Als Erster hat um das Wort gebeten der Minister für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei Herr Dr. Backhaus. Bitte schön, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bodenpolitik hat in diesem Hohen Hause schon immer eine wichtige Rolle gespielt und seit vielen Jahren ist sie einer der wichtigsten Diskussionspunkte und bisweilen auch Streitpunkte in diesem Hohen Haus gewesen. Bisher war es zumindest so – so habe ich es verstanden –, dass die SPD- und die PDS-Fraktion sich immer für eine zukunftsweisende Bodenpolitik in diesem Lande stark gemacht haben und dass insbesondere arbeitsintensive Produktionsbereiche und damit Beschäftigung in diesem Lande im Vordergrund gestanden haben und damit auch das öffentliche Eigentum, insbesondere das Eigentum, das dem Land Mecklenburg-Vorpommern gehört, auch für beschäftigungsintensive Bereiche zur Verfügung gestellt und damit nutzbringend eingesetzt wird.
Die CDU-Fraktion – und das ist eben noch einmal wieder deutlich geworden – stand bisher diesen Kriterien, die wir entwickelt haben in der Bodenpolitik, eher skeptisch beziehungsweise ablehnend gegenüber. Mit umso größerem Interesse habe ich den Antrag der Fraktion und insbesondere auch die laufenden Veröffentlichungen zur Verpachtung und Verwertung von landwirtschaftlichen Nutzflächen von Frau Holznagel zur Kenntnis genommen. Ich habe das wirklich mit großem Interesse gelesen.
Ich habe eben noch einmal so einen Hinweis bekommen. Wenn mich nicht alles täuscht, ist es tatsächlich so, dass Herr Dr. Müller von der BVVG vor kurzer Zeit im Agrarausschuss gewesen ist und noch einmal die Strategie und auch die Bodenpolitik vorgestellt hat. Ich weiß
Ich nehme zur Kenntnis, dass die BVVG die Bodenpolitik auch und insbesondere der 90er Jahre umzusetzen hat, und zwar zu privatisieren hat um jeden Preis. Wir wollten dieses schon 1990 nicht. Ich sage das noch einmal in aller Härte und in aller Schärfe.
Es stellt sich also die Frage: Was wollen Sie eigentlich mit der Diskussion hier erreichen? Und vor allen Dingen: Für wen wollen Sie sich in dieser Frage engagieren? Ja, für die Bauern. Einer sitzt ja zumindest da hinten, den ich auch kenne und auch schätze. Aber ich werde Ihnen gleich einmal erzählen, für welche Bauern Sie sich hier einsetzen und wo vor allen Dingen auch die Konfliktlinien hier verlaufen.
Aber ich beginne noch einmal, um Ihnen das auch allen hier zu sagen, bei den so genannten BVVG-Flächen, also den ehemals volkseigenen Flächen. Nur zur Erinnerung, meine sehr geehrten Damen und Herren: Den heute allseits beklagten Privatisierungsdruck seitens der BVVG hat die damalige Bundesregierung zu Beginn der 90er Jahre überhaupt nur ermöglicht. Im Treuhandgesetz Paragraph 10 können Sie das nachlesen, da ist der Zwang zur Privatisierung festgeschrieben. Und das ist das grundsätzliche Dilemma, mit dem wir es zu tun haben. Erst auf unsere Initiative oder, ich sage in diesem Fall ausdrücklich, auf meine Initiative hat die Bundesregierung, und zwar die heutige Bundesregierung, im Jahr 1999 entschieden, 18jährige Pachtverträge überhaupt auszustellen. Das wäre mit einer CDU-Regierung niemals möglich geworden.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, gute Dinge geraten leider viel zu leicht in Vergessenheit.
Das erleben wir ja alle gemeinsam immer wieder. Dennoch haben wir Wirtschaftssicherheit tatsächlich für die Betriebe bis 2010 und zum Teil sogar bis 2015/2016 mit dieser Verlängerung der Pachtverträge für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen und ich weiß auch, dass das von den Landwirten hochgradig akzeptiert und erfreut aufgenommen worden ist. Grundlage dafür ist natürlich, und das sage ich ausdrücklich, dass die Betriebe auf Antrag diese Pachtverlängerung auch umgesetzt haben, dass sie pünktlich und ordnungsgemäß ihre Pachten bezahlen und dass die Flächen ordnungsgemäß bewirtschaftet werden. Das ist die Grundlage dafür, dass die Flächen dann weiter verpachtet werden.
Nun lernen wir ja alle täglich dazu, aber dass die CDU heute plötzlich gegen Privatisierung argumentiert, ist, gelinde gesagt, für mich vollkommen unglaubwürdig.
Das Kerngeschäft der von Ihnen eingesetzten BVVG ist neben der Verpachtung selbstredend natürlich der Verkauf, insbesondere der begünstigte Bodenverkauf nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, dem EALG, der im Übrigen ja bei den Landwirten und bei
den Eigentümern auch anerkannt ist. Über die Strategie, ich habe das schon angedeutet, hat Herr Dr. Müller unlängst im Agrarausschuss berichtet und diesem Hohen Hause damit auch die notwendigen Informationen bereitgestellt. Ich will dieses aber noch einmal unterstreichen.
Fest steht, dass hinsichtlich der von der BVVG bisher verpachteten Flächen nur ein geringer Teil – und deswegen verstehe ich nicht, Frau Holznagel, wie Sie auf diese Zahlen von 150.000 Hektar kommen –, nämlich der Teil, wo kein Antrag von den Landwirten auf Pachtverlängerung gestellt worden ist, zum Verkauf ausgeschrieben werden soll, ich betone, ausgeschrieben werden soll. Von den rund 250.000 Hektar BVVG-Landwirtschaftsflächen in unserem Bundesland werden in diesem Zuge circa 2.000 Hektar pachtfreie Flächen im Rahmen der Flexibilisierung des Bodenmarktes zum Verkauf ausgeschrieben – 2.000 Hektar und nicht 150.000 Hektar, das ist für mich ein kleiner, aber wichtiger Unterschied. Diese Regelung ist im Übrigen bis zum 31. Dezember 2006 festgeschrieben. Von diesen etwa 2.000 Hektar pro Jahr werden circa 700 Hektar beschränkt ausgeschrieben, und zwar – auch da haben wir uns durchsetzen können – werden diese 7 0 0 Hektar an arbeitsintensiv wirtschaftende Unternehmen und in Produktionsrichtung Veredelung, Futterbau, Gartenbau sowie in ökologisch wirtschaftende Betriebe hineingegeben. Diese 700 Hektar werden, wie gesagt, beschränkt ausgeschrieben zugunsten dieser Unternehmensstrukturen. Dies entspricht im Übrigen genau dem, was wir landespolitisch hier besprochen und beraten haben. Dabei haben wir Folgendes erreichen können:
Erstens. Die Flächenlose bei der Privatisierung werden auf 50 Hektar möglichst beschränkt und nicht überschritten, so dass auch insbesondere die hiesigen landwirtschaftlichen Unternehmen in diesem Prozess mitbieten können und damit an dem Bieterverfahren überhaupt teilnehmen können.
Zweitens. Der Flächenentzug der Betriebe ist auf zehn Prozent beschränkt beziehungsweise es wird kein Flächenentzug erfolgen, der dazu führt, dass Betriebe, wie das hier angesprochen worden ist, betrieblich in Existenznot geraten. Im Übrigen sollen diese Betriebe auch nicht in die gewerbliche Tierhaltung rutschen. Klar ist auch, dass ausreichend Futterfläche in diesen Betrieben weiter vorgehalten werden soll.
Drittens. Wenn Betriebe unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, also – auch das haben wir schon alles gehabt – durch Nässe, Trockenheit oder durch andere Probleme, wird der begünstigte Flächenerwerb zunächst verzögert und die Ausschreibung wird nicht erfolgen. Ich glaube, daran können Sie erkennen, dass wir genau das, was die Landwirte von uns erwarten, nämlich Planungssicherheit zu erreichen im Interesse der landwirtschaftlichen Unternehmen, haben durchsetzen können.
Aber an dem von Ihnen damals in den 90er Jahren festgeschriebenen Privatisierungsauftrag ist nicht zu rütteln. Das, meine Damen und Herren, ist eine Bodenpolitik, die für unsere Landwirtschaft hilfreich ist, und zwar insbesondere für diejenigen Bereiche, die tätige Hilfe auch wirklich brauchen. Ich glaube, wir müssen noch einmal herausarbeiten, dass das, was die CDU hier deutlich macht, nicht dem entspricht, was die landwirtschaftlichen Unternehmen von uns erwarten. Sie kämpften in der Vergangenheit
und kämpfen auch in der Zukunft wahrscheinlich immer wieder für diejenigen, denen es ohnehin schon gut geht in dieser Gesellschaft. Das ist in der Steuerpolitik nicht anders zu sehen als in der Bodenpolitik und das zieht sich wie ein schwarzer Faden durch Ihre Politik.
Der Antrag – und jetzt komme ich zum Eingemachten – ist Ihnen offensichtlich mal wieder von einem Marktfruchtbetrieb in den Block diktiert worden,
der Angst und Bedenken hat mit Blick auf die bevorstehende Agrarreform, Flächen und damit Prämienrechte in der Zukunft zu verlieren. Dafür habe ich Verständnis, dass die Leute sich bei Ihnen melden. Die melden sich natürlich in gleicher Weise auch bei uns.
Nun aber noch einmal ausdrücklich zu den Landesflächen. Das ist ja auch stark kritisiert worden hier. Ich will eines noch einmal vorausschicken: Im Mai 2000 hat das Parlament, das ist ja auch angedeutet worden, dazu einen Beschluss gefasst, an den ich mich selbstverständlich auch gebunden fühle und an den ich mich halten werde. Der besagt nämlich insbesondere, dass Landesflächen vorrangig an Tierproduktionsbetriebe und an andere Unternehmen mit arbeitsintensiven Produktionsprofilen zu verpachten sind, um möglichst auch viel an Beschäftigungselementen in unserem ländlichen Raum erhalten zu können. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verkehrt sein soll, denn leider ist das Problem der Arbeitslosigkeit gerade im ländlichen Raum unverändert da.
Auf der anderen Seite ist es eine Tatsache, dass es viele landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern gibt, die mit einem sehr niedrigen Arbeitsbesatz wirtschaften und damit auch ein Signal der geringen Wertschöpfung in unserem Lande darstellen. Oft liegt der Arbeitskräftebesatz unter dem Durchschnitt des Landes Mecklenburg-Vorpommern und weit unter dem Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland. Wenn man das noch einmal in Erinnerung ruft, wir liegen bei 0,9 und die alten Bundesländer liegen bei 2,3. Daran wird schon deutlich, dass eben gerade die Veredelungsproduktion nach wie vor ein Problem ist. Jeder weiß, dass Beschäftigung und Wertschöpfung vorrangig durch Veredelungswirtschaft gefördert werden, zum Beispiel durch intensive Produktionsrichtungen wie den Gemüsebau oder den Kartoffelbau oder insbesondere natürlich auch die Schweineproduktion oder die Rinderwirtschaft. Natürlich ist es immer eine freie unternehmerische Entscheidung, was ein Betrieb produziert und unter welchen Voraussetzungen er produziert. Da wollen wir uns auch überhaupt nicht einmischen. Das kann, will und darf die Landesregierung niemandem vorschreiben und das habe ich hiermit noch einmal deutlich gemacht.
In diesem Zusammenhang darf ich ohnehin daran erinnern, dass zum 1. Mai 2005 die Karten auch in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern völlig neu gemischt werden. Was Politik allerdings kann und soll, ist auch, den Rahmen so zu setzen, dass Wirtschaften auch in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin im Vordergrund steht. Deshalb halte ich es nach wie vor für legitim, wenn wir in einem Land mit hoher Arbeitslosigkeit die Flächen dorthin gezielt verpachten, wo neue – ich betone, neue – Arbeitsplätze geschaffen werden oder wo zumindest bestehende Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ich glaube, auch das ist deutlich zu unterlegen.
Das Land verfügt zurzeit über 80.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche, 22.000 Hektar hiervon stammen aus der Bodenreform. Ich darf einflechten – auch da bin ich ja scharf kritisiert worden von den beiden Seiten, wenn ich das einmal so sagen darf, insbesondere auch von der CDU –, dass das Ansinnen, vor die Große Kammer zu ziehen, nicht von Erfolg gekrönt sein wird. Ich hoffe, Frau Holznagel, Sie haben zur Kenntnis genommen, dass der Erfolg tatsächlich vorhanden ist und dass die Große Kammer dieses Thema jetzt aufgreifen will.
Das wird differenziert gesehen, aber Sie wollten mich ja quasi auffordern, diesen Rechtsweg nicht einzuschlagen, und das wäre eine Sünde gewesen, auch im Interesse des Rechtsstaates.
Etwa 22.000 Hektar hiervon, das sage ich noch einmal, stammen aus der Bodenreform. Über diese Anteile können wir zurzeit nicht verfügen. Diese sind nur kurzzeitig verpachtet. Deswegen haben wir ganz klar alles darangesetzt, die Flächen, die zur langfristigen Verpachtung anstehen, aus den ehemaligen Landesdomänen und Amtsreservaten, beginnend mit 2004, diese Pachtflächen, die frei werden, auszuschreiben. Dieses bedeutet, die reguläre Grundpachtzeit von zwölf Jahren ist damit zu Ende und die Flächen werden ab dem 1. Oktober 2004 pachtfrei.
Im Übrigen waren diese zwölf Jahre seinerzeit auch die Grundlage für die von der CDU im Antrag angesprochenen Betriebskonzepte und Planungen der Betriebe. Dass viele, viele Unternehmen, die seinerzeit ganz andere Strukturen und Ausrichtungen gehabt haben, ihre Struktur verändert haben, glaube ich, muss ich hier nicht näher erläutern. Dass diese Pachtverträge dann zum genannten Datum generell zu Ende sind, ist nun einmal eine Tatsache, und es ist unser gutes Recht als Land Mecklenburg-Vorpommern, dann auch die besten Konzepte zur Wirkung kommen zu lassen. Das heißt, diese Flächen sind grundsätzlich nach den Vorgaben von EU und Haushaltsordnung zur transparenten Vergabe auszuschreiben. Dieses Verfahren läuft und ich darf Ihnen hier heute schon einmal andeuten, dass wir sehr interessante Konzepte bekommen, gerade auch von Junglandwirten, die neu einsteigen wollen in die Landwirtschaft, die in die Veredelungsproduktion, ob Gemüse oder andere Richtungen, einsteigen wollen, um sehr wohl neue Potentiale zu erschließen.
Hier kommt nun wieder auch die BVVG ins Spiel, die im Auftrag der bundesöffentlichen Hand zeigt, wie eine transparente Vergabe von Flächen auszusehen hat. Das Land ist aus verschiedenen Gründen sehr gut beraten, das sehe ich jedenfalls so, hier nahezu spiegelgleich zu verfahren. Zahlreiche Landwirte haben mich persönlich und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Vergangenheit immer wieder angesprochen und um eben diese Transparenz bei der Vergabe von Landesflächen gebeten. Das machen wir im Übrigen in Form dieser Ausschreibung. Ich sehe keinen Grund dafür, etwas anderes hier zu tun. Von der Ausschreibung als Grundprinzip abzuweichen ist nur in folgenden Fällen, aus meiner Sicht jedenfalls, zu begründen:
Das werden wir dann auch tun bis zu einer Sockelbetriebsgröße von maximal 250 Hektar bei 40 Bodenpunk
ten im Durchschnitt des Landes oder bis zu einer Grenze von 80 Prozent der Gesamtbetriebsfläche. Das heißt, einen Entzug von maximal 20 Prozent umzusetzen. Daran wird kein Betrieb in seiner Existenz gefährdet.
b) bei Betrieben, die bereits die Vorgaben des Landtagsbeschlusses zu arbeitsintensiven Produktionsrichtungen erfüllen
Hier ist unter anderem ein Kriterium, das Sie auch kennen, den GV, den Großviehbesatz bei 0,4 festzuschreiben. Ein anderes Kriterium ist der Anbau von kleiner/gleich zehn Prozent der Betriebsfläche mit Intensivkulturen, zum Beispiel Kartoffeln, Gemüse oder Dauerkulturen. Auch dieses ist mit dem Bauernverband mehrfach besprochen worden und dafür gibt es auch die Akzeptanz.
In den anderen Fällen ist eine Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Ausschreibung und damit zu einer transparenten Vergabe nicht begründbar. Für das Jahr 2004 – und damit bin ich bei dem Bericht, den Sie von mir erwarten – bleiben circa 1.600 Hektar für eine Ausschreibung in Mecklenburg-Vorpommern, denn zahlreiche Verträge wurden auf Basis der gerade beschriebenen Ausnahmeregelung bereits verlängert. Das heißt, ein Großteil dieser Flächen ist verlängert worden, nur ein geringer Teil wird dann ausgeschrieben. Diese 1.600 Hektar allerdings sind über Ausschreibung zur Verpachtung dann neu zu vergeben, wobei die bisherigen Pächter selbstverständlich die Möglichkeit haben, sich an dem Pacht- und Bieterverfahren zu beteiligen. Die Vergabe der Flächen erfolgt dann nach dem Betriebskonzept, das heißt, es werden berücksichtigt der AK-Besatz, insbesondere neu zu schaffende Arbeitsplätze, die Höhe der Investitionen, die Veredelungsdichte beziehungsweise der Umfang an arbeitsintensiven Produktionsprofilen. Wenn also der bisherige Pächter in diese Produktionszweige investiert hat oder investieren will, so hat er bei der Vergabe der Flächen sehr, sehr gute Karten. Das sage ich hier auch mit aller Klarheit.
Die Inhalte der Betriebskonzepte, die zum Pachtzuschlag führen, werden übrigens in den Verträgen jetzt festgeschrieben in Mecklenburg-Vorpommern. Hierzu werden auch Kündigungsklauseln eingearbeitet, die greifen, wenn diese Konzepte nicht eingehalten beziehungsweise umgesetzt werden. Oder aber es werden nur kurzfristige Pachtverträge von beispielsweise drei Jahren abgeschlossen, die eine Verlängerungsoption für den Fall enthalten, dass Investitionen getätigt werden. Im Klartext: Wurden die Versprechungen eingehalten, ist der langfristige Pachtvertrag gesichert, passiert dagegen nichts, werden diese Pachtverträge aufgelöst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Die Verpachtungsstrategie des Landes hat mittlerweile Wirkung gezeigt, auch das möchte ich hier noch einmal deutlich angesprochen haben. Bei zahlreichen Pächtern hat im Übrigen diese Vergabepraxis dazu geführt, dass man sich nicht – ich betone, nicht – leichtfertig von einer bestehenden Veredelungsproduktion und den damit verbundenen Arbeitsplätzen getrennt und davon Abstand genommen hat. Das zeigt, es gibt keinen vernünftigen Grund, von der bisherigen Strategie zur langfristigen Verpachtung prinzipiell abzuweichen, es sei denn, man will hier tatsächlich eine neue Entwicklung anschieben.