Sie haben auch seinerzeit, und zwar als wir im Januar ganz konkrete Vorschläge gemacht haben, nicht in der Form eines Gesetzentwurfes, sondern da haben wir die Punkte einmal eingebracht, das mit der Mehrheit noch abgelehnt. Das kann ich persönlich nachvollziehen, denn Sie waren noch nicht ganz so weit mit Ihren Vorüberlegungen und außerdem war das zu sehr ein Oppositionsantrag. Jetzt, wo wir sehr deutlich noch einmal sagen, wir übernehmen das, was andere erarbeitet haben, bekommen wir hier wenigstens die Zustimmung. Das ist sehr gut. Aber Sie haben damals gesagt, ich zitiere jetzt auch wieder mit Genehmigung des Präsidenten wörtlich:
„Erstens. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten die Kommunen mehr Handlungsfreiräume für eine einfache und zügige Auftragsvergabe. Dazu wird der Wirtschaftsminister einen entsprechenden Vorschlag bis Mitte des Jahres vorlegen.“
(Heiterkeit bei Lorenz Caffier, CDU – Eckhardt Rehberg, CDU: Die Mitte ist noch nicht. Wir haben noch acht Tage Zeit.)
Ich hoffe, es passiert noch, dann sind wir auch bereit, uns trotz Sommerpause sofort damit auseinander zu setzen.
Zweitens haben Sie gesagt: „Wir werden die Vergabe der Fördermittel radikal vereinfachen und vereinheitlichen. Dieses Konzept muss sehr rasch erarbeitet werden.“ Ich frage jetzt einmal ganz freundlich: Wo ist dieses Konzept? Bitte nicht mit Kommissionen, das dauert zu lange.
„Drittens. Wir werden das Statistikwesen im Land entrümpeln. Bis zum 30.06. werden die Vorschläge der einzelnen Ressorts vorliegen.“ Auch hier die Frage: Wo sind die konkreten Vorschläge? Sie wissen, dass gerade das Problem der Statistiken ein gewaltiges ist. Es kann einfach nicht angehen, dass die Behörden nebeneinander immer wieder die gleichen Unternehmen mit Anforderungen überziehen, sondern ich habe das in der letzten Landtagssitzung gesagt, ich wiederhole es gerne noch einmal: Wir müssen es genau umgekehrt machen. Die Behörden
müssen sich vorher abstimmen und genau festlegen, was sie zwingend an Daten brauchen. Die Anfrage muss einmal erfolgen und der Datenaustausch muss zwischen den Behörden stattfinden. Und nicht so herum, dass immer wieder die Unternehmen damit überzogen werden.
„Viertens. Einen konkreten Handlungsbereich … betrifft die Beschränkung beim Bauen.“ Das bedeutet, dass wir die Konzentrationswirkung der Baugenehmigungen ansteuern müssen. Ich frage jetzt nicht, wo die Vorschläge sind, sondern ich bitte, dass Sie das in der heutigen Debatte zum Anlass nehmen, um darauf hinzuwirken, dass wir uns in Kürze in den Ausschüssen mit konkreten Gesetzentwürfen der Landesregierung auseinander setzen können.
Gesetze sind ja allgemein verbindliche Regeln, die berechtigte und teilweise widersprechende Interessenlagen unterschiedlicher Art ausgleichen sollen. Gerade im Baubereich zeigt es sich, dass Naturschutz- und Umweltbelange durchaus ganz andere Wertigkeiten vorrangig beachtet haben möchten als Gemeinden oder Unternehmen, die in einer für ihre Belange günstigen Lage bauen möchten. Die bisher bestehenden Regelungen über Genehmigungen, Einvernehmensregelungen und Benehmensregelungen mögen von dem einen Teil als hinderlich betrachtet werden, für den anderen Teil aber durchaus notwendig und unverzichtbar sein. Hier müssen klare Entscheidungen getroffen werden, welchen Interessenlagen Vorrang einzuräumen ist.
Irgendjemand, Herr Minister, muss entscheiden, welche Genehmigungen und welches Einverständnis in Zukunft entfallen können. Derartige Entscheidungen trifft in einer Demokratie allein der Gesetzgeber und deshalb müssen derartige Überlegungen auch im Parlament diskutiert und entschieden werden. Deshalb der klare Auftrag, dass Sie uns hier entsprechende Formulierungen zuleiten.
Wir sollten uns als Landtag wieder mehr auf unsere eigentliche Aufgabe als Gesetzgeber konzentrieren und uns von unserem Selbstverständnis nicht dahin gehend zurückdrängen lassen, dass wir die Vorlagen der Landesregierung nur noch mehr oder weniger mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis nehmen. Die Landesregierung führt die Gesetze aus und der Landtag macht die Gesetze. Das ändert aber nichts daran, Herr Minister, dass Sie uns natürlich, wenn es hier klare Aufträge aus dem Landtag gibt, mit der gesamten bürokratischen Unterstützung, die Ihnen ja zur Verfügung steht, die konkreten Formulierungen auch präsentieren müssen, die den jeweiligen Aufträgen entsprechen. Es kann also nicht umgekehrt so sein, dass wir das bisher sehr bewährte Gesetzgebungsverfahren auf den Kopf stellen und sagen, wir beschäftigen jetzt eine Heerschar von Mitarbeitern, die uns entsprechende Formulierungen vorlegen, damit die Regierung das dann nur noch ausführt. Das wäre zu wenig und dazu sind Sie zu Recht auch zu hoch dotiert. Sie müssen als verantwortlicher Minister diese Vorlagen schon erarbeiten lassen und sie uns dann zuleiten.
Noch einmal: Wir haben diesen Weg gewählt, weil offensichtlich nur so gewährleistet ist, dass sich der Landtag mit der nötigen Geschwindigkeit mit konkreten Gesetzentwürfen beschäftigen kann, denn der Antrag vom Januar 2004, der inhaltlich schon in wesentlichen
Punkten dem heutigen entsprach, ist damals mit Mehrheit abgelehnt worden. Ich freue mich, dass wir insofern einen Schritt weiter sind. Aber das, was unser eigenes Verständnis angeht, ist nur ein Schritt, in der Sache hat sich damit noch nichts verbessert.
Wir sind uns darüber einig, dass Bevölkerungsrückgang, sinkende staatliche Einnahmen und geringe wirtschaftliche Eigendynamik in Mecklenburg-Vorpommern zu äußerster Haushaltsdisziplin zwingen. Es darf aber nicht nur um das Sparen gehen. Vorrangiges Ziel des Bürokratieabbaus und einer Verwaltungsmodernisierung muss es auch sein, bisherige bürokratische Hemmnisse zugunsten der wirtschaftlichen Dynamik abzubauen. Nur eine leistungsfähige, schnelle und kundenorientierte Verwaltung vor Ort sichert notwendige Unternehmensansiedlungen und bestehende Arbeitsplätze. Vor diesem Hintergrund lassen Sie uns Lösungen in der Sache finden, sprich, zu den einzelnen konkreten Regelungen, und diese in den Ausschüssen diskutieren.
Herr Minister, noch einmal meine Bitte, mit der Kampagne habe ich sonst so meine Probleme: Nehmen Sie sie wenigstens in der Regierung ernst! Einfach anfangen! Bitte legen Sie uns zur nächsten Sitzung konkrete Gesetzentwürfe vor! – Vielen Dank.
Im Rahmen der Einbringung ist von der Fraktion der CDU beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf Drucksache 4/1228 zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Im Rahmen der Debatte ist von Frau Schulz und Herrn Müller beantragt worden, diesen Gesetzentwurf federführend in den Sonderausschuss zu überweisen.
Ich lasse zunächst abstimmen über die Federführung. Wer dem erstgestellten Antrag, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss zu überweisen, zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung federführend in den Innenausschuss abgelehnt.
Ich komme zum zweiten Antrag. Ich lasse darüber abstimmen, diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Sonderausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Danke schön. Enthaltungen? – Danke. Damit ist die Überweisung federführend in den Sonderausschuss bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und PDS, bei einer Gegenstimme der Fraktion der PDS und Gegenstimmen der Fraktion der CDU sowie einer Stimmenthaltung der CDU beschlossen.
Ich komme zur Abstimmung über die Mitberatung. Wer zuzustimmen wünscht, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU auf der Drucksache 4/1228 zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Rechts- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss, an den Wirtschaftsausschuss, an den Landwirtschaftsausschuss, an den Bildungsausschuss, an den Bauausschuss, an den Sozialausschuss, an den Umweltausschuss sowie an den
Tourismusausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei der CDU-Fraktion. Damit ist dem Überweisungsvorschlag zur Mitberatung an die entsprechenden Ausschüsse zugestimmt.
Ich rufe, wie interfraktionell vereinbart, an dieser Stelle a u f d e n Tagesordnungspunkt 27: Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns durch Verpachtung und Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sichern, Drucksache 4/1235.
Antrag der Fraktion der CDU: Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaftsbetriebe Mecklenburg-Vorpommerns durch Verpachtung und Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sichern – Drucksache 4/1235 –
Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Frau Schlupp von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unbeschadet der Tatsache, dass wir bereits am heutigen Tag über den vorliegenden Antrag meiner Fraktion zu einem aktuellen Problem der Landwirtschaftsbetriebe unseres Landes beraten, so fungiert er doch nur als Lückenfüller und sollte regulär als letzter Tagesordnungspunkt dieser Landtagssitzungswoche diskutiert werden.
Schon das macht deutlich, welchen Stellenwert die Koalitionsfraktionen der Landwirtschaft in unserem Land noch beimessen.
Selbst der Minister plant leider nur fünf Minuten für ein Thema ein, das zu Streit in den Dörfern und zum Teil zur Gefährdung von Existenzen führt,
und obwohl immer mehr Klagen von Landwirten hinsichtlich der Verpachtung und Verwertung landwirtschaftlicher Flächen in unserem Lande laut werden.
Viele Landwirtschaftsbetriebe verweisen darauf, dass die Verkaufspraxis der BVVG und die Verpachtungspraxis der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zu unnötigem Liquiditätsentzug und teilweise zur existentiellen Gefährdung führt, und dies im Kontext einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage. Mit dem Entzug von Betriebsflächen werden in unserem Land wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe, die sich dem nationalen und internationalen Markt stellen können, zerschlagen. Gerade der durch den Druck des Bundesfinanzministers beabsichtigte freihändige Verkauf von 150.000 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wird zum langfristigen Entzug von Flächen führen.
Die verfehlte Finanzpolitik des Bundes soll wieder einmal überproportional durch die Landwirte ausgeglichen werden. Da ist es auch nicht verwunderlich, dass Herr Eichel am vergangenen Wochenende verkündete, die Förderung der Landwirtschaft sei herausgeschmissenes Geld. Gerade die Veredelungsbetriebe, denen es aufgrund der einbrechenden Marktpreise und der hohen
Investitionskosten schon heute an Liquidität fehlt, werden nicht in der Lage sein, die für den Betrieb notwendigen Flächen zu erwerben. Ihnen werden mit der beabsichtigten Verkaufspraxis der BVVG Flächen entzogen, die für die Umsetzung der Betriebskonzepte zwingend notwendig sind. Sollten sie Flächen dennoch erwerben, so fehlt ihnen dann das Geld für Investitionen, die eine Produktion zu marktfähigen Preisen sicherstellen. So werden wettbewerbsfähige Betriebe ohne Not in die Insolvenz getrieben.
Am 24. Mai 2000 haben Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, einen Landtagsbeschluss zur langfristigen Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderem arbeitsintensiven Produktionsprofil gegen die Stimmen der CDUFraktion durchgesetzt. Schon damals hatte die CDUFraktion erhebliche Bedenken gegen die von Ihnen favorisierte Verpachtungspraxis und hatte eigene Grundsätze zur Verpachtung landeseigener Landwirtschaftsflächen formuliert. Leider fanden diese Grundsätze keine Berücksichtigung. Und wenn auch der Ansatz, eine Steigerung der Wertschöpfung erreichen zu wollen, von uns uneingeschränkt bejaht wird, so misst sich die Sinnhaftigkeit immer am Erfolg und Erfolg ist die Kunst, dem Sinnvollen das Rentable vorzuziehen.
Da Flächenvergabe auch Flächenentzug bedeutet, ist folgerichtig, dass meine Fraktion mehr als zwei Jahre nach Verabschiedung der Vorgaben einen Bericht des Landwirtschaftsministers erwartet, inwieweit die derzeitige Verpachtungspraxis von landeseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern zum Aufbau der Veredelungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beigetragen hat. Ich halte es für angebracht, dass wir nach zwei Jahren die Vorgaben dahin gehend überprüfen, ob sie ihrem Ziel entsprochen haben oder ob sie neu überdacht werden müssen. Oder wie schon Konfuzius sagte: Einen Fehler machen und ihn nicht korrigieren, das erst heißt, wirklich einen Fehler zu machen.
Sehr geehrte Damen und Herren, jeder von uns weiß, dass gerade der Bereich der Veredelungswirtschaft der arbeitsintensivste Bereich in der Landwirtschaft ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Stärkung von Veredelungsbetrieben durchaus angebracht. Dies darf meines Erachtens jedoch nicht um jeden Preis erfolgen, denn wie so oft liegen die Schwierigkeiten im Detail. Unterstützung bei Genehmigungsverfahren oder im Absatz sind oft sinnvoller als eine bessere Flächenausstattung. Unsinnig ist es meines Erachtens, wirtschaftlichen Unternehmen Flächen zu entziehen, um sie unwirtschaftlichen Unternehmen zu verpachten. Viel wichtiger ist es, den Veredelungsbetrieben die Rahmenbedingungen an die Hand zu geben, um mit ihren vorhandenen Mitteln entsprechend ihrer Betriebskonzepte wirtschaftlich arbeiten zu können. Aber gerade in diesem Bereich haben Sie alle Anträge meiner Fraktion zur Verbesserung der Wettbewerbssituation unserer Landwirte abgelehnt. Bei der Neuverpachtung von Flächen müssen auch die Folgen des Flächenentzugs berücksichtigt werden. So ist es gewiss ein Unterschied, ob einem 5.000Hektar-Betrieb 50 Hektar entzogen werden oder ob einem 300-Hektar-Betrieb 50 Hektar entzogen werden.
Des Weiteren muss berücksichtigt werden, inwieweit den Betrieben die Möglichkeit zur Veredelung überhaupt
zur Verfügung steht. Es kann nicht sein, dass mich Schreiben erreichen, die schildern, dass Betrieben Flächen entzogen werden, obwohl sie versucht haben, in die Veredelung einzusteigen. Leider führte dieser Versuch aufgrund der Bodenverhältnisse vor Ort und der Abnahmebedingungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis. Nicht nachvollziehbar ist auch, dass Betrieben Landwirtschaftsflächen entzogen werden sollen, obwohl im weiten Umfeld der Betriebe kein Veredelungsbetrieb wirtschaftet. Inwieweit dieser Flächenentzug dann noch durch die Beschlusslage aus dem Mai 2000 gedeckt ist, das wage ich vor dem Hintergrund, dass eben diese Flächen dann meistbietend zur Verpachtung ausgeschrieben werden, zu bezweifeln.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, wenn Sie auch aufgrund der angespannten Haushaltslage unseres Landes sämtliche Einnahmemöglichkeiten realisieren müssen, so sollten Sie auch so ehrlich sein, das Kind beim Namen zu nennen.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister.