Protocol of the Session on September 15, 2004

Was mich ärgert, ist die Mutlosigkeit, mit der diese KAG-Novelle gemacht worden ist. Mich ärgert auch, wir reden von Föderalismus und Selbstbewusstsein der Länder, aber diese Landesregierung nimmt die Möglichkeit nicht wahr, die das Grundgesetz ihr eingeräumt hat. Da nämlich das kommunale Abgabenrecht einschließlich des Erschließungsbeitragsrechtes aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes schon vor vielen Jahren herausgenommen worden ist, hätten wir jetzt die Gelegenheit, etwas miteinander hinzukriegen, was richtig gut gewesen wäre.

Die Bürger draußen im Lande und die Verwaltungen klagen darüber, dass wir unterschiedliches Recht haben, je nachdem, ob sie leitungsgebundene Anlagen haben, nämlich Wasser und Abwasser, oder ob es sich um die Straße handelt, um die Erschließung eines Grundstückes mit nicht leitungsgebundenen Anlagen. Da wäre es sehr schön, sehr praktisch, auch rechtssicherer, das wird mir – nein, er ist nicht da –, das würde mir der Justizminister, wenn er uns zuhören würde, bestätigen. Es wäre für die Verwaltungsgerichte auch sehr viel einfacher, nach einheitlichen rechtlichen Regelungen zu entscheiden. Diesen Wurf haben Sie sich nicht zugetraut. Bestimmte Dinge, wie zum Beispiel die überlangen Grundstücke – Sie haben davon gesprochen –, sind eine typische Erscheinung in unserem Flächenland. Das gebe ich zu, das ist richtig. Aber jetzt sage ich Ihnen, die typische Erscheinung betrifft eben nicht nur die leitungsgebundenen Einrichtungen, sondern sie betrifft auch die Erschließungs- und Ausbaubeiträge der Straße. Dort, wo die Beiträge weit über den tatsächlichen Wert der Grundstücke hinausgehen, haben wir Erdrosselungsbeiträge.

Sie helfen uns als Kommunen überhaupt nicht damit, dass Sie sagen, na, dann könnt ihr ja stunden oder dann könnt ihr ja niederschlagen. Die Stundung heißt ja nur, dass ich in diesem Falle gegen die Eintragung einer Sicherungshypothek stunden darf, weil ich sonst keine anderen Sicherungen habe. Und da hätte ich mir mehr Mut gewünscht. Ich hoffe, wir haben als Abgeordnete mehr Mut in den Ausschüssen. Wenn die Landesregierung so verzagt ist, sind vielleicht der Landtag und seine Ausschüsse etwas mutiger.

Ein Letztes möchte ich Ihnen hier noch sagen und das sage ich Ihnen sehr gerne: Der Entwurf atmet zumindest in der Begründung, wenn man die liest, einen sehr hohen Sachverstand. Ich möchte Ihnen eigentlich, Herr Minister, zu Ihren Mitarbeitern gratulieren. Hier ist auch sehr viel Erfahrung aus der Praxis eingeflossen und es sind sehr viele Klippen und Ecken aus der kommunalen und der Verwaltungspraxis erkannt worden. Dieses Gesetz versucht, dies in weiten Bereichen zu entschärfen. Ich bin ein Stück ausgesöhnt damit, dass Sie so furchtbar lange gebraucht haben, denn die Grundsatzentscheidung hätte uns viel früher vorliegen müssen.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich bin eben versöhnt damit, dass das Gesetz eine sehr sorgfältige Aufarbeitung der Problematik ist, und deswe

gen glaube ich, dass wir eine sehr sachkundige Diskussion führen und auch eine Entscheidung in der Zweiten Lesung treffen werden. Ich würde Sie bitten, Ihren Mitarbeitern diesen persönlichen Dank auch mit nach Hause zu geben. Wenn man so ein Gesetz liest, überlegt man sich, wie sind die rangegangen. Hier ist sehr viel Sachverstand, sehr viel Fleiß und sehr viel Kompetenz enthalten. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Danke schön, Herr Dr. Jäger.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Müller von der Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zu Anfang meiner Ausführungen an das Ende der Ausführungen des Kollegen Jäger anknüpfe, der den Gesetzentwurf als sachkundige Aufarbeitung der Problematik bezeichnet hat. Dieser Einschätzung, dass hier von der Landesregierung mit sehr viel Sachkunde und in Kenntnis und unter genauer Beobachtung der tatsächlichen Probleme in unserem Land gearbeitet und ein Gesetzentwurf vorgelegt worden ist, kann ich mich absolut uneingeschränkt anschließen. Insofern sage ich der Landesregierung meinen Glückwunsch und meinen Dank.

(Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD)

Ich möchte aber noch einen Schritt weiter gehen, auch im Blick darauf, dass wir in den letzten Monaten ja Anträge zu Teilaspekten des Kommunalabgabengesetzes hier auf dem Tisch gehabt haben. Wir haben keinen davon abgelehnt, sie schlummern alle im Ausschuss.

(Torsten Renz, CDU: Die schlummern. – Zuruf von Peter Ritter, PDS)

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf endlich, das füge hinzu, einen Entwurf, der versucht, die kommunalabgabenrechtlichen Probleme in einem Guss und mit einem Gesetzentwurf zu beantworten, und der nicht den Versuch macht, immer dann, wenn Interessengruppen ihre möglicherweise sehr berechtigten Interessen artikulieren, auf ein Teilproblem zu springen und dieses Teilproblem zu lösen. Dieser Gesetzentwurf macht den Versuch einer Gesamtlösung und ich meine, es ist ein gelungener Versuch.

Bei den drei Zielsetzungen, die der Innenminister hier genannt hat, Abgabengerechtigkeit, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Erhöhung der Flexibilität, werden Sie mich als kommunalpolitischen Sprecher verstehen, dass mir der letztgenannte Aspekt von besonderer Bedeutung ist. Dieser Entwurf erhöht in der Tat die Spielräume, die dem kommunalen Satzungsgeber zur Verfügung stehen, sehr stark und er liegt von daher auf einer sehr kommunalfreundlichen Linie. Ich glaube, das ist nachdrücklich zu begrüßen. Ich möchte hier nicht, das wäre dann Aufgabe der Ausschussberatungen, auf jeden einzelnen Aspekt in Ausführlichkeit eingehen. Ich will sie nur noch einmal ganz kurz ansprechen, bevor ich dann auf zwei Bereiche komme, die mir wichtig erscheinen.

Das Thema Deregulierung findet seinen Niederschlag in diesem Gesetzentwurf. Der Minister hat darauf hingewiesen und ich halte das für unverzichtbar. Zum Thema Jagdsteuer sollten wir hier nicht mehr allzu viele Worte verlieren. Wir waren uns darüber einig, dass diese Steuer abgeschafft gehört. Nun höre ich, auch wenn ich keinem

Kreistag angehöre, dass gelegentlich die eine oder andere Kreistagsfraktion der CDU, wie zum Beispiel Demmin, sich gegen die Abschaffung der entsprechenden Satzung ausspricht. Das wäre sicherlich etwas, was wir einer gesonderten Betrachtung unterziehen müssten.

(Beifall Ute Schildt, SPD)

Wir, dieser Landtag, denke ich, werden uns sehr schnell darauf verständigen, dass wir dieses Relikt beseitigen werden.

In der Frage der Kleingärtner, denke ich, dass wir den berechtigten Interessen der Kleingärtner sehr weit entgegengekommen sind. Was weitergehende Forderungen angeht, Herr Dr. Jäger, sollten wir vielleicht auch mal schauen, ob diese Forderungen berechtigt sind. Ich bin ein großer Freund des Kleingartenwesens, aber nicht alle Forderungen, die von dieser Gruppe aufgemacht worden sind, sind – und das sage ich bewusst auch als Kommunalpolitiker – berechtigt und nicht allen solchen Forderungen sollte man nachkommen.

(Beifall Rainer Prachtl, CDU)

Zur Frage der Kurabgabe. Auch hier greift die Linie der Flexibilisierung und hier greift auch die Linie der Erweiterung der Möglichkeiten für die Kommunen. Eine breitere Verwendung der Kurabgabe erscheint mir sehr sinnvoll.

Dieses alles, meine Damen und Herren, sind aber, wenn wir uns das Finanzvolumen betrachten, eher die kleineren Probleme, zu denen dieses Gesetz uns Antworten gibt. Die größeren Probleme heißen Gebühren und Beiträge.

Die Frage einer degressiven Gebührengestaltung, nun ja, natürlich gibt es Einwände gegen eine solche Regelung. Ich glaube aber, dass es auch eine Menge Gründe gibt, warum wir eine solche degressive Gebührengestaltung tatsächlich zulassen sollten. Ich weiß auch, dass in der kommunalen Praxis teilweise unter, ich sage einmal vorsichtig, großzügiger Auslegung des Gesetzes der Versuch gemacht wird, zu einer solchen degressiven Gestaltung zu kommen. Vielleicht sollten wir hier das Gesetz auch ein Stück der Realität anpassen und den realen Bedürfnissen der Kommunen und eine solche Öffnung vornehmen.

Wichtig, weil wichtig für jeden Gebührenzahler, sind die Veränderungen der Abschreibungsregelungen. Es ist immer wieder ein Streit, dass beitragsfinanzierte Anlagenteile heute bei der Berechnung der Abschreibungen ebenfalls mit herangezogen werden.

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Ja.)

Dieses ist dem Bürger nicht verständlich zu machen, dass er zunächst einmal den Beitrag zahlt und dann auf diesen Beitrag auch noch Abschreibungszahlungen leistet in der Berechnung seiner Gebühr. Also auch hier ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Flexibilität zuschussfinanzierter Anteile zukünftig nicht mehr bei der Berechnung der Abschreibung und damit der Gebühr heranziehen zu müssen, aber zu können, ist sicherlich begrüßenswert. Und auch die größere Flexibilisierung der Eigenkapitalverzinsung ist vernünftig, stärkt kommunale Selbstverwaltung und ist von daher richtig.

Bei der Frage der Beiträge, meine Damen und Herren, erwarte ich die schwierigsten Auseinandersetzungen, die schwierigsten Auseinandersetzungen in der Anhörung und auch im Ausschuss. Und es ist für jemanden, der mit

Kommunalpolitik vertraut ist, eine Binsenweisheit, dass hier die Interessengegensätze nicht etwa zwischen politischen Parteien verlaufen oder auch nicht zwischen Land und kommunaler Ebene, sondern dass wir sehr häufig die Interessengegensätze auch innerhalb der kommunalen Ebene haben.

Herr Dr. Jäger hat zum Beispiel zu Recht auf die Interessenlage der kommunalen Wohnungsbauunternehmen hingewiesen. Ich möchte aber im Gegenzug auf die Interessenlage der Entsorgungsträger, in der Regel sind dies Zweckverbände, teilweise auch Gemeinden, aber in der Masse Zweckverbände, hinweisen, deren Interessenlage ja sehr häufig eine diametral entgegengesetzte ist. Wenn wir uns also im Ausschuss damit befassen werden, dann werden wir selbstverständlich den Verband der Wohnungswirtschaft einladen. Wir werden aber uns selbstverständlich auch die Experten aus den Entsorgungsträgern an den Tisch holen und wir werden, das sage ich uns allen voraus, eine sehr schwierige Abwägungsentscheidung zu treffen haben, wohin wir denn hier die Reise gehen lassen.

Für praxisgerecht halte ich Sonderregelungen für übergroße Grundstücke. Dieses ist gerade in den ländlichen Regionen ein erhebliches Problem. Ich bin, anders als Sie, Herr Dr. Jäger, auch sehr dafür, dass man zwischen leitungsgebundener Energie und Straßen eine Differenzierung vornimmt. Wir müssen ein großes Faktum sehen, das wir hier nicht wegdiskutieren können. Bei leitungsgebundener Energie findet ein Teil der Refinanzierung der Investitionskosten über Gebühren statt. Von daher ist in diesem Feld, vielleicht über einen Verzicht auf eine Beitragserhebung, ganz anders zu reden als im Bereich der Straße, wo wir ja eine solche Refinanzierung über Gebühren nicht haben und wo ein Beitragsverzicht natürlich dann voll und ganz zu Lasten der Gemeindekasse oder der Kreiskasse, wer auch immer Straßenbaulastträger ist, geht, wir also hier voll die Kosten der Kommune übertragen und nicht eine Teilfinanzierung über Gebühren vornehmen können. Von daher halte ich eine solche Differenzierung für berechtigt.

Zur Frage der Altanschließer, sehr geehrte Kollegin Monegel, weiß ich, dass dies nicht nur in Teterow ein Problem ist, das die Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt. Wir alle wissen, dass dieses von den Betroffenen sehr häufig als schreiende Ungerechtigkeit empfunden wird.

(Minister Dr. Till Backhaus: Ist es auch.)

Ich sehe aber auch, dass wir an Rechtsprechung gebunden sind, und ich sehe auch, dass wir an den Gleichheitsgrundsatz, nicht nur, weil uns das Gerichte aufzwingen, gebunden sind, sondern wir wollen ja dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragen. Er ist einer der tragenden Säulen unseres Rechtsstaates und deshalb müssen wir bei allen Lösungen, die die Altanschließerproblematik angehen, auch immer sehen, dass wir diese tragenden Grundsätze, insbesondere den Gleichheitsgrundsatz, nicht verletzen. Und von daher wollen und werden wir über einen Verzicht auf die Beitragspflicht diskutieren und werden die Varianten Beitragsrecht, Beitragspflicht, Soll-Regelung gegeneinander abzuwägen haben. Ich glaube, es spricht auch sehr viel für eine Soll-Regelung.

Wir werden uns aber auch zu fragen haben, ob denn ein denkbarer Verzicht auf die Beitragspflicht in der Frage der Altanschließer tatsächlich eine Lösung herbeiführt. Ich habe hier erhebliche Zweifel und darf darauf hinweisen, dass wir unter Umständen auch in die Situation kommen,

dass wir Beiträge, die bisher von den Bürgern bereits entrichtet worden sind – in sehr vielen Fällen ist dies ja der Fall –, möglicherweise auch zurückzahlen müssten, was viele Entsorgungsträger nicht können. Dieses halte ich für ein erhebliches Problem und ich glaube, es verbietet sich, hier politisch motivierte Schnellschüsse zu machen, sondern wir brauchen wirklich sehr sorgfältige fachlich orientierte Abwägungsprozesse. Ich gehe davon aus, dass uns die kommunalen Verbände hier als Partner zur Verfügung stehen werden, die natürlich auch das Problem haben, dass in den eigenen Reihen möglicherweise unterschiedliche Interessen zu Hause sind.

Wir sollten aber auch, meine Damen und Herren, bei allen Fragen zu Beiträgen nicht außer Acht lassen, dass unsere Investitionen in irgendeiner Weise finanziert werden müssen. Es wird ja in der Diskussion häufig der Eindruck erweckt, die machen da irgend so einen Unsinn und erheben Beiträge. Sie sollten das doch lassen. Aber eines muss man den Bürgerinnen und Bürgern auch sehr deutlich sagen, wenn wir keine Beiträge erheben, werden dadurch unsere Entsorgungs- und Versorgungsanlagen keinen Cent billiger, sondern das Geld wird nur in einer anderen Weise aufgebracht, nämlich über die Gebühren. Und wir sollten uns dann beispielsweise auch die Frage stellen, wen wir denn – ich denke jetzt insbesondere an Mietwohnungen und vermietete Häuser –, wen wir denn belasten und wen wir entlasten, wenn wir auf Beiträge, die der Grundstückseigentümer zu zahlen hat, verzichten und die notwendigen Kosten ausschließlich über Gebühren, die der Mieter zu zahlen hat, in die Kasse hineinbekommen und ob dieses gewollt ist.

Meine Damen und Herren, ich habe dies bewusst als Frage formuliert. Ich habe die klare Antwort hier noch nicht und wir werden in der Tat eine sehr schwierige, eine sehr sorgfältige und, wie ich hoffe, eine sehr sachorientierte Diskussion in den Ausschüssen haben, federführend natürlich im Innenausschuss. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung eine sehr gute, und damit bin ich wieder bei meinen Eingangsausführungen, eine sehr gute Grundlage für eine solche Diskussion ist. Aber ich sage hier wie anderswo auch, ein Gesetzentwurf muss ja aus Ausschussberatungen nicht herauskommen, wie er hineingegangen ist. Wir haben eine außerordentlich schwierige Aufgabe vor uns. Lassen Sie uns mit Ruhe und mit Sachlichkeit an sie herangehen. Es ist ein riesiges Problem für unsere Bürgerinnen und Bürger. Wir haben hier eine sehr hohe Verantwortung und wir müssen ihr gerecht werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und einzelnen Abgeordneten der PDS)

Danke schön, Herr Müller.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Herr Ritter von der Fraktion der PDS.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Zeiten, in denen Deregulierung zur Maxime der Rechtsetzung wird beziehungsweise Normenabbau das Gebot der Stunde ist, muss sich ein Gesetzentwurf im Allgemeinen Fragen nach Sinn und Zweck der neuen Regelung gefallen lassen und vor allen Dingen Fragen der künftigen Adressaten. Ich werde darauf zurückkommen.

Der Innenminister hat darauf verwiesen, dass die Koalitionspartner im Koalitionsvertrag Änderungen des KAG

vorprogrammiert haben, und die Opposition hat durch eigene Anträge Interesse signalisiert und Vorschläge unterbreitet. Herr Dr. Jäger ist darauf eingegangen. Aber die Opposition hat offensichtlich ein paar Verständigungsschwierigkeiten zwischen der Landesebene und der kommunalen Ebene.

(Heiterkeit bei Dr. Armin Jäger, CDU)

Denn nicht vor allzu langer Zeit stellte die Opposition hier im Hohen Hause den Antrag, die Jagdsteuer per Gesetz abzuschaffen. Im Kreistag Demmin, wo die CDU bekanntlich die Mehrheit hat,

(Heiterkeit bei Angelika Gramkow, PDS)

nun zugegeben, seit dem 13. Juni nicht mehr die absolute Mehrheit, aber immerhin die Mehrheit hat, schaffte es die CDU jedoch am Montag nicht einmal, wenigstens die Satzung zur Erhebung der Jagdsteuer mit aufzuheben. Ein entsprechender Antrag der PDS-Fraktion, wie vor den Wahlen versprochen, den Jägern des Landkreises Demmin vor den Wahlen versprochen,

(Minister Dr. Till Backhaus: Ja, da sind sie immer schnell dabei.)