Ich will abschließend nur ein Beispiel nennen: Ich glaube nicht, dass wir es einem Betriebsleiter, der zum Bei
spiel 500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche hat und der ganzjährig zwölf Beschäftigte tatsächlich auch beschäftigen kann, begreiflich machen können, dass wir uneingeschränkt Landesflächen bei Betrieben belassen, die 2.000 Hektar mit gerade einmal fünf, tatsächlich mit fünf Leuten bewirtschaften, auch und erst recht dann nicht, wenn sie womöglich die Veredelungsproduktion und die damit verbundenen Arbeitsplätze in der Zukunft noch weiter abschaffen und trotzdem die gesamte EUAusgleichszahlung von knapp 600.000 Euro in diesen 2.000-Hektar-Betrieb hineinfließt. Deshalb sollte aus meiner Sicht die CDU-Fraktion diesen Antrag besser zurückziehen. Ansonsten kann ich nur sagen, ich glaube, die Verpachtungspraxis, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, dient der Landwirtschaft, dient dem ländlichen Raum und damit letzten Endes auch dem gesamten Land Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank.
Gemäß Paragraph 85 Absatz 1 der Geschäftsordnung erhält die CDU-Fraktion 14 Minuten zusätzliche Redezeit.
Ich rufe auf als nächsten Redner für die Fraktion der PDS die Abgeordnete Frau Wien. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes ein herzliches Dankeschön an die Opposition. Im Punkt 1 Ihres Antrages haben Sie etwas gefordert, was die Koalitionäre in ihrer Weitsicht schon 1999 auf Drucksache 3/731 beschlossen haben, und Sie haben eben unserem Landwirtschaftsminister ein wunderbares Podium gegeben, auch diese Sachen sehr gut darzustellen. Wie gesagt, herzlichen Dank dafür. Ich denke, das kann sich sehen lassen, was hier gerade gesagt wurde.
Der zweite Punkt Ihres Antrages beinhaltet die Vergabepraxis der Landgesellschaft des Landes. Hier sei einfach noch mal darauf hingewiesen, dass die Landgesellschaft unseres Landes nach Handlungsrichtlinien aus dem Ministerium handelt. Und diese Handlungsrichtlinien des Ministeriums fußen auf Beschlüssen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben von Herrn Backhaus erfahren, dass alle schwerwiegenden Fälle, also alle Streitfälle, letztendlich dem Ministerium vorgelegt werden und die Mehrzahl zugunsten der betroffenen Unternehmen entschieden wird. Nun gehören zur Mehrzahl nicht alle und wir sagen natürlich auch nicht, na gut, wat dem enen sin Uhl is, is dem andern sin Nachtigal. Es wird immer welche geben, denen die Entscheidung nicht passt.
Da wir aber immer nur in den Raum gestellt bekommen, es gibt Unruhe und es ist unangenehm – die Unruhe entsteht aber nicht nur dadurch, sondern durch viele andere Umstrukturierungsprozesse jetzt im Moment in der Landwirtschaft –, wäre es für uns sehr hilfreich, wenn wir als Landtagsabgeordnete ganz konkrete Fälle auf unseren Tisch bekommen würden und wir ganz konkret mit Hilfe des Ministeriums diesen Fällen nachgehen könnten. Das ist immer besser und zielführender, als wenn wir nur allgemein von Unruhe in den Dörfern sprechen, denn wie gesagt, in der überwiegenden Zahl wird hier etwas gemacht, was zur Zufriedenheit der entsprechenden Bauern oder Landwirte führt.
Ja, und der dritte Punkt, die Vergabepraxis der BVVG, der hat mich eigentlich am meisten erstaunt. Ich habe erst mal ganz irritiert in das Protokoll geguckt, denn wir hatten ja, wie wir gerade gehört haben, den Geschäftsführer der BVVG, Herrn Müller, vor kurzem im Landwirtschaftsausschuss. Frau Schlupp und Herr Ringguth haben nicht eine dieser Fragen gestellt.
Dabei hätten sie die Möglichkeit gehabt, auch vor der BVVG ihren Standpunkt darzustellen und sich die entsprechenden Sachen einzufordern. Da ist nichts geschehen. Ich konnte mich nicht erinnern und das Protokoll sagt auch nichts dazu aus. Dieses Vorgehen lässt mich jetzt einfach vermuten, dass der Antrag, der uns hier vorliegt, inhaltlich von seinem Antragsteller nicht mal ernst genommen wird. Ja, und da gibt es nur eine Empfehlung: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück! Ansonsten wird die Fraktion der PDS ihn einfach ablehnen.
Es hat jetzt das Wort die Vizepräsidentin und Abgeordnete der CDU-Fraktion Frau Holznagel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach vielen Gesprächen mit Landwirten – und es sind nicht nur Landwirte, die sich der Marktfruchtproduktion verschrieben haben, sondern sehr viele – haben wir diesen Antrag ganz bewusst gestellt. Und ich möchte vielleicht auch das gerne vorwegsagen, nachdem ich schon jetzt so bisschen das Ergebnis der Abstimmung über unseren Antrag herausgehört habe, haben wir eins schon erreicht, dass der Herr Minister den Bericht dazu doch im Groben und Ganzen hier schon gehalten hat. Das ist schon mal ein Vorteil. Danke schön, Herr Minister!
Und, Frau Wien, glauben Sie mir, das ist ja eine Situation, die sich in letzter Zeit auch völlig verändert und beschleunigt hat. Deswegen ist es für uns sehr wichtig gewesen, diesen Bericht hier einzufordern.
Ich möchte auch noch mal sagen, Herr Minister, Sie sind darauf eingegangen, dass wir was gegen die Privatisierung haben. Ich weiß nicht, wo Sie das herausgelesen haben. Das ist mitnichten so. Aber wir haben diesen Antrag auch deshalb gestellt, damit deutlich wird, dass man sich privatisieren kann und dass unsere Betriebe die Möglichkeiten haben, in dieser Richtung dann auch am Bodenmarkt bleiben zu können. Und ich denke, das ist hier sehr wichtig, noch mal zu beraten, denn wir wissen, wir haben nicht nur die Fälle, die zu uns kommen und uns benannt werden, sondern auch in den Medien sind sehr viele Schlagzeilen in letzter Zeit zum Thema Bodenmarkt gekommen. Hier ist mit sehr vielen drastischen Worten wie zum Beispiel „Zu welchem Wirt wandert der Boden“ oder „Land unterm Hammer“ und so weiter deutlich auf die Situationen hingewiesen worden.
Eines aber haben alle Mitteilungen gemeinsam, sie machen deutlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern ein Kampf um den Erwerb oder die Verpachtung von landwirtschaftlichen Nutzflächen entbrannt ist. Dies ist vor dem Hintergrund, dass der Boden der einzige Produkti
onsfaktor ist, der nicht mehr vermehrbar ist, und dass in Zukunft die Ausgleichszahlungen an die Fläche gekoppelt sein werden, durchaus nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, umso wichtiger ist es, dass gerade die BVVG und die Landgesellschaft als die Hauptverpächter in unserem Land verantwortungsvoll beim Verkauf oder der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen handeln. Preistreibereien, wie sie zu beobachten sind, zur Konsolidierung des Bundes- und Landeshaushaltes können hier nicht das richtige Signal sein. Unsere Landwirte brauchen hier einfach mehr Sicherheit,
denn nur stabile Agrarbetriebe werden mit der Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik zurechtkommen und der Bodenmarkt der wird beeinflusst, besonders durch die auf uns zukommende gemeinsame Agrarpolitik.
So erklärte auch der Geschäftsführer des Genossenschaftsverbandes Dr. Hartmut Wallstabe anlässlich der öffentlichen Anhörung zur Umsetzung der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik, ich zitiere: „Die langfristige Sicherung des Zugangs der Genossenschaften zum Hauptproduktionsfaktor Boden bereite dem Verband eine beträchtliche Sorge. Man habe mit der BVVG mehrere Gespräche geführt, die Hälfte der Agrargenossenschaften bewirtschafte Boden von der BVVG. Davon wiederum die Hälfte habe über 300 Hektar gepachtet. Der Kauf dieser Flächen wäre aus dem Portemonnaie oder über Kredite kaum zu finanzieren und hier liegt das Problem. Da die BVVG dazu übergehe, die nicht verkauften Flächen nur noch für ein Jahr zu verpachten, seien bereits jetzt Probleme absehbar.“ Ende des Zitates.
Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit die Verpachtungspraxis von landeseigenen Flächen durch die Landgesellschaft und der dazu zeitgleich stattfindende Verkauf von Bundesflächen durch die BVVG in Übereinstimmung zu bringen sind. Das, denke ich, ist der Knackpunkt unseres Antrages, Herr Minister, und da habe ich eigentlich zu wenig von Ihnen gehört. Denn einerseits wird durch die vorrangige Verpachtung von landeseigenen Nutzflächen an Veredlungsbetriebe versucht, diese besser zu stellen, und andererseits werden gerade diese Betriebe durch den Verkauf von Bundesflächen zusätzlich in ihrer Wirtschaftlichkeit geschwächt. Das ist ein Konflikt, der müsste gelöst werden, und deswegen haben wir auch diesen Antrag gestellt.
tar Eigentumsfläche in der Lage sein wird, die Auswirkungen des Flächenverkaufs durch die BVVG – ich spreche hier von circa 150.000 Hektar – zu kompensieren, das kann ich hier in diesem Hause heute wohl nicht sagen und es wird wohl auch keiner beurteilen können. Inwieweit die Zahlen jetzt hier stimmen, Herr Minister, das will ich gerne noch mal überprüfen, aber so sind sie mir zugänglich gewesen. Hier muss meines Erachtens darüber nachgedacht werden, ob die Landgesellschaft nicht über Ankauf von BVVG-Flächen und einer Flächenbevorratung dem entgegenwirkt. Vor der Landtagswahl, Herr Minister, haben Sie sich ganz eindeutig dafür ausgesprochen, dass die gesamten Bundesflächen in Landeseigentum überführt werden sollten. Und ich denke, hier sollten Sie auch zu Ihrem Wort stehen.
Meine Damen und Herren, eines allerdings lässt sich heute sicherlich beurteilen, nämlich inwieweit die derzeitige Verpachtungspraxis von landeseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen durch die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH zum Ausbau der Veredlungswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beigetragen hat. Sie haben einiges in Ihrem Bericht dazu gesagt, aber ich würde mir sehr gut vorstellen können, dass wir das noch mal im Ausschuss thematisieren. Hier sollten wir uns gemeinsam im Interesse der Veredlungswirtschaft unseres Landes einen Überblick verschaffen, um so zu einer sachgerechten Beurteilung der bisherigen Verfahrensweise zu gelangen.
Meine Damen und Herren, der Punkt 2 unseres Antrages fordert die Landesregierung auf, „dafür Sorge zu tragen, dass durch die künftigen Verpachtungsmodalitäten landeseigener landwirtschaftlicher Nutzflächen den wirtschaftenden Betrieben grundsätzlich keine Liquidität und keine landwirtschaftlichen Nutzflächen entzogen werden“. Ich weiß, wie schwierig das ist. Aber ich weiß, und deswegen haben wir das hier in diesem Antrag auch festgehalten, wie wichtig das für unsere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern ist. Es geht nämlich hier auch um die Wettbewerbsfähigkeit und das sollten wir deutlich unterstreichen. Wenn auch hier schon ausgeführt wurde, dass die Landgesellschaft grundsätzlich keine Flächen des Landes veräußert, so führen doch auch derzeitige Verpachtungsmodalitäten zu Liquiditätsentzug.
Gerade die Feststellung in den neuen Pachtverträgen, dass künftige Ausgleichszahlungen nicht an den Betrieb, sondern an die Fläche gebunden bleiben sollen, und die Verpachtungszeiträume stellen für die Landwirtschaftsbetriebe kaum eine solide Basis dar und darüber sollten wir als Ausschuss auch wirklich noch mal beraten. Vielmehr schränken solche Vertragsmodalitäten und kurzfristige Pachtzeiten die Kreditwürdigkeit der Veredlungsbetriebe weiter ein – ein Riesenproblem für unsere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern.
Auch seitens des Bauernverbandes wird darauf verwiesen, dass die derzeitige Verfahrensweise der Landgesellschaft bei der Ausschreibung zur Verpachtung von Landesflächen, deren Pachtverträge in diesem Jahr auslaufen, von Berufskollegen und dem Bauernverband sehr kritisch gesehen wird. Auch das hat uns motiviert, diesen Antrag so zu formulieren.
Meine Damen und Herren, grundsätzlich soll jede zu diesem Termin frei werdende Fläche öffentlich zur Verpachtung ausgeschrieben werden. Eine Ausnahmeregelung gibt es lediglich für Betriebe unter 250 Hektar, Betriebe mit einem Viehbesatz von über 0,4 Großvieheinheiten je Hektar oder für Betriebe mit einem Anteil arbeitsintensiver Feldfrüchte über zehn Prozent. Herr Minister, Sie führten es schon aus. Eine öffentliche Ausschreibung der Pachtflächen wird die Steigerung des Pachtzinsens für Landesflächen zur Folge haben. So kann es zu der absurden Situation kommen, dass ein Landwirt für Flächen des Landes einen unterschiedlichen Pachtzins auskehren muss. In welche Richtung sich der Pachtzins dann allerdings letztendlich entwickeln wird, dass kann hier vielleicht doch schon jeder vorhersehen oder sagen.
Meine Damen und Herren, wenn auch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH gemäß Treuhandgesetz einen Privatisierungsauftrag auszuführen hat, so muss darüber nachgedacht werden, wie dieser im Interesse der landwirtschaftlichen Unternehmen unseres Landes ausgeführt werden kann und wie das abgestimmt werden kann. Darum geht es uns. Gerade hier ist das Engagement der Landesregierung notwendig, um im Interesse unserer Landwirte tätig zu werden. Eine Möglichkeit habe ich schon erwähnt, die Flächenbevorratung durch die Landgesellschaft.
Die seitens des Finanzministers herausgegebene Losung, so schnell als möglich so viel Geld wie möglich einzunehmen, kann meiner Meinung nach nicht der richtige Weg sein, wenn wir uns wirklich auf den Weg der gemeinsamen EU-Agrarpolitik machen. Zum einen führt ein solches Vorhaben zu außerordentlichen Belastungen der Landwirtschaftsunternehmen und zum anderen ist dieses Vorhaben aus haushalterischer Sicht falsch, da die Preisbildung auf dem Bodenmarkt negativ beeinflusst wird.
Wenn wir auch heute wieder einmal gehört haben, dass die von uns angesprochene Problematik vor Ort kaum eine Rolle spielt, so bitte ich Sie doch zu bedenken, dass die Landwirte unseres Landes und die berufsständischen Interessenvertretungen sehr wohl mit Interesse die heutige Debatte verfolgen. Aus diesem Grund möchte ich Sie doch noch mal auffordern, die Chance zu nutzen und im Interesse unserer Landwirte dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Kühnel. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte vorwegschicken, ich bin mit Frau Schlupp vollkommen einer Meinung, denn auch ich bin sehr froh, dass wir nicht morgen um Mitternacht über diese Thematik hier diskutieren. Ich glaube, da wäre die Aufmerksamkeit sicherlich nur sehr gering gewesen.
Das Zweite, was ich vorwegschicken möchte, ist Folgendes: Wir haben im Agrarausschuss bisher immer die Möglichkeit gehabt, Abforderungen gegenüber dem Landwirtschaftsministerium aktuell und zeitnah zu bekommen. Und wenn der Wunsch gewesen wäre, ganz aktuell informiert zu sein, denke ich, wäre der Minister oder ein Vertreter sicherlich in der Lage gewesen, das vor dem Agrarausschuss auch zu tun.
Es wurde schon vieles gesagt und es besteht ja immer die Gefahr, beim Letzten, der dann noch spricht, dass es zu Wiederholungen kommt. Deswegen möchte ich mich wirklich in erster Linie auf den Antrag konzentrieren.
Wenn man die Überschrift Ihres Antrages liest, könnte man sagen, jawohl, die Richtung ist richtig. Liquidität und Wettbewerbsfähigkeit brauchen unsere landwirtschaftlichen Unternehmen auf der Grundlage sicherer Rahmenbedingungen. Die Flächenausstattung in unseren landwirtschaftlichen Unternehmen ist die wichtigste Grundlage für wettbewerbsfähiges Wirtschaften. Beim Durchdringen
Ihres Antrages wächst allerdings von Punkt zu Punkt die Enttäuschung. Ich habe beim besten Willen nicht herauslesen können, was die Landesregierung und die BVVG denn eigentlich besser machen sollen.
Es findet sich kein Hinweis eines Vorschlages, was besser gemacht werden könnte, um zu mehr Wertschöpfung aus der Primärproduktion und zu mehr und sicheren Arbeitsplätzen im ländlichen Raum zu kommen. Stattdessen suggerieren Sie Liquiditätsentzug und Wettbewerbsverlust und ignorieren, dass der Landtag die Zielrichtung beschlossen hat, dass bei der Verpachtung landeseigener Flächen vorrangig Unternehmen der Veredlung und Unternehmen mit arbeitsintensivem Produktionsprofil begünstigt werden. Das wurde bereits alles gesagt.
Erstaunt hat mich, wie Sie mit dem Begriff „Liquidität“ umgehen. Ich hätte eigentlich erwartet, dass sich Ihre Agrarexperten damit besser auskennen. Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb Pachtfläche verliert, ergibt sich daraus zunächst einmal eine höhere Liquidität, da das Feldumlaufvermögen circa 500 bis 700 Euro pro Hektar freies Vermögen und somit liquide Mittel darstellt.