten. Der Verbraucher muss entscheiden können, ob er diese Produkte erwerben und zu sich nehmen möchte oder nicht. Und deswegen muss eine klare Darstellung hier in diesem Bereich erfolgen. Dazu gehören im Übrigen ganz klar die Kennzeichnung, die Rückverfolgbarkeit und die Transparenz. Das kann eigentlich auch die CDU nicht anders wollen. Dies kann nur über Kulturarten und spezifische Anbauregeln tatsächlich möglich sein. Und dass es hier gewisse Risiken gibt, die bis heute wissenschaftlich nicht zu Ende begutachtet sind, müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Entscheidende Punkte, um das Nebeneinander von verschiedenen Anbauverfahren überhaupt zu praktizieren, sind also Koexistenz, Schwellenwerte, Stufenverantwortung und natürlich die ganz klare Regelung der Haftung.

Die Landesregierung hat bisher viel für die Sicherheit und die Begleitforschung der Gentechnologie als einen Zweig der Biotechnologie im Lande Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt. Nutzen für Verbraucher, Landwirte und Umwelt ist bei Produkten mit verbesserten Gebrauchsund Umwelteigenschaften im Übrigen vorhanden. Wenn

man sich überlegt, dass wir in der Lage sind, in der Zukunft neue Eigenschaften tatsächlich in die Pflanze hineinzubringen – ob das Fettsäuremuster sind, die zum Wohle der Gesundheit der Menschen angetan sind, oder ob das ansonsten andere Maßnahmen sind –, halte ich den Nutzen für Verbraucher, die Landwirte und die Umwelt sehr wohl für möglich. Es steht aber außer Frage, dass der praktische Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen erst dann zugelassen wird, wenn eine hinreichende Sicherheits- und Risikobewertung stattgefunden hat.

(Dr. Ulrich Born, CDU: Richtig, ja.)

Und hier gibt es nach wie vor Probleme, Frau Holznagel, das müssten Sie eigentlich auch wissen. Gucken Sie sich den Prozess von Monsanto in Kanada an, was da passiert! Und wenn auf dieser Erde in der Zukunft bestimmte Teile tatsächlich keine Genreserven mehr haben sollten, dann können und dürfen wir dies nicht zulassen. Ich hoffe, das trifft auf die Zustimmung dieses Hohen Hauses.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD – Zuruf von Dr. Ulrich Born, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung fördert den verantwortungsvollen Umgang mit der grünen Gentechnik als einen Zweig der Biotechnologie. Wir unterstützen mehrere Projekte, unter anderem das Kompetenzzentrum und Gründerzentrum für Biogenressourcen in Groß Lüsewitz, das in Kürze ja auch seinen Betrieb aufnehmen wird. Es gibt insgesamt fünf Hektar gentechnisch veränderter Organismen in unserem Land, und zwar Mais im Erprobungsanbau, die jetzt praktisch zur Ernte anstehen. Ich betone ausdrücklich nochmals: Es handelt sich hier ausschließlich nur um Mais. Dieser Mais ist im Übrigen auch durch das Bundesministerium zum Anbau freigegeben worden und hier werden Sortenversuche zurzeit durchgeführt. Auf die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse bin ich persönlich jedenfalls sehr gespannt und werde sie dann auch unverzüglich der Öffentlichkeit vorstellen. Wir werden auch in den nächsten Tagen diesen Anbauversuch der Öffentlichkeit präsentieren, denn letztendlich ist die Praxis immer das Kriterium der Wahrheit.

Die Landesregierung setzt sich auf der Grundlage der EU-Vorgaben für die Koexistenz der Anbauformen mit und ohne GVO sowie für die Wahlfreiheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie bei Landwirten ein. Der Anbau und die Verwertung von behördlich zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen muss die souveräne Entscheidung der Landwirte und der Verbraucherinnen und Verbraucher sein. Nun gibt es vielerorts Bestrebungen, für freiwillige Vereinbarungen von Landwirten in bestimmten Gebieten auf die Verwendung und Verwertung gentechnisch veränderter Organismen zu verzichten. Ich habe mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie für sich innerhalb der CDU so etwas ausschließen. Ich muss Ihnen ausdrücklich sagen, wir sind in MecklenburgVorpommern Vorreiter für Zonen, die frei sind von gentechnisch veränderten Organismen, und ich habe volles Verständnis für die Landwirte oder auch für die Forstwirte, dass wir solche Zonen eingerichtet haben, um damit Sicherheit in der Landwirtschaft zu haben.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und PDS)

Ich unterstütze das in diesem Zusammenhang genauso, wie ich anderenorts den Erprobungsanbau von gen

technisch veränderten Organismen für richtig halte und dieses auch für notwendig erachte. Wir brauchen Erfahrungen auch beim Anbau, denn wie wir die heute verfügbaren Möglichkeiten der Koexistenzregeln bestimmen, werden wir dann auch diese Dinge weiter evaluieren. Ich kann und werde aber keinem Landwirt vorschreiben, was er zu tun hat. Auch dieses sage ich von dieser Stelle ausdrücklich. Einen Ausschluss von gentechnikfreien Zonen, wie die CDU es fordert, kann ich nicht akzeptieren. Aus meiner Sicht zeugt dieses von wenig Demokratieverständnis und ist im Übrigen damit auch sehr widersprüchlich. Ich kenne auch eine ganze Reihe von CDU-Landwirten, die sich mit hinter dieses Dach gestellt haben. Man kann nicht Koexistenz verlangen und den Landwirten die Entscheidung zum Anbau von genveränderten Organismen überlassen, aber gleichzeitig den freiwilligen Zusammenschluss von Landwirten zu gentechnikfreien Zonen ausschließen. Ich sage das ausdrücklich noch mal: Diese von Ihnen präsentierte Art der Entscheidungsfreiheit ist aus meiner Sicht fadenscheinig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, notwendig ist ein behutsamer, am wirklichen Bedarf – ich betone ausdrücklich, am wirklichen Bedarf –

(Angelika Peters, SPD: Da hat der Minister Recht.)

orientierter und gesellschaftlich gewollter Umgang mit grüner Gentechnik. Das benötigen wir vor allem, weil es zu dieser Technologie ein weit verbreitetes Unsicherheitsgefühl in der Bevölkerung als Verbraucher, als auch beim Berufsstand, als auch beim Produzenten gibt. Hier ist dringend Aufklärung geboten. Ich habe das ja versucht, auch mit einer Wochenendzeitung zu tun. Für mich ist schon klar und deutlich geworden, wie groß die Unsicherheit auf der einen Seite ist und wie viel Erklärungsbedarf wir auch noch benötigen. Ganz ohne gesetzliche Regelungen würden wir derartige Unsicherheiten nicht abbauen, sondern im Gegenteil sogar weiter verstärken.

Natürlich hoffe ich, dass der Vermittlungsausschuss des Bundesrates zu einer Einigung der von mir beschriebenen Entwicklung kommt. Doch auch, wenn der Vermittlungsausschuss möglicherweise nicht übereinkommen sollte, was ich nicht hoffe, so müssten die Länder klug abwägen, ob sie einen Einspruch wirklich wollen und das wirklich hilfreich ist. Ich darf dem Hohen Haus jedenfalls versichern, dass die Landesregierung hierfür eine vernünftige Abwägung vornehmen wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, einer besonderen Aufforderung durch den Landtag bedarf es insofern nicht, aber schön, dass Sie sich Gedanken gemacht haben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Minister.

Gemäß Paragraph 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung hat die CDU-Fraktion drei Minuten mehr Redezeit.

Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Kühnel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag bewegen wir uns im Spannungsfeld von Zukunftstechnologie, Landwirtschaft, Welternährung und Verbraucherschutz. Das sind vier Themenfelder, die nach meiner Auffassung im Zusammen

hang diskutiert werden sollten, wenn man Schieflagen vermeiden will, in nüchterner, sachbezogener Abwägung der Fakten und möglichst frei von Emotionen. Es geht wie so oft bei solchen komplexen Fragestellungen nicht um Ja oder Nein zur grünen Gentechnik, es geht um die Frage, Gentechnik wie und unter welchen Bedingungen.

Der Zug der grünen Gentechnik rollt längst. Vor mehr als 50 Jahren wurden schon die ersten bahnbrecherischen Forschungsergebnisse bekannt. Die Gentechnik überwindet durch Neukombinationen von Nukleinsäuren immer mehr die Grenzen der klassischen Züchtung und schafft Lösungen für vorhandene Probleme.

Ich möchte an dieser Stelle einen Satz des Experten Dr. Ernst Rasche zitieren: „Allen Merkmalen eigen ist, dass sie im Prinzip schon immer auf der Wunschwarteliste der klassischen Züchtung standen. Neu ist allerdings die präzise und schnelle Arbeitsweise, mit der sich Kombinationen herbeiführen lassen, die in der herkömmlichen Züchtung nur per Zufall oder in extrem langen Zeiträumen auftreten würden.“

Meine Damen und Herren, die grüne Gentechnik kann heute zwar gebremst werden, wenn es bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse in die Praxis verschiedene Meinungen gibt, aber aufzuhalten ist sie nicht mehr. Und ich möchte hier einfügen: Ich war im Frühjahr des Jahres im mittleren Westen der USA und konnte mich dort überzeugen, wie die Gentechnik vorangebracht wird und vor allen Dingen wie die Umsetzung in die praktische Arbeit erfolgt. Und das hat mich in meiner Überzeugung gefestigt, es ist eine Zukunftstechnologie, die auch einen Beitrag zur Lösung des Welternährungsproblems bringen muss.

(Beifall Renate Holznagel, CDU)

Der landwirtschaftlich zu nutzende Boden nimmt auf der Welt stetig ab, pro Tag 5.000 Hektar. So rechnen die Agrarökonomen. Demgegenüber wächst die Weltbevölkerung pro Tag um 240.000 Menschen. Millionen von Menschen leiden heute an Hunger und Unterernährung. Ich weiß, dass die Nutzung der grünen Gentechnik dieses Problem allein nicht lösen kann. Wir müssen uns die Frage stellen, ob und wie ein Kompromiss in der Politik und natürlich auch zwischen Politik, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Industrie sowie deren Verbände und besonders in der Gesellschaft erreicht werden kann.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Gentechnikrechtes in Deutschland, das im Wesentlichen auf dem europäischen Gemeinschaftsrecht beruht, schafft die Bundesregierung Rahmenbedingungen für Maßnahmen, um das beabsichtigte Vorhandensein von genveränderten Organismen in anderen Produkten zu verhindern, Haftungsregelungen festzulegen und weitere Kontrollgremien zu benennen. Zu hinterfragen ist allerdings, ob diese Rahmenbedingungen, die auf einen verstärkten Schutz des Verbrauchers orientieren und die ablehnende Haltung einer breiten Öffentlichkeit repräsentieren, die Innovation und Leistungsfähigkeit der Forschung unseres Landes und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Landwirtschaft langfristig sichern können. Die landwirtschaftlichen Unternehmen auch in unserem Bundesland müssen ihre Produkte auf Märkten gegen weltweite Konkurrenz absetzen, sie müssen sich dem Wettbewerb der Qualitäten und dem Wettbewerb der Preise und den sich zukünftig weiter verschärfenden Bedingungen stellen. Es ist und bleibt ein ökonomisches Grundgesetz,

dass nur der sich behaupten kann, der nicht nur umweltverträglich, sondern auch kostengünstig produziert. Moderne ernährungspsychologische, gesunde und konkurrenzfähige Produkte und Verfahren werden wie zu allen Zeiten technologisch überholte Produktionsmethoden in der Landwirtschaft verdrängen.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Auf einen Nenner gebracht: Ziel muss es nach meiner Auffassung sein, die Ergebnisse der grünen Gentechnik verantwortungsbewusst in die Landwirtschaft einzuführen, in die freie Entscheidung der Landwirte durch Transparenz und Koexistenz. Wenn Landwirte auf Genfreiheit setzen und ihre Flächen zu genfreien Zonen erklären wollen, sollen sie es bitte schön tun. Es wird nach meiner festen Überzeugung in Zukunft immer noch Landwirtschaftspioniere geben, die sich nicht abschrecken lassen von Kassandrarufen aus verschiedenen Lagern. Sie werden neue Wege gehen, um mit Hilfe von genveränderten Organismen einen umweltschonenden Ackerbau zu unterstützen und notwendige Ertragssteigerungen unter minimiertem Kostenaufwand zu realisieren.

Meine Damen und Herren, die Diskussion zur Neuordnung des deutschen Gentechnikgesetzes läuft. Das hörten wir bereits im Bundesrat, in seinem Agrarausschuss und zurzeit im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag. Ich halte nichts davon, den vorliegenden Gesetzentwurf, der im Übrigen reines Regierungshandeln der Bundesexekutive darstellt, von der Bühne des Landtages aus zu zerreden. Die Landesregierung hat sich in die Diskussion seit langem eingebracht und selbst den Vermittlungsausschuss angerufen. Sie lebt nicht im Wolkenkuckucksheim und muss nicht erst durch den Antrag der Fraktion der CDU und auch den Änderungsantrag auf Trab gebracht werden. Die Fraktion der SPD wird diesen Antrag sowie den Änderungsantrag ablehnen.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Danke schön, Frau Abgeordnete.

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Schwebs. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag nimmt ein brisantes Thema auf, und das in doppelter Hinsicht, zum Ersten natürlich die in Teilen auch widersprüchliche Positionierung der beiden Koalitionspartner zu dieser Problematik. Das als Opposition auszunutzen ist okay, ob es aber gerade auf diesem Gebiet etwas bringt, den Keil in den Spalt zu schlagen, das möchte ich bezweifeln, denn brisanter ist das Thema auf einer ganz anderen Ebene. Die Gentechnik und gerade die grüne Gentechnik, um die es hier geht, ihre Anwendung und die daraus resultierenden Folgen betreffen – und ich meine das im Zeitalter der Globalisierung wörtlich – alle Menschen. Und viele reden auch mit bei diesem Thema. Allerdings nur wenige wissen wenigstens ungefähr, worüber sie reden. Und unter diesen wenigen sind konträre Standpunkte eigentlich der normale Diskussionszustand. Das werden wir heute in dieser Debatte auch hören.

Für die PDS gehört die Gentechnologie einerseits zu den Zukunftstechnologien, aber gleichzeitig auch zu den Technologien mit dem höchsten Risiko, weil deren Nebenwirkungen tatsächlich erst mittel- und langfristig erkennbar sein werden. Auch deshalb teilt die PDS die

Skepsis von Landwirten und Verbrauchern gegenüber gentechnisch verändertem Saatgut, gegenüber Futterund Nahrungsmitteln und fordert eine deutliche Kennzeichnungspflicht und einen möglichst niedrigen Grenzwert für Beimischungen und Verunreinigungen.

Gerade weil die Gentechnik dazu reizt, polarisierende Positionen einzunehmen und zu verteidigen, ist es auch schwierig, sich mit dem vorliegenden Antrag auseinander zu setzen. Aber, meine Damen und Herren, am 23. Juli des vergangenen Jahres präsentierte Agrarkommissar Fischler die unverbindlichen Leitlinien zum künftigen Nebeneinander von gentechnischer, konventioneller und ökologischer Landwirtschaft. Die EU hat damit die Probleme auf die Mitgliedsstaaten abgewälzt und sich ihrer Verantwortung für die Anwendung der Gentechnik entzogen. Und mit dem Auslaufen des De-facto-Moratoriums für die Zulassung neuer gentechnisch veränderter Organismen in diesem Jahr ist quasi die Tür zur Anwendung der grünen Gentechnik weit offen.

Deshalb, meine Damen und Herren, sage ich Ihnen, das vorliegende Gesetz, so unzureichend es aus Sicht der PDS ist, ist wenigstens ein Gesetz. Solange die europäischen Regelungen und Maßstäbe fehlen, sind nationale Konkretisierungen der für die Zulassung und Überwachung maßgeblichen Risiko- und Schädlichkeitsschwellen unerlässlich, damit ein Mindestmaß an Schutz und Vorsorge sichergestellt wird. Damit der gegenwärtig rechtsfreie Raum ausgefüllt wird, sollte das Gesetz so schnell wie möglich verabschiedet werden.